Donnerstag, den 27. Januar
1816.
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Erscheint täglich mti Ausnahme beo Monlags-. Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.
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fuhrwerke adoptirte, so trat man einfach in die frühere Function des Lohnkutschers und Frachtfuhrmanns ein. Die Eisenbahn war ein dienendes Glied des Personen- und Güterverkehrs.
Das ist jetzt anders geworden. Die Eisenbahndirectionen wollen heutzutage den Verkehr in die ihnen zusagenden Bahnen leiten, ja sie halten sich unter Umständen für berufen, durch Tarifkünsteleien einen Verkehr zu machen, wo sich von Natur aus keiner einstellen will, und dazu dem Einen, Berechtigten, den Erwerb zu nehmen, den sie dem Andern, Minderberechtigten, geben.
Während die Regierungen sich zu einer Leitung der Volkswirthschast, wie sie im vorigen Jahrhundert von ihnen erstrebt wurde, nicht mehr für berufen halten, begannen die Eisenbahndirectionen an dieser Aufgabe in einer (ifyre« einseitigen Standpunktes halber) noch viel weniger gute Resultate verheißenden Weise ihre Kräfte zu versuchen.
Der Colbertismus ist jetzt aus den Zolldepartements, den Manufactur- und Commerzdeputationen in die Eisenbahndirectionen übergesiedelt. Während die Lossagung von der früheren Schutzzollpolitik eine außerordentliche Vereinfachung des Zolltarifs ermöglichte, wurden die Eisenbahntarife immer verwickelter.
Die zwei Punkte, in welchen die zunehmende Künstlichkeit sich vornehmlich bemerkbar macht, sind dieselben, über welche die meisten Klagen laut werden, das Classifications- und Differenzialfrachtsystem.
Das letztere ist allerdings nicht das Product irgend welcher Theorie, sondern vielmehr einer praktischen Verlegenheit, welche beim fortschreitenden Ausbau des deutschen Eisenbahn-Netzes durch verschiedene Unternehmungen insofern entstand, als sich dadurch Concurrenzverhältnisie ergaben, während doch im Allgemeinen der Eisenbahnbetrieb auf die ausdrückliche oder stillschweigende Voraussetzung des Monopols gebaut war.
Die Vermischung dieser beiden Principien führte die Verwirrung herbei unb diese wuchs um so mehr, je dichter die Maschen des Netzes wurden, je mehr sich die verschiedenen „Netze" mit einander verflochten und je mehr Concurrenzverhältnisie sich störend zwischen die regelrecht nach der Entfernung tari- firten Beziehungen von Station zu Station einschoben. Die Concurrenz mit Wasserstraßen, der Wettbetrieb um gewisie große Transportaufgaben, z. B. die Versorgung einer Metropole mit Brennstoffen oder andern Gegenständen des großen Bedarfs, selbst zwischen diametral entgegengesetzten Babnrichtungen, vollendete die Anarchie in den Distanztarifirnngeu, die jetzt böchstens noch in beschränktem Localdienst nach strenger Regel erfolgen, im großen Verkehr aber mit den verschiedensten Irregularitäten bebastel sind.
(Fortsetzung folgt)
-fr über gleiche Suinim -Kulmen LtM-AMn tu ein mindestens 3-4ni.il tnbki noch vier Mal alljäln- 75.000,50,000, 30,000,
Meldungen verpflichtet.
Die Großberzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lasien.
Gießen, den 5. Januar 1876.
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Preis ui cnljahrlich 2 Mark 20 Pf. nut Lrrngrrlohn. Durch bie Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Hoffmann, Negierungsrath.
Deutschland.
Darmstadt, 24. Januar. Nachdem die seit dem 23. \ Mts durch Ableben des Pfarrers erledigte Pfarrei Budenheim ebenfalls (gleich der zu Castel) nicht mehr in der gesetzlich zulässigen Weise besetzt erscheint, hat das Ministerium die Sperrung der Gefälle auch dieser Pfründe verfügt.
Darmstadt, 25. Januar. Aufsehen macht ein Artikel der „Darmst. Mllit.-Ztg.", welcher nachzuweisen sucht, daß eine unbeschränkte Verfügung der deutschen Heeres-Leitung über alle Eisenbahnen schon im Frieden als unabweis.
Betreffend: Das Ersatz-Gescbäft für 1876.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung, fordern wir alle im Jahr 1856 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in früheren Jahren gefronten, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 13. Januar bis zum 1» Februar I. I. bei der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie bereits bei einer früheren Musterung concurrirt haben, ihren Loo- sungs- und Gestellungsschein vorznlegen.
Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlasien, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen Militärplichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen An-
Die Tariftvirthfchaft der deutschen Eisenbahnen und die volkswirthschaftlichen Aufgaben der Eisenbahn- gefetzgebung.
Resume der vor der Reichö-Enquüte-Commission abgegebenen gutachtlichen Erklärungen von L. Gehe, Dresden.
Ein höchst bemerkenswerther Umstand ist es jedenfalls, daß die Klagen über die im Eisenbahntransportwesen bestehenden Uebelstände sich in demselben Maße vermehren, als die Eisenbahnen an Ausdehnung gewinnen, als der Verkehr
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transporte immer stärker hervortreten müssen.
Man liebt es jetzt, die Ursache aller Uebelstände im Eisenbahnwesen in der egoistischen Betriebsweise der Privatbahnen zu suchen und die Lösung aller Schwierigkeiten von dem Uebergangc der Privatbahnen in den Besitz des Staates zu erwarten. Als wenn die Mißstände, über die man klagt, nicht auf den Staatsbahnen ganz genau in derselben Weise beständen, wie bei den Privatbahnen ! Werden doch Staats- unb Privatbahnen ganz in derselben Weise administrirt!
Es gibt kein besonderes Staats-, kein besondetes Privatfrahnbetriebssystem, sondern die Verschiedenheiten, welche der Eisenbahnbetrieb in den einzelnen deutschen Ländern resp. auf den einzelnen Limen etwa aufweist, bestehen unter den Staatsbahnen gerade so wie unter den Privatbahnen. So haben sich die Reichseisenbahnen im Elsaß und in Lothringen, die badischen Staats- und die pfälzischen Privatbahnen Über im Wesentlichen gleiche Grundsätze betreffs des Güterverkehrs vereinigt, welchen gegenüber die östlichen Bahnen, je nachdem sie das sog historische oder gemischte Tarifsystem anwenden, zwei weitere Gruppen bilden, worin Staats- und Privatbahnen in bunter Reihe beitreten sind. Nicht der Anwesenheit oder Abwesenheit eines persönlichen Interesses auf Seiten des EigenthümerS, der frei den Privatfrahnen als „Actionär" in bm (hier wie ba ben Beamten überlassenen) Betrieb ja gar nicht« hineinznreben hat,, sondern der mehr ober minder richtigen theoretischen Auffassung der wirth- schaftlichen Natur unb Bestimmung der Eisenbahnen Seitens der dieselben leitenden Persönlichkeiten muß der Unterschied in den Verhältnissen von Sonst und Jetzt zugeschrieben werden, welcher die veränderte Stimmung des Publikums erklärt , f _
Im Anfänge vlndlclrteu die Eisenbnhndirccttonen sich nur eine sehr etu= fache Rolle, nämlich die Ersetzung der lebendigen Zugkraft durch Maschine,ikraft, vorausgesetzt, daß der Verkehr hl-rj» umfangreich genug erschien, um die An Wendung dieses kostspieligen Apparats nutzbringend erscheinen ju laste,,. In, Uebrigen blieb Alles beim Alten. Wie man die Spurbreite der alten Straßen-
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-chMPr, | ersehnte „Wohlthat" der Eisenbahnen bei Lichte betrachtet sich mehr als eine " ' J Plage herausstelle! Daß dem wirklich so sei, soll im Allgemeinen keineswegs
behauptet werden, obwohl zuzugeben ist, daß in vielen Fällen der von der Erbauung einer Eisenbahn erwartete Nutzen für den fretr. Landestheil weit überschätzt wird. Der wahre Grund der aSgemeinen Unzufriedenheit liegt aber nicht im Wesen der Eisenbahnen, sondern in den verkehrten Principien, welche für die Bcwirthschaftung derselben maßgebend geworden sind unb bereu Mißwirkungen natürlich bei der sich stetig vergrößernden Bedeutung der Eisenbahn-
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