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Mittwoch, den S October

Str. 229.

1878.

f Schulst-ab- B. 18. Erscheint tätlich mit Ausnahme des Montags. ' 2 Mart 20 Pt mit Bringerichn.

CPx ^CDittondüureau: I ö Durch bte Post bezogen vierteljahrlrch 2 Mark 50 Pf.

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Parlamentarische Wochenschau.

Die Interpellation Mosle über den Untergang desGroßen Kurfürsten", welche den Reichstag noch vor der Socialistenvorlage beschäftigte, scheint ein Nachspiel zu erhalten in einer Art persönlicher Krisis in den höheren Ma­rin estellen, welche durch die Art und Weise der Beantwortung jener Inter­pellation hervorgerufen sein dürfte. Unseres Erachtens wäre es angemesiener gewesen, wenn der Chef der Admiralität sich in seiner Antwort darauf beschränkt hätte, zu motivtren, aus welchen Gründen die Untersuchung des Unglückssalls so lange Zeit erfordert, und zu versprechen, daß nach endgültiger Entscheidung der Sache der Nation volle Kenntniß gegeben werden solle, im Uebrigen aber zu erklären, daß er sich über die Sache selbst, während sie noch in der Schwebe sei, nicht näher aussprechen könne. Hätte General v. Stosch dies gethan, so wären auch wohl die jetzt vorliegenden Consequenzen vermieden worden.

Ueber die Beratungen der Commission, welcher die Sociallsten- Vorlage überwiesen ist, bringen die Zeitungen regelmäßige und ausführliche Berichte. Die erste Lesung der Vorlage ist dort jetzt vollendet, leider ohne die persönliche Theilnahme des Fürsten Bismarck, von dem man jedoch annimmt, daß er, wenn auch nicht mehr an den Commisfions-Berathungen, so doch an den Beratungen zweiter Lesung im Plenum Antheil nehmen wird. Was die Beschlüfle der Commission in erster Lesung angeht, so zerfallen sie in zwei Kate­gorien. Die einen mehr formaler Natur bezwecken den Grundgedanken des Gesetzes in den einzelnen Paragraphen noch präciser sestzustellen und die Mög­lichkeit von Mißdeutungen auszuschließen: diese Änderungen sind naturgemäß die leichteren und steht bei ihnen eine Einigung der Staatsregierung mit der Commission in sicherer Aussicht. Wichtiger und schwieriger sind die andern Aenderungen, welche sachlich in die Regierungsvorlage eingretfen und theils ein­zelne scharfe Bestimmungen derselben mildern, theils Garantien gegen den Miß brauch dieser Bestimmungen schaffen wollen. Wir enthalten uns, auf die Ein­zelheiten dieser Dtöcusstonen hier einzugehen, und möchten nur den einen Gesichtspunkt wiederholt hervorheben, welcher uns für das Schicksal der Vorlage entscheidend zu sein scheint.

Das ganze Gesetz ist ein solches, welches der Regierung zur Unterdrückung der staatsgefährlichen Agitationen der Socialdemokratie Mittel und Vollmachten verleihen soll, die ihrer ganzen Natur nach nur discretionär sein können. Will man sich darauf steifen, den ganzen Apparat des Rechtsstaates einzusühren, so würde man ein Gesetz schaffen, welches für die Regierung ganz unannehmbar, weil unwirksam sein würde. Denn ein unwirksames Gesetz würde nach Allem, was vorhergegangen, schlechter als gar kein Gesetz sein. Man wird bei diesem Gesetz immer im Auge behalten müssen, daß es Gewalten verleihen soll in dem Vertrauen, daß dieselben nur zum richtizen Ziel und in der richtigen Weise angewandt werden. Hat man dieses Vertrauen, so ist all' die Tüftelei über ein Mehr oder Weniger in den einzelnen Paragraphen ziemlich überflüssig; hat man dieses Vertrauen nicht, so steht man vor einer unlösbaren Aufgabe. Zu der jetzigen Regierung hat nun, wie wir annehmen, der weitaus größte Theil der Nation das geforderte Vertrauen, daß sie das Gesetz nur seinem eigent­lichen Zweck entsprechend anwenden werde. Gegen einen Mißbrauch durch eine anders componirte Regierung mag eine Terminbesttmmung für die Wirk­samkeit des Gesetzes schützen, welche es dem Reichstag möglich macht, durch die dann nöthtge Zustimmung zu der Prolongation des Gesetzes eine Art Controle über die Anwendung deffelben auszuüben.

Jrrthümer in der Anwendung des Gesetzes können allerdings unter der loyalsten Reichsregierung vorkommen, da die erste Anwendung nicht in den Händen der Centralregierung, sondern in denen der einzelnen Landesbehörden liegt. Darum ist es nöthig, eine Instanz zu schaffen, welche solcheJrrthümer ausheben und die einheitliche Auslegung des Gesetzes sichern kann. Der ursprung- llche Gesetzentwurf wollte hierfür ein eigenes Reichsamt. Partikularistesche Be­denken substituirten tndeß eine Commission des Bundesraths. Letztere findet m der Commission wenig Anklang. Man hat sich freilich noch nicht entschieden, was an ihre Stelle zu setzen. Unter den verschiedenen Vorschlägen ist der Gneist'sche, welcher eigentlich eine verhüllte Dictatur des Reichskanzlers will, wohl der logischste, aber er hat nicht genug Freunde gefunden. Wenig an­sprechend ist der Lasker'sche Gedanke, die zu ganz anderen Zwecken emgesetz- ren Verwaltungsgertchte hier heranzuztehen. Vielleicht entspricht nach dem Vor. schlage Kardorss's das verstärkte Bundesamt für das Heimathswesen dem Bedürsniffe bester. Jedenfalls liegt die Hoffnung vor, daß man sich schließlich unter Fallenlasten allzu theoretischer Bedenken über ein wirksames Gesetz schon in der Commission einigen wird. Ein jüngst erschienener Artikel derProv.- Corresp." kann diese Hoffnung, die durch einen ziemlich groben Artikel der Nordd. Allg. Ztg." schon einen kleinen Stoß erlitten hatte, nur bestärken.

Feulschland.

Berlin. DieMagd. Ztg." schreibt:Wie es heißt, beabsichtigt man an maßgebender Stelle, das künftige Gehalt der erstinstanzlichen Richter (Land- und Amtsrichter) in seinem Höchstbetrage auf 6000 Mk. festzusetzen. Auch waltet die Ansicht vor, daß die Gehälter der Oberlandesgerichts-Räthe Nicht um Vieles höher zu bemesten und der ihnen zu gewährende Mehrbetrag

weniger als Gehalt, denn alsRangzulage" aufzusasten sei. Man will durch die annäherungsweise Gleichstellung der Gehälter das unruhige Streben der richterlichen Beamten nach bester dotirten Stellen, welches sich unter den bis­herigen Verhältnisten in sehr erklärlicher, aber für die Justizverwaltung in sehr unbequemer und nachthetliger Weise bemerkbar machte, verhindern. Ganz wirb dastelbe nie zu vermeiden sein. Die Amtsrichter find in überwiegender Mehr­zahl gezwungen, ihren Wohnsitz in kleinen und kleinsten Städten zu nehmen, welche nichts bieten, was zum Schmucke des Lebens dient und in denen nament­lich keinerlei Gelegenheit vorhanden ist, den Kindern eine angemestene Erziehung und Ausbildung zu geben. Auch die beabsichtigte Erhöhung der Gehälter wirb zur Erhaltung der Kinder außer dem Hause nicht ausretchen und schon aus diesem Grunde wird die Seßhaftigkeit der Amtsrichter nicht größer werden, als unserer jetzigen Gerichts - Commtstarien. Ueber die Abstufung der Gehälter und über ihren Mindestbetrag scheint man sich noch nicht schlüssig gemacht zu haben. In letzter Beziehung ist (in einem sonst sehr bemerkenöwerthen, in Heft 8 der Monatsschrift für deutsche Beamte enthaltenen Aufsatze) der Vor­schlag gemacht worden, die Amtsrichter mit einem geringeren Gehalte beginnen zu lasten, als die Landrichter. Man ging hierbei von der Voraussetzung aus, daß der Richter seine Laufbahn als Amtsrichter zu beginnen habe, und daß er als jüngerer und der Regel nach unverheiratheter Mann sich mit einem gerin­geren Gehalte begnügen könne, zumal hierdurch eine desto reichlichere Dottrung der höheren Gehaltsstufen ermöglicht werde. Diese Voraussetzung trifft nicht zu, weil man die Abstufungen der Gehälter nicht von äußerlichen Umständen abhängig machen darf. Nur das Amt als solches ist maßgebend und hier stehen die Amtsrichter den Landrichtern völlig gleich. Im Uebrigen ist es auch gesetz­lich unzulässig, die Gehälter der Amtsrichter und der Landrichter verschieden zu bestimmen, da § 10 des preußischen Aussührungsgesetzee zum deutschen Gerichts- verfaffungsgesetze ausdrücklich anordnet:Die Gehälter der Landrichter und der Amtsrichter sind nach gleichen Grundsätzen zu bemesten."

England.

London, 28. Septbr. Übereinstimmenden Berichten aus Indien zu­folge, deren Wesenheit Ihnen telegraphisch mitgethetlt wurde, wird drüben ohne Verzug das Nöthige zu einem Feldzug gegen Schir Ali vorbereitet. Bestehende Besatzungen im Süden und Osten werden verstärkt, Truppen vorgeschoben, Verhandlungen mit den Khyberiten behuss Erlangung eines freundlichen Modus vivendi etngeleitet. Was die Khyberiten betrifft, deren Freundschaft einem durch den Khyberpaß eindringenden Heere von großem Werthe sein würde, braucht England durchaus nicht zu verzweifeln, sich ihre Bundesgenoflenschaft erkaufen zu können. Diese Bergstämme sind zwar dem Emir lehnspflichtig, aber botmäßig nur so lange, als es ihnen paßt. Tost Mohamed bezahlte ihnen noch einen Tribut von jährlich 27,000 Rupien. Seitdem mußten sie sich ohne diesen Beitrag zu ihrem Einkommen behelfen. Im Herzen wohlgesinnt waren sie gegen Kabul nie gewesen. Bald wird sich zeigen, ob sie für Geld und gute Worte den Khyberpaß nicht lieber den Engländern öffnen, als daß sie ihn gegen diese zu Gunsten ihres Lehnsherrn verthetdigen. Aber selbst wenn sie über Er­warten unzugänglich sein sollten, würde der Paß einem wohlausgerüsteten eng­lischen Heere keine unübersteiglichen Hinderniffe bieten. 25,000 Mann so behauptet dieTimes" würden im vollsten Maße zur Erzwingung des Paffes hinreichen, 15,000 andere zur Vorrückung durch den Bolanpaß. Das macht zusammen 40,000 Mann (Combatanten). (Köln. Ztg.)

Fiußland.

Petersburg, 28. Septbr Die fortlaufenden Nachrichten der engli­schen Blätter über das englische Vorgehen gegen Afghanistan wegen der Zu­rückweisung der englischen Mission suchen noch immer Rußland für diese Zurück­weisung in Mitleidenschaft zu ziehen. Man wußte, als die ersten Londoner Nachrichten hier eintrafen, im Kriegsministerium und im Auswärtigen Amte ebensowenig Bescheid, wie im Publikum. Was die englischen Behauptungen russischer Mitthätigkeit veranlaßt haben könnte, liegt in Folgendem: Während der orientalischen Krisis waren mehrfach Nachrichten eingegangen über englische Versuche, für Rußland in Centralasien Schwierigkeiten herauszubeschwören; die englische Mission nach Kaschgar (Forsyth) war constatirt; auch in Bokhara sogar wollte man von englischen Agenten wiffen. Dem gegenüber wurden russischerseits verschiedene Vorbereitungen getroffen und mehrere Recognoscirun- gen der angrenzenden Gebiete in Aussicht genommen. Sobald der Berliner Congreß eine friedliche Lösung stcherzustellen schien, sind alle solche Maßregeln rückgängig gemacht worden. Jedenfalls kann von einem Antheil der russischen Regierung an der Entschließung des Emirs Schir Ali, die englisch-indische Mission abzuweisen, nicht die Rede sein. Derartige Vorkommniste sind Folgen des Antagonismus während der Zeit des Krieges.

Telegraphische Depeschen.

Wagmr'» telegr. Aorrrfpvrrdekz-Bv-eaR.

Wien, 30. Septbr. Vom 4. Armee-Corps ist folgendes Telegramm -ingelaufen : Am 27. d. ist das Reserve-Regiment 23 als Vorhut der 31. Divi­sion in Zwornik eingerückt, womit die Besetzung dieses Platzes durchgesührt ist.