Ausgabe 
12.3.1878
 
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haben.

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12.

lnterhaussitzunz erklärte irsien Woche des April

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vor der Ausführung zu Rathe ziehen wird-

16) Armenien erhält Reformen nach den örtlichen Bedürfnissen und Sicherheit

des Sultans erfolgte, erklärte man sich russischerseits einverstanden. Morgen, am Geburtstage des russischen Thronfolgers, findet Empfang des diplomatischen Corps statt.

'tt Amtswohnung Lord famm t verölten hier zur Mhrates" geht mit , Vier weitere tzrohe chisi noch Kreta.

10) Die Pforte hat das Recht, eine Militärstraße für den Transport von Trup­pen und Kriegsmaterial nach den jenseits der Bulgarei gelegenen Provinzen zu bauen. Die Regelung der Post- und Telegraphenverbindung wird einer besonderen Commission Vorbehalten.

H) In Betreff der Rechte der außerhalb der Bulaarei ansässigen Mohamedaner auf in der Bulgarei btfindlichcS Etgenthum gelt.« dieselben Bestimmungen wie bet Serbien.

12) Die Donaufestungen werden geschleift; es ist verboten, Befestigungen att der Donau anzuleaen und dieselbe mit Kriegsschiffen zu befahren. Gestattet sind nur Zoll- und Polizeischiffe. Die Vorrechte der internationalen Donau-Commission bleiben in Kraft.

13) Die Pforte stellt die Sultna-Mündung wieder her und leistet für die Privat­verluste Entschädigung.

14) In Bosnien und der Herzegowina werden unverzüglich Reformen eingeführt, »te dieselben in der ersten Sitzung der Conferenz von Konstantinopel festgesetzt wur­den, mit Zustimmung Oesterreichs und Rußlands. Steuerrückstände werden nachge­lassen; zukünftige Steuern bis zum 1. März 1880 für die Entschädigung der Flücht­

oeränderungen.

15. Fristgesuche auf Communalrückstände.

16. Den Bauplan der höheren Mädchenschule.

Türkei.

Konstantinopel, 8. März. Die Pforte hat in einer Note an die Mächte letztere ersucht, sie möchten eine Pression auf Griechenland ausüben, damit dieser Staat den Aufstand in Theffalien, Epirus und Kreta nicht begün­stige und nähre. Wenn dieser Schritt wirkungslos bleibt, soll ein starkes tür­kisches Corps nach Theffalien und Epirus gesendet und von dem Panzerge­schwader unter Hobart Pascha unterstützt werden. Nach Kreta sind bereits Truppen gesendet, und ist Mehemed Ali Pascha zum Generalstabs-Chef des dortigen Truppencorps, Nouri Pascha zum Commandanten von Creta ernannt worben. Einige türkische Beamte sind behufs Rückbeförderung der türkischen Kriegsgefangenen nach Odeffa gesendet. Prinz Haffan von Egypten ist hierher zurückgekehrt.

Konstantinopel, 8. März. Dem Vernehmen nach ist Savfet Pascha als Vertreter der Türkei auf dem Congreffe destgnirt.

Konstantinopel, 8. März. L-uleiman Pascha trifft heute zu seiner Aburtdeilung hier ein. Der bisher exilirte Mahmud Nedim Pascha hat die Eclaubnißerhalt en. nach Konstantinopel zurückzukebren.

Telegraphische Depeschen.

Wagner'S telegr. Eorrespondenz Bureau.

Versailles, 9. März. I« der Kammer wurde der Entwurf in Be­treff des Ankaufs der kleinen Eisenbahnnetze verhandelt. Mehrere Redner, darunter Rouher, billigen die Vollendung des Bahnnetzes, fürchten aber die wirthschastlichen Consequenzen des Ankaufs und halten die Frage für nicht aus­reichend studtrt. Minister Freycinet wird am Montag antworten. Der Senat setzte auf Donnerstag die Berathung des Gesetzentwurfs über den Bela­gerungszustand fest. Privatnachrichten aus Wien zufolge haben alle Mächte, einschließlich Englands, den Zusammentritt einesCongreffes im Principe angenommen.

Athen, 10. März. Die Insurgenten von Kreta haben den ihnen von den türkischen Behörden vorgeschlagenen Waffenstillstand angenommen; sie wollen das Resultat des Congreffes abwarten und dann je nach dem Ausgange deffel- ben die Feindseligkeiten wieder beginnen oder dauernd etnstellen.

Lord Derby ließ der griechischen Regierung durch den Legations- secretär Wyndham officiell mittheilen, daß England das Ersuchen Griechenlands, es auf dem Congreffe zu vertreten, annnehme.

.. Petersburg, 10 März. DerAgence Ruffe" zufolge bestätigt es sich, daß Frankreich, Italien und England dem Zusammentritt des Congreffes

L o T1TI -Notiz.

Gießen, 11. März. Wir lassen nachstebend die Tage sordnung für die Stadt- oerordneten-Sitzung am Donnerstag den 14« März 1878, Nachmittags 4 llhr.

linge verwendet.

15) In Kreta findet die oraanisatorische Ordnung von 1868 genaueste Anwendung. Eine ähnliche Ordnung wird für Epirus, Thessalien und die anderen Theile der europäischen Türket geschaffen. Eine besondere Commission wird die Einzelheiten dieser Organisa- ausardeilen. Dieselben werden der Prüfung der Pforte unterworfen, welch: Ruß-

in Berlin zugestimmt ,

Malta, 10. März. Die TransportschiffeSerapis" undEuphrates" sind abgegangen. Zwei hiesige Regimenter wurden angewiesen, sich erforder­lich en Falls zum Einschiffen bereit zu halten.

Der russisch-türkische Friedensvertrag.

DerKöln. Ztg." werden aus Pera unterm 7. dss. die 29 Paragraphen des Vertrags teleprophtrt:

Deren Hauptinhalt ist folgender:

1) Montenegro wird unabhängig u»d erhält Antivari.

2) lieber seine Beziehungen zur Pforte bleibt eine weitere Uebereinkunft Vorbe­halten. Streitigkeiten sollen durch Oesterreich und Rußland geordnet werden.

3) Serbien wird unabhängig, erhält Risch, den Thalweg der Drina und Klein- zwornik. Mohamedaner können ihr bewegliches Etgenthum behalten. Eine türkisch­serbische Commission soll in zwei Jahren über die Fragen des unbeweglichen Eigen­ibums, in drei Jahren über die Veräußerung von Staats- und Kircheneigenthum Vakuf^entfi^e^em unabhängig; die Frage der Kriegsentschädigung soll durch «inen besonderen Vertrag zwischen Rumänien und der Türkei geregelt werden. Die rumänischen Untertanen werden in der Türket dieselben Rechte haben wie die der anderen^Mächt^^ültige Bulgarei wird durch eine türkisch-russische Com-

Misston gezogen werden noch vor der Räumung Rumeliens. (Eine Karte ist beigefügt.) Die Gränze geht von Wranja über den Karadagh, die Karadrina, das Grammosge- btrge, Kastoria, vom Zusammenfluß der Moglenitza und des Wardar (westlich von Salonichij bis an die Mitte de8 Beschikgul, tritt mit dem Karasu (Struma) an die Meeresküste, umfaßt den Busen von Kawala, Burugul und die Tschaltepekette bis zum Rhodopegebirge, Karakolos, geht über den Fluß Arda bis Tschirmen, schließt Adria nopel aus, geht über Luleh BurgaS an daS Schwarze Meer bis Hekim Tabiasst, von da bis Mangalia, die Grenze des Sandjaks Tultscha entlang biß unterhalb Rassowa an bcr7?$eavUgürf-t ^ll frei durch die Bevölkerung gewählt werden, von der Pforte bestätigt werden und der Zustimmung der Mächte bedürfen. Kein Mitglied einer der Tvnastieen der Großmächte kann gewählt werden. Die National-Versammlung wird nach Tirnowa oder Pbippopel berufen wegen der künftigen Organisation des Landes, welche analog der Gestaltung der Donaufürstenthümer im Jahre 1830 bereits vor der Wahl des Fürsten unter der Ueberwachung eines russischen Commissars und im Bei sein eines iürkisch-n eingerichtet werden soll. Die Einführung der neuen Regierung wird für zwei Jahre einem russischen Commissar anvertraut. Rach einem Jahre können auch Bevollmächtigte anderer Mächte Theil nehmen, wenn dies für nothwendig ge­halten Epische Armee verläßt die Bulgarei, alle Festungen werden geschleift aus Kosten der Gemeinden. Bis zur Bildung einer einheimischen Miliz bleibt die Bulgare für zwei Jabre von den Ruffen, und zwar von sechs Divisionen Infanterie und zwei Divisionen Cavallcrie, im Ganzen von höchstens 50,000 Mann besetzt, welche auf Kosten der Bulgarei unterhalten werden. , .

9) Die Höhe des Tributs der Bulgarei wird durch ein Uebereinkommen der Türkei, Rußlands und der anderen Mächte festgesetzt. Die Bulgarei tritt in die Ver­pflichtungen der Türkei der Eisenbahn-Gesellschaft Rustschuk-Varna gegenüber ein, nach­dem eine Einigung zwischen der Pforte, der Bulgarei und der Gesellschaft erzielt ist. Eine Ordnung, die andern Linien betreffend, bleibt vorbehalten.

Handel erlitten, 100 auf den Au'stand im Kaukasus, 10 für die Entschädigung der russischen Untertanen und Einrichtungen in der Türkei.

20) In Erwägung der bedrängten finanziellen Lage des türkischen Reiches und im Einverständniß mit dem Wunsche des Sultans ist der Kaiser von Rußland zu­frieden, daß auch mit dem Sandschak von Tultscha (welches gegen Beffarabien ausge­tauscht werden kann), Ardahan, Kars, Batum, Bajasid bis an den Soghanly-Dagh Zahlung geleistet werden kann.

21) Die Pforte verpflichtet sich, die schwebenden russischen Reclamationen in freundschaftlicher Weise zu erledigen.

22) Die Vorrechte der Mönche vom Athosgebirge verbleiben denselben.

23) Die Verträge und Conventionen treten wieder in Kraft.

24) (In Betreff der Meerengen bleibt es bei dem Bekannten.)

25) Der Rückmarsch der russischen Truppen aus dem türkischen Gebiet vollzieht sich in drei Monaten. Ein Theil schifft sich in den Häfen des Schwarzen Meeres, des Marmara-Meeres und in Trapezunt ein.

26) Die Rusten verwalten das türkische Gebiet bis zum Rückzüge der Truppen.

27) Die Pforte verspricht nicht gegen die ottomanischen Unterthanen einzuschreiten, welche Beziehungen mit den russischen Truppen gehabt haben.

28) Nach der Ratification erfolgt die Auslieferung der Gefangenen.

29) Die Ratification soll spätestens in 14 Tagen erfolgen, womöglich in Peters­burg. Der formelle Friedensschluß bleibt vorbehalten, doch sind auf jeden Fall diese Präliminarien für Rußland und die Türkei bindend.

Musikalisches.

Im letzten Concert dieses Wintersemesters werden die Geschwister Epstein aus Wien die Solovorträge übernehmen. Die allgemeine deutsche Mustkzeitung hat über diese beiden Damen schon verschiedene gute Recensionen gebracht und in Nr. 6 dieses Jahres schreibt sie über deren Auftreten am 24. Januar in Antwerpen:

Der Cercle artistique hatte die liebenswürdigen Wiener Künstlerinnen Frl. Rudol­fine (Cellistin) und Eugenie Epstein (Violinistin) für eine Soiröe engagtrt. Die beiden Damen erregten auf's Lebhafteste das Interesse des gewählten Publikums.

Frl. Rudolfine entlockte ihrem für männliche Hände geschaffenen Instrumente einen prächtigen, runden, vollen Ton. Für große technische Schwierigkeiten, sogenannte Kunstsprünge, zum Glücke also gerade nach der dem Cellocharakter am wenigsten entsprechenden Seite, ist ihr Spiel weniger geeignet.

Frl. Eugenie glänzte durch energisches, sicheres Spiel; ihr Ton ist groß, markig, ohne den leisesten Anflug von Rauheit, silberrein in den schwierigsten Lagen und was so selten bei Violinistinnen zu bemerken, im höchsten Grade gleichmäßig, sodaß man oft kaum den Uebergang auf eine andere Seite bemerkt. Sie spielte unter anderem den ersten Satz aus Vieuxtemps E-dur Concert, das bekanntlich an den Virtuosen die schwierigsten Anforderungen stellt, mit solch' künstlerischer Eleganz und Kühnheit, daß das sonst so kalte Cercle-Publikum förmlich hin- gerisien war. Was die beiden Künstlerinnen gemeinsam ganz besonders auSzeichnet, ist die deutsche Gründlichkeit und Pünktlichkeit, der echt künstlerische Ernst, verbunden mit musikalischer Intelligenz, die ihr Spiel durchzieht; sie machen somit ihren Meistern Hellmesberger, Rotten« stein und Popper alle Ehre. Auch die Tagespresse ist darüber einig, .daß die, beiden Damen vollständigen Erfolg gehabt und wünschen wir denselben in Brüssel, Brügge, Löwen und Ber« viers, wohin sie eingeladen sind, dieselbe freundliche Aufnahme".

In den Frankfurter und Wiesbadener Blättern lasen wir nach dem Concertiren der bei­den Schwestern Anfang Januar in einem Concert in Wiesbaden ähnliche gute Recensionen. Jedenfalls haben die beiden Künstlerinnen eine große Zukunft vor sich und wir freuen uns, daß es gelungen ist, sie für eines unserer Concerte zu gewinnen. Wir zweifeln nicht, daß unser «musikalisches Publikum sie freundlich begrüßen toirb.

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geboten gegen Kurden und Tscherkessen.

17) Es soll eine vollständige und allgemeine Amnestie bewilligt werden.

18) Die Pforte wird die Ansicht der Commissare der vermittelnden Mächte über den Besitz der Stadt Khotour in ernste Erwägung ziehen und führt die Arbeit für die Abgränzung der türklsch-persifchen Gränze aus.

19) Die zu leistende Entschädigung wird auf 1410 Millionen Rubel festgesetzt, davon entfallen 900 Millionen auf die Kriegskosten, 400 auf den Schaden, den der

Cocös-Matten

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Danksagung.

1479) Allen Denjenigen, welche unseren unvergeßlichen Bruder und Schwager

stud. theol. Wagenbach

L zur letzten Ruhestätte geleitet haben, unseren innigsten Dank.

Altenbuseck, den 9. März 1878.

Die trauernden Hinterbliebenen.

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alten Realschulgebäude folgen: .

1. Die Erweiterung der Realschule zu einer Realschule erster Ordnung. Die Schießübungen deS hiesigen Regiments betreffend-

Die Aufstellung von Pulverkasten des hiesigen Regiments betreffend. Concurs der Gebrüder Köhler.

Die Straßenbeleuchtung bt-tnffenb.

Den Viehmarktplotz betreffend.

Die Reichensand-Bahnhofsstraße betreffend.

Herstellungsarbeiten an dem städtischen Hause in der Weidgasse- Die Erweiterung der Caplansgasse.

10. Die Mulde am Wiksecker Weg zunächst der Gastwirthschaft zum Pfau. Die Abzugsgossen auf dem westlichen Trottoir der Grünberger Straße.

Kostendecreturen-

13. Gesuch des Kaufmanns Käß um Bauerlaubniß.

14. Gesuch des Spenglermeisters Rühl um Erlaubnitz zur Vornahme vonBau-

entammet vermochte sich im. - Du AM C«ii, tat W i ftine »tarufing. 3« tonen zn einge^enben ungen, bet welchen sie ifanft ju eilten, >«>-

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rb Derby auf Anfrage ^ensbedingungm vor- steiöe, die Conserenz g verhandle jetzt mit Grundlagen für die Iche erklärt, es könne getroffenen Arrange- lächle erhalten hätten. >rch elnThell, sondern Congresse unterbreitet i: Persien habe ver- der Abtretung eines i habe. Die Bill iOnt wird unverändert

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