Einzelbild herunterladen

187N.

Samstag, den 17. August

Nr. 190

^Denki

|n;tigt= mi MMN fit ittu Kms Eich»

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Gießen, am 12. August 1878.

id-Cour<

cßen-

Prei» vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Colonia, o Um!. F; Barth

ässen

NedacttonSbureai»r Gartenstraße B. 165.

VxpedittonSbureaur Schulstraße B. 18.

in V» :dgn» ;

M ft 16 & 16 p 16 6^ 16 uj!

«0 Q) f .

S--

iS6n

Mcbler ic* Kloster re.

4.

Sw** ^Haarm»^. niaen, welche joj & w * laardt von M i

bei Meldung der^- i tem W»l*

5- WÄr

Betreffend: Die Herbstübungen in 1878.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nachdem nunmehr über die diesjährigen Herbstübungcn endgültige Bestimmung getroffen ist, wird nachstehendes Tableau über die durch die Uebungen der 25. Division im Kreise Gießen mit Einquartierung betroffenen Orte mit dem Auftrage zur Kenntniß gebracht, wegen Beschaffung der Quartiere rc..das Erforderliche sofort zu veranlassen, allenfallsige Bedenken gegezr die beabsichtigte Belegung aber sofort hierher zu berichten.

Bezüglich der Verpflegung der Truppen wird Nachstehendes bemerkt:

An den Marschtagen, sowie an Ruhetagen auf dem Marsche haben die Truppen nach § 4 des Naturalleistungs-Gesetzes vom 13. Februar 1875 auf die von den Quartierwirthen zu verabreichende Marschverpflegung Anspruch. Die Vergütung hierfür ist durch Erlaß des Reichskanzlers vom 7. Januar 1878 für das laufende Jahr auf 80 pro Mann und Tag festgesetzt und von den Truppentheilen an Ort und Stelle an die Ortsbehorde gegen Quittung baar zu bezahlen. x . <

Während der Kantonnirungen also an den Nicht-Marschtagen haben dre Truppen für ihre Verpflegung selbst Sorge zu tragen, doch wird beabsichtigt, mit den Gemeinden resp. Quartierträgern eine Einigung dahin zu erzielen, daß diese gegen Gewährung der den Truppen zur Beschaffung der Mundverpflegung zur Verfügung stehenden Beträge für die einquartierten Mannschaften die volle Beköstigung übernehmen, wie dies auch früher schon der Fall war. Zu Gunsten der Quartierträger ist für dieses Jahr die Vergütung für Mundverpflegung gleichmäßig für alle Uebungstage auf 621 /2 festgesetzt, welcher Betrag den Leistungen wohl annähernd entsprechen dürfte. Diese Vergütung ist von den Truppentheilen alsbald an dre Ortsbehörden zu bezahlen.

Sie wollen nunmehr alsbald mit dem Gemeinderathe berathen, ob in Ihren Gemeinden die Verköstigung der Truppen rn der vorerwähnten Weise übernommen werden soll und über das Ergebniß binnen längstens 5 Tagen berichten. .

Fourage wird seitens der Truppentheile nur in den Grenzen des § 5 des Naturralleistungs-Gesetzes von den Gemeinden rn Anspruch genommen werden; deren Sicherstellung wird durch die Intendantur bewirkt werden.

Dr. Bookman».

'Agentur: & Söhne.

c Unterzeichnete zx ter ßojpniti, sM ben bezüglichen L :R aller Äuftch.

er Colonia Süchler, sg 79.

ir.

n 19. d. $ Erntefest ji m 21/2 Uhr. Vorstand.

\ gpeifen ut

LT

ö MA

,t das Mtersmii

te Direction

Schneide1'

Von (Tag des Ein­treffens.)

bis (Tag des Ab­marsches)

Einzuquartierende Abthellung.

Wird einquartiert in

V emerkungen.

Bezeichnung.

Stärke.

Offiziere. ;

« « s-rd

Pferde.

Monat!

Tag

Monats

Kreis.

Ort.

Aug.

u

n Sept.

Sept.

Sept

Sept.

31

31

31

2

7

Sept.

11 u

1!

Sept.

Sept

Sept

2

2

2

9

9

Infanterie-Regiment Nr. 115.

Stab der 49. Jnfanter

1 Regn 1 Bc

\ Stab

cv c x f 1 Bc

Infanterie- 1 2

Regiment \ «

Nr. 115. 1 Bc

| Tk

1 v 2

Jäger-Bataillon Nr. 11 Stab der 25. Kavaller

II. Bataillon.

1 Compagnie

2/s

P/2 Compagnie ic-Brigade nentsstab rtaillon

und 2 Compagnien rtaillon Compagnien

ab und 1l2 Compagnie rtaillon

Kompagnie

ii

11 e-Brigade

4

3

6

2

4 20

12

8

6

2

4

8

24

4

133

80

199

6

50 534 268

266

69

66

133 266 549

7

1

1

1

6

8

7

5

2

4

1

2

7

10

Gießen do. do. do. do. do. do. do.

do. do.

do do do

do. do.

Eberstadt Ober-Hörgern Holzheim

Gießen

Gießen Gießen Gießen

Wieseck Klein-Linden

Allendorf a. d. Lahn Großen-Linden Heuchelheim

Gießen Gießen|

Der 31. August ist Marschtag, der 1. Sept. Ruhetag auf d. Marsch.

Der 2. September ist Marschtag.

Der 7. September ist Marschtag.

f Der 9. September / ist Marschtag.

9

9

10

. 10

/ Negimentsstab 1 1 Eskadron

Dragoner- \ 1 Eskadron J14

^tcgiment \ 1 EMdron

Nr. ^0. 1 j Eskadron

f 1 Eskadron 2/ \ 13

Feld- 1 Negimentsstab

Artillerie- ) Stab

Regiment g?) 1 Batterie

Nr. 25. l 1 Batterie

Pionier- l Stab

Bataillon j 3. Kompagnie nebst Train-

Nr. 11. f Detachement

Stab der 25. Division.

Feld-Artillerie- t

Regiment 3. Batterie

Nr. 25. 1

Stab der 49. Infanterie-Brigade

Stab der 25. Kavallerie-Brigade

5

4

1

3

4

4

1

3

3

4

5

5

2

4

1

4

5

2

2

11

116

29

87

116

116

39

77

10

10

69

69

3

120

19

12

69

( (

21

125

31

94

125

125

42

83

9

4

46

46

3

3 4

12

4(

do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do.

! d°.

do.

do.

do. do.

Großen-Buseck Alten-Buseck Trohe Rödgen Wieseck Großen-Buseck Oppenrod Annerod Gießen Leihgestern Leihgestern Großen-Linden Watzenborn Watzenborn und Steinberg Hungen

Leihgestern

Allendorf a. d. Lumda Londorf