Einzelbild herunterladen

gebende sei.

Obschon nach diesen Ausführungen der Werth oder Unwerth der Wanderlager bei der Entscheidung über die Gesetzesvorlage nach der Auffassung des Ausschusses nicht in Betracht kommen könne, so dürfe es sich doch aus dem Grunde, daß in dieser Frage schon so viel Staub aufgewtrbelt worden ist, empfehlen, kurz die Hauptgesichtspunkte zu berühren.

Im Allgemeinen liege es im Interesse der Käufer, die Eoncurrenz vermehrt zu sehen; die Preise der Waaren werden dadurch auf den möglichst billigen Stand herab: gedrückt. Daß dies häufig auf Kosten der Güte geschehe, lasse sich nicht leugnen; da­gegen müsse der Käufer seine Augen offenhalten und n'.cht wieder bei dem unreellen Händ ler kaufer. Die stehenden Geschäfte wollen sich natürlich ihre Kundschaft erhalten und werden sich in dieser Beziehung mehr in Acht nehmen, wahrend beim wandernden Ver käufer dieser Grund wegfalle; es müsse also selbstverständlich der Käufer bei letzterem doppelt vorsichtig sein. Gegen Uebervortheilung könne er sich nur selbst schützen, gegen förmlichen Betrug schützen ihn die Strafgerlchte. , ,

Dieser Nachthetl der freien Eoncurrenz komme übrigens nicht blos bet Wander lagern zum Vorschein, er mache sich, wenn vielleicht auch etwas minder, ebensowohl bet stehenden Geschäften geltend. Die Concurrenzfährgkett sei bet ansässigen Kaufleuten größer, als bet den wandernden. Unzweifelhaft seien die Unkosten letzterer höher, als die der ersteren und ein Ausgleich finde sich nur durch größeren Absatz. Immerhin könne ein stehendes Geschäft ebenso billig verkaufen wie ein wanderndes.

Daß solche Wanderlager und Waarenversteigerungen benutzt werden, rasch große Vorräthe zu verkaufen, um den Gläubigern kurz vor dem Concurs die Werthgegen- stände zu entziehen, möge auch wohl vorkommen. Gegen solche Handlungen würde sie ein Verbot der fraglichen Geschäfte nicht schützen, dte Fallrten würden auf andere Weise die Waaren fortzuschaffen suchen. t t .

In den Petitionen an den Reichstag werde endlich noch behauptet, durch die Art des Geschäftsbetriebes der Wanderlager werde die Fabrikation ganz schlechter Waaren förmlich hervorgerufen und genährt- Dieser Behauptung gegenüber sei seitens der Pe titions-Commisston darauf hmgewiesen worden, wie dies ein Jrrthum sei, indem diese Waaren Ueberbleibsel der Messen und Ladenhüter wären.

Kennzeichnend sei übrigens, daß alle Beschwerden über die Wanderlager, Ver­steigerungen und den Hausirhandel aus den Reihen der Kleinhändler kommen und daß nicht ein Käufer unter den Beschwerenden sich befindet. Die Petitions-Commissionen der III. und VI. Legislaturperiode des Reichstages haben nach reiflichen Erwägungen dem Reichstag bezüglich dieser Petitionen Uebergang zur Tagesordnung empfohlen. In dem Berichte des Abgeordneten Krause werde angeführt, daß in Preußen unter dem 3. Juni 1876 ein Gesetz publictrt worden sei, wonach der als Hausirhandel bezeichnet- Betrieb der Wanderlager mit einer Steuer von 72 oder 144 je. jährlich be lastet sei; daß in Baden durch das Gesetz vom 25. August 1876 Personen, welche außer dem Markt- und Meßoerkehr Lager Haven oder Versteigerungen halten, an ledern Orte sür einen Geschäftsbetrieb nicht über 7 Tage die halbe Jahresfteuer und für mehr als diese Frist die ganze Jahresfteuer der sonstigen Gewerbtreibenden zu be­zahlen ^^Etrttemberg werde nach dem Gesetze vom 28. August 1874 beim Betrieb bis zu 14 Tagen ein Viertel, von 14 bis 30 Tagen die Hälfte und für mehr die ganze Jahresfteuer bezahlt.

Zum Schluffe sage der oben genannte Bericht:

Dagegen war die Commission der übereinstimmenden Ansicht, daß keinesfalls eine direkte Retchssteuer der Wanderlager wegen einzuführen sei, sondern daß es Sache der Einzelstaaten bleiben könne, ihre Besteuerung nach vem Beispiel von Preußen und Baden so zu regeln, daß die Unternehmer von Wanderlagern und Waarenaukttone» den ständigen Gewerbtreibenden gegenüber nicht bevorzugt, sondern gleichmäßig zur Steuer herangezogen werden." f

Der Finanzausschuß so führt der Bericht aus vermöge sich dieser Auf fassung nur anzuschließen. Der Artikel I der Regierungsvorlage schlage vor, für jeden Ort und jedes Lokal eines Wanderlagers eine wöchentliche Steuer von 40, bezw. 30 oder 20 JL zu erheben. Seither sei nach dem Gesetze vom 4. Februar 1874 für das Jahr ohne Rücksicht auf den Rang der Orte in Klasse II «6 fl. Steuerkapital angesetzt worden, wovon 27.50 Steuer zu bezahlen sind. Für jeden Gehülfen sei ein Zuschlag von 25 fl. Steuerkapital erfolgt. Auf eine Woche betrage dies rund 52 Rach der Vorlage würde also die Steuer auf das 40fache bis 80fache erhöht werden- Dieselbe würde bet nur wenigem Wandern auf eine Höhe gebracht werden, die mit der Be­steuerung der stehenden Geschäfte gar nicht in Vergleich gebracht werden könnte.

(Fo'tsetzuna folgt.)

wollenen in folgender Weise unterscheidet: Der baumwollene Faden geht zunächst sehr leicht, b. h. ungleich leichter als der leinene auseinander und zeigt an seinen langge- treckten Enden ein gekräuseltes, zweiqartig gewundenes Aussehen; der leinene Faden reißt in der Regel kurz ab und die Enden desselben bilden ein aus geraden, nicht sich windenden Fädchen bestehendes Büschel. Wer einmal die Probe an reinem Leinen und Baumwolle gesehen, wird sich nicht mehr täuschen können und es wird ihm ein Leichtes ein, die Gewebe nach dieser sehr einfachen Methode auf Beimischung des einen oder anderen Bestandtheiles zu untersuchen.

Unter der Reoaction von Dr. Emil Wolff erscheint vom 1. Januar 1878 in Kreuznach unter dem TitelRhein- und Rahe-Zeitung" e.ne neue Zeitung, von welcher bereits eine Probenummer erschienen ist. Komischerweise wird darin unter der Rubrik Darmstadt" gemeldet: Bisher war es Sitte, daß die Stadtverordneten in den Sitzungen rauchten; in einer heurigen Sitzung stellte ein Mitglied den Antrag, das Rauchen künftig tn den Sitzungen zu unterlassen; welcher Vorschlag jedoch mit 15 gegen 10 Stimmen durchfiel; worauf sofort vielfach die Cigarre angezündet und flott geraucht wurde.

(Dornkörbchen zum Füttern der Insektenfresser im Winter.) Der Elbinger Thierschutz-Verein schrieb tn feinem Jahresbericht pro 1874/75:Zur Fütterung der Insektenfresser wurden eine Menge Dornkörbchen an Gartenbesitzer abgegeben. Diese Körbchen verhindern, daß die Krähen die Fett- und Fleischstückchen wegfressen." In Folge dieser Notiz wendete sich der Thierschutz-Verein nach Elbina und hat der dortige Verein freundlicher Weise 2 Stück dieser ,,Dornkörbchen" auf Wunsch gesendet. Sie bestehen aus einem viereckigen Brette von ca. 25 Cm. im Quadrat. Auf jeder Seite des Vierecks sind je 4 Löcher eingebohrt, tn welchen Weißdornästchen von ca. 50 Cm. Länge stecktn; dieselben find oben zusammen gebunden. In den von diesen Aestchen umschlossenen Raum können nur kleine Vögel, Meisen, Amseln rc. und die dortliegen- den Futterstückchen holen, lieber die Anwendung schreibt Herr Anton Wifotzky, Bi­bliothekar d.s Elbinger Vereins:Die Dornkörbchen find einfach, aber praktisch; sie werden tn Gärten oder am Wa'.drande tn solcher Höhe aufgehängt, daß man mit der Hand das betreffende Futter hineinwerfen kann, welches etwa alle 2 bis 3 Tage aus einer Unschltttkerze oder einer Hand voll ausgebratener Fettgrieben, oder der abgelösten Haut von geräuchertem Schweineschinken besteht. Die Meisen sind sehr begierig dar­nach, dagegen ist es den Krähen unmöglich, die fetten Bissen zu stehlen." DieseDorn- körbchen" können auf dem Büreau des Thierschutz Vereins (Hofstallstraße 6) tn Darm-

Lokal-Moriz

Gießen, 2. Jan. In seiner Sitzung vom 28. December verwarf der Kreis-Aus schuß den von ca. 30 Bewohnern unserer Stadt eingereichten Protest gegen die Wahl des Herrn Hofg.-Raths Pf an nmÜller als Stadtverordneten und erklärte diesilde als vollständig gültig. Ob eine Verfolgung des Protestes an den Provinztal-Ausschuß gelangt bleibt abzuwarten.

Verwischtes.

Unterscheidung von Leinen und Baumwolle ohne jedes Hilfsmittel. Herr Dr. Wiederhold sagt darüber: Wenn man einen Faden aus Seinen ober Baumwolle, in dem man die beiden je in eine Hand nimmt, langsam und vorsichtig ausdreht, ihn als­dann durch einen gelinden Zug aus einander reißt und nun die beiden durch den Ritz tstandenen Enden beobachtet, so findet man, daß sich der leinene Faden vom bäum-

Politik fern; ihr Besuch bei Don Carlos hat nicht den geringsten Einfluß aus den regelmäßigen Gang der Dinge in Spanien. Don Carlos sei immerdar als Feind Spaniens und aufrührerischer Jnfant zu betrachten.

Paris, 1. Januar, Abends. Der Handelsvertrag zwischen Frankreich und Griechenland ist gestern unterzeichnet worden.

Darmstadt, 29. Dcc. Im Nachstehenden theilen wir den wesentlichen Inhalt des Berichte« mit, welchen der Abgeordnete Möllinger Namens des Finanzausschusses der zweiten Kammer über die Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen den Gesetz -ntmmi die Besteuerung der Händler im Umherziehen mit vorübergehenden Verkaufs ^erlagen erstattet hat Der Bericht führt zunächst aus, wie sich tn Folge der Be­stimmungen des Titel III der Gewerbeordnung, wonach dem Gewerbetrieb im Umoer neben größere Freiheit eingeräumt worben tst, eine besondere Art desselben herausge bildet hat. Es errichten nämlich auswärtige Kaufleute oder Fabrikanten an einem Orte vorübergehend offene Läden und verkaufen ihre Waaren ober halten öffentliche Versteigerungen. Nach einer ober mehreren Wochen, je nachdem das Geschäft geht, verlass-n sie diesen Ort, um an einem anderen in gleicher Weise zu beginnen.

Gemäß einer Entscheidung des preußischen Obertribunals falle dieser Geschäfts­betrieb unter die Bestimmungen über Hausirhandel und Reichsangehörige können im Besitz eines Legitimationsscheines der zuständigen Behörde ihres Heimatsortes ihr Ge­werbe im ganzen Reich ausüben. , ,

Leugnen lasse sich nicht, daß derartige Kaufladen die einwohnenden Gewerb­sreibenden erheblich schädigen. Die Sache sei neu, an marktschreierischen Anzeigen fehle es in der Regel auch nicht und die Verkaufspreise werden sehr nieder gesetzt- Ob die Waaren gut sind, danach frage das Publikum weniger, wenn sie nur recht billig sind- Der Zulauf nach diesen Wanderlagern sei meistentheils stark und die Besitzer machen gute Geschäfte. Die ansässigen Kleinhändler seien daher sehr erbittert über dieselben ünb eine Rcihe von Petitionen otfoen in jeder Session an den Reichstag, um Abhülfe zu erlangen. Der Abgeordnete Hirsch Horn habe in einem Antrag den Geaenstand eben ^alls zur Sprache gebracht und betont, daß im Wege der Besteuerung Verminderung ber Uebelflänbe erzielt werben könnte. Dem entsprechend habe Großh. Finanzministerium eine Vorlage über die Besteuerung der Wanderlager gemacht.

Unzweifelhaft stehe den einzelnen Staaten das Recht der Besteuerung der Ge­werbe zu. Ebenso gewiß dürfe jedoch dasselbe nicht in einer Weise geübt werden, welche Bestimmungen der Gewerbeordnung geradezu hinfällig machen würde. Beispielsweise den Hausirhandel in einer Höhe belasten zu wollen, durch welche die ihm tn der Ge­werbeordnung eingeräumte Freiheit wieder genommen wird, sei offenbar unzulässig. Glaube man, irgend eine Bestimmung der Gewerbeordnung sei fehlerhaft, so müsse man auf diejenigen Faktoren wirken, welche berufen sind, sie abzuandern Entscheidend für die Höhe der Besteuerung könne daher nur die Frage des Ertrags der fraglichen Geschäfte fein, welcher Maßstab bei unserer Gewerbesteuergesetzgebung der ausschlag-

stadt eingesehen werden.

(Veröffentlichung der Namen der Lebensmittelverfälscher.) In der Sitzung der 2. württenbergischen Kammer von 11. d. wurde der vom Abgeordneten Oberstaats­anwalt v. Lenz emgebrachte Antrag auf Erlaß eines Gesetzes, durch welkes die Ge- meinderäthe ermächtigt werden sollen, die polizeilichen Strafverfügungen gegen die Fälscher von Lebensmitteln öffentlich bekannt zu machen, mit allen gegen 2 Stimmen angenommen! Wann wird die Ausführung kommen? Die Stadt-Polizeiverwaltung tn Bochum hat die Veröffentlichung von Namen ber Fälscher durch eine Bekanntmachung oom 10 ds. bereits den Betroffenen angedroht und ersucht bas Publikum da, wo eS Fälschungen vermuthet, sofort Anzeige zu machen, um amtliche Feststellungen ermitteln zu können-

Einen eigenen Festgruß haben zum ersten Weihnachtstage die Schuhmacher in Biebrich an ihre Kundschaft gerichtet, wir lesen nämlich in der dortigenTagespost" folgendes Inserat:

Es ist nun gekommen, das heilige Fest, Wohl dem, den es Gott froh genießen läßt. An uns arme Schuster ist nicht zu denken, Indem wir den Leuten das Geld an die Füße thun hängen. Unsere Kunden esse» Braten, trinken Bier und auch Wein, Dies alles müssen wir wegen ihnen lassen fein.

Sie machen Geschenke gar fein und nicht minder, Auch dies müssen entbehren unsere Frauen und Kinder. D'rum bitten wir, laßt werden Eure Herzen recht weich Und borgt nicht so lang und zahlt die Arbeit gleich.

Mehrere Schuhmachermeister."

-oyeut^genIen deS NörddcmschenMbu» E. W. Dietz tn Gießen.

Newyork, 28. Dec. (Per transatlantischen Telegraph.) Das Postdampfschrff Donau, Capt. R. Bussius, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welches am 15. d. M. von Bremen und am 18. d- M- von Southampton abgegangen mar, tst heute 2 Uhr Nachm. wohlbehalten hier angekommen.

42) Der Figaro schreibt:

Man legt sich oft die Frage vor, wie die armen Kutscher bei Regen, Schnee, Frost und Wind, bei Tag und bei Nacht ungestraft allen Unbilden der Witterung trotzen können. Man ist versucht zu glauben, daß dieselben eine ganz eigene Constitution besitzen, welche sie gegen alle und jede Zufälle dieser Art schützt. Und doch ist dies nicht der Fall; ganz im Gegentheile, kommen bei keinem Gewerbe Krankheitszustände wie Bronchitis, Katarrhe, Erkältungen oder an­dere Affectionen des Halses und der Lunge häufiger vor, als gerade bet diesem. Um sich davon zu überzeugen, genügt es einige Stunden in der Guvot'schen Apotheke zuzubringen, welche sich aus der Fabrication der Theerkapseln eine Spezialität gemacht hat. Es ist interessant., die Menge der leeren Wagen zu beobachten, welche vor dieser Apotheke anhalten und deren Führer sich mit dem ihnen so nützlichen Medicamente versehen.

In der That ersetzen die Guyot'schen Theerkapseln mit Vortheil alle Arten Tisa- nen, Pastillen und Mixturen, welche von Niemand, der nicht frei über seine Zeit verfügt, genom­men werden können. Ein anderer und nicht minder wichtiger Vortheil, den dies Medikament besitzt, ist seine Billigkeit. Wenn man bedenkt, daß jeder Flacon 60 Kapseln enthält und daß die gewöhnliche Dosis in 2 bis 3 Kapseln bei jeder Mahlzeit besteht, so wird man begreiflich finden, daß die ganze Cur auf nicht höher als 1225 Centimes (1020 H) täglich zu stehen kommt. Es ist evident, daß die Billigkeit des Preises nicht weniger als die Vorzüglichkeit des Mittels zu seiner Popularisirung beigetragen hat. _____________________

Gültige Privat Banknoten.

Die beschränkenden Bestimmungen des $ 43 des Reichs-Bankgesetzes vom 14. März 1875 sind (nach den im Reichsgesetzblatte erschienenen Bekanntmachungen) bezüglich nachstehender Piivat-Nvtenbanken als nicht anwendbar erklärt worden und es dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutschland, auch außerhalb des­jenigen Staates, welcher denselben die Befugniß zur Notenausgabe ertheilt hat, zur Zahlung gebraucht werden: 1. Badische Bank in Mannheim. 2. Bayerische Noten­bank tn München. 3. Bremerbank in Bremen. 4. Breslauer Bank in Breslau. 5. Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz. 6. Cölnische Privatbank in Cöln. 7. Danziger Privatbank in Danzig. 8. Frankfurter Bank tn Frankfurt am Main. 9. Hannoversche Bank in Hannover. 10. Leipziger Cassenverein in Leipzig. 11. Lübecker Commerzbank in Lübeck. 12. Magdeburger Privatbank in Magdeburg. 13. Posener Privatbank in Posen. 14. Sächsische Bank tn Dresden. 15. Bank für Süddeutschland in Darmstadt. 16. Württemberger Notenbank tn Stuttgart. Die Verwendung der Noten anderer deutscher Privat-Notenbanken oder Korporationen zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landesgebietes, für welches dieselben zugelassen sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft.

Seitens der Nationaldank für das Großherzogthum Luxemburg sind neuerdings auf Reichswährung lautende Banknoten in Abschnitten zu 5, 10 und 20 Mk. ausgegeben worden. Die Verwendung dieser Banknoten zu Zahlungen innerhalb des Reichsgebiets ist nach § 11 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 ver­boten und wird mit Geldstrafe von 50 bis 500 Mk., im Falle gewerbsmäßiger $Ber* wendung daneben mit Gefäm-;niß bis zu einem Jahre bestraft. 4165) Das unter dem Patronate der Handelskammer stehende

Bureau für Stellenvermittelung des Kaufmännischen Vereins m Frankfurt a. M., (NB. Wir bitten genau auf die Firma zu achten.)

das die Herren Chefs kostenfrei bedient, besetzte trotz der andauernden Geschäftsstockung, im vorigen Jahre (auch Nichtmitoliedern^ circa CommiS- und LehrlingSstellen.

Die Annon cen- Exp ed ttion Th. Dietrich 8$ in Cassel Über­nimmt die prompte Besorgung von Anzeigen in sämmtliche Zeitungen Deutschland- und des Auslandes zu Originalpreisen. (Alleinige Jnseraten-Annahme f. d.Casseler Tagespost")