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30.12.1877 Erstes Blatt
 
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Allgemeiner Anzeiger.

den

h daher aus-

Die Interessenten

werden

fällig werden, festgesetzt und Mittwoch Donnerstag «Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Somstag

sind nachstehende Termine zwar:

Zur Bezahlung der Zinsen, welche von oen bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres

Außer dieser Sonntags-Zeichnenschule

wird vom 16. Januar 1878 an in dem Schullocal in der Weidgasie ein offener Zeichnensaal eingerichtet sein, in welchem an vier Wochentagen von 8 bis 12 Uhr Morgens und von 7 bis 9 Uhr Abends Unterricht un Freihand­zeichnen, in der darstellenden Geometrie und in allen Zweigen des gewerblichen Zeichnens, sowie in Anfertigung von Kostenanschlägen ertheilt wird. Hierdurch soll nicht blos dem vorangeschrittmen Schüler der Sonntags-Zeichnenschule Gelegenheit gegeben werden, sich weiter auszubilden, sondern der für diese Schule angestellte Hauptlehrer, Herr Archi- tect Hug, ist verpflichtet, in den erwähnten Stunden allen Gewerbtreibenden (Meistern und Gesellen) und Privat­leuten, welche Zeichnungen anzufertigen, oder über Zeichnungen Auskunft zu haben wünschen, mit Rath und That an Die Hand zu gehen.

Hierüber wird ein besonderer Lehrplan demnächst veröffentlicht werden.

Die Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit eines solchen offenen Zeichnensaales hat sich in anderen Städten glänzend bewährt. Es ist daher zu wünschen, daß sämmtliche Bewohner Gießens, besonders aber alle Gewerbtreibenden dieser neuen Einrichtung ihre Gunst zuwenden, damit das Verständniß der Zeichnenkunst, d. i. der Sprache des Technikers, und der Grundlage des Fortschritts in allen Gewerben, auch in unserer Stadt immer mehr zunehme.

Gießen, den 26. December 1877.

Im besonderen Auftrage des Localgewerbevereins, dessen Vorstand: Dr. H. v. Ritgen.

Ieilgebotenes.

7206) Ein schwarzer Leonberger, ybne Abzeichen, 1 Jahr ast, Prachtexemplar, zu verkaufen. Wo? sagt die Exped. d. Blsts.

gefordert, die Zahlungen an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor­zeigung der Schuldscheine sich zu legtttmircn.

Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die übrigen Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 29. November 1877.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse:

Kehr.

Schulordnung

der Sonntags-Ieichnenschule in Gießen.

§. 1. Die Aufnahme von Schülern erfolgt auf An­meldung bei dem Vorstande des Local-Gewerbeoereins.

§. 2. Aufgenommene Schüler sind berechtigt und verpflichtet vom ersten Sonntage des Monats, welcher auf ihre Aufnahmejfolgt, die Zeichnenschule zu besuchen und zwar diejenige Claffe, welche ihrer Ausbildung entspricht.

§. 3. Die Zeichnenschule wird jeden Sonntag, mit Ausnahme der hohen Feiektage, von Vormittags 812 Uhr und Nachmittags von 13 Uhr abgehalten.

§. 4. Jeder Schüler ist verpflichtet, diese Stunden ohne Unterbrechung zu besuchen. Nur Krankheit und der Besuch des Gottesdienstes entschuldigt die Versäumniß. Mit dringender Arbeit kann eine Versäumniß nicht ent­schuldigt werden.

In Krankheitsfällen hat der Schüler ein Zeugniß seiner Eltern oder Meister beim ersten Wiederbesuch der Schule vorzulegen.

§. 5. Für jeden versäumten Vormittag oder Nach­mittag hat der Schüler 10 H Strafgeld in eine Kaffe zu entrichten, deren Inhalt von Zeit zu Zeit zum Nutzen oder Vergnügen aller Schüler verwendet wird.

§. 6. Die Schüler haben, mit den nöthigen Zeichneu- materialien versehen, pünktlich an den bestimmten Stun­den zu erscheinen und beim Eintritt in das Lehrzimmer, auch wenn der Lehrer noch nicht anwesend ist, sogleich ihre Plätze einzunehmen. Verspätetes Eintreffen ist bei dem Lehrer zu entschuldigen.

7. Für etwaige Beschädigungen an den Geräthen im Schulzimmer hastet die ganze Claffe, wenn sie den Thäter nicht namhaft machen kann.

§. 8. Nicht allein in dem Schullocale, sondern auch auf dem Wege nach und von demselben verlangt man

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Bekanntmachung.

Betreffend: Die Umgestaltung und Erweiterung der Handwerkerschule in Gießen.

7248) Nachdem die Großherzogliche Regierung mit Zustimmung beider Kammern die nöthigen Mittel zur Ausrüstung der Handwerkerschulen und zur Einrichtung offener Lehrsäle bei diesen Anstalten gewährt hat, soll nun auch in unserer Stadt Gießen nicht nur eine verbesserte Einrichtung der bisherigen Sonntags-Zeichnenschule, sondern auch die Eröffnung eines besonderen Zeichnensaales erfolgen, und zwar in folgender Weise:

1) Die dermalen hier bestehende Sonntags-Zeichnenschule wird in drei Elasten getrennt.

In der ersten Elaste wird nur Unterricht im Freihandzeichnen und Ornamentenzeichnen ertheilt. Lehrer: Herr Barthels; Local: die städtische Schule in der Neustadt.

In der zweiten Elaste folgt dann ausschließlich der Unterricht in der darstellenden Geometrie. Lehrer: Herr Accessist Neuling; Local: die städtische Schule in der Schulstraße.

Nur Schüler, welche im Freihandzeichnen und in der darstellenden Geometrie genügende Fertigkeit erworben haben, können in

der dritten Elaste zugelaffen werden, in welcher der Unterricht im constructiven Zeichnen (b. i. Fach­zeichnen für Zimmerleute, Maurer, Schreiner, Schlosser u. s. w.) ertheilt wird. Lehrer: Herr Architect Hug; Local: das Thorhaus am Neuenweg.

Im Interesse der Schüler selbst ist folgende Schulordnung vorgeschrieben:

von den Schülern ein anständiges Benehmen. Zuwider­handelnde werden nicht in der Anstalt geduldet.

§. 9. Das Rauchen darf im Schullocale, nicht statt­finden.

§. 10. Zeichnungen dürfen nur mit Erlaubniß des Lehrers und nur gegen Hinterlegung eines Entgeldes von einer Reichsmark bei demselben mit nach Hanse genommen werden. Wird das Blatt nicht mehr, oder nicht unbe­schädigt und unbeschmutzt zurückgebracht, so fließt dieses Geld in die Kaste des Gewerbevereins und soll zur Wieder­anschaffung neuer Vorlagen benutzt werden.

§. 11. Jedem Schüler, welcher längere Zeit die Schule besucht und sich fleißig und ordnungsmäßig betragen hat, wird ein Zeugniß von dem Vorstande ausgestellt.

§. 12. Die in der Anstalt gefertigten Zeichnungen oder sonstigen Arbeiten werden von den Lehrern in Ver­wahrung genommen und dem Schüler erst dann zurück- gegeben, wenn sie bei der nächsten Ausstellung aufgelegen haben.

§. 13. Etwaigen besonderen Anordnungen des Vor­standes und der Lehrer ist pünktlich Folge zu leisten.

§. 14. Das Schulgeld beträgt für jeden Schüler monatlich 70 H. Es wird dieses Schulgeld monatlich vorausbezahlt und jedesmal den ersten Sonntag eines jeden Monats von dem Diener des Gewerbevereins in dem Schullocale erhoben. Abwesende Schüler haben das Schulgeld bis zum darauffolgenden Sonntag an den Rechner zu entrichten. Wer bis zu diesem Termine nicht bezahlt hat, wird von dem ferneren Besuche der Zeichnen­schule ausgeschlossen.

§. 15. Unbemittelten kann der unentgeldliche Besuch der Schule gestattet werden. Sie haben hierzu ein Zeug­niß ihrer Bürgermeisterei vorzulegen.

Der Vorstand des Localgewerbevereins für den Kreis Gießen.

2. Januar 1878,

3.

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B e k a n n t m a ch u n g.

Vom 1. Januar 1878 ab soll mit den Packetbestellungsfahrten in hiesiger Stadt eine Einsammlung von gewöhnlichen Päckereien in der Weise ver- dunden werden, daß die Packetbesteller entweder innerhalb der Häuser selbst, welche sie zum Zwecke der Bestellung betreten, oder an denjenigen Stellen, wo ihr Fuhrwerk hält, Packete vom Publicum entgegen nehmen und bei der Rück­kehr zum Postamte hier ablUfern.

Für die Einsammlung der Päckereien ist eine zur Postkaffe fließende Ge­bühr (Einsammlungsgebühr) zu erheben. Diese beträgt :

für ein Packet bis einschl. 5 Kilogr. 10 H, über 5 Kilogr. 15

Gehören zwei oder mehr Sendungen zu einer Begleitadresse, so ist für jedes Packet der Satz von 5 H, im Ganzen mindestens aber 15 H zu ent­richten.

Im Falle der Frankirung der Packete ist das Franko sofort zu entrichten, wenn über die Höhe desselben kein Zweifel obwaltet; anderenfalls wird der Packetbesteller den Frankobetrag bei seiner nächsten Fahrt vom Absender erheben.

Gießen, 29. December 1877.

Kaiserliches Postamt.

Loch mann-

Bekanntmachung.

Gelegentlich der Steuererhebung im Januar 1878 an den Wochentagen vom 5. bis incl. 25. sind auch die Gewerbe-Patente für das kommende Jahr einzulösen.

Gießen, am 28. December 1877.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

______________________Keller, Beigeordneter.

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