H?o. 146. Donnerstag, den 28. Juni 1879»
KWner MnMger
Anflizc- und Amtsblatt fit den Kreis Kitzen.
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags» Expedition: Schulstraße, Lit. B. Nr. 18.
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Gietzener Anzeiger.
Derselbe erscheint in den Vormittagsstunden täglich, mit Ausnahme Montags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg., frei in s Haus geliefert.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im III Quartal 1877 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.
Die Abonnenten, welche den Anzeiger abholen, erhalten denselben zu 2 Mark.
Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 2 Mark excl. Postgebühr. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. —
Um vollzählige Exemplare liefern zu können, ersuchen wir unsere geehrten Abonnenten, ihre Bestellungen rechtzeitig bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten aufgeben zu wollen. Die Redaetion.
Amtlicher HHeil.
B e k a n n t m a ch u n g.
Dem Vorstand der Gewerbehalle zu Darmstadt ist die Erlaubniß zur Abhaltung einer Verloosung von Jndustrieg.genständen, welche im December I. I. stattfinden wird, ertheilt worden.
Nach dem dessallsigen Verloosungsplan sollen 6000 Loose ä 2 «X ausgegeben und von der Gesammteinnahme 60 % eventuell 7200 <X zum Ankauf von Verloosungsgegenständen verwendet werden.
Gießen, den 23. Juni 1877.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
Reglement
das Herumlaufen der Gänse auf den Straßen und öffentlichen Plätzen in der ^Diadt Lich betreffend.
Auf Antrag des Ortsvorstandes von Lich wird hiermit zufolge Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1877 verfügt wie folgt:
Wer an Werktags-Vormittagen oder an Sonn- und Feiertagen Gänse auf den Straßen und öffentlichen Plätzen der Stadt Lich frei umherlaufen läßt, wird auf Grund des § 366 pos. 10 des Strafgesetzbuchs mit einer Geldstrafe bis zu 60 <X oder mit Haft bls zu 14 Tagen gestraft.
Gießen am 19. Juni 1877.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
politischer P h e i l.
Deutschland.
Darmstadt, 26. Juni. Das Großh. Ministerium des Innern hat im Allerhöchsten Auftrag Sr. König!. Hoheit des Großherzogs unterm 22. d. Mts. der zweiten Kammer der Stände zwei Vorlagen zugehen lasten, deren Inhalt seit zwei Landtagen Gegenstand landständischer Desiderien war. Die erste besteht in einem mit Motiven begleiteten Gesetz-Entwurf in Betreff der Errichtung einer Landeskultur-Rentenkaste, die andere in einer Anforderung von 14,000 Mk. jährlich vom 1. Januar 1878 ab zum Zweck der Bestellung eines Landeskultur-Jnspectors und zweier Kultur-Ingenieure zur Förderung der Landeskultur. Beide Propositionen wurden den betr. Ausschüffen zum Bericht verschrieben.
Darmstadt, 26. Juni. Für die heute stattfindende Condolenz-Cour waren bis heute Vormittag folgende Deputationen hessischer Städte angemeldet: der Kreisstadt Friedberg (Bürgermeister Foucar), der Kreisstadt Offenbach (Bürgermeister Stölting, die Stadtverordneten Gölzenleuchter, Stockhausen und Kares), der Kreisstadt Bingen (Beigeordneter Geromont, Stadrvorstands-Mit- glieder Hagemann und Soherr), der Kreisstadt Büdingen (Bürgermeister Höl- zinger), der Kreisstadt Alzey (Bürgermeister Dr. Seubert und die zwei Beigeordneten), der Kreisstadt Erbach (Bürgermeister Flächsenhaar), der Kreisstadt Worms (Bürgermeister Heimburg und einige Mitglieder der Stadtverordueten- Versamnuung), der Provinzialhauptstadt Gießen (Bürgermeister Bramm und Beigeordneter Heß) und der Stadt Butzbach.
Berlin, 26. Juni. Die „Nordd.*Allg. Ztg." enthält folgende Mit- theilung: „Gegen die Zweckmäßigkeit der sich in rascher Reihenfolge wiederholenden allgemeinen Welt-Ausstellungen sind in industriellen Kreisen früher starke Bedenken aufgetreten, die sich nun auch gegen allzu häufige landwirth- schastliche Ausstellungen Geltung verschafft haben. Diese Bedenken sind namentlich vom landwirthschaftlichen Ministerium, vom Landes-Oeconomie-Coüegium und von größeren landwirthschaftlichen Vereinen hervorgehoben. Neuerdings hatten die deutschen Fabrikanten und Händler mit Maschinen einen Verein gebildet, dessen Hauptaufgabe ist, eine erfolgreiche Agitation gegen die öftere Wiederholung laudwirthschaftlicher Ausstellungen zu betreiben. Wie jetzt bekannt wird, soll diese Agitation in sofern eine Wirkung geübt haben, als man sich in landwirthschaftlichen Kreisen überzeugt, daß Ausstellungen in kurzen
Zwischenräumen den Fabrikanten nicht gestatten, die im landwirthschaftlichen Maschinenwesen eingesührten Aenderungen und Verbesserungen in den Maschinen erproben zu können."
Hesterreich.
Wien, 26. Juni. Meldung des „Tageblatts": Bukarest, 25. Juni. Der Fürst von Rumänien traf während des heftigsten Bombardements, welches die Türken von 7 bis 10 Uhr Abends unterhielten, in Giurgewo ein. Der Fürst besuchte das Hospital für verwundete Einwohner und gerteth mehrmals in Lebensgefahr.
■— Das rheumatische Leiden des Grafen Andraffy hat nachgelassen. Der Kaiser besuchte am Sonnabend Andraffy persönlich und verweilte längere Zeit bet ihm.
Arankreich.
Paris, 25. Juni. Die gestern hier in Umlauf gesetzte Nachricht, daß der am Dienstag nach Ems abreisende Botschafter, Marquis de Gontaut-Biron, dem Kaiser Wilhelm ein eigenhändiges Schreiben des Marschalls Mac Mahon überbringen werde, wird osficiös als unbegründet bezeichnet. — Wenn die jetzt herrschende Hitze anhält, soll die auf 1. Juli festgesetzte Revue der Pariser Armee nicht stattfinden.
Paris, 25. Juni. Das Manifest der Linken des Senats wird morgen erscheinen. Dasselbe wird von allen Bureaux der Linken unterzeichnet sein und zur Wiederwahl der 363 Deputirten der Linken auffordern. — Die halbjährliche Dividende der Bank von Frankreich ist auf 51 Frcs. netto, nach Abzug der Steuer, festgesetzt. '
Versailles, 23. Juni. Sitzung der Deputirten-Kammer. Der Präsident spricht der Kammer seinen Dank für das ihm bezeugte Wohlwollen aus. Das Land werde berufen werden, um sein Urtheil über die Kammer zu sprechen. Es werde anzuerkeunen wissen, daß sich dieselbe in der nur zu kurzen Zeit ihrer Dauer um Frankreich wohlverdient gemacht habe. (Beifall auf der Linken). Gr6vy verliest hierauf das Auflösungs-Decret, welches besagt, daß die Wähler in einer Frist von drei Monaten zu Neuwahlen würden berufen werden. Die Linke rief: Es lebe die Republik I Einige Stimmen: Es lebe der Friede! Die Rechte rief: Es lebe Frankreich! Die Sitzung wurde hieraus aufgehoben.


