Ausgabe 
12.3.1878
 
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1878.

Dienstag den 12. März

So. 60

Kießener Wyeiger

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Bekanntmachung

Der Ortsvorstand von Saasen hat den Antrag gestellt

an uns einzusenden.

Dr. Boekmann.

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möglich gewesen, nicht mehr aber bei der weiteren Entwickelung d r Verhaltnisie. AIch ^tbrincen Beamter der Bundesregierung ist, in deren Namen die Reichslande regiert

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werden. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß wir noch einmal eine selbständige Lan- desoertretung Elsatz-Lothringens haben werden, die dem deutschen Reiche genügende Bürgschaften geben möchte; augenblicklich würde ich mich nicht dazu entschließen können, in Elsaß-Lothringen diese Einrichtung zu treffen, aber ich gebe diese Hoffnung nicht auf.

Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Saasen.

J. " :a, mit der Parcellenvermessung zugleich eine Zusammenlegung der

Gemarkung Saasen zu verbinden, worüber bereits im vorigen Jahre eine vorläufige Abstimmung stattgefunden Es soll diese Zusammenlegung jeboch in der Regel nur innerhalb der einzelnen Fluren stattfinden und hierbei

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Freude darüber, daß die allgemeinen Wünsche sich darin begegneten, Die Schaffung eines Reichs- Finanzamtes zu verlangen; darüber herrsche im Bundesrathe Einigkeit, daß der preußische Finanzminister die Reichsfinanzen leiten solle. Wenn er (Bismarck) den preußischen Fmanz- Minister als seinen natürlichsten Stellvertreter bezeichnet habe, so sei dabei maßgebend gewesen, daß dieser Minister im Ministerium natürlich einen bedeutsamen Einfluß habe. Der Reichs­kanzler bat nochmals, von Amendements möglichst abzusehen und die alte Erfahrung zu beherzigen: das Beffere ist des Guten Feind. Man möge es vermeiden, die Vorlage nochmals an den Bundesrath gelangen zu lasten und das dort mühsam zu Stande gebrachte nicht noch­mals in Frage zu stellen. (Beifall.) Beseler zog hierauf sein Amendement zurück.

Berlin, 8. März. Reichstag. Schluß. Lasker erklärte, er gebe zu, daß einzelne Amendements eine Verbesserung bezweckten, ja vielleicht eine solche herbeiführen konn­ten: die Hauptsache aber sei das Zustandekommen des Gesetzes Redner wies entschieden die Unterstellung zurück, als habe seine Partei die Vorlage als Thüre betrachtet, durch welche sie in die Regierung zu gelangen vermöchte. Der Antrag Schneegans sei ino- portun. Den politischen Werth des Gesetzes erblicke er (Lasker) in der mit demselben gegebenen Möglichkeit der Ausbildung fernerer Organisationen in der Zukunft.

Der sächsische Minister v. Nostiz-Wallwitz bemerkte; er schließe sich der Ueber- zeugung des Vorredners an, daß das Gesetz auch in unvollkommener Gestalt eine Grundlage bilde, die dem Reiche eine gute Verwaltung verbürge. Wenn derselbe aber angedeutet habe, daS Gesetz werde vermittelst der Stellvertretung zu Reichsmimstenen führen, so constatire er (Rositz), daß der Bundesrath hierbei von der nämlichen Aus­legung ausgegangen, welche v. Bennigsen den Motiven unterlegte. Der Entwurf ent­halte nicht unerhebliche Zugeständnisse seitens der Einzelstaaten, die man nicht ver­kennen solle. Die Einzelstaaten seien dabei von höheren politischen Rücksichten geleitet gewesen. Es sei unmöglich, daß die Reichsämter sämmtlich und für immer von pteu= ßischen Mimstern verwaltet würden. Zu dem Reichskanzler könne man das größte Vertrauen haben; derselbe habe zwar als Vorstand des preußischen Ministeriums schon viel geleistet, aber berühmt gemacht hätten ihn seine Leistungen alS Reichskanzler. Hänel trat für sein Amendement ein, Reichensperger für daß Amendement v. Franken­stein. Schneegans befürwortete sein Amendement, daß der Stellvertreter des Reichs­kanzlers für Elsaß'Lothringen seinen Amtssitz in Straßburg haben solle.

Fürst Bismarck erklärte: .Wenn ich das Schneegans'sche Amendement an dieser Stelle abzulehnen bitte, so geschieht dies nicht, weil ich gegen dessen Tendenz bin, son­dern weil ich wünsche, eine Frage von solcher Tragweite nicht bei dieser Gelegenheit mit abgemacht zu sehen. Da« Ministerium für Elsaß-Lothringen besteht bereits; es fragt sich nur, ob man daffelbe nach Straßburg verlegen kann oder soll. So lange nicht ein eigener Landesherr in Elsaß-Lothringen r.sidirt, muß doch dauernd die Ver­bindung mit dem Centralpunkt des Reiches erhalten bleiben, da der Minister für Elsatz-

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

versetzen.

Berlin, 8. März. Von den social-demokratischen Abgeordneten, im Verein mit den keiner Partei angehörigen Holthos, Payer, Retter, Oechsner, ist folgender Gesetzentwurf, betr. die Heranziehung der Militärpersonen zu Communalabgaben, eingebracht worden: ,,Die durch die Verordnung vom 22. December 1868 für bestimmte Militärpersonen eingeführte Befreiung von Communalabgaben wird aufgehoben; diese Personen sind fortan in derselben Weise, wie andere Gemeinde-Angehörige zu den Communallasten heranzuziehen."

Berlin, 8. März. Der Reichstag beschäftigte sich heute mit der Stellvertretung^ Vorlage in zweiter Lesung. Wirth zog den von ihm gestellten Abänderungsantrag zurück. Beseler und v. Frankenstein begründeten ihre bez. Amendements. D. Grävenitz legte den Stanv- punkt der Conservativen dar, welche die Vorlage unverändert annehmen wollten, v. Kleift- Retzow äußerte den Wunsch, daß ein selbstständiges Reichsfinanzamt geschaffen werde und erklärte sich gegen alle Veränderungsanträge. Fürst Bismarck trat nochmals für: die unveränderte Annahme der Vorlage ein, indem er bemerkte: Das Gewünschte sei nicht stets das Erreichbare. Was den Gedanken des Vorredners anbclange, daß die ganze Reichsverwaltung dtrect durch i preußischen Ministerien zu führen sei, so wäre das in den elften 30^6« be8 ©ePc^fn8 Wethes

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kanzler ging sodann auf die Entstehung der Verträge mit den Regierungen bezüglich «

dcs Reiches zurück und wies auf die Schwierigkeiten bei Organisation der Reichsbehord^ unter steter Schonung und Berücksichtigung der Ansprüche der Emzelregierungen hin. Der Bundes- rath habe sich als geeignetes Organ erwiesen, um allen Ansprüchen Rechnung zu tragen, solle bereits beseitigte Schwierigkeiten nicht noch einmal aufthurmen. Der Fürst außer s

Deutschland.

Darmstadt, 9. März. Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. König!. Hoheit des Großherzogs ist den Ständen ein Gesetzentwurf, die Ausführung des deutschen Gerichtsverfaffungs-Gesetzes betr., vorgelegt worden.

Darmstadt, 9. März. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

Am 9. Febr. de« Commandeur der Gensd'armerie-Diviston Starkenburg, Obcrstlteutenant Franz Jacob Rüti, mit Wirkung vom 1. April 1878 an, zum Commandeur des Gensd'armerte-Corps und den Adjutanten bei dem Gensd'ar- merie-Corps. Rittmeister Johannes Philipp Barthel, mit Wirkung vom 1. April 1878 an, zum Commandeur der Gensd'armerie-Diviston Starkenburg zu er­nennen, sowie den Commandeur des Gensd'armerie-Corps, Oberst Ferdinand Kerz, mit Wirkung vom 1. April 1878 an, auf sein Nachsuchen, unter Aner­kennung seiner langjährigen treuen und eifrigen Dienste, in den Ruhestand zu

yredactionHbn^eaur Gartenstraße B. 165.

ssxpevMnnödirreau: Schulstraße B. 18.

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Grundstücke in der ganzen hat, wonach dieser Antrag angenommen wurde. Es soll diese Zusammenlegung jedoch in der Regel nur tnnerhalv der etnzemen gmren pan^nven uno yieroe, auf zweckmäßigere Gestaltung der Parcellen, Regulirung der Wege und Gräben, sowie Vornahme sonst möglicher und zulässiger Verbesserungen Bedach penommen, sowie insbesondere jedes Grundstück von einem Wege aus zugänglich gemacht werden. Die Kosten sind nach Maßgabe des Grundsteuerkapital«

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----------------------- ' Gießen, am 7. März 1878.

Betreffende Das Ersatzgeschäft für 1878. , ,

Das Großherzogliche Kreisamt Meßen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme von Gießen.

Wir fordern Sie auf die nach §. 4b, pos. 7*> der Ersatz-Ordnung zu fertigenden Auszüge aus dem Sterberegister des letzt- verflossenen Kalenderjahres über die Todesfälle männlicher Personen, welche das 25. Lebensjahr noch ntcht vollendet haben, ungesäumt

der zusammkngUe^ten^Gr^^st Darlegung der vorzunehmenden Arbeiten, liegt nebst der Liste der Stimmberechtigten, m welcher auch der

Nächengehalt und das Steuerkapital des bei der Zusammenlegung in Betracht kommenden Grundbesitzes jedes Stimmberechtigten angegeben ist und einem dazu gehörigen Verzeichniß der von der Zusammenlegung gesetzlich ausgenommenen Grundstücke vom 8. April bis 6. Mai l. I- auf dem Bureau der Groß

der genannten Frist bei Meldung späterer Nichtberücksichtigung bei der Bürger- meisteret Saasen i 0 stimmberechtigt, welche in diese Liste eingetragen sind, und nach Maßgabe des dort angegebenen Flächengehaltes und Steuerkapitals. Aenderungen in dieser Liste bei eingetrctenem Eigenthumswechsel können nur auf Grund bezüglicher Einträge im Grundbuch, welche in der angegebenen Ze noch zu erwirken wären, vorgenommen werden, da sich die Liste auf das Grundbuch stützt und da nur diejenigen, oder deren Erben, stimmberechtigt sind, neiche im^Grundbuch^eingetr ^bst^mmung über den Antrag findet Donnerstag den 16. Mai l. I., von 912 Uhr Vormittags, ouf dem Be r mSelbstpeVsVn? no^ du^r"ch^gehörig Bevollmächtigte Abstimmenden werden als für die Ausführun g d er Zusammenlegung stimmend angesehen. Es müssen daher nur diejenigen, erscheinen, welche gegen den Plan (gatt, oder theilweise) stimmen »ollns- Grundbesitzer, welche nicht in der Gemarkung Saasen wobnen, werden zur Bestellung von Bevollmächtigten unter dem Rechtsnachtheil ausgefordert, d ß weiter nöthig werdenden Handlungen eine besondere Aufforderung an sie nicht mehr ergehen wird.

Gießen, den 6. März 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann. _________________________ __

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