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Nr. 4. Sonntag, den 5. Januar 1878.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Sießen.

Redaetionsbureau:

Expedttionsbureair:

| Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher H H e i l. Bekanntmachung.

Betreffend: Das Ersatz-Geschäft für 1879.

Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung, fordern wir alle im Jahr 1859 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in frühe- ren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufbaltcn, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 18. Januar bis zuw 1. Februar I. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie bereits bei einer früheren Musterung concurrirt haben, ihren Loosungs-Schein vorzulegen.

Wir machen zugleich daraus aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.

Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen An­meldungen verpflichtet.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes iji ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lasten.

Gießen, am 2. Januar 1879.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

~ Gießen, den 2. Januar 1879.

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 9. März 1878, die Gehalte der Volksschullehrer.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglicken Bürgermeistereien des Kreises.

Wir lasten Ihnen in Kürze dr. m. die Besoldungsnoten nebst Formularpapier zu vierfacher Ausfertigung zugehen. Dieselbe hat in guter, leserlicher Reinschrift zu geschehen. Alle Noten sind von Gemeinde- und Schulvorstand inclus. Lehrer zu unterzeichnen, von dem Kirchenvorstand diejenigen, in welchen Kircheugehalt aufgesührt ist. Die ausgefertigten Noten sind unfehlbar innerhalb 8 Tagen mit Original an uns zurückzusenden.

Insbesondere bemerken wir zur Erklärung stattgefundener oder vorzunehmender Veränderungen in den neuen Besoldungsnoten

1) daß alle Anträge von Gemeinden auf Verwandlung von Natural-Leistungen in Gkld durch Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 14. v. M. genehmigt worden sind; weshalb die Naturalansätze in den Noten wegbleiben und der Geldbetrag in der Baarleistüng der Gemeinde einbegriffen erscheint,

2) daß alle Geldansätze für Bezüge von Holz in Natur genau nach dem in derBeilage Nr. 24 des Großherzogl. Hessischen Regierungsblatts von 1878" aufgestellten Tarife stattzufinden haben. Hiernach sind die Ansätze in der neuen Besoldungsnote nochmals zu prüfen, resp. zu rectificiren, röthige Veränderungen am Original vorzunchmen, und ist dann erst zur Abschrift der Note zu schreiten.

Wo wegen Feststellung der Besoldungsnoten besondere Verfügungen Großherzoglichen Ministeriums des Innern erlaffen worden sind, werden wir Ihnen diese in Abschrift mittheilen.

Wegen Bewilligung der beantragten Staatszuschüffe zu den Lehrerbesoldungen wird Verfügung nachfolgen.

Die in Folge des Gesetzes vom 9. März 1878 bestimmten Dienstalterszulagen sind für die Lehrer des Kreises mit Wirkung vom 1. Januar 1879 an verwilligt worden.

Sollten sich bei Abschrift resp. Neuaufstellung der Besoldungs-Noten noch unerwartete Anstände ergeben, so ist uns hiervon unverzüglich Mitthetlung zu machen und vor Ausfertigung der Noten Entscheidung abzuwarten.

______________________Dr. Boekmann.__

Das Großherzogltche Steuer-Commissariat Gießen

an die Großherzoglicken Bürgermeistereien des Bezirks.

Da die von Ihnen in 1879 auszustellenden Gewerbspatente bis Ende März 1880 Giltigkeit haben, so müssen solche mit 50 H Stempel versehen und im Contexte entsprechend abgeändert sein.

Gießen, den 4. Januar 1879. Süffert.

politisch

Deutschland.

Darmstadt, 3. Januar. Wie wir hören, beabsichtigen Se. König!. Hoheit der Großherzog sich noch im Laufe dieses Monats mit seinen Kindern zu Besuch Ihrer Majestät der Königin Victoria nach Osborne zu begeben.

(Darmst. Ztg.)

Berlin, 3. Januar. Der französische Botschafter St. Vallter ist heute früh 974 Uhr nach Friedrichsruhe abgeretst, um sich zum Fürsten Bismarck zu begeben. Derselbe kehrt Sonnabend hierher zurück und nimmt am Diner bei Sr. Mas. dem Kaiser Thetl.

England.

Gloucester, 2. Januar. In einer Versammlung der Conservativen erklärte Colontalminister Hicks-Beach, die Angaben hinsichtlich des Noihstandes seien übertrieben und würden für Parteizwecke ausgebeutet. Redner begründete, daß Aussicht aus Erhaltung des europäischen Friedens sei, welche ebenso im Interesse Englands wie jedes anderen europäischen Staates liege.

Asien.

Kalkutta, 2. Januar. Nachrichten aus Kabul besagen, daß Jakub Khan zur Soldzahlung bereit sei, wenn Daud Shah sich für die Truppen

er Hheil.

verbürge, da viele desertirten. Jakub Khan habe auch verlangt, daß Offictere und Soldaten ihm beim Koran Treue schwörten. Daud Shah habe die Bürgschaft verweigert, worauf der Sold zurückgehalten sei. Es fanden Schar­mützel mit den Afridis und Kukt-Kheyls statt, wodurch beiderseits leichte Ver­luste entstanden.

Amerika.

New-Uork, 2. Januar. Zwei Speicher nebst Baumwollprcffen der Union-Cottonpreß-Company In Charlestown mit 10,129 Ballen Baumwolle sind durch eine Feuersbrunst zerstört worden.

New-Bork, 2. Januar. Im Monat December hat die Staatsschuld um 1,234,000 Doll, zugenommen. Der Bagrvorrath des Staatsschatzes be­trug am 31. December 224,865,000 Doll., der Bestand an Papiergeld im Schatz 4,516,000 Doll. Der erste Tag der Wiederaufnahme der Baar- zahlungen verlief ohne Zwischenfall. Die Goldnachsrage hat nicht zugenom­men, vielmehr stoffen 270,000 Doll. Gold in den Staatsschatz. Die Banken nahmen ebenfalls mehr Gold ein, als sie verausgabten. New-York ist gegen­wärtig der einzige Ort, welchen die Regierung für Auswechselung von Gold gegen Billeis bestimmte.