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Freitag, den 2 Februar
1837.
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Aajkigk- ssi AmtBlitt für den Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags. Preis vierteljährlich 2 Marl! 20 Pf. mit Bringerlohn.
^Lpsditionr Schulstraße, Lit. B. Nr. 18. Durch die Post bezogen virrtelstlchrlich 2 Mark SO Pf.
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Amtlicher H h e i k.
Gießen, den 30. Januar 1877.
Betreffend: Revisionsbemerkungen in Bezug auf die Vertheilung des Erträgnisses vacanter Schulstellen unter die Lehrer und Provinzialschulfonds.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoqlichen Bürgermeistereien und Schulvorstande.
Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß die Vorschrift des mittelst Amtsblatts No. 5 vom 1. Juli 1873 Ihnen mitgetheilten Ministertal-Aus« schreibens vom 11. Juni 1873 nicht überall pünktlich befolgt wird. Indem wir Ihnen bemerken, daß die dort vorgeschriebene Vorlage der Berechnung des Einkommens vacanter Schulstellen stets nach Ablauf des Jahres, ohne besondere Aufforderung von unserer Seite, zu erfolgen hat, sehen wir der Einsendung etwa noch rückständiger Berechnungen innerhalb 14 Tagen entgegen.
v. Röder.
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politischer H h e i l.
Deutschland.
Darmstadt, 30. Januar. In enger Verbindung mit dem vor wenigen Tagen besprochenen Antrag der Abgg. Scriba und Genossen auf Erhaltung der beiden in Oberhessen bestehenden Ackerbauschulen steht die Vorlage Großh. Ministeriums des Innern, welche den Ständen eine Erhöhung der Dotation des landwirthschastlichen ProvinzialvereinS für Oberhessen im Betrage von jährlich 1600 «X für die Jahre 1877 und 1878 zur Erhaltung dieser Anstalten «nsinnt. Ueber diese Vorlage hat der Abg. Frhr. v. Wedekind (Hilters- klingen) Namens des vierten Ansschuffes der zweiten Kammer Bericht erstattet. Er hebt zur Begründung der Ausschußanträge namentlich hervor, wie die vier zur Zeit im Großherzogthum bestehenden Ackerbauschulen (Alsfeld, Friedberg, Michelstadt und Darmstadt) sämmtlich einer dauernd sicheren finanziellen Grund« läge entbehren, da deren finanzielle Abhängigkeit von Vereinen, Gemeinden rc. eine ganz wesentliche ist, letztere keinerlei Rechtsverbtndlichkeiten für diese Schu len aus die Dauer von Jahren übernommen haben und unser Staatsbudget die Rubrik „Ackerbauschulen" noch nicht enthält und neben dem höheren land- wirthschaftlichen Unterricht, wie er auf der Landesuniverfität ertheilt wird, nur die Errichtung einer sog. landwirthschastlichen Mittelschule in Aussicht genonn men hatte, welche aber für die lausende Budgetperiode fallen gelaffen werde. Der Ausschuß vermag jedoch in dem Ansinnen der Regierung eine zureichende Sicherung des Fortbestandes der Ackerbauschulen nicht zu erkennen und unterbreitet der Kammer folgende Vorschläge:
1) „Für die Jahre 1877 und 1878 wird eine Erhöhung der Dotation des landwirthschastlichen Provinzialvereins für Oberheffen im Betrage von jährlich 1600 vM,. unter der Bedingung bewilligt, daß der gedachte Verein die Mittel zur Erhaltung der beiden in Oberheffen bestehenden Ackerbauschulen in mindestens demselben Umfang wie seither gewährt.
2) Großh. Staatsregierung wird ersucht, die demnächstige Organisation der Ackerbauschulen (landw. Winterschulen) des Landes in der Weise vorzunehmen, daß dieselben mit je einem von Großh. Staatsregierung angestellten und besoldeten akademisch gebildeten Landwirth als ersten Landwirthschaftslehrer und Director dem Großh. Ministerium des Innern, resp. den Kreisschul-Commissionen nach Anhörung der Großh. Centralstelle für die Landwirthschaft und der obersten Vertretung der landwirthschastlichen Provinzialvereine, sowie der Kreistage resp. Provinzialtage unterstellt werden.
3) Mit der Annahme der Voschläge sub 1 und 2 wird der Antrag der Abgg. Scriba und Consorten, betr. die Erhaltung der Ackerbauschulen, für vorläufig erledigt erklärt."
Sarrnftabt, 30. Januar. Heute trat nach längerer Pause die zweite Kammer wieder zusammen. Zunächst wurde die Wahl Kellers an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Stüber einstimmig für gültig erklärt und Abg. Wolss- kehl an Stelle Stüber's in den dritten Ausschuß gewählt. Bei der Berathung der Recommunicationen der ersten Kammer bezüglich des Antrags von Rabenau, die Durchführung des Art. 7 der Reichs-Verfassung über das Eisenbahn-Wesen betr., und bezüglich des Antrags Büchner, den Einlösungs-Termin der hessischen Fünfzig-Gulden-Loose betr., beschloß das Haus nach kurzer Debatte Beharren auf den früheren Beschlüffen gegenüber den abweichenden Beschlüffen der ersten Kammer. In gleicher Weise wurde bezüglich der Recommunicationen der ersten Kammer, betreffend die Petition verschiedener Gemeinde-Angehöriger wegen Vereinigung der Ortsgerichts-Vorsteher-Stelle mit der des Bürgermeisters, beschlossen. Bezüglich des Antrags der Abgg. Jöckel und Ellenberger wegen Verlegung der Haltestellen Mittel-Gründau und Ranstadt trat das Haus dagegen nach kurzen Bemerkungen des Abgeordneten Ellenberger und des Ministerial- Raths Fink dem Antrag der ersten Kammer bei, wonach die Regierung mit den Gemeinden wegen Ausbringung der Kosten der Herstellung der Zufuhr-Wege zu jenen Stationen in Benehmen treten soll, um sodann die Haltestellen zu Güter-Stationen zu erheben. Bezüglich der Gesinde-Ordnung trat die Kammer
den Anträgen des Ausschusses, wonach die abweichenden Beschlüsse der ersten Kammer nur in einzelnen Theilen acceptirt werden, bei. Schließlich wird der Gesetz Entwurf über die Ehe-Verlöbnisse in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen in der von der Negierung gebilligten Fassung des Ausschusses genehmigt.
Berlin, 30. Januar Die „Südd. Presse" schreibt: „Die Getreideausfuhr aus Oesterreich nach Frankreich betreffend gehen uns von geschätzter Seite folgende Mittheilungen zu: Der Getreideausfuhr aus Oesterreich-Ungarn über Wien, Prag, Kralup, Simbach und Passau) betrug im Monat August 132 Wagen, im September 319 Wagen, im October 258 Wagen, im November 51 Wagen, im Ganzen 760 Wagen. Seit November erlosch dieser Verehr, da die geschäftliche Conjunctur sich verschoben hat. Wer da weiß, daß Frankreichs Bedarf an ausländischem Getreide sich Heuer nach Millionen von Hektolitern beziffert, wird die Aufregung, in welche die „Nordd. Aüg. Ztg." bei einem Verkehr von 150,000 Hektolitern gerieth, wohl richtig zu beurthei- len wissen."
Berlin, 30. Januar. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde der Gesetz-Entwurf über die Umzugskosten der Staatsbeamten in dritter Lesung unverändert gemäß den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen. Demnächst genehmigte das Haus in Fortsetzung der zweiten Lesung des Budget-Entwurfes des Etats der Domänen-Verwaltung und des Erlöses aus der Ablösung 'von Domänen-Gefällen und aus dem Verkaufe von Domänen und Forst-Grundstücken, sowie auch den Etat der Forstverwaltung. Ein bei Berathung des letzteren gestellter Antrag des Abg. Bernhardt betreffs Errichtung von Försterschulen wurde an die durch sachkundige Abgeordnete zu verstärkende Budget - Commission überwiesen. Bezüglich des hierbei ebenfalls angeregten Schadens, welcher durch das Schwarzwild verursacht wird, glaubte der Fiuanzminister für die nächste Session die Vorlegung des Jagd - Polizei- Gesetzes verheißen zu können. Auch hinsichtlich der Anlegung von Schutzwaldungen seien von sämmtlichen Bezirks-Regierungen Seitens des Ministers Gutachten eingefordert worden. Ferner wurde auch gegen das Ueberhandnehmen der Kiefern-Raupe in Oberschlesien von einem Regierungs-Commissär Abhülfe zugesichert. Nachdem hierauf der Antrag des Grafen Matuschka wegen ander- weiter Verwendung des reitenden Feldjäger-Corps ungeachtet der Bekämpfung von Setten deS Finanzministers angenommen war, genehmigte das Haus nach längerer Debatte den Etat der directen Steuern. Hierbei wies der Minister daraus hin, daß die unterste Steuerstufe einen wetten Spielraum biete, um den provinziellen Unterschieden in den Werthverhältniffen ausreichend Rechnung tragen zu können. Er bedauere die aus den Kreisen der Industriellen erhobenen Klagen, die eine naturgemäße Folge des durch die Ueberproduction der letzten Jahre verursachten Herabgehent des Bedarfes seien; er sei der Hoffunng, daß, wenn der politische Himmel wieder klar werde, auch Industrie und Handel sich wieder heben und das Vertrauen in die Geschäftswelt zurückkehren würde. — Nächste Sitzung morgen.
— Der „Retchs-Anz." veröffentlicht nunmehr die kaiserliche Verordnung, wonach der elsaß-lothringische Landes-Ausschuß auf den 5. Februar einberufen wird. — Das amtliche Blatt meldet ferner, Frhr. v. Werther habe bereits am 27. Jan. Konstantinopel verlassen, nachdem er den Legationsrath Dr. Busch als interimistischen Geschäftsträger bei der Pforte vorgestellt habe.
— Wie die „Nat.-Ztg." erfährt, wäre bereit- ein Gesetz-Entwurf über die Theilung der Provinz Preußen ausgearbeitet.
Berlin, 31. Januar. Nach Mittheilung verschiedener Blätter sind vom General-Münzwardein vor Kurzem die Beschwerden des Publikums über die leichte Verwechselung der 50* mit den 10-Pfennigstücken dem Reichskanzleramt unterbreitet und zugleich Vorschläge zur Abhülse gemacht worden. Hierauf soll das Reichskanzleramt ein Einhalten mit der Prägung von 50-Pfennigstücken angeordnet haben. Der von dem Münzwardein gemachte Vorschlag, fünfeckige Stücke dieser Münzgattung nach Art der achteckigen 20-Dollars-Goldstücke zu


