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.....~B 3£j^ -ZSL U? Tages mit schr Näheres in

Ho. »OO. Donnerstag, den 30. August 1835.

HWMMWW Aizeize- nnb AmisdlM str bei Kreis Gießen. ______

Erscheint täglich mit Ausnahme deS MontagS. Expeditionr Schulstraße, Lit. B. Nr. 18.

Pr,ie> vicrtcljührtich 8 Mark 20 Pf. mit Dringerlohn.

Durch die Post bezogen-rteljäbrlich 2 Mark 50 Pf.

1. September d. I. eine Telegraphen-Anstalt mit beschränktem Tagesdienst (vergl. § 4 der Telegraphen-

meliw

von Großh. evang. Dekanat diene Folgendes als Antwort:

)em am

Jßtlfe leijiM

Zu Stockhausen bei Herbstein wird am Ordnung für das Deutsche Reich) eröffnet.

Darmstadt, den 25. August 1877.

Deutschland.

Gießen, 29. August. Wir erhielten

ien.

Mit Mung

pnverzag-tJL

(obersten) kirchlichen Behörden ein Recht der Verweisertheilung, überhaupt eine Strasbefugniß gegen den Lehrer als Religionslehrer nicht zusteht u. s. w. Unterzeichnet) v. Starck, Achenbach.

. Lang-Göns, am 28. August 1877.

Großherzogliches evang. Dekanat.

Strack.

Darmstadt. In Berücksichtigung der Trauerfälle in der Großh. Familie unterbleiben auf den desfalls ausgesprochenen Wunsch Sr. Mas. des Kaisers der Festball in der Vereinigten Gesellschaft, sowte das beabsichtigte Fest im Saalbau. Von einer in Aussicht genommenen allgemeinen Jllumt- nation wird ebenfalls Abstand genommen werden, wogegen das Feuerwerk auf dem Louisenplatz und damit zugleich eine Illumination der Umgebung deffelben

Der Kaiserliche Ober-Postdirector.

I. V.:

Husadel.

ztonsl-hr-r z« Kl«g-n Anlaß gibt und Vorst-1lun»-u nicht zum Ziele sührrn,

llleinverkMi * ,( I. für Sch» * n, Bitten »It, «M fthaft Elm. ene ®taunfo>ü'

unterrichts verlässigeir. , t

Wünscht die betr. obere (oberste) kirchliche Behörde eine Prüfung einer Schule oder Schulklasse hinsichtlich des Religionsunterrichts außerhalb der für den Religionsunterricht im genehmigten Stundenpläne vorgesehenen Zett vorzu­nehmen , so hat sich dieselbe wegen Anerkennung dieser Prüfung rntt der bett. ttrciS-Schulcommission in Benehmen zu setzen, und haben Kreis-Lchulcom- Missionen begründeten dessallstgen Wünschen der oberen kirchlichen Behörden

zu entsprechen. , f ...

III. Findet der betr. Geistliche oder die betr. obere kirchliche Behörde m Ausübung des Mitaufsichtsrechts über den Religionsunterricht m den Volks­schulen hinsichtlich der Ertheilung dieses Unterrichts in einer Schule oder Schulklasse einer Gemeinde Unstände, und lassen sich diese Anstande nicht kurzer Hand im Einvernehmen mit dem bet^ Lehrer oder Schulvorstande erledigen oder find die Anstände erheblicher Art oder weiden besondere Anordnungen gewünscht, dann hat sich die betr. obere kirch­liche Behörde mit der betr. Sreis-Schulcommission in Benehmen zu sehen oder sich nach Lage der Sache von der betr. obersten kirchlichen Behörde an die Mnisterial-Abtheilung für Schulangelegenhttten zu wenden. _ Dies gilt msve-

orten-

erjagt l

wohl stattfinden wird. r r r ,

Nach den nunmehr sestgestellten Rechnungen belaufen sich, was das Großherzogthum Hessen betrifft, die Ausgaben zu Lasten des deutsch-französischen Krieges auf 14,627,115 fl. 211/4 fr., die Einnahmen in Folge des Kneges hin­gegen auf 26,529,720 fi. 16 fr., der Ueberschuß mithin auf 11,902,604 fl. 541 /

2 Berlin. Zu dem erwähnten Gesetz-Entwurf wegen Verfälschung von Nahrungsmitteln 2c. werden im Reichs-Gesundheits-Amte die in jüngster Zett erworbenen Erfahrungen und die bereits in verschiedener Richtung hm getroffe­nen Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren aus dem Genuß verfällchter Nahrungsmittel zusammengestellt, um der Begründung der Vorlage beigegeben zu 27. August. Die Majestäten empfingen heute auf Schloß Ba­

belsberg den neuernannten bayerischen Gesandten v. Rudhart und zogen den­selben zur Tasel, an welcher auch die Minister v. Bulow und Friedenthal theilna^rm 27. August. Der Kronprinz des deutschen Reichs ist um 2 Uhr 45 Min. hier angekommen und von den Militär- und Civilbehor^en empfangen worden. Die Stadt ist festlich geschmückt.

Hesterreich.

Wien, 27. August.

pichen Staatshaushalts für das zweite Quartal coustatrrt eine Mehremnahine von 2y2 Mill. fl. gegenüber dem Vorjahre. Im ersten Semester °rga nch jm Ganzen im Vergleich zum voriaen Jahre eine Mehremnahme von 10 Mill. fl. 1 und eine Mehrausgabe von 260,000 fl.

B c k a n ii t m a ch >i ii g-

Wir bringen hiermit zur öffentlichen K-nntniß, daß wir vom 1. September !. I. an di- Einrichtung getroffen chaben. daß zur Entgegennahm- von dringenden Anzeigen rc. auch nach Schluß der Büreaustunden. Mittags von 12 bis 2 und Abends von 6 bis präcis /29 Uhr beständig ein Polizeiofficiant °lis dem bechnnt"in" deni'RatMuse auf dem Marktplatze Abends präcis/a9 Uhr und endet Morgens präcis 7 Uhr.

Gießen, am 27. August 1877.

Großherzogliche Polizewerwaltmig Gießen.

Fresenius. ___

Septe"lber\,

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Irankreich.

Pari«. 26. August. DieAg-nc. Havas" meldet: D«Mmisterrath K»; SÄT'ÄwÄrd' SS £SS ° W

' Paris 21. August. Gestern Nachmittag nm 1 Uhr "schien bet V«- nbeni der N-publik äusser Rhede von Cherbourg, wo ihn das Admiralschiff mit allen dem Staatsob-rhar.pt- schnldigen Ehren und alsv auch mit -wer Salve von 21 Kanonenschüssen empfing. eJ("^urbe

^AuHrtuff und begab sich dann an Bord desSuffren. H

dem^Biceadmiral Joures und seinem Stabe begrüßt, die dann dre 720 Kopse starke Mannschaft verschiedene Manöver und Erd-rimente mit Tor- vedos ausführen ließen. Nach B-fichtigung der Batterien bestieg der Marschall der Reibe nach auch die andern Schiffe des Geschwaders, kehrte hierauf nach

^'Lmden, MH,, 'd Silber, Mer » altm Oelgemälden, »'

luis Rothenberger,

Neuenweg 193,

!^^°slh°u8 mir g $en einen jungen M __Flick 8 Krvj lunden in den ($nmnci Alt. SBo?fa

teinWft goüen von Grabsh dem Fntthch en ligt von UUerl, BtyM öMhor 156.

Gießen folgende Zuschrift:

Aus den Artikel in Nr. 196 d. Bltts. _

Art. 68 des Volksschulgesetzes heißt cs:Die Ueberwachung des Religions Unterrichts steht neben dem Schulvorstande und den oberen Schulbehörden auch den im Schulvorstande befindlichen oder mit Genehmigung unseres Ministeriums ; des Innern hiermit besonders beauftragten Geistlicheii als solchen und bezw. < den oberen kirchlichen Behörden zu." ,

Hieraus erließ Großh. Ministerium des Innern am 14. Sept. 1875 (nut- getheilt durch Großh. Kreis-Schulcommisfion Gießen am 11. Oct. 1875) Vor­schriften in Betreff der Ueberwachung des Religionsunterrichts in den Volksschulen und Ertheilung des Religionsunterrichts in solchen durch den Geistlichen. Hier heißt es : Zur Ausführung des im Art. 68 des Gesetzes vom 16. Juni 1874, das Volksschulwesen im Großherzogthum betr., hwsichtllch der Ueberwachung des Religionsunterrichts in Volksschulen und der Erthetlung des Religionsunterrichts in solchen durch die Geistlichen enthaltenen Bestunmun- gen werden hiermit die nachstehenden Vorschriften erlassen:

I. Zur Ausübung des den Geistlichen als solchen und bezw. den oberen kirchlichen Behörden durch das Gesetz zugewiesenen Mitaufsichtsrechts über den Religionsunterricht in den Volksschulen sind befugt:

1) der in dem betr. Schulvorstande befindliche oder mit unserer Geneh migung hiermit besonders beauftragte Geistliche,

2) die betr. oberen und obersten kirchlichen Behörden. Andere Geistliche als die obengenannten können eine Ueberwachung des Religionsunter­richts in den Volksschulen nicht in Anspruch nehmen oder ausüben.

II. In Ausübung des unter I bemerkten Mitaussichtsrechts über den Religionsunterricht in den Volksschulen kann der im betr. Schulvorstande be­findliche oder mit unserer Genehmigung mit dieser Aufsicht besonders betraute Geistliche, sowie die betr. obere (oberste) kirchliche Behörde ohne vorherige Anfrage oder Mittheilung bei der Schulbehörde wahrend der tm genehmigten Stundenpläne für den Religionsunterricht vorgesehenen Stunden die Schule besuchen und sich durch Beiwohnung bei dem Religionsunter­richt, Prüfung der Kinder von dem Stande des Religions-

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