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den 16. Mai, 11», der Wrrgebäule
öffentliche Veryeige- tben werden, als:
A oeranschl. zu 43,40- ,, ,, 72,72
Mai 1878.
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ner, uausseher.
Anzeigen.
>. u. Weihes Hündchnr Inger eine Belohnung- Narklstraße D- 210. rsammllmg r
?r Giessens.
n 11. Mai,
^9 Uhr, ition Bramm. ^-Ausnahme neuer )er Vvr»1»nck.
id fefonnlrt bei jcnfprnJW.. s^^ä^nö^Me effern und Flicken- auf berMiÄ- TbeTdnTÄy»
IV«. 109.
Samstag, den II. Mai
1878.
Aichener Anzeiger
Anzeigk- und Amtslilnti für den Kreis Gießen.
NedactionSburcau r Garten st raße B. 165. ^xpcditionsburcau: Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mar! 20 Pf. mit Dling^lohn' Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark .’>() ^s.
Amtlicher PHeit.
Betreffend: Die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer, hier die Wahl der Einschätzungs-Commissionen für" 18T9
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme der Bürgermeisterei Gießen Oemeinbe^dne 6rfii»3 ®£e&eä “°nl 21' 3uni 1869 i°n behufs der Einschätzung in die Steuerclaffen der Einkommensteuer zweiter Abthetlung für jede Gemeinde eine örtliche Commissioii gebildet werde», welche von dem Ortsvorstand gewählt wird. Von den zu wählenden Mitgliedern bürfen nicht mehr vis zwei Drtttthetk dem Gemetndevorstand selbst angehören; wenigstens ein Mitglied muß aber demselben anaehören. ™ $
Der Bürgermeister ist wählbar.
weder suspen§Enoch"°erwck/ist'°''^°'' f°W 8™5l,It rocrben' tocld,e »ur 3=it der Wahl volle 30 Jahre alt sind und deren Staatsbürgerrecht
- Setfugung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen sind für Gemeinden bis zu 3000 Einwohnern, sonach für alle Gemeinden des
Kreises Gießen mit Ausnahme der Stadt Gießen, 3 Mitglieder und 2 Ersatzmänner zu wählen. Sie wollen sofort den Gemeinderath versammeln, die Wahl vornehmen lassen und das darüber aufgenommene Protokoll binnen 8 Tagen einseuden.
____________________________ Dr. Boekmann.
Betreffend: Die Ableistung des Verfaffungseides. Gießen, am 10. Mai 1878.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
. v. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
13 amll I Wnnntrn fcl^en’9en 6Dn Ihnen, welche noch im Rückstände find, an die alsbaldige Erledigung unserer Verfügung im Anzeiger Nr. 92 vom • v\y v-14 4«
Dr. Boekmann.
®etreffeni>: Di« Anschaffung des von der Forstverwaltung für die Communalwaldungen zu verwendeten F^mularpapier^, ^cksbesondm Ersatz der DlCrDUrm hrn 1 n77 pntfrrtnnpnein ßnfian 1 1 V
hierdurch pro 1877 entstandenen Kosten.
.Das Großherzogliche Rentamt Gießen
an sämmmtlichk Großhkrmgliche Bürgermeistereikn des Rentamtsbnirks.
„nt.rß.n»7 ra F°rmularpapier berechnen sich für das Jahr 1877 mit ganz gleichen Beträgen, wie in 1876 und wollen Sie die Ihnen
unterstellten Gemetndekassen deshalb veranlaffen, hiernach Ersatz der Beträge pro 1877 baldigst anher zu leisten.
_______ Schliephake.,
Aolitisch
Zur Tabakssteuer.
VomNeckar.
Wenn von einzelnen Setten behauptet wird, daß die in Kassel stattgehabte Versammlung der deutschen Handelskammern durch ihre Resolutionen zu der Enquete und der amerikanischen Fabrikaisteuer nur bezwecken werde, die Einfüh- rung der^etzteren desto sicherer zu veranlaffen, so können wir dieser Anschauung, <viX Besmchlung, daß dadurch die Fabrikation einseitig und insbesondere dre Cigarrenfobrikation geschädigt werde, nicht beistimmen. — Wir halten viel- mehr diese Resolutionen für die richtigen, weil sie nicht von einer Versammlung von Jntereflenten, sondern von Handelskammern gefaßt wurden, welche die Frage nur im allgemeinen wirthschaftlichen Sinne behandeln und den Jntereffen- ten überlasten mußte, die Nachtheile selbst zu beleuchten, welche sie von dem einen oder andern Besteuerungsmodus für ihre specielle Branche befürchten.
Um aber solchen Vorstellungen gehörigen Nachdruck zu geben, bedarf es einer genaueren Kenntniß aller einschlägigen Verhältnisse und dasür können wir eine Enquete nur Wünschenswerth bezeichnen; freilich immer nur eine solche, die der vexatorischen Maßregeln entkleidet ist und sich nicht in Prtvatverbältniste und Geschastsgeheimniste eindrängen will, deren sie nicht bedarf, um die Tabakssteuerfrage im Allgemeinen beurtheilen zu können.
Eine solche Enquete aber und das Studium der amerikanischen sog. Fabrt- katsteuer wird unsere Reichstogs-Abgeordneten leicht überzeugen, daß wir die letztere nicht einfach übertragen können aus deutsche Verhältnisse, ohne daß die ^nterestenten schwer darunter leiden, der Verbrauch bedeutend zurückgeht und endlich der Fiscus da- erhoffte Resultat doch nicht erzielt.
_ Dl* amerikanische Fabrikatsteuer erfordert eine genaue Controle mit großen Strafandrohungen, welche so störend gehandhabt werden müßte, daß sich unsere deutsche Natur und Gewohnheit dagegen auflehnen würde; diese Controle aber bei der ausgebretteten und verzettelten Fabrikation und der großen Umständlichkeit und Gewissenhaftigkeit unserer deutschen Steuerbeamten eine so heure, daß dasur ein großes Stück der Einnahmen wieder verausgabt werden mußte. Zudem würde diese amerikanische Steuer von dem Moment an erst finanziell vvrtheilhaft befunden, vis ein einheiilicher Steuersatz für jedes Fabrikat ohne Rücksicht auf den Werth desselben festgesetzt würde, was für Amerika ganz leicht durchzufuhren war, weil es sich hier in der Hauptsache um einheimische
<? k , uni> bas wenig eingehende fremde und ganz feine Product wabern dem hohen Eingvngszoll von 150 Mk. per Ctr. unterliegt, während in Deutschland ungefähr 60 pCt. ausländische und 40 pCt. inländische Tabake verarbeitet werden.
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Wollte aber in Deutschland neben der Steuer ein »erhältnißmäßig gleich hoher Zoll auf ausländische Tabake gesetzt werden, wie in Amerika, so dürsten wohl die Herren Importeure von Bremen, welche in dem Uebergang zur Fabri- katsteuer die einzige Rettung vom Monopol sehen, allen Grund haben, sich über wesentlichen Rückgang-ihres Imports zu beklagen; soll dagegen nur der jetzige Eingaugszoll von 12 Mk. per Ctr. beibehalten werden, so muß bei gleicher Fabrikatsteuer für deutsche Tabake mit den bessern amerikanischen Tabaken der inländische Tabaksbau zurückgehen und die Folge wird sein, daß unsere Tabaksbauern von allen Seiten Eingaben um Einführung des Monopols machen; in beiden Fallen aber würden die Fabrikanten in ihrer gewohnten freien Bewegung nach allen Seiten gestört und gehindert sein.
Wenn daher in der That Rücksicht darauf genommen werden soll, daß bei einer höheren Besteuerung des Tabaks weder Producent noch Händler, noch Fabrikant ganz empfindlich geschädigt werde, so wird auch von dieser Besteuerungsart abgesehen werden müssen und keine andere Wahl bleiben, als auf den ersten Vorschlag der preußischen Regierung im Princip zurückzugreifen, nämlich eine Erhöhung des Eingangszolls auf ausländischen Tabak und eine Erhebung einer Steuer auf den inländischen Tabak nach dem Gewicht. Aus Rücksicht auf den inländischen Tabaksbau dürfte aber der Betrag der beiden Steuern nicht um dieselbe Zahl pro Centner erhöht, sondern es müßte auch dessen Werth einigermaßen berücksichtigt und dem Handel in inländischen Tabaken durch Zulassung von Tranfito-Magazinen freie Hand gelassen .werden. Die Berliner Denkschrift vom Februar d. I. hat eingehend und richtig nachgewiesen, wie das Verhältniß begriffen werden müßte, um den Tabaksbau zu erhalten und wenn ja der Bundesrath aus Rücksicht auf die Einnahmen von dem Minimalsatz von 24 Mk. für den Centner unfermentirten inländischen Tabak nicht ob= gehen zu können glaubt, was einem Satze von 30 Mk. per Ctr< fertig fermen- tirten Tabak entsprechen würde, so dürfte eine Erhöhung des Zolls auf ausländischen Tabak dementsprechend auf 50 Mk. per Ctr. von den Interessenten noch leichter zu ertragen sein als jeder Uebergang auf einen anderen Besteuerungsmodus.
Wir glauben nicht, daß ein solcher Satz aus Fabrikantenkreisen viel Anfechtung erleiden würde, weil er ziemlich genau einer Preiserhöhung im Detailverkauf von Cigarren um 1 Pfg. per Stück und fabrictrtem Tabak von 1 Pfg. per 75 Pfund entsprechen würde und eine unangenehme Preisverschiebung im Verkaufe dadurch vermieden werden könnte.
Damit dürfte dann aber auch die Grenze erreicht sein, welche bei den jetzigen Geldverhältniffen der Tabak im höchsten Fall ertragen könnte, ohne daß


