Mittwoch, den 18. Juli
Mo. 163.
1817.
»ichener MWiM
Anzeige- unb Amtshlntt für i>en Kreis Gießen.
^scheint täglich mit Ausnahme deS Montags. Preis vierteljährlich 3 Mark 20 Pf. mit Bringerlohm
(Expeditionr Schulstraße, Lit. B. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheil.
Bekanntmachung.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat genehmigt, daß am 15. und 16. October l. I. ein Fohlen- und Pferdemarkt zu Darmstadt abgehalten und hiermit eine Verloosung von Fohlen und Pferden, Pferdegeschirren, landwirthschaftlichen Geräthschaften rc. verbunden wird.
Dem vorgelegten Verloosungsplan gemäß sind bei dieser Lerloosung höchstens 20,000 Loose — das Loos ju 2 4 - auszugeben und wenigstens 65 % der Brutto-Einnahmen zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden.
Gießen am 14. Juli 1877.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
politischer T h e i l.
Deutschland.
Darmstadt, 14. Juli. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 36 enthält:
1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Steuerrückvergütung bei der Ausfuhr von'Bier betreffend.
2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ober-Consistoriums, die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wtttwenkaffe im Jahr 1875 betreffend. Die Einnahme beträgt 230,025 13 die Ausgabe 214,342 «X 16
so daß ein Rest von 15,682 J/L 97 H bleibt.
3. Uebersicht der für das Jahr 1877 von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal-Bedürfniffe in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Schotten.
4. Uebersicht der für das Jahr 1877 von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfniffen in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Darmstadt.
5. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Oppenheim, die Niederschlagung der für 1877 aus die israelitischen Gemeinde-Mitglieder zu Partenheim repartirten Umlage betreffend.
6. Namensveränderungen.
7. Dienstnachrichten. Seine König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädtgst geruht: am 14. Juni den Hauptsteueramts-Assistenten 2. Klaffe bei dem Hauptsteueramt Mainz, August Müller, zum Hauptsteueramts-Assistenten 1. Klaffe daselbst zu ernennen; an demselben Tage den von dem Herrn Grafen von Schlitz genannt von Görtz aus die erledigte evang. Pfarrstelle zu Gorgerr- bausen, im Dekanat Groß-Umstadt, präsentirten Pfarrer Carl Gottfried Anthes von Hopfgarten für diese Stelle zu bestätigen; am 20. Juni den 2. Landgerichts- dicner bei dem Landgericht Reinheim, Johannes Jost Müller, zum 1. Land- gerichtsdiener und den Feldwebel im 4. Inf. - Regiment Nr. 118, Daniel Schäfer aus Alsbach, zum 2. Landgerichtsdtener bei demselben Landgericht zu ernennen; am 21. Juni den Schullehrer Ludwig Schäfer zu Gronau die 3. Gemeinde-Schulstelle zu Schaafheim, dem Schulamts-Aspiranten Johann Schreiber aus Hechtsheim die kath. Schulstelle zu Offenheim zu übertragen; am 24. Juni den Finanz-Aspiranten Carl Weimer aus Nidda zum Haupt- steneramts-Assistenten 2. Klaffe bei dem Hauptsteueramt Mainz, den Finanz- Aspiranten, dermal, kaiserl. Steueraufseher zu Straßburg, Wilhelm Stautz aus Darmstadt, zum HauptsteueramtS-Assistenten 2. Klasse bet dem Hauptsteueramt Mainz, den Finanz-Aspiranten Johannes Hafermehl aus Goddelau zum Districts- Eiunehmer der Districts-Einnehmerei Heppenheim, den Finanz-Aspiranten Friedrich Hofmann aus Ulrichstein zum Districts-Einnehmer der Districts-Einnehmerei Alzey II, den Finanz-Accessisten Adolph Schmitt aus Dautphe, im Königreich Preußen, zum Districts-Einnehmer der Districts-Einnehmerei Lauterbach, den Kanzlisten i. P. Eduard Bachmann zum Kanzlisten bei der Kanzlei der Ober- sorst- und Domänen-Direction mit dem Amtstitel „Oberdomänenkanzlist" zu ernennen; am demselben Tage den Districts-Einnehmer der Districts-Einnehmerei Heppenheim Ludwig Fuchs in die Districts-Einnehmerei Nierstein, den Districts- Einnehmer der Districts-Einnehmerei Bingen, Philipp Losekam, in die Districts- Einnehmerei Alzey I, den Districts-Einnehmer der Districts-Einnehmerei Alzey II, Carl Ludwig Breitwieser in die Districts-Einnehmerei Langen, am 27. Juni den Pfandmeister bei dem Rentamte Nidda Johannes Sattler an das Rentamt Langen zu versetzen; an demselben Tage dem Schullehrer Jakob Blckenhaub zu Ginsheim, im Kreise Groß-Gerau, die 1. Schulstelle daselbst zu übertragen; am 2. Juli den Gerichts-Accessisten Wilhelm Keller aus Mainz zum Honorarsubstituten des Staatsprocurators zu Mainz zu ernennen.
8. Ruhestandsversetzungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 23. Juni den Friedensgerichts-Actuar bei dem Friedensgerichte Worms Georg Emrtch auf sein Nachsuchen, am 24. Juni den Kreis- Bauaufseher bei dem Kreisbauamt Gießen Friedrich Schäcker auf sein Nachsuchen, an demselben Tage den Kreis-Bauaufseher bei dem Kretsbauamt Nidda Johann Michael Hunsinger, unter Anerkennung seiner langjährigen mit Eifer und Treue geleisteten Dienste, temporär und bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, an, demselben Tage den Weichenwärter bei der Main-Neckar-Eisenbahn Philipp Götz in den Ruhestand zu versetzen.
9. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die 2. Gemeindeschulstelle zu Homberg a. d. O., im Kreise Alsfeld, mit einem jährlichen Gehalt von 822 «x 86 die Gemeindeschulstelle zu Udenhausen, im Kreise Alsfeld, mit einem jährlichen Gehalte von 685 «X 71 H; die Gemeindeschulstelle zu Ober-Breidenbach, im Kreise Alsfeld, mit einem jährlichen Gehalt von 685 ^X 71 H; die 3. Gemeindeschulstelle zu Grünberg, Kreises Gießen, mit einem jährlichen Gehalt von 1114 <X 32 H. Dem Stadtvorstand von Grünberg ffeht das Präsentatiyusrecht zu; die 3. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Lauterbach, im Kreise Lauterbach, mit einem jährlichen Gehalt von 942 «X. 86 H.
Mainz, 15. Juli. Nack dem „Mainzer Journ." wird die Beisetzung des Bischofs von Mainz, Wilhelm Emanuel Freiherrn v. Ketteler, nach Anordnung des bischöflichen Domkapitels Mittwoch den 18. Juli, Vormittags 9 Uhr, in dem Dome dahier stattfinden. Die Leiche, deren Ankunft auf dem Bahnhofe Dienstag Vormittag zu erwarten ist, wird von einer Deputation hiesiger Bürger an der Grenze der Diöcese in Empfang genommen. In dem hiesigen Bahnhof angelangt, wird dieselbe von der Geistlichkeit hiesiger Stadt in das bischöfliche Haus geleitet. Daselbst bleibt sie in dem unteren Saale neben der Capelle bis zur Beisetzung ausgestellt. Mittwoch, Morgens 9 Uhr, bewegt sich> der Letchenzug von dem Bischofsplatz über den Gutenbergsplatz und Markt zu dem Dom. Daselbst wird der Sarg vor dem Hochaltar aufgestellt und das Todtenofficium gebetet. Hierauf wird die Trauerrede gehalten und nach deren Schluß das feierliche Requiem celebrirt werden. An dieses schließt sich die Beisetzung in der Mutter-Gottes-Capelle an.
Irankreich.
Paris, 13. Juli. Das Erfreulichste, was aus allen Theilen des Landes einläuft, sind nicht die politischen, sondern die Ernteberichte. Die Heu-Ernte ist größtentheils eingeheimst und ist glänzend ausgefallen; die Getreide-Ernte wird in wenigen Tagen beginnen und verspricht ausgezeichnet zu werden; Kartoffeln und Wein geben gleichfalls die besten Hoffnungen, so daß das Jahr 1877, wenn es so weiter geht, zu den günstigsten zählen wird, die man seit lange erlebt hat.
Paris, 14. Juli. Das XIX. Sivcle schreibt: „Wenn die Bonapar- tisten in ihren Blättern den Marschall zum Bürgerkrieg einlaben, als wäre es eine Jagdpartie, so vergessen sie eine Hauptsache, nämlich, daß, wenn auch die Nation zum Wildpret geworden, die Armee doch kein Rudel Hunde ist."
Frankreich (ohne Algerien) hat 275 Unter-Präfecten; von diesen wurden 225 seit sechs Wochen abgesetzt, zur Verfügung gestellt oder zu anderen Functionen berufen, nur 50 blieben im Amte. Von den 87 Präfecten behielten nur 13 ihren Posten, den sie vor dem 16. Mai inne hatten; 74 wurden abgesetzt, zur Verfügung gestellt oder mit anderen Functionen betraut.
Laut „Estafette" ist in Bordeaux heute Morgen der auf dem Platze Picard gepflanzte Freiheitsbaum in Gegenwart des Präfecten umgehauen worden.
ALaütt»
Rom, 12. Juli. Heute Nachmittag um 2 Uhr wurden die Verhandlungen über den Nachlaß des Cardinals Antonelli wieder ausgenommen. Der Rechtsanwalt der Gebrüder Antonelli, denen bekanntlich nach dem Testament des Verstorbenen das Vermögen zufallen soll, erhob Einsprache gegen die Vernehmung der vorgeladenen Zeugen, weil es unstatthaft sei, für eine Person, deren Stellung eine civilrechtlich beglaubigte sei und die civilrechtlich beglaubigte Eltern besitze, nach anderweitigen Eltern auszuspähen. Der Advocat der Klägerin wandte dagegen ein, daß die Ausforschung der Vaterschaft Mach den ausdrücklichen Bestimmungen des italienischen Gesetzes immerhin zulässig sei, wenn Gründe für eine Unterschiebung oder Fläschung der wahren Geburtsverhältnisse vorlägen. Nachdem die Gebrüder Antonelli noch die formelle Frage gestellt hatten, ob die Gräfin Loreta Lambertini gewiffe angeblich von der Signora Marconi an ten Erzpriester Venditti geschriebene Briefe vorzulegen beabsichtige, weil sie in diesem Falle deren Fälschung nachweisen würden, vertagte der Präsident die Sitzung bis zum nächsten Mittwoch, um bis dahin festzustellen, ob die Vernehmung der Zeugen zulässig sei oder nicht. Die Gebrüder Antonelli kamen durch Vermittlung des Cardinals Simeoni um eine Audienz beim Papste ein, wurden aber abschläglich beschieden und als sie sich am folgenden Tage dennoch eingedrängt


