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Samstag, den 9. März
1878.
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Meßmer Mnzeiger
Anffigk- unb AliiiüdlnN für btn Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Motttags.
RedaetionSdttreattr Gartenstraße B. 165.
Gxpeditionsbureaur Schulstraße B. 18.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Jyeit. Bekanntmachung.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat dem landwirthschastlichen Verein der Provinz Rheinhessen, welcher eine Ausstellung von Maschinen und Gerälhen in Nieder-Ingelheim in der Zeit vom 17. bis 28. April l. I. abzuhalten beabsichtigt, die Erlaubniß ertheilt mit dieser Ausstellung eine Verloosung von Geräthen rc. zu verbinden und die betreffenden Loose im Großherzogthum abzusetzen.
Es werden bis zu 1OOOO Loose ä 1 Mark ausgegeben und bis zu 80 % der durch den Loose-Verkauf erzielten Summe zum Ankauf von in landwirthschastlichen Gerätschaften k. bestehenden Gewinngegenständen verwendet.
Gießen, 5. März 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boek mann.________________________________
~~ ~~ Gießen, am 5. Marz 1878.
Betreffend: Die Besteuerung des Weins. ,
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großher^oqlicken Bürqermeistereien des Kreises.
Diejenigen, welche noch im Rückstand sind, erinnern wir an die balvige Erledigung unseres Ausschreibens vom 11. v. Mts. in obigem Betreff enthalten in Nr. 38 des Anzeigers.
Dr. B o e k m a n n.
" Bekannt in a ch u u g
In Gemäßheit des §. 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Raruralleistung für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Durchschniitsmarktpreise vom Monat Februar 1878 veröffentlicht:
Hafer 15 Ä 60 , $eu 6 Jl. 50 und Stroh 6 M. per 100 Kilogramm.
Gießen, den 7. März 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. B o e k m a n n. __
Pfarr-Conferenz.
Mittwoch den 13. d. M.: Pfarr-Conferenz in Gießen, Morgens 10l/r Uhr.
L a ng-Göns, den 6. März 1878. ,
politisch
Aeutschlaud.
Darmstadt, 6. März. Das Großherzogliche Regierungsblatt, Beil. Nr. 7, enthält:
1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Außercurssetzung verschiedener Landes-Silber- und Kupfermünzen betreffend.
2. Bekanntmachung Großherzoglicher Ober-Forst- und Domänen-Direction, die Benennung der Großherzoglichen Oberförstereien Mombach und Wendelsheim betreffend.
3. Ueberficht der für das Jahr 1878 von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Offenbach.
4. Ueberficht der für das Jahr 1878 von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alzey.
5. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Worms, die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhof-Verbände zu Dalsheim gehörigen Israeliten betreffend.
6. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Lauterbach, die Umlagen zur Bestreitung der Bedürfniffe der israelitischen Religions-Gemeinde zu Crainfeld, im Kreise Lauterbach, für 1878 betreffend.
7. Ordensverleihungen.
8. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
9. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die Stelle eines akademisch gebildeten Lehrers für neuere Sprachen und Naturwisienschasten an der er» westerten Volksschule für Mädchen zu Gießen mit einem jährlichen Gehalt von 1800 c/fL, welcher durch Alterszulagen von je 300 JL alle 4 Jahre bis zu dem Betrage von 3300 erhöht wird, nebst Wohnungsvergütung von 200 eX für den unverheiratheten und 400 «X. für den verheirateten Lehrer; die Gemeinde-Schulstelle zu Mittel-.Seemen mit einem Gehalt von 685 71 H. Dem Herrn Grasen zu Stolberg-Roßla-Ortenberg
steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die Gemeinde-Schulstelle zu Gronau mit einem Gehalt von 771 <X. 43 H. Dem Herrn Grafen zu Erbach- Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die Gemeinde- Schulstelle zu Schwanheim mit einem Gehalt von 771 «X 43 H; die Gemeinde- Schulstelle zu Dudenhofen mit einem Gehalt von 700 «X.; die Gemeinde- Schulstelle zu Ober-Hainbrunn mit einem Gehalt von 685 «X 71 ; die zweite Gemeinde-Schulstelle zu Wersau mit einem Gehalt von 685^. 71~,^i; die erste Gemeinde - Schulstelle zu Rothenberg mit einem Gehalt von 857 <X. 15 Dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht
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zu dieser Stelle zu. Die evang. Pfarrstelle zu Nieder-Moos. Dotationsmäßiger Gehalt 2380 «X. Das Präsentationsrecht zu dieser Stelle steht den sämmtlichen Riedesel Freiherrn zu Eisenbach zu; die zweite Gemeinde-Schulstelle zu Wenings mit einem Gehalt von 771 «X 43 H Das Präsentattonsrecht steht dem Herrn Fürsten zu Isenburg und Büdingen in Birstetn zu; die Gemeinde-Schulsteüe zu Momart mit einem Gehalt von 685 cX 70 Dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu; die zweite Gemetnde-Sch»l- stelle zu Steinfurth mit einem Gehalt von 771 «X. 43
10. Sterbesälle. Gestorben sind: am 1. Febr. der Landgertchts-Assessor i. P. Emil Koch zu Lich; am 13. Febr. der Seminarlehrer Jacob Klaflert zu Bensheim ; am 15. Febr. der Schullehrer Karl Bauer zu Ueberau ; am 17. Febr. der evang. Pfarrer Heinrich Wilhelm Heß zu Pfungstadt.
Mainz, 6. März. Nächsten Sonntag, 10. März, Nachmittags 3 Uhr, tagen im oberen Saale der Restauration Boland i» Mainz die Delegirten der altkatholischen Gemeinden und Vereine des Großherzogthums Hessen und der Provinz Hessen-Nassau. An der Versammlung Theil zu nehmen sind auch Altkatholiken aus Orten, wo noch kein Verein besteht, berechtigt, falls sie beim Bezirksvorstand (Vorort Mainz) angemeldet sind. Zur Berarhung kommen: Statuten-Aenderung; Cölibatssrage; Preßangelegenheiten; Cuttus- bedürfnifle. Auch einzelne, um die katholische Reformbewegung verdiente Männer, die nicht zum Bezirksverbande gehören, werden als Gäste an der Versammlung Theil nehmen. Ueber Verlauf und Resultat der Verhandlungen werde ich Ihnen seiner Zeit gleichfalls berichten.
Oesterreich.
Wien. Die „Polit. Corresp." schreibt: Suleiman Pascha ist Staatsgefangener in dem asiatischen Dardanellen-Schlosse Kaleh-Sultanio. Bei einem Diner, welches Großfürst Nikolaus nach Unterzeichnung der Friedensbasen den türkischen Delegirten gab, richtete der Großsürst plötzlich dw Frage an seine Gäste, wann Suleiman Pascha gehängt werden würde ( Der G^ßfurst erklärte mit sichtlicher Bitterkeit, daß Suleiman in seinen Augen kein Recht habe, als General betrachtet zu werden, daß er bei jeder Gelegenheit nur eine blinde und brutale Bravour gezeigt und daß er bei Tatar-Bazardschik unnöthiger und toller Weise seine Armee geopfert habe. Diese Bemerkungen des Großfürsten, unverweilt nach Konstantinopel berichtet, verfehlten ebensowenig ihre rasche Wirkung, als Suleiman Pascha einen erbitterten Feind im Kriegsminister Reus Pascha besitzt. Letzterer vergaß es Suleiman nicht, daß er ihn bei Icni-Sagra von General Gurko zermalmen ließ, und zwar lediglich aus Eifersucht. Suleiman Pascha wird wegen seiner Kriegsführung vor ein Kriegsgericht und wegen übelwollender und aufrührerischer Publicationen vor einen Staatsgerichtshos gestellt


