Ausgabe 
13.12.1877
 
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Wo. 990. Donnerstag, den 13. December 1877.

Aichener ^in;eiger

Anffize- isi Amtsblstt für den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Amtlicher H L) e i l.

ro . C£ c r , , , Gießen, am 10. December 1877.

Betreffend: Die Einsendung der Handbuchsauszüge der Gemeinden des Kreises Gießen für 1877.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoqlicben Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern Sie, soweit noch rückständig, an Vorlage der rubricirten Handbnchsauszüge nebst Kassesturzprotocolle binnen 8 Tagen.

____________________ Dr. B o e k m a n n.

No. 41 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 3. l. M., enthält:

(No. 1216.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20,000 000. Vom 1. Decbr. 1877 Gießen am 11. Dezember 1877.

Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Uolilischer ISeiü

Aeutschkand.

Darmstadt, 10. December. DieDarmst. Ztg." will aus competen- ter Quelle wlffen, daß bei dem demnächstigen Landgericht Darmstadt eine Han­delskammer in dem Orzanisationsplan des Ministeriums läge. Wir misten nicht, ob damit gesagt sein soll, daß die Bildung weiterer Handelskammern, denn einer solchen in Darmstadt, nicht beabsichtigt sei. Da, wie allgemein die Rede, im Großherzogthum Hessen nur drei Landgerichte, Darmstadt, Mainz und Gießen, errichtet werden sollen, und die einer Einwohnerzahl des Groß- herzogthums von 900,000 aus ein Landgericht 300,000 und somit mehr Seelen kommen als in Preußen, so wirft sich die Frage auf, ob es nicht zweckmäßig sei, Kammern für Handelssachen auch in Mainz und Gießen zu errichten. Nach S 100 des Gerichts-Verfassungs-Gesetzes können, soweit die Landes-Justizver­waltung ein Bedürfniß als vorhanden annimmt, bei den Landgerichten für deren Bezirke, oder für örtlich abgegrenzte Theile derselben Kammern für Han­delssachen gebildet werden. Solche Kammern können ihren Sitz innerhalb des Landgerichtsbezirkes auch an Orten haben, an welchen das Landgericht seinen Sitz nicht hat. Nach § 103 muß eine vor die Kammer für Handelssachen nicht gehörige Klage auf Antrag des Beklagten an die Civtlkammer verwiesen werden. Aus diesen Bestimmungen erhellt, daß eine Handelskammer in Darm­stadt eben nur für den Landgerichtsbezirk Darmstadt, nicht auch für die Land­gerichtsbezirke Mainz und Gießen competent sein kann. Wir bezweifeln aber, daß in Mainz und Gießen (namentlich aber in Mainz) demnächst erheblich weniger Handelssachen zum Ausrrag zu bringen sein werden, als dies trotz Offenbach (welchem in Rheinhesten annähernd Worms zur Seite gestellt wer­den kann) demnächst bei dem Landgericht Darmstadt der Fall sein wird. Ab­gesehen hiervon würde es, da in Rheinhesten und Oberhesten mindestens zahl­reiche Handelssachen ebenfalls zur Aburthetlung kommen werden, eine gewisse Ungleichheit involviren, wenn in der Provinz Starkenburg Handelssachen vor der Handelskammer verhandelt werden könnten in den beiden anderen Provin­zen, bei annähernd gleichen Verhältniffen dem Kläger aber die Möglichkeit be­nommen sein sollte, Antrag auf Verhandlung vor der Handelskammer zu stellen.

_ (Neue Frkstr. Pr.)

Berlin, 10. December. Das Abgeordnetenhaus setzte heute die Be- rathung des Budgets fort und bewilligte zunächst die Functions-Zulage für einen mit Wahrnehmung der Directorial-Geschäfte im Ministerium des Innern betrauten Rath, sowie die Position für Vermehrung der Räthe des Ober-Ver­waltungs-Gerichts; letztere wurde von Gneist und den Ministern. Friedenthal und Camphsusen lebhaft befürwortet. Nachdem sodann nachträglich einige Po­sitionen des Etats des Ministeriums des Innern, betr. beide Häuser deS Land­tages, angenommen waren, folgte die Berathung des Anleihe Gesetz-Entwurfs. Minister Camphausen erklärte: Nachdem die Budget-Commission die Gesammt- Anleihe abgelehnt, die einzelnen Positionen derselben aber in das Extra-Ordi- narium eingerechnet seien, habe er die allerhöchste Ermächtigung nachgesucht und erhalten, das Anleihe-Gesetz zurückzunehmen, was hiermit geschehe. Nach Befürwortung des Referenten der Budget-Commission, Rickert, wurden die Po­sitionen für Master-, Hafen- und Canal,Bauten genehmige. Rickert csnstatirte, daß die Budget-Commission das Bedürfniß für die Bauten anerkenne und durch die Bewilligung der ersten Raten für dieselben die moralische Verpflich­tung zur Bewilligung der folgenden Raten übernommen habe. Das Extra- Ordinartum des Handels-Ministeriums, bei welchem mehrere Abgeordnete Wünsche hinsichtlich der Regulirung von Waflerstraßen vorbrachten, wurde nach unerheblicher Debatte genehmigt. Eine eingehendere Discussion knüpfte sich nur an die Position für das Polytechnikum zu Berlin: die Wahl des dafür bestimmten Platzes wurde von mehreren Abgeordneten bemängelt, vom Handels­minister dagegen gerechtfertigt. Der Gesetz-Entwurf, betr. die Chaussee-Polizei, wurde bei der ersten Lesung an die Commission für die Wege-Ordnung ver­wiesen. Nächste Sitzung morgen Abend 7 Uhr.

10- December. Die Nachricht, daß das vom Präsidenten des Ober-Ktrchenrathes Herrmann eingereichte Entlastungs-Gesuch ein wiederholtes

sei, wobei man auf Vorgänge aus vergangenem Sommer verweist, wird der Nat.-Ztg." von berufener Seite als unrichtig bezeichnet; das dem Kaiser jetzt vorliegende Entlassungs-Gesuch sei das einzige, das von Herrmann einge­bracht sei.

Wetzlar, 10. December. Eine von Einwohnern des Kreises Wetzlar sehr zahlreich besuchte Versammlung sprach sich einstimmig für die baldigste Lostrenuung von der Rheinprooinz und den Anschluß anlbte Provinz Hessen- Nassau aus.

Breslau, 10. December. Gestern Abend ist der Chef-Präsident des hiesigen Appellations-Gerichts, Holzapfel, gestorben.

Hesterreich.

Wien, 10. December. In der gestrigen geheimen Sitzung des Aus­schusses der ungarischen Delegation für auswärtige Angelegenheiten gab Graf Audrassy nach derPesther Corresp." mehrfache Ausklärungen über die euro­päische Lage und die Politik der Regierung: nachdem der Minister sich dagegen verwahrt hatte, daß seine Politik in den sog. osfictösen Blättern angedeutet sei, erklärte er sich mit der Ansicht einverstanden, daß in Europa neben den Ver­trägen noch ein Factor entscheid., nämlich die Macht, und den Verträgen nur in sofern Geltung gesichert sei, als man sie nachdrücklich unterstützen könne. Das Drei Kaiser-Bündniß berührend, äußerte Graf Andrasty: die Monarchie verfügt frei über ihr Schicksal; fein Staat Europas kann sicherer darauf rech­nen , daß seine gerechten und billigen Interessen zur Geltung gelangen werden. Was die Stellung der kleinen Grenz-Staaten anlange, so erklärte sich d.r Reichskanzler entschieden dagegen, daß man die christlichen Völkerschaften des Orients noch länger dem Vorurtheil überlasse, als hätte Oesterreich Ungarn kein Herz für ihre Wohlfahrt, und als wäre es unser Interesse, die Türkei in dem Zustande, worin sie vor der Bewegung war, unverändert zu erhalten.

Ihm fehle der Muth, für den Status quo der Türkei in solchem Sinne einzu-

stehen und die Macht der Monarchie für einen Zweck einzusetzen, an dessen Be­rechtigung und Erreichbarkeit kein Staatsmann Europas glaube, auch die tür­

kischen Staatsmänner nicht. Der Minister widerlegte auch noch die irrige Ansicht, daß Oesterreich-Ungarn unter dem Drucke einer Macht handle: es gebe keine Macht Europas, die ohne uns die Regelung der orientalischen Angelegen­heiten unternehmen könnte.

Arankreich.

Paris, 10. December. Die republikanischen Zeitungen melden: Die Mitglieder der constitutionellen Partei beauftragten gestern den Herzog v. Au- diffret-Pasquier, sich an den Marschall-Präsidenten zu wenden und denselben zur Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Dufaure zu veranlassen. Audiffrct konnte gestern den Marschall nicht aufsuchen. Heute Vormittag kam Audlff^et mit Dufaure zusammen, welcher erklärte, er sei, wenn einmal das Princip der Minister-Verantwortlichkeit Anerkennung gefunden, geneigt zu einer Transactton hinsichtlich der Wahl der Minister des Krieges, der Marine und des Aus­wärtigen. Audiffret begab sich darauf zum Marschall, welcher ihn aber bapm beschied, daß sein Entschluß bereits gefaßt, und das neue Ministerium gebildet ei; es könne weder von Transaction, noch von Versöhnung die Rede sein. Audiffret entgegnete mit einigen Worten des tiefsten Bedauerns über diese Entschließung,

Paris, 10. December. Das neugebtldkte Auflösungs-Ministerium Darbte enthält drei bisherige Minister, nämlich den Marquis de Banneville, General Rochebouet und Admiral Roussin und sechs Senatoren der Rechten; darunter sind Graf Daru, Finanzen, Bonafous, Justiz (Bonapartisten), Baron Legouay, Unterricht, Montgolfier, öffentliche Arbeiten (Legitimisten), Batbie, Präsident und Inneres und Anciel, Handel (Orleanisten). Das Kabinet ist bezüglich der Auflösung der Majorität im Senat sicher. Sechszehn Orleanisten oder Kon­stitutionelle haben sich schriftlich verpflichtet, dafür zu stimmen, trotzdem Bocher und Lambert St. Croix in der gestrigen Fraktionssitzung gegen die Auflösung sprachen. Die Republikaner werden auch das heutige Ministerium gleich mit