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U». 119. Sonntag, den 27. Mai 1871.
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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch,die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
politisch
Wochenübersicht.
D. V. C. Das wichtigste Ereigniß der vorigen Woche, welches das öffenb liche Interesse säst noch mehr in Anspruch nahm, als der orientalische Krieg, n»ar der Ministerwechsel in Frankreich. Die ganz unerwartet einge- tretene Ersetzung des Cabinets Simon durch das des Herzogs v. Broglie ist als ein entschiedener Sieg der klerikal-monarchischen Partei zu betrachten, welche mit dem gegen ihre Agitationen gerichteten Austreten des bisherigen Ministe- nurns, so schwächlich dasselbe auch an sich sein mochte, immer unzufriedener geworden war. Der Marschall Mac Mahon, welcher ganz in den Händen dieser Partei ist, benutzte die jüngsten Beschlüsse der Deputirten-Kammer über die Preß-Novelle und das Gemeinde-Gesetz als Vorwand, um sich des ihm von Anfang an antipathischen Minister-Präsidenten Simon auf brüskeste Weise zu entledigen. Die Tendenz des neuen Ministeriums, in welches nur die bisherigen Minister des Auswärtigen und des Krieges übergetreten sind, gebt notorisch auf einen Umsturz der gegenwärtigen Verfassung und eine Leitung der Gesammt- politik in klerikaler Richtung aus. Zu diesem Zweck geht die neue Regierung mit aller Energie vor. Die Kammern, denen später ohne Zweifel eine Auf- lö-sung bevorsteht, hat sie sich zunächst durch eine Vertagung aus vier Wochen vorn Halse geschafft, zur Bearbeitung der öffentlichen Meinung einen durcbgrel- ftiiden Wechsel in den Präfectenstellen vorgenommen. Wie das Land den Gewaltstreich des Marschall-Präsidenten aufnimmt, wird sich bald zeigen. Die Mitglieder der Linken aus Deputirteu-Kammer und Senat haben zwar in einem Manifest au die Bevölkerung gegen den Schritt der Regierung proteftirt, zugleich aber zur Mäßigung, Ruhe und Geduld ermahnt. Im Innern dürften bdbcr — für jetzt wenigstens — keine Unruhen zu befürchten sein. Wenn sich d«s neue Cabinet nur durch feine klerikalen Tendenzen nicht in einen Krieg hin- eilitreiben läßt! Der Marschall-Präsident hat zwar in einem Schreiben an ben Herzog Decazes seinen Willen dahin ausgesprochen, daß au der auswärtig fltn Politik nichts geändert, die bisherigen freundschaftlichen Beziehungen zu den Mächten vielmehr nach wie vor aufrechterhalten werden sollten. Da der Ministerwechsel indeß notorisch auf den Einfluß des Vaticans zurückzuführen ist und dieser seit der päpstlichen Allocution vom 12. März mit aller Kraft auf die Wiederherstellung des Kirchenstaates hinarbeitet, so wäre es nicht unmöglich, dc°ß Frankreich, dem „Unfehlbaren" zu Gefallen, mit Italien anbände. Daß in diesem Falle aber auch Verwickelungen mit Deutschland nicht ausbleiben könnten, liegt auf der Hand. Für's Erste haben die Vorfälle der vergangenen Woche den Franzosen die Aussicht auf die Zukunft so getrübt, daß sie ernstlich an eine Hinausschiebung ihrer internationalen Ausstellung denken.
Durch den Umschwung der Dinge in Frankreich ist die deutsche Reichsregierung, welche in den Klerikalen ihre gefährlichsten Feinde sieht, in ihrem Entschluß, die vom General-Feldmarschall Moltke seiner Zeit ttn R-ichstag angedeuteten „Ausgleichs-Maßregeln" aus militärischem Gebiete zur Atiiesührung zu bringen, natürlich nur bestärkt worden; wie verlautet, sind dieselben an entscheidender Stelle schon festgesetzt und steht ihre Veröffentlichung demnächst zu erwarten. Auch die Ankunft des Fürsten Bismarck in Berlin dürfte mit dem französischen Miuisterwechsel in Verbindung stehen.
Der „Reichs-Auz." hat das Gesetz betreffs Abänderung des Gesetzes über ben Reichs-Jnvalldensonds nach den Beschlüffen des Reichstags veröffentlicht. Das Seeunfalls-Gesetz scheint dagegen im Bundesrath beanstandet zu werden, weil daffelbe in § 19 die Anordnung der Haft als Mittel zur Erzwingung eines Zeugniffes ausschließt. Zur Vorbereitung der Steuerreform, welche die Reichsregierung in Angriff genommen hat, ist die Einbe- rvifung einer Commission von Vertretern der Bundesstaaten beabsichtigt, welche dem Bundesrath detaillirte Vorschläge zur weiteren Beschlußfassung vorlegen soll. Dte Verhandlungen über den Abschluß eines neuen Handelsvertrags mit Oesterreich haben durch die Rückberufung der deutschen Commiffare eine — wahrscheinlich nur zeitweilige — Unterbrechung erlitten.
In Bremen hat sich unter dem Vorsitz des Reichstags-Abgeordneten umb Consuls Meier ein deutscher Zweigverein des internationalen Vereins für Reform und Codification des Völkerrechts gebildet. Die württembergische Ständekammer beschloß im Einverständuiß mit der dortigen Regierung, die Gesandtschaftsposten in München, Wien und Petersburg auch fernerhin beizubehalten.
Die neuesten Nachrichten über den Stand der Dinge auf dem Gebiete des Cu l turkämpfes kommen aus Rom. Von dort wird nämlich nicht blos gemeldet, daß an der Nachricht, der Papst habe an Kaiser Wilhelm aus Anlaß seines 80. Geburtstages ein sehr freundliches Glückwunsch-Schreiben gerichtet, keim wahres Wort sei. sondern auch, daß der Papst das bisherige schroffe Verhalten der Bischöfe den preußischen Kirchengesetzen gegenüber vollständig gebilligt und bestimmt habe, es solle keine Aenderung in demselben stattfinden. An ein versöhnliches Entgegenkommen Seitens der Hierarchie ist daher, wie zu erwar- lem war, durchaus nicht zu denken. Wie der Papst über die Verhältnisse in Preußen denkt, geht auch deutlich genug aus dem Inhalt der Rede hervor, wslche er bei dem Empfang der deutschen Pilger, als Erwiderung auf die vom khsmaligen Erzbischof von Köln und dem Freiherrn v. Los verlesenen Adressen,
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gehalten; hat ir doch darin unfern Kanzler geradezu als einen zweitenHAttila bezeichnet und die Bischöfe wegen ihres Verhaltens ausdrücklich belobt und zur Ausdauer ermahnt. Daß bei einer solchen Auffassung der Dinge nicht von Nachgeben die Rede fein kann, versteht sich von selbst. Uebrigens ist der im Lager der deutschen Ultramontanen vorhandene Zwiespalt auch in Rom zu Tage getreten: das Comit6 für den Pilgerzug hat nämlich dem Dr. Sigl aus Bayern, dem bekannten Führer der dortigen „Extremen", eine Karte zur Theil- nahme an der Audienz beim Papste verweigert, weil es über dessen Gesinnungen Bedenken hegte.
Unter den übrigen Deputationen, welche der Papst zu seinem Bischofs- Jubiläum empfangen hat, ist besonders die englische zu nennen, welche ihm eine Adresse mir mehr als 100,000 Unterschriften überbracht haben soll und ihm zu einer um so größeren Befriedigung gereichte, da sie ihm Gelegenheit bot, die Fortschritte des Katholicismus in England zu rühmen. Dieser päpstlichen Aeußerung gegenüber nimmt es sich etwas sonderbar aus, daß der englische Minister Northcote eine Interpellation im Unterhause, ob es nicht an der Zeit sei, gegen die Jesuiten, welche Land und Regierung durch ihre geheime Thätigkeit bedrohten, die bestehenden Austreibungs-Gesetze zur Anwendung zu bringen, mit der spöttischen Erwiderung absertigte, er fühle sich nicht in Gefahr.
Die italienische Deputirten-Kammer hat die von dem Ministerium vorgeschlagene Modification der Civilliste, welche von 14 auf 16 Millionen erhöht werden soll, angenommen, dagegen den Antrag des rabkalen Abg. Ber- tant, die Verwaltung derselben unter die Control- des Parlaments zu stellen, abgelehnt.
In Oesterreich-Ungarn hat die Regierung genug zu thun, um ihre Politik in der orientalischen Frage, welche allmälig immer russenfreundlicher wird, den ruffenfeindlichen Ungarn annehmbar erscheinen zu lassen: erklärte doch neulich der heißspornige Abg. Hclfy im ungarischen Abgeordnetenhaufe, die öffentliche Meinung würde Jeden, der die Waffen zur Unterstützung Rußlands ergreife, als Landesverräther bezeichnen! Der Minister-Präsident Tisza pro- teftirte natürlich gegen eine solche Auffassung der Dinge, und als er die Cabi- netsfrage pellte, stimmte das Haus seiner Politik, die Interessen des Kaiserstaates unter allen Umständen zu wahren, obgleich er sich über die Art und Weise der Wahrung wohlweislich nicht weiter ausließ, bei. Das österreichische Ministerium ist im Abgeordnetenhause zu Wien mit Erfolg für die Aufrechterhaltung des bisherigen staatsrechtlichen Bandes zwischen beiden Reichshälften eingetreten, indem der Antrag Sturmes auf Aushebung der Delegationen mit großer Majorität abgelehnt wurde.
Deutschland.
Darmstadt, 18. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 24 hat folgenden Inhalt:
I. Gesetz, die Gesinde-Ordnung betreffend.
(Fortsetzung).
Artikel 14. Mit beiderseitiger Einwilligung der Dienstherrschaft und des Dienstboten kann der Dienstvertrag zu jeder Zeit aufgelöst werden.
Die einseltige Aufhebung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der bestimmten Dienstzeit ist jedem Theile nur aus wichtigen Gründen gestattet. Die Beurtheilung der Wichtigkeit der Gründe bleibt dem richterlichen Ermessen überlassen.
Artikel 15. Die Dienstherrschaft ist tnbesondere berechtigt, die Dienstboten ohne Aufkündigung zu entlassen:
1) wenn sie eines Diebstahls, einer Veruntreuung oder eines unsittlichen Lebenswandels sich schuldig machen;
2) wenn sie den in Gemäßheit des Dienstvertrags ihnen obliegenden Verpflichtungen nachzukommen beharrlich verweigern;
3) wenn sie der Verwarnung ungeachtet mit Feuer und Licht unvorsichtig umgehen oder die ihnen anoertrauten Thiere mißhandeln;
4) wenn sie sich Thätlichkeiten oder grobe Ehrverletzungen gegen die Dienstherrschaft oder deren Familienmitglieder zu Schulden kommen lassen;
5) wenn sie mit den Familienmitgliedern der Dienstherrschaft oder mit den Hausbewohnern verdächtigen Umgang pflegen oder das im Hause dienende Gesinde zu Handlungen verleiten, welche wider die Gesetze oder wider die guten Sitten verstoßen;
6) wenn sie zu den von ihnen übernommenen Dienstleistungen unfähig oder mit einer abschreckenden Krankheit behaftet sind;
7) wenn sie länger als vierzehn Tage durch Krankheit, Freiheitsstrafe oder Abwesenheit an ihren Dienstleistungen verhindert sind;
8) wenn sie schwanger sind;
9) wenn sie ohne Erlaubniß der Dienstherrschaft sich über Nacht aus deren Wohnung entfernen oder andere Personen bei sich beherbergen;
10) wenn sie das Dienstbuch abzugeben sich weigern;
11) wenn sie sich überhaupt solcher Handlungen schuldig machen, welche nach ihrem Wesen mit dem für das Dienstbotenverhältniß erforderlichen Vertrauen oder mit einer geregelten Hausordnung unvereinbar sind.
Artikel 16. Die Dienstboten sind insbesondere berechtigt, den Dienst ohne Aufkündigung sofort zu verlassen:
1) wenn sie zur Fortsetzung des Dienstes unfähig werden;
2) wenn die Dienstherrschaft sich Thätlichkeiten oder grobe Ehrverletzungen gegen sie oder Mitglieder ihrer Familie zu Schulden kommen läßt;
3) wenn die Dienstherrschaft oder deren Angehörige die Dienstboten oder deren Angehörige zu Handlungen verleitet oder zu verleiten sucht, welche wider die Gesetze oder die guten Sitten verstoßen, oder die Dienstboten vor derartigen Zumuthungen Anderer, die zur Familie gehören oder im Hause regelmäßigen Zutritt haben, nicht schützt;


