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Wir sind heute in der Lage, unfern Leser« positive Vorschläge vorlegen zu können, welche

1. Bei dem Detailverkaufe in Läden und Magazinen ist Baarzahlung unbedingt als Regel sistzuhalten; wenn jedoch ausnahmsweise Credit beansprucht und vereinbart wird, sind Verzugs- inseir zu berechnen. Das System der Rabattgewährung bet Baarzahlung empfiehlt sich nicht. Dieses System würde nur den gegenwärtigen Zustand sanktioniren, indem es die Baarzahlung Miirt und somit das, was Regel sein sollte, zur Ausnahme macht, wahrend naturgemäß die Baarzahlung die Regel, das Borgen nur die Ausnahme bilden und daher dem Creditnehmer eine Auflage gemacht werden sollte die Vergütung von Verzugszinsen. Rabatt zu gewähren, vürbe bei kleinen Beträgen nahezu undurchführbar und dem im Rechnen weniger bewanderten Sewerbtreibenden unbequem sein; der kleine Beamte, welcher monatlich seine Besoldung erhält,

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irschirmden|[r von der Handelskammer in München formulirt sind, und die uns sowohl in Bezug auf

ffurt auch Dtrfoir bie maßvollen Ziele als auch auf die Motivirung gleich vortrefflich erscheinen.

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betrachtet. Hiermit ist nun in der That ein neuer Credit geschaffen, durch den nicht nur immobile Werthe, sondern auch alle Guthaben von Person zu Person mobil gemacht sind. Die besondere Ver­günstigung, welche dem Wechsel im procesfualischen Verfahren eingeräumt ist, hat zu seiner Ausbrei- tung nicht wenig betgctragen und das Creditnchmen und Credttgeben zu ungeahnter Blüthe entwickelt. 58 gab eine Zeit, in welcher gar nicht genug Banken gegründet werden konnten, die den Credit vermitteln unv erleichtern sollten.

Wir sind jetzt an einem Punkte in der Entwickelung unseres Verkehrslebens angekommen, welcher zur ernstesten Prüfung der Verhältntffe nöthigt Die Erleichterung des Creditnehmens, die Höhe deS durch die umlaufenden Wechsel thatsächlich aufgenommenen Credits, die Länge dksselben, das sind die überall genannten Ursachen für die von keiner Seite geleugneten traurigen Zustände, in denen wir uns befinden, und die nicht nur als Abspannung und Schwäche, sondern al8 tief im Organismus des Verkehrs wurzelnde Krankheit bezeichnet werden müssen.

Es wäre thöricht, zu hoffen, daß die Zustände, die in Jahrzehnten langsam und stetig herangewachsen sind, sich plötzlich beseitigen laffen; es wäre auch thöricht, einen Feldzug gegen Itn Credit überhaupt zu eröffnen, der bis zu gewissen Grenzen als ein sehr werthvoller Hebel für die Entwickelung gelten muß, und es kann daher nur darauf ankommen, den Ueberschreitungen tin Ziel zu setzen. Vor jedem gewaltsamen Eingriff wird man sich hüten müffen, und würden wir einen solchen auch nicht für erfolgreich halten.. Wohl aber wird es statthaft erscheinen, das Iewußtsein von der Nothwcndigkeit der Beschränkung immer populärer zu machen und auf die Wege Hinzuwelsen, auf denen eine Reform ihren Anfang zu nehmen hat.

Die allmählig sich mehr und mehr bahnbrechende Methode, Bauten nicht in hohen Wolkenregionen, sondern auf der Erde und von unten zu beginnen, scheint uns auch für den vorliegenden Fall die geeignete. Lassen wir daher die hohe Wirtschaftspolitik, der ja nach dieser Seite hin durch Aenderung unseres Banksystems auch schon Genüge geschehen ist, ruhen; sehen wir uns um nach den Millionen kleiner Quellen, aus denen die nationale Arbeit sich zusammen- skßt, und betrachten wir das Bett, in dem sie fließen.

Da begegnet uns zunächst der Handwerker; durch eine leidige Sitte, seinen direkten Kunden Kredit und oft einen recht langen Credit gewähren zu müssen, ist er gezwungen, vom Erzeuger oder Besitzer des Roh- oder Halbfabrikats einen eben solchen Credit zu nehmen; bet jenem verliert er die Zinsen, bei diesem muß er sie bezahlen. Das ist eine Unsitte, unter welcher das Handwerk und zuletzt das Publikum natürlich mitleidet. Es schwebt damit eine ganze Masse unnützer Credit in der Welt umher, durch dessen Beseitigung allein das Handwerk hoffen kann, wieder goldenen Boden zu bekommen. Der Detailhandel wie der Großhandel leben in ganz ähnlichen Verhältnissen, und so empfiehlt sich von allen Setten eine Beschränkung des Credits und eine allmählige Rückkehr zur Baarzahlung.

würde in der Regel des Vorthetls eines Skontos verlustig gehen, und endlich würde diese- System im Effekte doch dazu führen, die Preise, zu denen der Geschäftsmann verkaufen kann und will, um den Betrag des Rabatts zu erhöhen. Es soll daher jnach Ansicht der Kammer nicht eine Prämie auf die Baarzahlung, sondern eine Auflage auf Die säumige Zahlung in Form von Verzugszinsen bestimmt werden.

2. Bet Gewerbtreibenden, welche Lieferungen, Reparaturen zu besorgen haben, empfiehlt sich, wenn nicht Baarzahlung erfolgt, monatliche Rechnungsstellung, bei späterer Zahlung Berechnung von Verzugszinsen. Die Einführung von Halbjahrs- oder Quartalrechnungen würde an der Sachlage wenig ändern, und erscheint deshalb monatliche Rechnungsstellung, um eine gründliche Reform zu erzielen, unbedingt nothwendig, und zwar umsomehr, wenn der Antrag auf Abkürzung der Verjährungsfrist angenommen werden sollte.

Bezüglich der Form dieser Monatsrechnungen wird als nothwendia erklärt, die Regel zu beobachten, daß, wenn im Laufe des Monats die Rechnung nicht beglichen werden sollte, der Saldo des vorhergehenden Monats nebst den hieraus berechneten Verzugszinsen auf die nächste Monatsrechnung gesetzt werden sollte, nicht blos damit der Schuldner stets an feine Verpflichtung erinnert werde, sondern auch um Streitigkeiten möglichst zu vermindern.

3. Im Großhandel empfiehlt sich, daß der Fabrikant und der Kaufmann in den Fällen, wo nicht Baarzahlung erfolgt, in der Regel ein Ziel auf drei Monate gewährt und sich durch Accepte deckt, welche zur Bequemlichkeit beider Theile Mitte und Ende des Monats zahlbar gestellt werden können. Als Regel ist daher hier die Baarzahlung oder die Regulirung durch Drei-Monat-Tratten einzuhalten. Wo die Verhältnisse einer einzelnen Branche es nothwendig machen, einen längeren Credit als drei Monate zu beanspruchen, sind anderweitige Vereinbarungen nicht ausgeschlossen. Die Besorgntß, welche von mancher Seite ausgesprochen wurde, daß int Falle einer Krisis der Aussteller der Wechsel vurch das massenhafte Zurückströmen unbezahlt gebliebener Tratten in Verlegenheit komme, kann die Kammer nicht theilen; es ist nicht anzunehmen, daß sämmtliche Tratten unbezahlt und auf einen Tag ihm präsentirt werden; dies insbesondere deshalb, weil von dem Zeitpunkte an, von welchem Jedermann weiß, daß er die eingegangenen Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen hat, diese selbst nicht mehr übermäßig ausgedehnt werden und Niemand sich mehr Waaren hinlegen wird, als er für fein Geschäft braucht. Der Haupt- vortheil des Trattensystems liegt darin, daß es die Möglichkeit gibt, Buchschulden jederzeit mobil zu machen und mit eigenen Mitteln statt mit fremdem Kapital zu wirtschaften. Die Produktion würve auf diese Weise in die den Bedürsniffen angepaßten Schranken einigermaßen zurückgeführt, die Ueberproduktion seltener, das allgemeine Vertrauen und die Solidität größer werden.

Diese Vorschläge, welche sich selbstverständlich ja nur an daß freie Ermessen des Publikums richten können, hat die Handelskammer jedoch geglaubt, durch die Anbahnung einer legislatori­schen Maßregel unterstützen zu müssen. Sie beantragt daher, daß bei der Berathung des Reichs- civilgesetzes die Verjährungsfrist für die Forderungen, die aus dem gewerblichen oder kaufmän- Nischen Betriebe erstehen, auf ein Jahr verkürzt werde. Die eingreifende Unterstützung, welche die Abkürzung der Crevite dadurch erfahren würde, liegt wohl auf der Hand. Der Gläubiger muß dann auf kürzere Zahlungsfristen halten, wenn er nicht sein Anrecht aus der Forderung verlieren will.

Die vorgeschlagenen Aenderungen erscheinen uns sehr werthvoll, und wir wenden uns mit ihnen nicht blos an die Handwerker und Händler, sondern an das große konsumirende Publikum selbst. Es muß erkennen, daß nach einer kurzen, für Manchen vielleicht schwierigen Zeit des Ueberganges aus dem Creditsystem in die Baarzahlung ein erheblicher Vortheil auf seine Seite fällt, daß das Wohl des Produeenten und das des Konsumenten auf das Innigste mit einander verwachsen sind, und daß nur aus dieser Erkenntniß ein Zustand sich herausbilden kann, in welchem unsere Waarenbillig und gut" sind.

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äuftrn, Gomrtro, Selbst mr btm tim in bitld abs I Eri-m, btt sch

Allgemeiner Anzeiger.

R-M. Nadel-Scheitholz,

321

Nadel-Stämme, 91,67 Cb -Mir.

Wen im Gemeindehaufe zu Wismar folgende -lzsortimente aus dem dortigen Gemeinde­

nde versteigert werden:

3414)

am Lindenplatz.

Gin neuer

(4494

Prügelholz, Stockholz, Wellen,

29

332

2 Eichen-Stämme I. Klaffe mit 11,22 Festmeter,

& Rmtr. Eichenrundholz, 24 Mtr. lang,

2 Eichen-Mfer-Sp Uten,

Hl Fichten-Stämme mit 11,89 Festmeter, Stangen 69,45

21 Rmtr. Buchen-, 104 Fichten-Derbholz,

13 12 Stockholz,

» 87 Reiser.

' Crofdorf den 28. August 1876. (4483

Der Bürgermeister:

C o l n o t

Holzverfteigerung

m Daubringer Gemeindewalde.

Donnerstag den 31. August d. I., von Vormittags 9 Uhr an,

1 im Daubringer Gemeindewalde, Di- W Steinheide rc., nachverzeichnetes Holz seigert werden:

76 Rmtr. Radel-Scheitholz,

Prügelholz,

W Stockholz,

y Wellen Reisholz, 68 Kiefern - und Fichten-Stämme mit

15.13 Festmeter,

93 Nadel-Stangenholz mit 7,09 Festmtr. Ue Zusammenkunft ist vor dem Ort am albe.

vollbringen, den 26. August 1876.

Werzogl. Bürgermeisterei Daubringen. Hämmerle.(4468

2313) Sommerröcke, .Hosen unv Westen für Knaben ' Herren, in allen Größen und Weiten, empfiehlt ju sehr billiqen H. I<übsamen.

Holzverkauf.

Donnerstag den 7. September c., um 9 Uhr,

Versteigerungen.

Holzversteigerung

im Gießener Stadtwalde.

Montag den 4. September 1876, von Vormittags 9 Uhr an, stll im Gießener Stadtwalde, Forstwartei Fernewald, in dem Districte StrangSwiese, «achoerzeichnetes Holz versteigert werden: i 33 Rmtr. Nadel-Piügelholz, 1121 Stockholz,

3110 Welleck Reisholz, W Fichten-Stämme von518 Mtr. Länge und 1532 Centimtr. Durchmesser, mit 190,48 Festmeter, 561 Fichten-Stangen mit 65,03 Festmeter, Die Zusammenkunft ist an der Strangg- Btefe

Gießen, am 29. August 1876. (4496

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

3- V. d. B.:

Keller, Beigeordneter.

198

6400 Stück

4427) ®ine Obitpreffe zu verkuuseu. Wo? sagt die Exved. d. Bltts.

Holzversteigeruug.

Freitag den 1. September l. IS., von Morgens 9 Uhr an, sollen in dem Wiesecker Gemeinde-Wald, District Heide versteigert werden:

Arbeiter lifi unfc NorgenS um W ubtrn unb = lästigen, nutür* rfit tdttritb ent -cs. Reingewinn en ist übrigens, )« zieht. t*t z, doch wmx tut ^ritanttn ober üd, iuM, beim

ibt. Die tranken btn Ärrsten vir- iltn meinen, wem chrere lbog'ächlilhe, die Ers-einllngea t so viele W* nlveckl ist, b°t E ige Pilger borlP- ffenoble faufen |ie ei schmeck!

armen Mlsii"^ m, f'= *5 b« « ibt « in btn

tm-ntl 6d** 6 A-btt-r-lr« b.titn '

I-d- *. ilijt äunafrt S n(n ohne en> in dm sich 1

Backofen steht zu verkaufen bei

Karl Münch, aBcelnr.

«i» m OrunbfflF

bedach

W KS« i-r-b cl urDe b !

>'***

t-- I

cfltegenfäiiger

bei Wllh. Balser.

29 -L-tangen, 2,81

Das Stamm- und Stangenholz kommt Mittags zur Versteigeruirg.

Wieseck, den 26 August 1876. Großherzogliche Bürgermeisterei Wieseck. 4477)________Lang.____________

Holzverkauf.

Dienstag den 5. September c., um 11 Uhr, werden in hiesigem Gemeindehause20Eichen- Stämme mit 15,35 Festmeter, aus District Krockel, des Gemeinde-Waldes Crofdorf- Gleiberg, versteigert.

Crofdorf, den 28. August 1876. (4482 Der Bürgermeister:

C o l n o t.

Keilgeöotenes.

Neue holl. Vollhäringe

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_____Emil Fischbach.

Reisstärke, extrafein, in V2, V, und 4- Psd. Packeten, sowie lose, Weizenstärke, extrafein lose, Kugelbau in schönster Farbe, leichtlöslich, Waschpulver, Soda, calc nirte und crystallistrte, alle Sorten Seife, empfiehlt (3301 _____L- Müller auf der Mäusburg.

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