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So. »83.

Mittwoch, den 5 December

1877.

Achmer 'Anzeiger

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags (Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18,

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher H h e i l.

Gießen am 1. December 1877.

Betreffend: Die Feststellung und Erhaltung der inneren Grenzen.

Das Großhcrzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoqliche'n Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, an die Erledigung unserer Auflage vom 22. October I. I.

binnen 8 Tagen.

Dr. B o e k m a n n.

Anzeiger Nr. 249

Deutschland.

Darmstadt, 2. December. In Nr. 331 bringt dieDarmst. Ztg." den Entwurf einer Vorlage an die Stände bezüglich verjchiedcner Abänderungen des Brandversicherungs-Gesetzes, worin dem lang gehegten Wunsche der hessischen Feuerwehren endlich 'entsprochen wird durch Aufnahme einer Bestimmung, nach welcher in Zukunft 1 pCt. der zu erhebenden Brandbeiträge zur Unterstützung verunglückter Feuerwehrleute und deren Hinterbliebenen, sowie zur Hebung und Unterstützung des Löschwesens im Allgemeinen verwendet werden soll. Wir begrüßen diesen Schritt unserer Regierung mit Freuden und geben uns der

--------------------- Gießen, den 2. December 1877.

Betreff- Die Verwerthung der St-rbfallszählkarten für die Ermittelung des Gesundheitszustandes.

Das Großherzogliche Kreis-Gesnndheitsamt (Stegen

an die Großherroqlichen Standesämter Annerod, Beuern, Burkhardsfelden, Garbenteich Göbelnrod, Hattenrod, Hungen, Keffelbach, Lich, Odenhausen, Rodhcim a. d. Horloff, Rödgen, Röthges, Stangenrod.

Wir erinnern Sie an die alsbaldige Einsendung der Todeszeugniffe und SterbfallSzählkartcn aus,ben Monaten September und Octo er.

Dr. ® I a f o r. ________________

Hoffnung hin, daß man nicht hierbei stehen bleiben wird, sondern baldigstmit einer neuen Löschordnung vorgeht, die es möglich macht, das Losch J uns zu der Entwicklung zu bringen, die man in andern Landern

rEld)t Berlin. In Betreff der Frage der Aichung der Schankgefäße.welche demnächst die Reichs-Normai-Aichungs-Commisston beschäftigen> wird -npst-hlt das Gutachten der Handelskammer in Liegnitz, über die Vorfrage der meisten anderen Handelskammern hinausgehend, die Ausdehnung der Bestimmung, ß die ganze Flasche einen Liter, die halbe Flasche einen halben Liter enthalten Innig, über den Ausschank hinaus auf den allgemeinen Verkehr, so daß, wie

Bekanrrtmachun g.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Sitz der Großherzoglichen Oberförsterei Bingenheim von dem Bingeuhelmer Forst- Haus in das Schloß zu Bingenheim verlegt worden ist.

Gießen, den 3. December 1877.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann. _

Bekanntmachung.

Betreffend: Erhöhung des Spanischen Zolltarifs, hier insbesondere Ausstellung von Ursprungszeugnissen. nackllebende

Großherzogliches Ministerium des Innern sandte uns im weiteren Verfolge der Mrttheilung vom 28. September l. 2- die sch f >

Note des Reichskanzlers vom 18. vor. Mts sammt Abschrift einer Uebersetzung des in der Note erwähnten Spanischen Dekretes vom 13. October l. I. zu, welche Aktenstücke hiermit zur Kenntniß des betheiligten Handelsstandes gebracht werden.

Gießen, den 4. December 1877.

p Großherzogliche Handelskammer.

M- H o m b e r g e r.

... ----- - Berlin, den 18. November 1877.

In AngÄaenheiten des Spanischen Zolltarifs hatte ich uut-r dem 13. September I. Js. di- Ehre dem Großh. Gesammtmintst-rinm «neu Auszug aus dem Dekret®des Spanischen Finanzministers vom 26. August l. Js. in deutscher Uebersetzung zu übersenden, wonach Ursprungszeugmffe ur d - nach Spanien senden deutschen Waaren nicht mehr nach Maßgabe der Bestimmung 12 des Spanischen Zolltarifs von den deutschen Zollbehörden, sondern unter

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Den dortseitigen Zollstellen geeignete Anweisung gefälligst ertheilen zu wollen, stelle ich ganz ergebenst anheim.

Der Reichskanzler.

In Vertretung

(gez.) Eck.

An Großherzoglich Hessisches Gesammt-Ministerium in Darmstadt.

Bblckrift. Uebersetzung.

Gaceta de Madrid vom 25. October 1877.

Finanz Ministerium.

Königliches Decret. .

Zur Beseitigung von Zweifeln bezüglich der Art und Weise, den Ursprung von Maaren bentnigen Siationen äu att='trir^r'I,"l'Luenn bTrrSBetoaffHna träge verbunden ftnb® unb welche sich im Genuß der durch di- gegenwärtigen Zollgesetze -rmäM-n T-rff- befinoeri, sowie Er'-cht-rung d- B sch ff g der Beglaubigungen, hat S°. M. der König entschieden, daß die besagte Beglaubigung »ach Belieben entweder gemäß Bestimmung bes vesteyenoen £>du tarifs ober nach den Vorschriften bes Königlichen Dekrets vom 12. August b. Js. bewirkt werben kann. . . .

Auf Königlichen Befehl theile ich dieses Euerer Excellenz zur gefälligen Kenntnißnahme und weiteren Veranlasiung hierdurch

Madrid, 13. October 1877.

(gez.) O r o r i o.

An den General-Zolldirector.