der drohenden Haltung der Mangals verließ General Roberts das Fort Khost und verbrannte die dortigen Vorräthe.
London, L Februar. Hartington wurde g-stern als Lordrector der Universität Edinburgh tnstallirt. — „Times" melden aus Konstantinopel: Laut Mlttheilung einer einflußreichen mit den Absichten der Regierung vertrauten Persönlichkeit wird die Pforte demnächst einen Plan bezüglich der Wiederaufnahme der Zinseuzahlung auf die türkische Schuld veröffentlichen. Durch eine Vereinbarung, welche die Zölle unter Controle einer utternatie- nalen Commission stelle, würden 8 Mill. Pfd. Sterl. erzielt werden, welche zur Amortisation des Papiergeldes und Organisation der Gensd'armerte und Gerichtshöfe verwendet werden sollen. Midhat Pascha, General-Gouverneur von Syrien, erhält einen Firman, welcher denselben zur Organisation der Gensd'armerie in Syrien mit ausländischen Jnstructoren und Officieren ermächtigt. Ein ähnliches Corps soll für die Provinz Anatolien organisirt werden.
London, 1. Februar. Nachrichten aus Capetown vom 14. Januar zufolge haben die Feindseligkeiten zwischen den britischen Truppen und den Zulu-Kaffern begonnen.
Edinburgh, 31. Januar. In dem Proceffe gegen die Directoren btt City of Glasgow Bank wurden der Director Potter und der Gerant Stronach aller ihnen zur Last gelegten Acte für schuldig erklärt. D e übrigen Dtrectoren wurden für schuldig erklärt, die Bilanzen der Bank gefälscht zu buben. Die Verkündigung des Urthetls findet am Sonnabend statt.
London, 1. Februar. Das Strafurtheil gegen die Dtrectoren der Glasgow Bank ist heute veröffentlicht worden. Danach wurden der Director Potter und der Geschäftsführer Stronach zu je 18, die fünf anderen Angeklagten (Taylor, Inglis, Wright, Salmond und Srewart) zu je 8 Monaten Gffängniß verurthetlt. Der Richter erklärte, so weit das Erkenntniß reiche, sollte die Fälschung der Ausweise anscheinend nicht eigenen Vorthetl, sondern dem Interesse der Bank dienen. Dies sei strafbar, indessen im niederen Grade. Das Strafmaß ist niedriger, als vielfach erwartet worden war. Das anwesende Publikum bekundete deswegen sein Mißfallen.
Rußland.
Petersburg, 1. Februar. Außer den den Vertretern Rußlands im Auslande zur Mlttheilung an die resp. Regierungen zug-fertigten Aufklärungen über die diesseitigen Vorsichtsmaßregeln zur Verhütung der Pestoerschleppung find auch nach Berlin, Wien und London Ersuchen gerichtet worden, durch die jenseitige Entsendung von Aerzten den Stand der Epidemie constatiren zu lassen. General Loris-Melikoff, welcher, wie gemeldet, mit den ausgedehntesten Vollmachten nach Astrachan abgehen soll, wird als General-Gouverneur des provisorisch zu errichtenden General-Gouvernements fungiren.
— Der Kaiser hat folgende von dem Minister- Comit6 beschlossenen Maßregeln genehmigt: Niederbrennen dec Stanitza Wetlranka, nöthigenfalls noch anderer Dörfer oder einzelner Gebäude. Die Einwohner werden in anderen Ortschaften des Quarantäne-Bereiches untergebracht und erhalten Entschädigung. Der Civil-Administratton wird behufs Ausübung des Qnarintäne- Dienstes die erforderliche Truppenzahl sofort zur Verfügung gestellt. Em besonderer Bevollmächtigter wird in das Astcachanffche und die angrenzenden Gouvernements entsendet und demselben eine ärztliche Commission zur Untersuchung der Epidemie und zur Desinfection angesteckter Localitäten beigegeben.
— Ein officielles Telegramm aus Astrachan meldet: In Wetlianka und Umgegend am 30. Januar kein Kranker. In Selistrenn aber kamen am 30. Januar zu den vorhandenen 2 Kranken 6 neue hinzu. Alle hatten mit von der Epidemie Ergriffenen in Berührung gestanden.
Telegraphische Depeschen.
Wagner'S telegr. Eorrespondenj-Bureau.
Wien, 2. Februar. Der „Montagsreoue" zufolge wurde in den jüngsten Tagen zwischen Oesterreich-Ungarn und Deutschland ein Vertrag abgeschlossen, worin ersteres auf die Geltendmachung der Klausel des Act. 5 des Prager Friedens, wonach die Retrocession Nordschleswigs von einem Plebtscit abhängig gemacht wird, verzichtet.
Nisch, 1. Februar. Die Nationalversammlung hat einstimmig die Regierungsvorlage, betr. die Aufhebung der auf die Juden bezughabenden Beschränkungen, angenommen. Es erübrigt nur noch die Sanction der großen Skupschtina. Die Sitzungen der Skupschtina wurden heute geschloffen.
Paris, 2. Februar. Die „Agence Havas" meldet: Die Demission Dufaure's ist unwiderruflich. Mehrere Persönlichkeiten werden von den Journalen als deffen Nachfolger bezeichnet, hauptsächlich Freycinet, Marcere und Märtel.
Paris, 2. Februar, Abends. Nachdem alle Bitten, Dufaure zum Verbleiben im Amte zu bewegen, erfolglos gewesen, hat der Präsident Gcevy den Minister des Aeußern, Waddington, mit der Bildung eines neuen Cabi- nets beauftragt.
Petersburg, 3. Februar. Der „Regierungsbote" widerlegt auf Grund einer durch den Generalgouverneur von Moskau vorgenommenen Untersuchung die von einem Moskauer Blatte gebrachte Meldung, daß die Pest unweit Moskau im Dorfe Wtffokoje, 20 Werft von Serpuchow, erschienen. Die Krankheit, wovon vier Menschen betroffen wurden, erwies sich als ein syphoi- dales Fieber mit regelmäßigem Verlaufe. Alle daran Erkrankten sind in der Besserung begriffen. ___________
Wer ist Consument?
Heber diese Frage bleit in der am Sonnabend den 25. v. Mts. abgehaltenen zahlreich besuchten Sitzung der Berliner „Volkswirthschaftlicben Gesellschaft" der Geheime Ober- Regierungsrath Dr. Engel einen höchst instruktiven Vortrag, in welchem er ausführte:
Er hätte das Thema auch anders nennen können: „Der arme Consument", weil gegenwärtig nur die Producenten das Wort führen und ihr Jntereste geschützt wisien wollen; noch Niemand aber habe sich der (Konsumenten, angenommen. Man muffe vier verschiedene Kategorien der Bevölkerung unterscheiden. Zunächst diejenigen, welche nicht produciren können, die Kinder im Alter bis zu 15 Jahren. Im deutschen Reich seien dies 34 Procent der Bevölkerung oder 14 Millionen Einwobner. Im producirenden Alter stehen vie Personen im Alter von 15- 65 Jahren- Im deutschen Reich seien dies 60 Procent oder 25 Millionen. Don diesen scheiden aber wieder eine Menge als Consumenten aus, nämlich alle Beamte, Angehörige der Armee und Marine, Künstler u. s. w. Es seien dies 10 Procent, so daß 50 Procent ober die Hälfte von 42 Millionen, d. h. 21 Millionen Producenten übrig bleiben. DenMest bilden diejenigen Personen, welche nicht mehr produciren können. Diese Zahlen für Deutschland stimmen im
Allgemeinen mit denen für Frankreich überein bis auf einen merkwürdigen Umstand. Es nämlich die Zahl der producirenven Klassen in Frankreich größer als in Deutschland. In
Frankreich stehen nicht 60, sondern 65 Procent bei 45 Millionen Einwohnern im Alter von 15—r.5 Jahren. Hieraus erkläre sich, Daß die Franzosen in der Production uns überlegen seien. Die Zahl derer, die nicht produciren können, sei selbst kleiner.
Ehe man die Frage: Wer ist Conjumcnt? richtig beantworten könne, müsse man sich darüber klar sein: Was ist Consumtion? Unter Konsumtion pflege man indeß im gewöhnlichen Sinne nur der Verzehr zu verstehen. Verzehr sei Der Genuß von Lebensmitteln zu einem gewissen Zweck Die Frage sei nun, wie ist dieser Verzehr zu messen? An Hülfsmitteln, den Verzehr zu messen, gebe es fiskalische, wissenschaftliche und sociale. Die fiscalffchen seien die zahlreichsten; man finde sie in jedem Lande. Man habe sehr bald gefunden, daß der Verzehr ein außerordentlich dringendes Bedürfniß sei. Dann sei der Gesetzgeber od-r der Verwalter gekommen und habe gesagt: Alles, was du verzehrst, davon hast du eine Abgabe zu entrichten. Deßhalb die vielen Steuern auf Verzehrsgegenstände. Man habe diese Gegenstände zur Ziffer gebrach: und eine Rechnung ausgestellt, tote viel auf den Kopf der Bevölkerung komme. Man toiffe aus diesen Rechnungen ziemlich genau, wie viel Kaffee, Thee, Zucker, Bier, Wein, Branntwein, Tabak u. bergl. gebraucht werbe. Je mehr die Steuer aufgehört habe, die einzelnen dieser Producte zu versteuern, desto mehr seien eine Menge von Willkürlichkeiten und Schätzungen an die Stelle genauer Rechnungen getreten. Der Verzehr sei in Preußen seit der Gründung des statistischen Bureaus, seit 1806 bis 1863 um das Dreifache in der Ausgabe dafür gestiegen, nicht in der Menge.
In Frankreich betragen die indirekten Steuern 38,6 Francs auf den Kopf der Bevölkerung. Viele Menschen halten diesen Betrag für ein Zeichen glänzenden Wohlstandes. Es sei indeß nicht alles Gold was glänzt. In der neuesten Zeit regen sich Stimmen in Frankreich, welche einen Krach daselbst nicht für unmöglich halten. Der Druck und die Entbehrung der Leute habe das höchste Maß erreicht. Diese Staatssteuer der 38,6 Francs sei indeß noch nichts gegen Paris. Es gebe in Frankreich eine Reihe von Städten, welche den Octroi haben, eine Stadtabgabe. Dieselbe betrage in Parts 120 Millionen Francs. Da die Bevölkerung von Paris beinahe 2 Millionen sei, so komme auf jeden Kopf noch ein Oetroi von 60 Francs. Man könne die Ausgabe auf den Verzehr auf 140 Francs berechnen für Jeden, der in Paris wohne, abgesehen von den direkten Steuern. Dieser Octroi erstrecke sich auf die unglaublichsten Dinge, die nur irgendwie zum Leben gehören. Er sei ein ausgebildetes fiscalisches Erhebungssystem. Aehnlich sei cs in anderen größeren Städten, nur daß die Ziffern nicht so hoch seien. In Deutschland sei die Steuer ebenfalls nicht klein; die Getränkesteuer aber fei deßhalb so groß, weil viele Getränke confumlrt werden. Es klage Jeder über den zunehmenden Alkoholismus. Derselbe habe dermaßen an Umfang zugenommen, Daß von sämmtlichen Insassen in Strafanstalten 46 Procent angetroffen würden, die theils Gelegenheits-, theils Gewohnheitstrinker sind. Die Insassen in den Irrenanstalten seien noch mehr aus alkoholischen Zuständen dorthin gekommen. Man könne die Zahl der Personen, die aus Uebergenuß der öffentlichen Unterstützung anheimfallen oder in öffentliche Anstalten untergebracht werden müssen, auf 50,000 anschlagen. Wenn man fragt, tote hoch sich die Unterhaltungskosten von diesen 50,000 belaufen, so komme man auf eine sehr bedeutende Summe, die sich aber gewöhnlich der Beobachtung entzieht.
Es lasse sich nicht leugnen, daß die indirecte Steuer weniger hart empfunden werde als die directe. Aber zu sagen, daß man sie nicht merke, sei nichts als eine Apologie auf eine unordentliche Haushaltung. Man solle sich nur gewöhnen, sich über seine Ausgaben Rechenschaft abzulegen, so werde man sie ebenso gut merken, wie die birecten Steuern.
Im Allgemeinen werde man sagen können, daß der Verzehr auf Den Kopf der Bevölkerung sich etwa folgendermaßen stelle: 254 Kg. Getreide und Hülsenfrüchte, 9*/2 Kg Fettstoffe, 13,31 Kg Milch- und Oelspeisen, 3 4 Kg. Fleisch und Fische, 161 Kg. Gemüse und Früchte n s. w Dr. Simmler habe ermittelt, daß in der Schweiz die Nahrungsmittel- Erzeugung nur für einen gewissen Theil des Jahres ausreiche, und daß für 105 Tgge Nahrungsmittel angeschafft werden müßten Unabhängig hiervon habe früher Dr. Reuning in Dresden dieselben Untersuchungen in Sachsen angestellt Er habe genau dasselbe gefunden, daß für 105,8 Tage Nahrungsmittel in Sachsen mangem, jedoch nicht in allen Landestheilen gleich; im Regierungsbezirk Dresden für 166 Tage, in Leipzig nur auf einen Tag, aber in dem industriellsten Theile, im gewerblichen Regierungsbezirk Zwickau für 233 Tage. Redner theilt diese Zahlen als Illustration Dafür mit, weil Der sächsische Landesculturrath sich mit Befriedigung darüber ausgesprochen habe, daß Kornzölle eingeführt werden sollen in einem Lande, welches so karg bedacht sei, welches unter allen Umständen auf eine starke Zufuhr angewiesen sei. Im preußischen Regierungsbezirk Düsseldorf lange das Getreide nur für 195 Tage aus, in Arnsberg nur für 244 Tage. Beide müssen zukaufcn und im Falle der Besteuerung das Mehr für Fracht u. Dgl. bezahlen.
Es habe sich herausgestellt, daß die ganzen Ausgaben für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Heizung, Erleuchtung, für Erziehung, öffentliche Dienstleistung u. s. w. zu allen Zeiten unter allen Völkern dieselbe Regelmäßigkeit zeigen unter übrigens gleichen Umständen. Es habe sich z. B. herausgestellt, daß in Belgien der Arbeiter 65 pCt. für Nahrung, 12,13 pEt. ,für Kleidung, 8 pCt. für Wohnung, 5 pCt. für Heizung und Erleuchtung, 3,8 pCt. für Erziehung und Unterricht, 3 pCt für Gesundheitspflege u. s. w. gebrauche. Man könne hieraus das Gesetz ableiten, daß, je ärmer eine Familie ist, oder je geringer ihr Einkommen ist, einen desto größeren Procentsatz sie auf die physische Erhaltung verwenden müsse. Je reicher ein Volk oder eine Classe der Bevölkerung sei, einen desto geringeren Procentsatz brauche sie für Nahrung, für ihre physische Erhaltung auszugeben, und wenn das Einkommen klein sei, müsse beinahe das Ganze für dieselbe geopfert werden. Daraus gehe hervor, daß jede Vertheuerung der Nahrung den Menschen auf eine niedere Stufe der Lebenserhaltung herabdrücke. Dies Gesetz sei unumstößlich. Es seien bei den verschiedenen Cinkommenstufen die Verhältnisse verschieden. Beim Eisenbahnwesen seien folgende Beobachtungen gemacht: Eine Beamtenfamilie mit sechs Personen gebe 55 pC>. ihres Einkommens für Nahrung aus, während eine Arbeiterfamilie mit ebenfalls sechs Personen 71 pCt. für Nahrung ausgebe; für Getränke gebe die Beamtenfamilie 3 pCt., die Arbeiterfamilie 10 pCt. aus; für Kleidung jene 22 pEt, diese 15 pEt.; für Wäsche jene 2 pCt., diese */2 Procent; für Wohnung jene 16 pCt., diese 18 pCt. Kurz, jede Zahl zeige, daß, sowie der Wohlstand steige, den höheren Genüssen eine größere Quote zuge- wendet werden könne. Sei das Gesetz aber ein unumstößlich richtiges, so sei es schwer einzusehen, wie man glauben könne, daß eine Vertheuerung Der physischen Erhaltung den Wohlstand herbeiführen solle. Nothwendigerweise könne es nicht anders fetn, daß, wenn man dieselbe Summe, die man für Ausgaben verwendet habe, weniger habe, man diejenigen Ausgaben sparen müsse, die man am ersten entbehren könne. Nahrung aber könne man am wenigsten entbehren. — Man wisse, wie groß die Bevölkerung des deutschen Reiches sei; das Einkommen einer gewissen Wohlhabenheitskiaffe werde dem Durchschnitts Einkommen des ganzen Volkes entsprechen; daraus könne man die Summe der ganzen Ausgaben über die ganze Bevölkerung berechnen. Wenn es dann gelte, die Nahrung um 5 oder 10 ober 15 Procent theuerer zu machen, so werde — wenn man 10 Procent annehme und die Eonsumenten zu 50 Procent der Bevölkerung — sich ein Schade Herausstellen von 300 Millionen Mark. Die Eonsumenten würden also für ihre Nahrung 300 Millionen Mark mehr zahlen müssen, die sie nicht auf Andere abwälzen können.
Lokales.
Gießen, 3. Februar. Im Nachstehenden lassen wir die Verordnung, die Aufhebung des Universitätsgerichts an der Landesuniverfität Gießen und die Rechtsverhältniffe der Studirenden betr., folgen :
Ludwig IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ic.
Wir haben uns bewogen gefunden zu verordnen und verordnen hiermit wie folgt.
S- । Das Universitätsgericht und das besondere academische Disciplinargericht an der Landes-Universität Gießen toerDen mit Wirkung vom 1. April 1879 an aufgehoben. Von diesem Zeitpunkte an tritt die Verordnung vom 28. April 1835, die Disciplinarstatuten der Universität Gießen betr., außer Kraft und sind von da an die Studirenden der Landes- Universität in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, in Straf- und Polizei-Sachen lediglich den allgemein gütigen Gesetzen und Verordnungen unterworfen.
§. 2. Ueber den Erwerb und Verlust des acaDemischen Bürgerrechts und die damit ' i Zusammenhang stehende academische Disciplin werden von Unserem Ministerium des Innern besondere Bestimmungen getroffen, die am 1. April 1879 in Wirksamkeit zu treten haben. Von diesem Tage ab tritt die Verordnung vom 26. October 1848 die Abänderung verschiedener Einrichtungen der Universität Gießen betr, außer Kraft.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Großherzoglichen Siegel-. Darmstadt, den 15. Januar 1879.
Ludwig. v. Stark.
Gießen, 3. Februar. Samstag Nacht entstand auf der Grünberger Straße eine großartige Keilerei. Ein Opfer derselben, ein junger Mann von 16 Jahren, lag gestern Morgen noch bewußtlos an Den erhaltenen Wunden, welche ihm vermittels eines stumpfen Instruments am Kopfe beigebracht worden.


