Gießen, den 8. Mai 1856.
Focalreglement für die Krovinsialhauptstadt Gießen.
Betreffend: Das Polizeistrafgesetz, insbesondere Aufsicht über Fremde. (Ttt. XII. 3. An. 84.)
Zufolge Ermächtigung Großh. Ministeriums des Innern vom 5. und 26. April d. I. zu Nr. M. d. I. 5136, 5137 und 6256 werden in obigem Be treff folgende Anordnungen hiermit getroffen, bezw. erneuert:
Die zum gewerbsmäßigen Beherbergen von Fremden nicht berech» tigten Einwohner von Gießen sind verpflichtet, von der Ankunft und Abreise der von ihnen über Nacht in ihre Wohnungen aufgenommenen Fremden, welche nicht in die Claffe der im Art. 81 des Polizeistrafgesetzes bezeichneten Leute gehören, dann die Anzeige bei der Localpolizeibehörde zu machen, wenn sich die Fremden länger als drei Tage dahier aushalten.
Diese Verpflichtung liegt namentlich auch den Dienstherrschaften bei der Ausnahme fremder Dienstboten rc. ob. Übertretungen werden nach Art. 84 des Polizeistrafgesetzes bestraft.
GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
-jj Art. 85. Bei Vermeidung der in den vorhergehenden Artikel angedrohten Strafe ist in denjenigen Orten, wo dieses durch Localpolizeiverordnungen vorgeschrieben ist, jeder Hauseigenthümer und jeder Astervermiether verpflichtet, von dem Einzuge und Abzüge derjenigen, welchen sie Wohnungen vermiethet haben, der Polizeiverwaltungsbehörde binnen acht Tagen nach dem Einziehen oder Verlaffen der Wohnung die Anzeige zu macken. Diejenigen, welche Andere bei sich in Schlafstellen ausnehmen, sind bei gleicher Strafe zur Anzeige binnen 24 Stunden verpflichtet. ___________________
Gießen, den 8. Mai 1856.
^oralreglemmt für die sirovinsialhaupMadt Gießen.
Betreffend: DasPolizeiftrasgesetz, insbesondere Anzeigen von dem Wechsel der Wohnungen. (Tit. XII. 3. Art. 85.)
Zufolge Entschließung Großh. Ministeriums des Innern vom 5. April d- I zu Nr. M. des I. 5136 und 5138 wird das in obigem Betreff bestehende Reglement erneuert und wiederholt eingeführt und bemerkt, daß Ueber- tretungen nach Art. 85 des Polizelstrafgesetzes bestraft werden.
Zeder Hauseigenthümer und Astervermiether in Gießen >st verpflichtet, von dem Einzuge und Abzüge derjenigen, welchen sie Wohnungen vermiethet haben, der Polizeiverwaltnngsbehörde binnen 8 Tagen nach dem Einziehen oder Verlaffen der Wohnung die Anzeige zu machen. Diejenigen, welche Andere bei sich in Schlafstellen ausnehmen, sind zur Anzeige binnen 24 Stunden verpflichtet.
GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.
Küchler.
tt) Art. 86. Wer ein ortsfremdes Kind in Pflege bei sich ausnimmt und unterläßt, davon der Polizeibehörde binnen 24 Stunden die Anzeige zu machen, verfällt in eine Geldbuße von 1 bis 10 fl.
Wer ein solches Kind dem ausdrücklichen Verbote der Polizeiverwaltunzs- behörde zuwider in Pflege ausnimmt, ist nut einer Geldbuße von 5 bis 15 fl. zu bestrafen.
ttt) Art. 89. Wenn ein auswärtiger oder einheimischer Handwerksgeselle, Lehrling oder Fabrikarbeiter oder ein auswärtiger oder einheimischer Dienstbote in einer dieser Eigenschaften in einen Dienst wirklich eintritt, ober wenn er aus einem solchen Dienst austritt, so ist er bei Vermeidung einer Strafe von 30 fr. verpflichtet, davon binnen 24 Stunden nach erfolgtem Diensteintritte oder Austritte (vergleiche Art. 94) der Polizeiverwaltunzsbe- Hörde die Anzeige zu machen.
Es wird hierdurch zur Kenntniß der verehrlichen Mitglieder des dahier bestehenden Zweigvereins des Hülssvereins für die Krankenpflege und Unterstützung der Soldaten im Felde gebracht, daß an Beiträgen der Mitglieder des Vereins pro 1876 die Summe von 489 «X. 5H eingegangen ist. Von den nach Abzug der Erhebungskosten verbleibenden 462 5 sind statutenmäßig an den Rechner des Hauptverelns, Herrn Haupt-Ltaatskaffe-Buchhalter
Michell zu Darmstadt, zwei Drittheil mit 308 5 abgeliefert und von den hiernach dem Zweigvcrein zur Verfügung verbleibenden 154 JL sind
140 Jb. in der hiesigen Spar- und Leihkaffe zinstragend angelegt worden, während der Rest von 14 in Kaffe bleibt.
Gießen, den 8. März 1877.
Der Vorsitzende des Zweig-Hülfsvereins Gießen.
v. Röder. _______
Auf Wunsch des Ausschuffes des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Gießen habe ich Erkundigung eingezogen, worauf die Garantie der Samenhandlung von Heinrich Keller Sohn zu Darmstadt für vollständig reinen Kleesamen, insbesondere in Bezug auf Kleeseide, beruhe und dadurch in Erfahrung gebracht, daß dieser Samen von der landwirthschaftlichen Versuchsstation zu Darmstadt untersucht wird. Indem ich die Mitglieder des Vereins, sowie sonstige Landwirthe hiervon in Kenntniß setze, bemerke ich noch, daß die gedachte Handlung den Kleesamen zu folgenden Preisen abgibt:
Rothklee zu 1 56
Weißklee „1 „ 85 „ ! pr. Kilo.
Luzerner „ 2 „ — „ \
Gießen, den 8- März 1877.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Gießen.
v. Röder.
K o li 1 i sch er Theil'.
h Häfen liegen. Außer der angeordneten Mobilisirung von 9 Armee-Corps wird
FeMsHlllNV. nod) die Mobilisirungs-Ordre für 2 Garde-Corps nächstens bestimmt erwartet.
Mainz, 8. März. Bisckof Retteler ist nach längerer Pause wieder Der Großfürst Nikolaus ordnete die verstärkte Befestigung der Küstenpunkte mit einer Flugschrift: „Die tatsächliche Einführung des bekenntnlßlosen Pro- am Schwarzen und am Baltischen Meere an.
testantismus in die katholische Ktrche" aufgetreten. Unter diesem Titel wird Wien, 8. März. Der Prinz von Oldenburg hat hier beruhigenoe eine Verurtheilung des Alt-Katholicismus versucht. Das Recht seines Namens Mittheilungen gemacht und wiederholt versichert, Rußland denke nicht daran, soll ihm streilig gemacht und dafür der „bekenntnißlose Protestantismus" ange- aus dem europäischen Concert herauszutreten. Wenn Europa die Sache der Heftetwerden. Das Schristchen ist wohl das schwächste Product der bischöflichen Christen im Balkan keines Opfers werth erachte, so sehe Rußland nicht ein, Feder. — Trotz der schlechten Zeiten hat die Michaels-Bruderschaft der Diöcese daß Rußland allein der Wächter der Humanität sein solle. Die Nachrichten dem Papst vergangenes Jahr 5000 JL zu Füßen gelegt und die Pilger zum über die Miriditen-Bewezung stammen auS russischen Quellen und find über- Bischoss-Jubiläum deffelben werden wohl abermals einige Tausende mit nach trieben. Die albanische Bevölkerung ist durchaus friedlich gesinnt und einem Rom nehmen. (Frkftr. Journ.) aussichtslosen Kampfe abgeneigt.
Berlin, 8. März. Dem Vernehmen nach beabsichtigen die social- Wien, 9. März. Aus London wird gemeldet, daß ein Theil der russig demokratischen Abgeordneten im Reichstage zwei Gesetz-Entwürfe einzubringen, schen Kaukasus-Armee an den Pruth birigirr worden sei, und daß der übrige von denen der eine Arbeiterschutz verlangt, der andere eine die vollkommenste Theil dieser Armee die Aufgabe erhalten habe, die Grenzen in Asien zu be- Wahlfrecheit verbürgende Abänderung des Wahlgesetzes. Um eine Controle wachen. Die Türkei fei dadurch zu einer ähnlichen Maßregel »eraulaßt der Stimmabgabe unmöglich zu machen, sollen die Wahlzettel dem Bureau in worden.
einem Couverte übergeben werden. — Der „Polit. Corresp." schreibt man aus Petersburg vom 4. März:
— Der Gesetz-Entwurf, betr. den künftigen Sitz des Reichs-Gerichtes, Zur Deckung der Bedürfniffe der bereits im Felde stehenden Armeen, etwa ist bereits dem Reichstage zugegangen, und der Reichskanzler hat diesen Act 700,000 Rubel täglich, und der noch aufzustellenden neuen Armee-Corps ist nicht als Vorfitzender des Bnndesrathes, sondern als Vertreter des Reichs- eine neue innere Anleihe im Betrage von 200 Mill. Rubel Papier in Aussicht Präsidiums zu vollziehen gehabt, welchem der Verf^.ffnng gemäß die Einbrin- genommen. Dieselbe durfte in zwei Terminen mit je 100 Mill, an den Markt guiig der Gesetzvorlagen obliegt. Die Annahme, daß dem Kaiser gegen den gebracht werden und ebenfalls, wie die letztfinanzirte, die Form von 5procenti- Beschlnß des Bnndesrathes noch ein Veto znstehe, trifft nicht zu. Gerade in gen Bankbilleten haben und der Snbscriptionspreis 90 pCt. betragen. Bereits dieser Beziehung weicht die Reichsverfaffung sehr entschieden von der Verfaffung sind die nöthigen Anordnungen getroffen, um die Finanzirung des ersten Theiles anderer constitutioneller Einheits-Staaten ab. Artikel 5 der Reichsverfaffimg der Anleihe in der allernächsten Zeit zu ermöglichen.
nämlich bestimmt, daß die Reichsgesetzgebung durch den Bnndesrath und den Pesth, 8. März. Die Nachrichten über den Aufstand in Bosnien und Reichstag ausgeübt werde und daß die Uebereinftimmung der Mehrheitsbeschlüsse Albanien sind stark aufgebauscht und zwar zu dem Zwecke, den Aufstand in der beider Körperschaften zur Herstellung eines Reichsgesetzes erforderlich und aus- Herzegowina neu zu beleben und Dalmatien aufzuregen.
reichend sei. Nur in bestimmten, z. B. Militär-Angelegenheiten, ist dem Reichs- Präsidium ein Veto ae wahrt.
Berlin, 9. M,' ;. Man soll in London besorgen, daß, wenn auch die — Der Präsident der socialistischen Arbeiterpartei, L. Pio. hat sein mit von Rußland angersf^- gemeinsame Declaration wegen Ausführung der Refor« 1800 Kronen besoldetes Amt niedergelegt. Als Gründe für seinen Rücktritt men keine etwaigen ..ngsmaßregeln Seitens der Mächte festsetzte, Rußland führt er an: seine viele« anderen Arbeiten; den Wunsch, einem zusammelizube- das Recht dazu für sich aus einer solchen Declaration herleiten könnte, im rufenden socialistischen Congreß es anheimzustellen, eine andere Form für die Widerspruch mit Art. 9 des Pariser Friedens. Auch sollen die vertraulichen socialifttsche Agitation zu wählen, als die, deren Träger er sei; endlich das Aeußermigen Rußlands noch immer auf active Garantieen zurückkommen, was Mißvergnügen, das überall unter den Arbeitern über die großen Einnahmen laut eine verschiedene Auslegung zuläßt. wird, welche er und die anderen „Führer" sich zu verschaffen gewußt. Dieser
AestevreilH letztere Grund ist unzweifelhaft der eigentliche und wahre.
Wien, 8. März. Die „Preffe" meidet aus Petersburg: Bei Batum
kreuzen sieben türkische Kriegsdampfer und drei Fregatten. In Poti und Niko- Bern, 8. März. Der Beitritt Brasiliens zum Weltpost-Vertrag erfolgt laia herrsche darüber große Auftegung, da nur wenige Wachschiffe in beiden «bestimmt am nächsten 1. Juli.
Dänemark.
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