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A«skize- in- Amtsblatt für bre Kreis Gieße«.

Erscheint täglich mit AuSnaüme M MorrtagS. P^eiS vierteljährlich 2 Start 20 Pf. mit Brinaerlohn.

«Lpeditionr Schulftr»-«, Ltt. 0. «r IS.Durch die Post bezogen vtertelMr-Üch 1 Mart SS Pf.

Amtlicher Pheit.

Gießen, am 2. Februar 1877.

Betreffend: Das Ersatzgeschäft für 1877.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Gröschelzoqlichen ^ürqermeistereien des Kreises.

Wir fordern Sie auf, nunmehr mit der Aufstellung der Stammrollen sofort zu beginnen und dieselben mit denjenigen für 1875 und 1876 unge­säumt an uns einzusenden.

I. V- d. K. : Dr. HOff m a n n, Regierungsrath.

A o r i 1 i s ch Kevischlaud.

Darmstadt, 1. Februar. Die Abgg. Heinzerling, Königer und Hirsch Horn haben in der zweiten Kammer eine Interpellation eingebracht, dahin gehend :

1) Ist Aussicht dafür vorhanden, daß das Verhältniß bezüglich der Ver Kahmig der freiwilligen Gerichtsbarkeit bis zur Einführung der Reichs-Justiz- Gesetze durch das Reich, etwa durch Einführung einer Reichs-Notariats-Ordnung, geregelt wird? 2) Im Falle der Verneinung dieser Frage welche Einrich. Hing gedenkt die Großh. Regierung in der fraglichen Richtung zu treffen; beabsichtigt dieselbe insbesondere die Einführung des Notariats auch in den rechtsrheinischen Provinzen?"

Die Abgg. v. Rabenau und Schröder beantragen, die Negierung zu er­suchen, dahin wirken zu wollen, daß das von den Eisenbahn-Verwaltungen adoptirte sog. Dresdener Eisenbahu-Fracht-System nur nach vorherigem Gehör auch der Vertreter der Frachtgeber über alle einschlagenden Fragen zur defini­tiven Einführung gelangen könne.

Berlin, 1. Februar. Zwischen Preußen und Baden ist eine Verein­barung wegen wechselseitiger Zulaffuug der in einem der beiden Staaten ge­prüften Lehrerinnen getroffen worden. Die Zulaffung der in Baden geprüften Lehrerinnen ist jedoch in zwei Punkten beschränkt. Dieselben müssen sich, wenn sie in Preußen als Vorsteherinnen amtiren wollen, sich der bezüglichen Prüfung unterziehcn; zweitens haben die badischen Lehrerinnen, welche sich dort der facultativen Prüfung für den Religions-Unterricht nicht unterzogen haben, vor ihrer Anstellung in Preußen diese Prüfung nachzuholen.

Nach englischen Eonsular - Berichten nahm die Zahl der im Jahre 1875 in die chinesischen Häfen eingelaufeneil deutschen Handelsschiffe den dritten Rang ein und stand nur hinter Großbritannien mit 8277, Amerika mit 3836 Schiffen zurück. Der deutschen Schiffe waren 1577.

Wie wir aus Smyrna erfahren, ist die bei dem dortigen französischen Konsulat geführte Untersuchung wegen der Schlägerei zwischen deutschen und französischen Matrosen bereits geschloffen. Zahlreiche Zeugen sollen eidlich be> stängt haben, daß die Schlägerei von den Franzosen ausging. Auch ist der französische Matrose recognoscirt worden, welcher dem deutschen Unterosficier die tödtliche Verletzung beibrachte. Der Thäter soll sich auf dem Kriegsschiff Chateauienaud" befinden, das Smyrna inzwischen wieder verlaffen hat. Das weitere Verfahren gegen ihn und seine Bestrafung werden hoffentlich in Frank­reich nicht auf sich warten lasten.

Berlin, 1. Februar. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt officiös: Die zur Verständigung über die Aufstellung eines einheitlichen Eisenbahn-Tarifs auf Grund des in Dresden vereinbarten Entwurfs in Aussicht genommene Konfe­renz der deutschen Eisenbahn-Verwaltungen in Berlin ist um einige Tage ver­schoben worden und soll nunmehr am 5. Februar eröffnet werden. Zur Vor­bereitung für dieselbe werden Tags vorher die deutschen Privatbahn-Verwaltungen die Vorlage des Handelsministers einer besonderen Berathung unterziehen. Bei dem allseitig ernstlichen Bestreben und der Anerkennung des Bedürfnisses einer Beseitigung der Mißverhältnisse unseres Tarifwesens ist die Zuversicht auf daS Gelingen einer Verständigung über alle wesentlichen Punkte berechtigt und auch einer Erledigung der von den Privatbahnen noch erhobenen Bedenken dürften keine unüberwindlichen Hinderniffe entgegenstehen."

Berlin, 1. Februar. Bei Fortsetzung der zweiten Lesung des Budget- Entwurfs genehmigte das Abgeordnetenhaus in der heutigen Sitzung die Etats der Seehandlung, Münzverwaltung, Staatsdruckerei und Gestütsverwaltung un­verändert. Bei dem Etat der Seehandlung, deren Aufhebung sowohl der Finanzminister wie auch mehrere Mitglieder des Hauses unter den gegenwärti­gen Verhältnissen für unthunlich erachteten, brachte v. Heereman zur Sprache, wie nothwendig die Beibehaltung der königlichen Leihämter zu Berlin sei. Nachdem Richtet für Aushebung derselben eingetreten war, erklärte der Finanz­minister, die Leihämter hätten den Zweck, zur Einschränkung deS Wuchers bei-

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zutragen, nicht aber denselben großzuziehen; auch er glaube nicht, daß der Staat dauernd die Leihamtsgeschäfte beibehalten könne, halte aber den jetzigen Zeit­punkt für nicht geeignet, die Aemter aufzuheben. Bei der Discussion über den Etat der Gestütverwaltung widerlegte der Minister der Landwirthschast die aus der Mitte des Hauses vorgebrachte Behauptung, daß die Jntereffen der Pro­vinz Sachsen durch die Verwaltung des Gestüts zu Neustadt Eberswalde unge­nügend gewahrt würden. Bezüglich des vom Abg. v. Schorlemer-Alst geäußer­ten Wunsches der Errichtung eines Realcredit-Jnstituts für Westfalen erklärte der Minister, er werde sich so bald wie möglich persönlich nach Westfalen begeben, um ein klares Bild von der Sachlage zu gewinnen. Demnächst ge­nehmigte das Haus den Antrag des Abg. Schellwitz, wonach den Mitgliedern der Special-Commissionen für Auseinandersetzungs-Sachen wegen des Verlustes ihrer bisherigen Diätenbezüge eine Entschädigung zugebilligt werden soll. Im weiteren Verlaufe der Debatte wurde Seitens des Ministers Friedenthal die Zusicherung gegeben, daß der Plan für die definitive Organisation des land- wirthschaftlichen Lehr-Instituts zu Berlin vorgelegt würde, sobald die Finanz­lage des Staates solches gestatte. Schließlich ward ein Antrag des Abg. Donalies an die Budget-Commission verwiesen; derselbe geht dahin, daß die vom Minister aus Anlaß des Ausbruchs der Rinderpest der technischen Com­mission für Veterinärwesen zur Begutachtung vorgelegten Vorschläge als zweck­mäßige und correcte schleunigst zur Ausführung gebracht werden sollen. Die nächste Sitzung findet am Samstag statt.

Mit Bezug auf die Zeitungs-Meldung, daß über die Angelegenheit der Theilung der Provinz Preußen bereits ein Gesetz-Entwurf fertig ausgear­beitet sei, schreibt dieNordd. Allg. Ztg.": Richtig ist allerdings, daß ein vorläufiger Gesetz-Entwurf dem Staats-Ministerium vorliegt, aber blos als Anhalt für die erste Berathung vor Einholung der königlichen Genehmigung. DerKreuz-Ztg." zufolge wäre der Gesetz-Entwurf bereits vom Ministerium einstimmig gutgeheißen worden.

Hesterreich.

Wien, 31. Januar. Die Verhandlungen zwischen der Türkei und Serbien, welche seit gestern von dem hiesigen ersten Secretär der türkischen Botschaft, Falcon Effendi, und dem serbischen Agenten Znkicts geführt werden, sind schon über das vorbereitende Stadium hinaus. Der formelle Friedens­schluß soll in Konstantinopel stattfinden. Laut Meldung derPolit. Corresp." soll die Pforte die letzten Dispositionen für einen Kamps aufs Aeußerste treffen ; die Reservisten des letzten Aufgebots sollen bis längstens den 13. Febr. am Platze sein; die Gouverneure hätten Befehl, Pferde im Requisttionswege anzukaufen. Ein neues Militärges-tz nach deutschem Muster, welches die allge­meine Dienstpflicht ausspreche, soll demnächst veröffentlicht werden.

Wien, I. F bruar. DiePresse" meldet: Azarian Effendi hat gegen­über dem Fürsten von Montenegro erklärt, die Pforte sei bereif, Montenegro eine Gebiets-Abrundung zu gewähren, jedoch solle diese, da Art. 1 der türki­schen Verfassung das osmanische Reich als ein untrennbares Ganzes erkläre, in Form einer Grenz-Berichtigung vorgenommen werden.

Triest, 1. Februar. Freiherr v. Weither ist nebst den an der Kon­ferenz beteiligt gewesenen österreichischen Diplomaten Graf Zichy und Freiherr v. Calice auf dem Lloyd - DampferCastore" aus Konstantinopel heute hier eingetroffen.

Arankreich.

Pari-, 1. Februar. Die Einrichtung der Einjährig-Freiwilligen findet hier viele Tadler; in militärischen Kreisen ist man nicht zufrieden mit den Er- gebniffen desselben. Verschiedene Stimmen, darunter derTemps", arbeiten auf eine Abänderung hin. Nach einjährigem Dienst sollen die Begüterten, wenn sie sich in solidarischer Hinsicht als tüchtig gezeigt haben, sich durch eine Steuer von fernerer Gegenwart bei der Fahne loskaisen können; diese Steuer soll jährlich gezahlt werden, so lange die gesetzliche Dienstzeit dauern würde;