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6285) (58 gibt wenig Krankheiten, welche so vielen Heilmitteln da- Dasein schenkten,' als das Asthma, und sind die meisten dieser mehr oder weniger werthlosen Medikamente einer Wrraessenheit anhcimgefallen, die sie nur zu sehr verdient haben. Die äußerst wohlthätige Wir­kung daqeqen, welche der Theer auf alle Affectionen der Athmungsorgane ausübt, haben zu zahlreichen (Lrperimenten Anlaß gegeben, aus denen die Thatsache hervorgegangen ist, daß zu den wirksamsten Heilmitteln gegen Asthma unstreitig die G uyo t'sch en Th eer kapse ln zahlen. Meistens führen schon 2 oder 3 Theerkapseln zu jeder Mahlzeit genommen eine fast augenblick­liche Linderung herbei, was selbstverständlich nicht ausschließt, daß in veralteten Fällen dies Ver- fahren während einiger Zeit fortgesetzt werden muß. Da übrigens schon nach dem ersten Gebrauch der Guyot'schen Theerkapseln eine wesentliche Erleichterung in dem Zustande des Kranken eintritt, so wird dieser schon von selbst dies Mittelo lange anwenden, bis er sich vollständig aeheilt sieht. Dabei kommt die ganze Cur nur auf den gewiß bescheidenen Preis von 1012 H täglich zu stehen

Um die ächten Guyot'schen Theerkapseln zu erhalten, sollte man darauf sehen, daß jeder Flacon die Unterschrift des Herrn Guyot in dreifarbigem Drucke trägt.

Depot in (Oicficn bei l>r. Hempel, Apotheker, und in den übrigen Apotheken.

Briefkasten.

Herrn St. Ihr Vorschlag, in der Umgegegd des RathhauseS eine Subscription zur Reparrrung der Rathhausuhr zu veranstalten, könnte vielleicht gerathen. Versuchen Sie eS einmal!

Auszug a. d. Standessmtsrkgistern des Standesamts Gießen.

Vom 24. bis 30. November 1877.

Aufgebote.

27. Noo. Klempner Moses Kühne in Plettenberg mit der Nätherin Olga Stern­berg in Plettenberg. Der Hausdiener im Grohherzoglichen academischen Hospital, Johannes Karl Dietz von Ulrichstein mit der Nätherin Anna Elise Keil von Hattenrod, | beide wohnhaft in Gießen. 30. Nov. Der Schmredgeselle Johann Georg Schäfer von Watzenborn mit dem Dienstmädchen Katharine nmel von Grob-Buseck, beide wohn­

haft in Gießen.

Eheschließungen.

28. Nov. Schäfer Kaspar Post von Schwabenrod mit der Wäscherin Helene Wadenpfuhl von Beuern, beide wohnhaft in Gießen.

Geborene.

22. Nov. Karl Johann, Sohn von Lackirer Karl Neuling. 23. Nov. Josephat, Sohn von Maurer Seraphin Staubach. 22. Nov. Otto Philipp Georg, Sohn von dem Heizer an der Main-Weser-Bahn, Karl Wehn. Heinrich, Sohn von Taglöhner Konrad Brück. 23. Nov. Minna Elisabeth, Tochter von Metzgermeister Hermann Euler. 14. Nov. Bertbold, ein in der Entbindungsanstalt geborenes außereheliches Kind von Auswärts. 24. Noo. Karl Heinrich, ein in der Entbindungsanstalt ge- bo enes außereheliches Kind von Auswärts. 25. Noo. Ein Kind männlichen Geschlechts (nndb ohne Vornamen) von dem Locomotivführer an der Main-Weser-Babn, Daniel W echard. 26. Nov. Wilhelm, ein in der Entbindungsanstalt geborenes außereheliches Kind von Auswärts. 27. Nov. Peter Wilhelm Robert, Sohn von Kaufmann Fried­rich Wilhelm Köser. 28. Nov- Ein Kind männlichen Geschlecht- (noch ohne Bor- nuinen) von Restaurateur Karl Straub. 29 Nov- Heinrich Ludwig Fritz, Sohn von K ufmann Friedrich Georg Flimm. 28 Nov. Anna Marie Helene Katharine, Tochter von dem Sergeant und Bataillonsschreiber bei Großherzoglichem Landwehrbezirkscom- rnando, Christian Dönges.

Gestorbene.

23. Nov. Katharine, 4 Tage alt, Tochter von Korbmacher Jacob Krauskopf.

24. Nov. Marie, 5 Monate alt, Tochter von Schuhmachermeister Karl Meinhardt. 25. Nov. Ein in der Geburt verstorbenes außereheliches Kind männlichen Geschlechts von Auswärts. 27. Nov. Elisabethe Albach. gcb. Groß, 48 Jahre 5 Monate alt, Ehefrau deS Bahnarbeiters Heinrich Albach. 29 Nov. Emma Althoff, 20 Jahre 9 Monate 12 Tage alt, Tochter des Wagenmetsters an der Köln-Gießener Bahn Theodor Althoff.

AussUtz LUS Örn Kirchenbüchern der Stadt Gietzen. Evangelische Gemeinde.

Getraute.

Den 18. Nov. Kaspar Post, Schäfer dahier, deS verst. Schäfers, KoSpar Post n Schwabenrod, ehel. Sohn; und Helene Wadcnpfubl, des verst. Schornsteinfeger- in Mendorf a. d. Lda., Heinrich Wadenpfuhl, ehel- Tochter.

Gerau-re.

Den 25 Nov. Dem Schlosser Karl Georg Graf, eine Tochter, Karoline Luise, geb- den 11. Okt.

Denselben. Dem Kaufmann Anton Fangmann, ein Sohn, Otto Anton Ludwig Jakob, geb. den 26. Oft.

Denselben. Dem Schneider Eberhardt Dort, eine Tochter, Lina Marte Christ-ne Margarethe, geb. den 25. Okt.

Denselben. Dem Hilfswärter Johann Heinrich Schmitt, eine Tochter, Wilhel­mine, geb- den 18. Okt.

Den 27. Nov. Dem Tapezierer Ferdinand Nennstiel, ein Sohn; Ferdinand Karl, zeb- den 29. Okt.

Den 28. Noo. Dem Bezirksstrafgerichtssecretär Moritz Kattrein, eine Tochter, Eleonore Auguste Elise Karoline Ottilie, geb. den 11. Okt.

Beertztate.

Den 24. Noo. Elise Singer, geborene Wolf, Ehefrau des pensionirten Unter­adjutanten und Lazarethinspeklors Johann Baptist Singer, alt 47 I. 4 M- 10 T., gest. den 23. Noo.

Den 29. Nov. Elisabeth Albach, geborene Groß, Ehefrau des Büreaudteners an der Güterexpedition der Main-Weser-Bahn, Heinrich Albach, alt 48 I 5 M. 17 r,

Gültige Privat Banknoten.

Die beschränkenden Bestimmungen des § 43 des Retchs-Ban.kgesetze) vom 14. März 1875 sind (nach den im Retchsgesetzblatte erschienenen Bekanntmachungelt) bezüglich nachstehender Prioat-Notenbanken als nicht anwendbar erklärt worden uno es dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutschland, auch außerhalb des­jenigen Staates, welcher denselben die Befugniß zur Notenausgabe ertheilt hat, zur Zahlung gebraucht werden: 1. Badische Bank in Mannheim. 2. Bayerische Noten­bank in München. 3. Bremerbank in Bremen. 4. Breslauer Bank in Breslau. 5. Chemnitzer Lrtadtbank in Chemnitz. 6. Cölnische Privatbank in Cöln. 7. Danziger Privatbank in Danzig. 8. Frankfurter Bank in Frankfurt am Main. 9. Hannoversche Bank in Hannover. 10. Leipziger Cassenoerein in Leipzig. 11. Lübecker Commerzbank In Lübeck. 12. Magdeburger Privatbank in Magdeburg. 13. Posener Privatbank in Posen. 14. sächsische Bank in Dresden. 15. Bank für Süddeutschland in Darmstadt. 16. Württemberger Notenbank in Stuttgart. Die Verwendung der Noten anderer deuticher Privat-Notenbanken oder Corporationen zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landesgebietes, für welches dieselben zugelassen sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft.

8S* Seitens der Nationalbank für das Großherzogthum Luxemburg sind neuerdings auf 'Reichswährung lautende Banknoten in Abschnitten iu 5 10 und 20 Mk. ausgegeben worden. Die Verwendung dieser Banknoten zu Zahlungen innerhalb des Reichsgebiets ist nach § 11 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 ver­boten und wird mit Geldstrafe von 50 bis 500 Mk., tm Falle gewerbsmäßiger Ver- wendung daneben mit Gesän>,niß bis zu einem Inhre bestraft.__

Chronischer Katarrh mit Schlciinauswurf ist ein Leiden, das bei Eintritt der nasien und kalten Jahreszeit ebenso beschwerlich wie gefährlich werden kann. Der erfolgreich dagegen an­gewandte Jsländisch-Moosthee kann von Vielen, wegen der umständlichen und zeitraubenden Bereitung desselben, nicht gebraucht werden, wcßhalb der Apotheker Engelhard in Frankfurt a. M. aus den Bestandtheilen des isländischen Mooses eine Pasta bergestellt hat, die, da sie auch den Magen nicht säuert, für alle zu Lungcnkatarrhen geneigten Personen ein unentbehrliche- Haus­mittel genannt werden kann. Die Moos-Pasta wird in den Apotheken verkauft.

Allgemeiner Anzeiaer.

Bekanntmachung.

Diejenigen hiesigen Einwohner, welche im Lause dieses Jahres Hunde abgeschafft haben, wollen dies spätestens bis zum 31. December d. I. entweder schriftlich oder mündlich in Selbstperson bei der unterzeichneten Stelle anzeigen, indem sonst die Verbindlichkeit zur Entrichtung der Hundeabgaben auch im folgenden Jahre und so lange fortdauert, als diese Anzeige versäumt wird.

Gießen, am 1. December 1877.

Grotzherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Erhebung der Steuern.

6746) Zwei nachträgliche Hebregister über direkte Stenern liegen während acht Tagen zur Einsicht der Jntereffenten aus dem Bureau der unter­zeichneten Behörde offen.

Gießen, den 29. November 1877.

Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Keller, Beigeordneter.

I. V. d. B.:

Keller, Beigeordneter. (6755

Bekanntmach u n g.

Betr.: Die Stimmfähigkeit bei der Wahl der Stadtverordneten.

Nach Vorschrift des Artikel 13 der Städteordnung wird die nachstehende Bestimmung bezüglich der Stimmfähigkeit bei der Wahl der Stadtverordneten hiermit bekannt gemacht.

Stimmfähig sind:

1- alle in der Gemeinde gründ-, gewerbe- oder einkommensteuer­pflichtigen Ortsbürger derselben,

2. alle männlichen Einwohner, welche die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und welche seit zwei Jahren ihren Unterstützungswohnsitz in der Gemeinde erworben haben, jedoch unter der Voraussetzung, daß sie zur Zeit der Wahl 25 Jahr alt sind und vom 1. Januar des dem Jabre, in welchem die Wahl stattfindet, vorhergehenden Jahres an zur Einkommensteuer zuzezogen worden sind.

Die Stimmberechtigung jedes der unter 2 bezeichneten Stimmfähigen ist davon abhängig, daß derselbe spätestens vor dem Schluß des Jahres, welches dem Jahr, in welchem die Wahl stattfindet, vorhcrgegangen ist, bei dem Vürgernwister in deffen Amtslocal die mündliche Erklärung abgegeben habe, daß er sein Stimmrecht in Anspruch nehme, wobei er gleichzeitig auch Jahr und Tag seiner Geburt, den Tag, seit welchem er in der Gemeinde wohnt und den Zeitpunkt, seit welchem er Einkommensteuer bezahlt, anzugeben und auf Erfordern nachzuwcisen hat.

Stimmfähige der oben bezeichneten Art, welche die Abgabe dieser Erklärung bis zum 31. December dieses Jahres Unterlasten, können bei einer im Laufe des Jahres 1878 etwa nothwendig iverbenben Wahl zur Stadtverordneten-Ver- fammlung oder bei einer solchen Wahl, für welche die Stimmberechtigung durch die Stimmberechtigung zur Stadtverordneten-Wahl bedingt ist, kein Stimmrecht in Anspruch nehmen.

Gießen, am 1. December 1877.

Beta il n tulach u n g.

Die Schulgelder für die Realschulvorschule, sowie für die übrigen städt. Schulen pro 111. Quartal er. können in den nächsten acht Tagen, an den-Zahl- tagen: Dienstag, Donnerstag und Samstag noch ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden. Das Schulgeld beträgt für jedes Kind: je H

1. für die Realschulvorschule........5 14

2. für die höhere Mädchenschule:

bei Schulinspector Vigelius.......11 25

bei Mitprediger Dr. Buchhold, Fräulein Frank, Lehrer Ebeling, Fräulein Ta sch 6 und Lehrer Curschmann............10 50

bei Lehrer Schmidt, Felsing, Aubel und

Brücher..............7 50

3. für die Stadtknaben- und Stadtmädchenschule je 1

Gießen, am 1. December 1877.

Der Stadtrentmeister: Enders. (6757

Bekanntmachung.

6732) Unter Bezugnahme auf die Art. 34 und 35 des Berggesetzes vom 28. Januar 1876 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Se. Durchlaucht Fürst Grnst zu SolmS - Braunfels unterm heutigen Tage mit dem Etsenerz-BergwerkeArnsburg" in der Gemarkung Arnsburg, KreiseS Gießen, mit einem Felde von 512275 Quadrat­metern beliehen worden ist. Etwaige Einwendungen gegen diese Ver­leihung müsten bei Vermeidung des Verlustes des Vorzugsrechtes binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen den Bergwerks Eigenthümer geltend gemacht werden. Während dieser Frist ist die Einsicht des Situationsriffes bei der Bergmeifterei Gießen Jedem gestattet.

Darmstadt, den 25 November 1877.

Großherzsgliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V d. B.: K^l|er, Beigeordneter.

Kroßherwgliche Kber-^orst- u. Homäncn-Uircrtion, Aerg-Abtheilung.

Bose.

(6756 vdt. Tecklenburg.