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Freitag, den 11. October

1878

WWner MnMger

A«M- nni) Amtsblütt für den Kreis Gießen

'gesellen

Gteßen, den 9. October 1878.

verhindern und die bürgerliche Gesellschaft vor der aus ihnen erwachsenden

»etrieb eines üM^tantg verlange; ein jeder wohlgesinnte Mann rnüsie in seinem Kreise sich die

Aufgabe stellen, persönlich in der bezeichneten Richtung mit Rath und That

des Gesetzes nur durch eine energische Handhabung deffelben verbürgt sei und

dabet um so eher der Zeitpunkt zu erwarten sei, wo das gemeine Recht in

werden könne. Durch halbe Maßregeln werde

erreicht, vielmehr mit ihnen nur die soctaldemo-

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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

pellte sich auf den Boden res Entwurfs und erkannte an, daß die gemeinge­fährlichen Bestrebungen der Soctaldemokratte zu bekämpfen und der bürgerlichen Gesellschaft der Friede zurückzugrben sei. Keineswegs sollen Reformbestrebungen unterdrückt werden, die es sich zur Aufgabe stellen, auf der Grundlage der gegebenen Staatsordnung vorhandenen Schäden in dem Staate und der Gesell­schaft abzuhelfen und Hindernisie in der Entwickelung der Wohlfahrt des Volkes oder einzelner Klaffen deffelben zu beseitigen. Auch die Regierungs-Vertreter haben in der Commission wiederholt den Unterschied betont und hervorgehoben, daß die Regierung die außerordentlichen Vollmachten lediglich verlange, um den verderblichen Ausschreitungen der socialdemokrattschen Bewegung entgegenzu- zutreten und versichert, daß sie von diesen Vollmachten den loyalsten Gebrauch wachen werde und wett entfernt sei, die Reformbestrebungen auf dem socialen Gebiete, soweit sie innerhalb jener Grenzen sich bewegen, zu hindern.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

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Redactionsbureaur 1 - , ... . _ fl-xpeditionsbureau: J Schulftraße v. 18.

respektablen G js an allen Ofi

Der Bericht der Commission zur Dorberathung des Socialistengesetzes,

erstattet durch den Abg. v. Schwarze, ist erschienen. Man war darüber einig, daß durch die socialdemokrattschen Ausschreitungen eine schwere Gefahr für die Staats- und Gesellschaftsordnung entstanden sei, und daß der Gesetzgebung des Reiches die Pflicht obliege, weitere Ausschreitungen der Socialdemokratte zu

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dem Boden des für alle Bürger geltenden gemeinen Rechts Ausschreitungen der erwähnten Art dauernd entgegenzuwirken und bezw. unter das Strafgesetz zu stellen. Man kann indeffen die Bekämpfung der soctaldemokratischen Bestre­bungen nicht bis zu diesem Zeitpunkte verschieben, sonst würde die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ruhe an Kraft und Umfang wesentlich gewinnen und möglicher Weise zu einer Ausdehnung sich entwickeln, zu deren Beseitigung sodann die äußersten Maßregeln angewendet werden müßten, die Abänderungen der bezeichneten Gesetze aber zu spät kommen und völlig unzureichend sich er­weisen. Die Majorität ist daher der Meinung, daß sofort Maßregeln ergriffen werden muffen, und es außerordentlicher gesetzlicher Vollmachten für die Behör­den bedürfe, um den öffentlichen Frieden zu bewahren. Gegen diese Auffaffung erklärte sich die Minorität der Commission, welche durch alsbaldige Revision der einschlagenden Gesetze auf dem Boden des gemeinen Rechts die nöthige Ab­hülse schaffen wollte. (Antrag Hänel). Allseitig war man darin einverstanden, daß mit der Annahme dieses Antrages der Entwurf in seinem vollen Umfange beseitigt sei. Die Mehrheit der Commission wie die Regierungs-Vertreter er­klärten sich gegen diesen Antrag. Vorzugsweise wurde gegen ihn geltend ge­macht, daß im Hinblick auf die Aufgabe des Entwurfs nicht sowohl die Con- traveniion im einzelnen isoltrten Falle in Betracht zu ziehen und als Gegenstand der gesetzlichen Normirung aufzufaffen sei, sondern die ausgedehnte planmäßige und fortgesetzte Verbindung der Agitation gegen die staatliche und gesellschaft­liche Ordnung. Dieselbe trete zwar in einzelnen Thatsachen zu Tage und der Charakter der Verbindung und Agitation werde aus einzelnen Thatsachen er­kannt. Aber immerhin sei es erst die Mehrheit solcher Thatsachen in ihrer Verbindung und gegenseitigen Ergänzung, aus welchen sich das Gesammtbild der Verbindung zusammensetze und der wahre Charakter derselben klar erkannt werde. Daher eigne sich das gerichtliche Strafverfahren und die gerichtliche Aburtheilung in ihrer Beschränkung auf einzelne Handlungen einzelner Personen nicht zu einer wirksamen Verfolgung und Bekämpfung dieser Agitation. Von Seiten des Antragstellers wurde nachdrücklich hervorgehoben, daß er auch seiner­seits die vorgeschlagene Faffung als endgültige nicht erachte, gerade deshalb sei untrennbar mit dem Hauptantrage der Antrag auf Einsetzung einer Subcom- misston verbunden. Von einer Seite wurde zugestanden, daß allerdings an sich die Ergänzung im Wege der ordentlichen Gesetzgebung die geeignetste Abhülfe gewähren würve. Da jedoch die Regierung einen solchen Standpunkt einer völligen Ablehnung des Gesetzes gleichhalte, so sei, wer eine solche Ablehnung nicht wolle, daher genöthigt, den Versuch zn machen, auf der Basis des Regie­rungs-Entwurfs ein zulässiges Gesetz zu vereinbaren. Der Antrag wurde mit 13 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Hierauf gaben mehrere Mitglieder die Erklä­rung, daß von ihnen der Grundgedanke des abgelehnten Antrages, nämlich Erlassung eines Reichsgesetzes, welches von einer Erweiterung des Strafgesetzes ausgeht und die sich daran anschließende Vereins- und Preßfreiheit regelt, vor­behaltlich nicht unerheblicher Erinnerungen gegen die Einzelheiten des Vorschla­ges, gebilligt werde, und sie bereit gewesen wären, in der Subcommission die desfallsigen eigenen Anträge specialtsirt einzubringen. Nach Ablehnung des Vorschlages erachteten sie es nicht weiter für angemeffen, mit solchen speciellen Anträgen hervorzutreten.

kratische Agitation verstärkt, das Ansehen der Regierung geschädigt, und der Bürger in seinem Vertrauen auf den Schutz der Gesetze und Behörden beun­ruhigt. Dagegen war die Minorität der Ansicht, daß durch die lediglich gegen cine bestimmte Partei gerichteten Beschränkungen die Gleichheit Aller vor dem

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags

Gesetze verletzt, und gegen eine große Zahl von Staatsbürgern ein Ausnahme­zustand geschaffen werde; hierzu sei weder ein ausreichender Grund, noch ein praktisches Bedürfniß vorhanden. Man könne dahingestellt sein laffen, ob in c>er That die vorgeschlagenen Maßregeln von dem erwarteten Erfolge begleitet sein, ja ob sie nicht sogar in das gerade Gegentheil umschlagen und die Be­rgung in ihrer jetzigen verderblichen Richtung befördern würden, statt sie in andere Bahnen zu lenken. Das Gesetz gewähre der Regierung Vollmachten der exorbitantesten Art, welche außer Verhältniß zu der wirklich vorhandenen Gefahr ständen. Die Frage, ob die gegenwärtigen Reichs- und Landesgesetze ausreichend seien, um wettere Ausschreitungen der socialistischen Partei zu Ver­bindern, ist von der Mehrheit der Commission verneint worden. Diese Vor­schriften, selbst überaus streng ausgeführt, würden sich als ungenügend zeigen, iteil durch sie den Behörden zumeist die Befugniß nur zu repressiven Maß- leqeln gewährt würde, diese aber die durch einen Mißbrauch sofort bewirkte

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lang müsse einerseits durch Fortsetzung der Reformen auf dem wirthschaftlichen i/IlmIm I ®e^etc und im Interesse des Arbeiterstandes, andererseitig durch Belebung der Religiösität, durch Aufklärung und Belehrung, durch Stärkung des Sinnes rdienst und gut für Recht und Sitte angestrebt werden. Man erkannte dabei an, daß die Er- viele Mühe n reichung dieses Zweckes die thätige Mitwirkung aller erhaltenden Elemente des

FerrMkarrd.

Aus Hessen, 7. October. Man erinnert sich noch der vielen Bean­standungen, welche gelegentlich der Berathung des neuen Schulgesetzes die Prä- parandeu-Anstalten sanden, insbesondere auch ein Bedürfniß hierfür verabredet wurde. Wie unrichtig die letzteren Bedenken waren, ist jetzt durch Zahlen nachweisbar Nachdem schon im Schuljahr 1876/77 die Gesammtzahl der Präparanden in Heffen auf 209 gestiegen war (Lindenfels in Starkenburg 74, Lich in Oberheffen 65, Wöllstein 70), weist das abgelaufene Schuljahr sogar 277, also 66 mehr als im vorigen Jahre auf, nämlich für Starkenburg 84, Oberheffen 93, Rheinheffen 100. Jntereffant ist dabei das Verhältniß der Confessionen, indem 200 der evangelischen, 70 der katholischen und 7 der israelitischen Confession angehörten.

Berlin, 8. Octbr. Nach der im Reichseisenbahnamt aufgestellten Nach­weisung über die im August d. Js. aus deutschen Eisenbahnen mit Ausschluß Bayerns vorgekommenen Unfälle waren zu verzeichnen 22 Entgleisungen und 10 Zusammenstöße fahrender Züge; ferner 43 Entgleisungen und 15 Zusam­menstöße beim Rangiren, und 60 sonstige Betriebsereigniffe. In Folge dieser Unfälle wurden 3 Personen, nämlich 2 Beamte und eine fremde Person ge- tödtet, 11 Personen (10 Beamte und eine fremde Person) verletzt, 6 Thiere

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Bekanntmachung.

Großherzogliches Ministerium des Innern hat der Rheinisch-Westphälischen Rückverficherungs-Actiengesellschaft in M-- Gladbach die nachgesuchte Erlaubntß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf Widerruf erthetlt.

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Förderung der socialdemokratischen Bestrebungen nicht wieder rückgängig machen können. Ebensowenig war die Majorität der Ansicht, daß die Bestimmungen des Strafgesetzbuches das Uebel an der Wurzel nicht erfassen können. Dabei nm die Majorität der Ueberzeugung, daß durch eine Revision und Ergänzung der bestehenden Gesetze die Mittel beschafft werden können und müssen, um auf

8' !ei?tnd Alch Gefahr zu schützen. Ueber die Wege dazu herrschte eine tiefgehende Meinungs- nnfohmc°,tüchtz Verschiedenheit. Man war darin einig, daß auf dem Wege der Gesetzgebung »aochen keine sofortige und erschöpfende Heilung der vorhandenen schweren Uebelstände ss< sind nsordM zu erhoffen sei, vielmehr nur zunächst die Verhinderung weiterer Verbreitung, Aud.MoffedM sodann aber die Vorbereitung der Heilung erwartet werden könne. Diese Het-

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Eine allgemeine, über die Bestrebungen der socialdemokratischen Partei cheu hjnausgehende und eine über die Zeit des Bedürfnisses und den Zeitpunkt der .i Abhülse hinausdauernde Beschränkung des Vereins- und Versamm-

^k'^ ^ngsrechts, der Preßfreiheit, des Gewerbebetriebes und der Freizügigkeit erscheine nicht geboten. Seitens der Majorität wurde wiederholt bemerkt, daß der Zweck

einzutreten und betzutragen, daß der krankhafte Zustand der bürgerlichen Gesell­et werden sok schäft beseitigt, und namentlich die Arbeiterkreise über die verderblichen Jrrleh- ieiner besondi itn der Socialdemokratte belehrt werden. Die Majorität der Commission

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