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Jfo. f«4. Mittwoch, den 29. Mai A878.

Kießener 'Mnzeiger

ANM- Md AmiÄM für im Kreis Gießen.

* - 1 , . - «reifr vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Meda<tio«»durea«r ®ttcnftra^ B* 1651 Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag». < bie Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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Amtlicher Theis. Bekanntmachung.

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Herr Bürgermeister Lang von Wieseck;

Nanft von Beuern;

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Bürgermeister Menget von Hattenrod.

Bei den Ergänzungswahlen zum Kreistage des Kreises Gießen sind folgende Personen zu Mitgliedern des Kreistages gewählt worden:

A. Von den Bevollmächtigten der Gemeinde-Vorstände:

1) Im I. Wahlbezirk die Herren Bürgermeister Bramm, Beigeordneter Keller und Stadtverordneter M. Homberger von Gießen; IV. - -- - -

B» Bon den Höchstbesteuerten des Kreises:

Die Herren Hüttenbesitzer G. Buderus in Lollar, Fabrikant A. Heß in Gießen, Hofgerichtsadvocat Hirschhorn in Gießen und Fabrikant A. Noll in Gießen.

Gießen, den 27. Mai 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Parlamentarische Wochenschau.

Berlin, 24. Mai.

in Indien! _ ri< , , , dem behauptet, dieser Austausch von Vorschlägen und Gegenvorschlägen sei kein

Es> scheint uns, daß derliberale Theil der Nationi H inunmittelbarer, sondern werde durch sieben oder acht zwischen Rom und Mün- Li. Vorbedingung jeder politischen Frecheit. namUch über das Maß der b,t uns h-r-sch-nd-n Berlin v-7k°hr°nd- osficiSse P-rsSnli»k-iten vermittelt,

was auch den langsamen Fortschritt der Unterhandlungen erkläre.

') Gefehlt wird von allen Parteien.

Deutschland.

Darmstadt, 25. Mai. Die zweite Kammer bewilligte heute für bau­liche Herstellungen der Amtslokale in Butzbach 30,000, Alsfeld 5500, Friedberg 30,000, Nidda 4000, Schotten 5000, Vilbel 14,500, Nteder-Olm 4000, Wöll- tein 1200 und Wörrstadt 1000 Mk. Für Mobiliareinrichtungen wurden 48,000, für Bibliothekzwecke der Amtsgerichte 6000 Mk. ausgeworsen. Die Vorlage der Regierung wegen Vereinigung der Hauptstaatskaste und der Staats­chuldentilgungskaste fand Billigung und nahm man dabei die von dem Ausschuß >roponirte Erweiterung der Befugnisse des landständtschen Controleurs an.

Berlin, 24. Mai. Das Resultat der Abstimmung über die Socialisten- vorlage hat nicht überrascht; es ist mit ziemlicher Gewißheit vorausberechnet worden. Gleich nach der Sitzung haben die verschiedenen Bevollmächtigten zum Bundesrathe dasselbe ihren Regierungen aus telegraphischem Wege mitgetheilt. Man ist gespannt aus die Folgen, welche diese Abstimmung nach sich ziehen wird. Die Frage der Auflösung des Reichstags ist wenigstens in parlamenta­rischen Kreisen noch nicht von der Tagesordnung verschwunden; vor wenigen Tagen noch haben indesten Personen, welche der Regierung nahe stehen, ver­sichert, daß an Derartiges nicht gedacht werde. Dagegen bleibt anzunehmen, daß die Negierung der Aufforderung, die gesetzlichen Mittel in vollem Umfange anzuwenden, um Ausschreitungen auf dem Gebiete der Preste und des Vereins- wesens entgegenzutreten, in vollstem Umfange nachkommen wird.

Wie die Socialdemokraten sich den Zuständen gegenüber verhalten

würden, welche die preußische Regierung zu schaffen beabsichtigte, ersieht man aus folgender Auslastung derBerl. Fr. Pr." :Man verbiete unsere Ver­sammlungen; gut, dann treten wir in die bürgerlichen Bezirksvereine ein und tragen unsere Lehren dort vor. Jede Werkstatt, jeder Keller, jede Dachwoh­nung , jede Kneipe bietet uns ein Mittel zur Agitation; wir werden diese Mittel energisch im Geheimen benutzen, wenn man unsere öffentliche Agitation unmöglich macht; außerdem würde unseren Agitatoren eine längere Ruhepause (Sommerserien) zur Erholung und Kräftigung recht dienlich sein. Das sollten die Gegner doch längst eingesehen haben; mit solchen kleinlichen Polizeimaß­regeln ist einer großen, weltgeschichtlichen Idee nicht beizukommen."

DerCourrier de Jtalie" schreibt, die Unterhandlungen zwischen dem Vatican und der deutschen Regierung seien keineswegs unterbrochen worden. Fürst Bismarck habe den Wunsch ausgedrückt, der päpstliche Stuhl möge, nach­dem die Maigesetze in einer für beide Theile ehrenvollen Weise abgeändert sein würden, grundsätzlich anerkennen, daß die deutsche Regierung das Recht gehabt, dieselben zu erlaßen. Diesen Vorschlag habe der Papst abgelehnt, weil derselbe den heiligen Stuhl, der jene Gesetze verurtheilt habe, in Widerspruch mit sich selbst setzen würde, doch habe er den Gegenvorschlag gemacht, zu der die Be­ziehungen des Vaticans mit den nichtkatholischen Staaten regelnden Convention uom Jahre 1815 zurückzukehren unter Abänderung der für die Gegenwart nicht mehr angemestenen Theile derselben. So das genannte Blatt, welches außer­

dem Gesche zu, welches den Inhabern deS eisernen Kreuzes nach Analogie der Bestimmungen , aus den Freiheitskriegen einen wohlverdienten Ehrensold sichert. Sodann genehmigte er die Uebertragung einer Reihe früherer JnvaliDenpensionen der Einzelstaaten auf den Jnvaliden- fonds. Auch die Anwaltsordnung passirte in einer Form die dritte Lesung, welche nach Annahme eines Lasker'schen Compromißantrages trotz einer noch bestehen bleibenden kleineren Differenz das Gesetz für die Regierung acceptabel macht. Desgleichen wurde das Gerichts­kost enge setz gegen den Widerspruch der Badenser und Würtemberger angenommen.

Bon den beiden Gesetzen zur Gewerbeordnung kam nur das erstere in den sicheren Hafen, und auch dies nur mit Verlust der Bestimmung über das Verbot der Sonntags-Arbeit in Fabriken und bei Bauten. Wir fürchten, daß in der jetzigen schwächlichen Fassung die Bestimmung, daß der Arbeiter nicht zur Sonntagsarbeit verpflichtet werden kann, nur ungenügenden Schutz gewähren wird gegen den Egoismus einzelner Arbeitgeber wie gegen den bösen Willen vieler Arbeiter, welcher den Werth eines geregelten Lebens und angemessener Pausen in der Arbeit nicht genügend würdigen und gern am Sonntag arbeiten, um das höhere Verdienst dann ver­lumpen zu können. Wichtiger wäre es freilich noch, wenn es ein wirksames Mittel gäbe, der Unreellität im Handwerkerstande, die mit der Sonntagsarbeit und dem blauen Montag so innig zusammenhängt, entgegenzutreten. Das alles hat mit der geschwächten puritanischen Sabbathfeier viel weniger zu thun als mit reinwirthschaftlichen und humanen Erwägungen.

Die andere Ergänzung der Gewerbeordnung, die Bestimmungen über zu creirende Gewerbegerichte betreffend, scheiterte ganz an der verhältnißmäßig nebensächlichen Bestimmung über das Bestätigungsrecht der Vorsitzenden dieser Gerichte, welches die Regierung für sick wünschte und über welches sich der Reichstag nicht einigen konnte. Der Umstand daß alle Anträge und schließlich auch der betreffende Paragraph mit kleinen Majoritäten verworfen wurde, wirft ein eigenthümliches Licht auf die Klärung der Ansichten in diesen Dingen und den Berus dieses Reichstages zur socialen Gesetzgebung. . . (

Von wichtigeren Vorlagen kamen leider nicht mehr zur Verhandlung das Gesetz über die Nahrungsmittelverfälschung, welches durch die Commission in eine sehr wohl annehm­bare Verfassung gebracht worden war, und das Gesetz über vie Einschränkung der Schauk- Concessionen, welches wohl geeignet gewesen wäre, die Quelle mancher socialen Ucbelstande zu verstopfen. Fertig dagegen wurde noch das Gesetz über die Aenderung der S er v iss atze für eine Anzahl von Orten, wobei die von der Reichsregierung in dem früheren Gesetze gestrichene Notwendigkeit 5jährigcr Revisionen wieder hergestellt wurde, so daß die Mängel, die dem ietziaen Geictze noch ankleben, doch in bestimmter Frist auf Abhülfe hoffen dürfen.

Wenden wir uns jetzt zu der hochwichtigen Debatte der beiden letzten Tage, so ist es im Ganzen ein sehr wenig erquickliches Bild, welches uns entgegentritt. Peccalur intra et extra muros*) ttab die Einzigen, welche dabei ihre Freude haben, find grade diejenigen, Denen man dabei entge entreten wollte, die Socialdemokraten selbst. Wir wollen hier gleich bemerken, da wir das Vorgehen der Regierung resp. den von ihr vorgelegten Gesetzentwurf nicht billigen könne und wohl glauben, daß die liberalen Parteien ihn so nicht anuehmen konnten. Zweifelhaft t uns nur, ob diese bauernd negative Haltung grade der ausschlaggebenden nationalliberalen Partei eine im sachlichen und Partei-Interesse correcte ist. Prüfen wir kurz einige der Hauptschlagworte, mit welchen gegen dieses Gesetz operirt wird, auf ihren wahren Werth.

Geistige Bewegungen sollen nickt mit materieller Gewalt unterdrückt werden können. Dies ist nur eine halbe Wahrheit und gilt noch nicht einmal von berechtigten geistigen Bewegungen, wie die Gegen-Reformation mit dem Resultate beweist, daß große Gebiete, Die seiner Zeit protestantisch waren, mit Gewalt wieder katholisch gemacht wurden und es bis heute geblieben find. Es nutze nichts, die äußeren Symptome einer solchen geistigen Krankheit zu ""^drucken, daß Gift freffe dann im Innern um so gefährlicher weiter. Ganz gewiß, wenn solche Aus­nahmegesetze das Einzige wären, was geschehen sollte. Allein man soll gleichzeitig die Quellen abgraben und d»* Fluthen eindämmen, gleichzeitig das Feuer löschen und die feuergefährliche Construction des Hauses und sonstige Ursachen des Feuers beseitigen. Wollte man aber bloß die beiden letzten langwierigen Processe verfolgen, so könnte es leicht kommen, daß inzwischen die Fluth oder das Feuer Alles zerstört hätte. Drum muß man im gegebenen Moment auch zu Den raschen Vorbeugungs-Maßregeln greifen.

Aber es sinD doch Ausnahmemaßregeln? Es sind aber auch Ausnahmezustände. Man zerstört damit die kargen Reste von Freiheit, die wir besitzen. In Hunderten von Zeitungen und Versammlungen wird Alles, was uns heilig und werth ist, tagtäglich in den Koth gezogen, wird die Volksseele in schmählichster Weise vergiftet, und da klagt man noch über zu karge Freiheit! Wir behaupten dagegen, daß unsere gegenwärtigen Gesetze jedem anständigen Streben nach öffentlicher Wirksamkeit im Dienste des Volkes mehr als genug Raum lassen und daß wir in dieser Beziehung stellenweise viel toleranter sind als Frankreich und England: man Denke nur an das Verbot der Voltaire-Feier und an irländische Zustände, sowie an das Preßverbot

politischen Bildung und des activen Patriotismus befindet. Wenn die Sicherheit vorhanden

Parlamenrartscye Wocyenicyau. wäre, daß der geunde Sinn der Nation alle solche Verirrungen mit Abscheu von sich wiese, ja

Berlin, 24. Mai. Bevor wir auf den im Vordergrund aller politischen könnte man die Dinge wohl gehen lassen, wie sie gehen. Aber die coloffale Anzahl der Erwägungen stehenden Gegenstand, das Soctalistengesetz, übergehen, sei noch kurz Der Reichsfeinde sollte uns doch eines Bessern belehren. Warum denn nun dies Gesetz nicht Gesetze gedacht, welche der Reichstag in dieser Woche definitiv erledigte. Zunächst stimmte er annet)men ? Da kommt der traurigste Punkt unserer Lagr zur Sprache. Man könnte dies nur, " ' 1 ° Ä ° wenn das größte Vertrauen zur Regierung herrschte, denn alle Widersinnigkeiten der Vorlage

allen weg, wenn das Gesetz maßvoll und vernünftig angewandt wirv. Wer kann aber bei den nomentanen Zuständen dieS Vertrauen haben? Zwar scheint Falks Stellung wieder gesichert die Angriffe der Ultramontanen sprechen ja dafür aber auf wie lange? Ehe wir m der preußischen uub Reichsregierung keine consolidirten Zustände haben, werden wir auch diese inneren Feinde des Reichs, wie sie der Gesetzentwurf treffen wollte, nickt mit Erfolg bekämpfen können.