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20.11.1877 Erstes Blatt
 
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Landwirthfchaftliches.

Die Zonntagsfrage in der Landwirthschaft.

(Abdruck aus demLandwirth", BreSlau bet W. G- Korn.)

Die Frage der SonntagSheillgung ist in neuerer Zett nicht blo3 in religiöser Beziehung tn den Vordergrund getreten, sondern a»ch tn soctalpolttischer. Geistliche. Humanisten, Arbeitgeber und Arbeiter haben Versammlungen darüber gehalten. Allr politischen Parteien, vom Ultracanseraattven bis zum Socialtften, haben sich dieser Frage bemächtigt, sie in ihrem Sinne gedeutet und ausgebeuket. Dem Tinen ist der Sonntagder Tag des Herrn", dem Andern der Tag der Ruhe von der Wochenarbett, dem Dritten ein Tag der Lustbarkeit und des Vergnügens. In der Nothwendtgkeit eines solchen Tages, wie eben der Sonntag ist, stimmen alle Klassen der Bevölkerung überein; die Differenz ist vornehmlich die innere Anschauung über denselben, und da mit auch die Auffassung, wie ihn etnrtchtm und htnbringen. Versuchen wir, diesen verschiedenen Standpunkten zuerst im Allgemeinen näher zu treten, um darnach die concreten Fragen, soweit die Landwtrthschaft dabei in Betracht kommt, zu behandeln.

Denken wir uns in die Lage des Geistlichen hinein. Er hat das Gebot zu ver« kündigen:Gedenke des Dabbathtages, daß du ihn heiligest." Für ihn ist es der Tag, an welchem er den geistigen Samen ausstreut in der Hoffnung, daß vielleicht nicht Alles unter Dornen und Disteln fallen werde, sondern Einige- auch auf ein frucht­bares Laad. Der Geistliche hat die Sorge für dasSeelenheil" seiner Gemeinde als seine Verpflichtung überkommen und übernommen, sie zu erbauen, von den Alltagsge- danken hinzulenken auf das Ewige und Unvergängliche, die Gewissen zu wecken, daS Wort der Warnung auszusprechen,daß wir sterben müssen." Ein Geistlicher, möge er zur orthodoxen Partei gehören oder zur liberalen, wird in seiner Weise solche oder ähnliche Gedanken verfolgen, und danach seine Stellung zur Sonntagsfraqe nehmen.

Abgesehen davon, daß es für ihn eine persönliche Betrübntß und Kränkung sein kann, wenn die Gemeinde seine Predigt nicht besucht, jeder Geistliche ist ja auch außerdem ein Menschso liegt auf der Hand, daß, wenn ihm der Sonntag genommen wird, seine ganze LedenSsphäre zu Grunde geht- Jede Verkümmerung des Sonntagen ist für ihn auch Verkümmerung der Wirksamkeit und des Amtes; er predigt vor leeren Bänken, sein Mahnruf verhallt ungehört, oder nur von denen gehört, welche sich am wenigsten getroffen fühlen Er sieht Richtungen und Erscheinungen in seiner Gemeinde, welche seiner Meinung nach das geistige und religiöse Leben untergraben und kann nicht dagegen erfolgreich ankämpfen. Ist es nicht eine unausbleibliche Folge, daß ein solcher Mann, wenn er eS redlich mit seinem Beruf meint, Alles daran setzt, um diejenigen Dinge zu entfernen, welche ihm den Sonntag rauben, ihm daS Feld seiner Arbeit? Kann er es nicht zwingen durch Beredtsamkeit, persönlichen Verkehr mit den Gemeindegliedern, durch Einwirkung auf die Confirmanden; sollte es Wunder neh- men, wenn er auch einmal mit einigen Lutherischen Kernworten des Unwillens heraus­führe? Man könnte dteS noch nicht immer Lieblosigkeit nennen, sondern nur eine naturgemäße Reactton gegen ein Unrecht, welches er als Geistlicher zu bekämpfen ver­pflichtet ist. Doch abgesehen von solch' momentaner Erregung wird auch im außer: amtlichen Leben der Geistliche stets folgerechter Weise dahin streben, dem Sonntag eine hervorragende Stellung unter den Tagen zu verschaffen. Es wird es gern sehen, wenn auch die Gesetzgebung eingreift, und der Staat sich tn diesem Falle ausnahms­weise in kirchliche Angelegenheiten mischt. Thatsachen beweisen ja, daß Gesetze auch die äußere Gewohnheit allmählich in gewisse Bahnen bringen können, wie tn England und Nordamerika. Deshalb sehen wir Versammlungen von Geistlichen insbesondere be­tonen: Verbot der Sonntagarbett, zunächst während des Gottesdienstes, dann Über­haupt während des Tages. Aber auch diese gesetzliche Hilfe reicht nicht aus; es wird innerhalb der Häuser gearbeitet, in den Büreaus wird geschrieben, der Meister nöthigt seine Lehrlinge zudringenden" Arbeiten, manche Fabrikgewerbe können nicht stille stehen, der Hochofen brennt fort. Wie weit soll hier nun das Gesetz dem Wunsch des Geistlichen zu Hilfe kommen? Und wie soll es mit den Wirthshäusern gehalten werden, mit dem bchltetzen der Kaufläden? denn Wirthshaus und Kaufhaus sind gefährliche Feinde der Sonntagsheiligung; wie mit den Extrazügen auf den Eisenbahnen, den Concerten, Theatern, Tanzvergnügungen? Und wenn das Gesetz all' derartige Zer­streuungen und Hindernisse, welche den Menschen abhalten, denTag des Herrn" wür big zu begehen, auf die strengste Weise au5 dem Wege schaffte und die Uebertreter mit Strafen verfolgte; es würde dennoch nicht zum gewünschten Ziele führen, eher noch die Antipathie gegen den kirchlich zu haltenden Sonntag vermehren.

So verschieden nun auch der Zweck des Geistlichen ist von dem seines kirchlich gleichgültigen oder feindlichen Gegner- bei der Zubringung des Sonntags, so treffen sich doch die Forderungen Beider in vielen Punkten. Der tn den Lehren der Social­demokratie gebildete Arbeiter verlangt feinen arbeitsfreien Sonntag, streng, ganz und unverkürzt, er strikt für ihn zähe und ausdauernd, er läßt sich nicht mit freiem Wochentage abfpeifen und geht nur gegen sehr hohe Vergüttgung allenfalls einen Kompromiß mit dem Arbeitgeber ein, ihm auch am Sonntag gewärtig zu sein. Was er mit dem Sonn­tag anfängt, das ist ihm vorläufig noch Nebensache, nur daß er seine volle Freiheit für bitten Tag besitze. Gewinnt der Geistliche den Socialtsten, wie dies in einigen katho­lischen Gegenden Deutschland- der Fall ist, so bringt dieser auch wohl seine Freiheit oder einen Thetl derselben am Sonntag der Kirche zum Opfer, die äußere Form ist gereitet und mit ihr manches Andere, wenn auch noch nicht immer die Seele. Ader solche Fälle sind doch selten-

Die errungene Freiheit soll durch nichts beschränkt werden, höchstens durch die Kasse; aber so weit diese reicht, leider oft noch weiter, verlangt der Mann, der sechs Tage hart und schwer in Rauch und Getöse der Maschinen gearbeitet hat, gut und treu gearbeitet hat, nun am siebenten den vollsten Genuß des Lebens. Der Eine wandert mit Weib und Kind fröhlich aus der Enge der Straßen in den Wald oder auf die Wiese, nimmt sich Speise und Trank mit und feiert ein Zusammensein mit seiner Fa­milie; die Mutter paustrt von der täglichen schweren Hausarbeit, die Kinder von der Volksschule und der obligatorischen Fortbildungsschule, falls sie nicht am Abend wieder hineingezwungen werden- Ein behagliches Bild, und wohl geeignet, den Sonntag in seinem Segen für das Volk erblicken zu lassen. Ein Anderer geht mit seinen Ge­nossen ebenfalls vielleicht in's Freie, vielleicht auch nicht, sein Ziel ist das Wirthshaus; er beeilt sich, noch vor Beginn des Gottesdienstes hineinzukommen, und kommt viel leicht mit Bewußtsein am Sonntag überhaupt nicht mehr heraus, oder wird mit blutendem Kopf und leeren Taschen von der Straße aufgelesen.

Freien Sonntag fordert der Geistliche, freien Sonntag der sechs Tage gebundene Arbeiter; darin stimmen sie überein. Aber nicht in den Forderungen der Beschränkung oder Erlaubntß von Vergnügungen.

Ader auch der nicht gebundene Arbeiter, der geistig schaffende und körperlich schaffende, will seinen Sonntag haben und mit demselben seine Freiheit und seine Er­holung. Das Wirthshaus, der Ballsaal, das Theater, die Eisenbahnen, die Kaufläden, welche Jeder gerade braucht, sollen offen sein und zugänglich, und verwerflich ist für ihn ein Gesetz, welches hierin den Menschen in seiner Freiheit beschränken will- Nun allerdings, mancher Wirth, mancher Geschäftsmann findet am Sonntag oft feinen besten Gewinn, die Gäste haben Geld und Zeit- Dem Wirth ist'- recht und dem Kaufmann der Sonntag-Handel! Auch dem Kellner, der Köchin und dem Ladendiener? - Frei lich. leben und leben lassen arbeiten sich gegenseitig in die Hände; der Eine will ge­nießen am Sonntag, der Andere will verdienen, so treffen sie oft zusammen. Aber dock sind dazwischen andere Existenzen, welche durch den Tumult am Sonntag weder genießen noch verdienen, gedrückte und abhängige Leute, welche ihre Freiheit opfern müssen; Diener und Beamte im Laden, im Comptoir, in Post und Eisenbahn- Wer fragt nach ihnen bei der geldoerbringenden und gelderwerbenden SonntagSmenge? ,3a, warum gehen sie solche Contracte ein, da laß sie zusehen, wie sie fertig werden," so urtheilt der Mitmensch über seinen Nächsten Es klingt hart, es ist hart, aber die Menschen sind darum jetzt nicht schlechter als ehemals, es ist stets so gewesen- Und wei! eben der Mensch seinen Nebenmenschen ausbeutet soweit er kann, darum ist, sei es nach moderner Philosophieunbewußt", oder nach der heiligen Schrift durch göttliche Einsetzung, das Gesetz tn die Mitte getreten, um den Menschen vor seines Gleichen zu schützen und dadurch ihn vor dem versinken in's Thierische zu bewahren, aber auch tn der Ordnung des Staates zur Entfaltung seines geistigen Wesens emporzuziehen. Und wie das Gesetz die Arbeit des Werktages regelt, so muß es auch stellenweis eingreifen, wo es gilt, den Menschen vor Knechtung durch seines Gleichen am Sabbathtage zu schützen

In wie weit nun freies Vorgehen der tiefer Denkenden im Volk, in wie weit gesetzliche Bestimmungen helfend mitwirken können, eine richtige Sonntagsheiligung zu .dern, will ich im Sinne des bisher Geschriebenen für die landwlrthschafilichen Ver­hältnisse, welche mir näher bekannt sind, kurz darzulegen versuchen-

Beginnen wir mit dem woblsttuirten bäuerlichen Grundbesitzer, welch r zwar selbst die Feldarbeiten mitmacht, aberes nicht nöthig hat." In diesem Stande ist der Sonntag in recht eigeitlichem Sinne Ruhetaa und Feiertag zugleich. Die Arbeiten werden auf das Nothwendigfte beschränkt, alles Futter für das Vreh am Sonnabend herangeschafft, so daß nur die Verabreichung zu erfolgen braucht. Feldarbeiten gescheh n niemals, höchstens zuweilen ein wenig Heuwenden deS Nachmittag-, die Pferde werden am Sonntag nicht ober doch nur zu Spaz'erfahrten benutzt- Die K rche ist tn solchen GemUnden gewöhnlich bis auf den letzten Platz gefüllt nicht blos an den hoben Fest­tagen, sondern an jedem gewöhnlichen Sonntage- In Gegenden, wo die Höfe tfolirt liegen, pflegt auch im Hause selbst ein religiöses Leben zu berrschen, so oaß für die geistlichen Wünsche und Anforderungen tn diesen Verhältnissen vielleicht bas Ideal er­reicht ist; unb baß die Bevölkerung sich dabei geistig und leiblich wohl oefinitt, lehrt die Anschauung solcher ackerbautreibenden Diftricte mit einzeln liegenden Bauer- bösen, besonder- im nördlichen Deutschland. Wo keine geschlossenen Güt r, fande n Dorfgemeinden vorherrschen, die ländlichen Besitzungen kleiner sind, da pflegt des Sonntags Abend- schon das Wirthshaus eine starke Anziehungskraft auszuüien, uno besonders bie jüngeren tieute ziehen oft lärmend tn den Straßen umher. Roch geräusch­voller gestaltet sich das Sonntagsleben in Gegenden, wo die ..Kirchweihen ' sehr tm Schwünge sind, ein wunderbares Wort für ein sehr unterschiedenes Vergnügen. Es wird in solch' luftigen Bezirken viel Zeit derlangt und sonach viel Sonntag gefeiert, in diesem Sinne auch an Werktagen. Soll hier da- Gesetz ernschreiten f Ich meine, n m, so lange keine traurigen Folgen zu Tage treten, wie leider die Brutalitäten unb Meffer- affalren auf den ländlichen Tanzvergnügungen fast zur Regel werden.

Anders als der freie Bauer und Eigenthümer steht der ländliche Tagelöhner da. Er ist abhängig von seinem Brodherrn, im geringeren oder höheren Grabe, je nachdem er eine eigene Wohnung besitzt, ober in einer herrschaftlichen miethsweise wohnt. Für ihn ist bie Veranlassung, be- Sonntags zu arbeiten häufiger vorhanden, entweder, weil eS der Herr wünscht, ober weil in den Wochentagen ihm nicht Zeit bleibt, sein eigene- Haus unb Land zu besorgen. Solche besondere Anforderungen de- Brodherrn werden zwar gewöhnlich mit einem hohen Lohn und anderen Emolumenten, auch Spirituosen vergütet, immer aber sind es Verkümmerungen des freien Sonntags für den Tage- löyner, welche nur durch die Dringlichkeit und Ungunst de-Wetter- gerechtfertigt wer­den können. und ost nutzt eine solche Haft und Uebertreibung von Leuten unb Ge­spannen gar nichts! Ich meine aber, daß es auch hier genügend ist, wenn da« Gesetz nicht weiter greift, al8 daß es jeden Zwang zur Sonntag-arbeit verbietet und außer­dem die Stunden bei Gottesdienstes frei hält von öffentlicher Arbeit. Da- Uebrige muß der Sitte und der Gegenseitigkeit zwischen Arbeitern und Herren überlaff-n wer­den. welche in vielen Fällen völlig gedeihliche Verhältnisse geschaffen hat. Außerdem trifft die strenge des Gesetze- gewöhnlich den Arbeiter mehr als den H.'rrn; denn wer arbeiten läßt, wird nicht bestraft, sondern nur wer arbeitet, und doch ist der intell.ctuelle Urheber der Schuldigere.

Aber nicht minder schuldig ist derjenige Brodherr, welcher feinen Tagelöhnern in den sechs Wochentagen keine Muße läßt, ihre eigenen Angelegenheiten zu besorgen. Die Familie erhält ihren Garten, ihr Kartoffel- und Leinland, aber keine Zstt, eS zu be­stellen und zu ernten. Wann soll das geschehen, als am Sonntag? Sie erhält da« Recht auf Raff- unb Leseholz, ein Stück Wiese zum Heumachen, aber keine freie Zeit zur Gewinnung. Wo besonders die Frauen ohne freie Wochentage beständig für den Hof arbeiten, da sammelt sich auf den Sonntag: Waschen, Scheuern, Backm. Nähen und die Marktgänge. Wie kann da die Frau bas Haus, bie Kleidung, die K nher ge­bührend in Ordnung und in Reinlichkeit halten? Nicht genug aber, daß die Wochen­tage bis auf« Aeußerste in Arbeit ausgebeutet werden. Von manchen Herren werden auf den Sonntag Morgen noch Lohnzahlungen, Abrechnungen gelegt, Revisionen und Reparaturen der Geräthe, Futtergaben für die Woche, daS Beschlagen her Pferde u- bergl. Dinge mehr. Da wird der landwirthschaftliche Beamte und der Arbeiter seines Sonntags oft kaum froh, und vielleicht nur der Abend betäubt ihn durch irgend ein Vergnügen, welches bann oft noch üble Folgen für den Montag nach sich zieht.

Aber kann hier das Gesetz wirken, und wo ist der Beginn unb bie Grenze seines Einschreitens? Wenn der Wille in ber herrschenden und denkenden Klasse nicht vor­handen ist, den ländlichen Arbeitern bie Sonntagsfeier voll und unbekümmcrt zu ge­währen, so helfen auch hier gesetzliche Bestimmungen wenig ober nicht« Sehen wir doch das Gegendild auf vielen Landgütern, wo bie Besitzer unb Pächter Herz unb Sinn bafür haben; mit wie wenig Sonntagsarbeit wird da auSgekommen, eS ist eine wirkliche Ruhe unb ein Behagen ausgebreitet, besten Mensch unb Vieh sich freuen, ein Sabbath, ber um bes Menschen willen ba ist unb Segen bringt tm äußeren und geistigen tieben.

Aber der Sonntag hängt eng zusammen mit ber Familie, der Pflege des Fami­lienlebens durch Einrichtung von Wohnungen, welche ntcht theuer zu sein brauchen, aber eine Familie isoliren und ihr Raum und Behaglichkeit gewähren, Stall und Gar­ten bei ber Wohnung, keine gemeinsamen Küchen, sondern die Familie um einen Herd und um einen Tisch, an dem Vater und Mutter den Vorsitz fügten. ES ist nicht ge­nügend für den Menschen, den Sonntag frei zu haben, er muß diese Freiheit auch ver­nünftig auszunutzen verstehen, und das kann die Jugend, sich selbst überlassen, noch nicht, sondern nur in ber Zucht unb Ordnung innerhalb der.Familie. Die rohen Lehr- lingSvergnügungen tn den Städten, wo dem Burschen keine ziehende Hand zur Seite steht, sind ein abschreckendes Beispiel, was ein Sonntag ohne Zucht und Sitte ver­derben kann; unb es nimmt nicht Wunder, wenn ruhige Menschen dem Sonntag sogar zürnen. Je mehr große Ortschaften sichrem städtischen Zuschnitt nähern, desto tiefer bringen diese Sonntagsplagen auch in die ländliche Beoblkecung ein. Vielleicht daß bie Fortbildungsschulen dagegen eine Hülfe gewähren, weniger durch das, was darin gelernt wird, als durch die DiSciplin, welche der halberwachsene unreife Jüngling noch für eine Zeit unterworfen wird. , ,, w ,

Denn nicht der Sonntag ist eS, welcher die Schuld trägt an solchen Ausschrei­tungen, sondern der Mißbrauch dieser edlen Einrichtung, das Entfremden der Ge­bildeten, und nach ihrem Beispiel auch der Ungebildeten von dem ursprünglichen Zweck unb Kern des Sonntages, als Tag leiblicher Ruhe und geistiger Einkehr, al« Tag der Sammlung des Gemüthes, als Tag des Herrn. Ein Zuwenden zu dieser tiefsten, ethischen Bedeutung des siebenten Tages vermag mehr als alles Gesetz. Das Gesetz soll nur da eingreifen, wo es gilt, ein öffentliches Aergerniß zu vermeiden und den Unterdrückten zu schützen, und dieser Fall tritt deim tianddau tn weit geringerem Grade ein, als bei industriellen und kaufmännischen Beschäftigungen. Zuförberst aber sollte ber Staat mit ber SonntagSfeier in ben ihm unmittelbar unterstehenben Verwaltungs­zweigen, besonbers tn Poft unb Eisenbahn vorangehen, es würde daraus sich un­endlicher Segen für das Volksleben entwickeln, an dem Stadt unb Land The»l haben würde. __

V e r « i sch t e

Berlin. Die Schulden des Fürsten Putbus belaufen sich auf 5,949,000 X, wogegen das Vermögen nur 2,747,000 ausweist, denn die Herrschaften Putbus u. tiiffa sind Fibeicommiß. Die Verwandten des Fürsten, namentlich seine älteste Tochter, Frau ö. Veltheim, die Erbin der Grafschaft Putbus, und die Mutter des Fürsten, tiottum, Huden bedeutende Anerbietungen gemacht um einen Accord herbeizuführen. Nach dem vom Rechtsanwalt Fabrictus in Stralsund ausgearbeiteten Plane begnügen sich die 13 Hauptgläubiger für ihre Forderungen von 2,266,000 x mit einer dlbfindunqssumme von 1,800,000 X, die tn 7 Jahren zu zahlen ist. Die Gräfin Lottum gibt.244,000 x her, damit die kleineren Gläubiger sofort befriedigt werden. Der Fürst erhält zu seinem Unterhalt bis 1881 jährlich 45,000 x, für die folgenden Jahre 25,000 X Wenn die Gläubiger auf diesen Accord nicht eingehen, so muß sofort der ConcurS eröffnet werden

Hayn au, 9. Nov. (Blutige- Intermezzo) Am 1 d. M rtA £cm Post- Omnibus, welcher zwischen Haynau und Kotzenau täglich zweimalige Berdindung ver­stellt. da- Unglück, baß in der Nähe ber Gasanstalt die hintere Achse des Wagen- brach. Der P-stillon, obgleich sehr unsanft vom Bocke auf die Straße befördert, eilte rasch nach ber Stabt zurück unb meldete mit Entsetzen, daß die fünf Pass agiere furcht­bar bluteten Der zuerst am Unglücksplatze ankommende Postbeamte sieht, wie Alle roth im Gesicht unb an Kleidern wischen unb sich zu reinigen bemüht find, aber nicht vom Blute, sondern von eingelegten Preißelbeeren. Eine Frau hatte einen Topf solcher Beeren mit tm Wagen gehabt, welcher der unsanften Karambolage nicht widerstanden hatte. ____

Die Annonccn-Expedition Th/Dietkich St in Eaffel Über- nimmt die prompte Besorgung von Anzeigen in sämmlliche Zeitungen Deutschland» «und des Auslandes zu Originalpreisen. (Alleinige Jnseraten-Annahme s-d.Gaffelet >rage-p»ft")