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Dienstag, den 26. September

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Preis vtert-tjährlich > Karl 30 Pf. mit Brinaerlohn.

Durch di« Post vieri«ljShritch 8 Mark W Pf.

Erscheint täglich mit BuSucchm« de« Mouiaq».

Vrp«dttio»r Schu-strah«, At. B. Nr. 18.

Die beschränkenden Bestimmungen des § 43 des Reichsbankgesetzes vom 14. März 1875 sind (nach den im Retchs-Gesetzblatte erschienenen Bekannt- in: m(l($ungen) bezüglich nachstehender Privat-Notenbanken als.'nicht anwendbar erklärt worden und es dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutsch-

auch außerhalb desjenigen Staates, welcher denselben die Befugniß zur Notenausgabe ertheilt hat, 'zu Zahlungen gebraucht werden:

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Hannoversche Bank in Hannover,

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Badische Bank in Mannheim,

Württemberger Notenbank in Stuttgart.

Frankfurter Bank in Frankfurt am Main.

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Gießen, am 8. April 1876.

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des Bezirks Grünberg, Donnerstag den 28. September, Anfang 10 Uhr, in Grünberg.

Gießen, den 23. September 1876.

Büchner, Kreisschulinspector.

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immerhin das Princip gerettet, das Princip, welches die Curie dahin aufstellt, daß für die Bischöfe gewisse von Alters her und anderwärts noch heute unbe-

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Bayerische Notenbank in München, Bremer Bank in Bremen, Breslauer Bank in Breslau, Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz, Kölnische Privatbank in Köln. Danziger Privatbank in Danzig,

Leipziger Kasienverein in Leipzig, Lübecker Commerzbank in Lübeck, Magdeburger Privatbank in Magdeburg, Posener Privatbank in Posen, Sächsische Bank in Dresden.

Bank für Süddeutschland in Darmstadt,

Nr. 19 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 5. I. Mts., enthält:

(Nr. 1144.) Internationale Meter-Convention. Vom 20. Mai 1875.

Nr. 20 des Reichsgesetzblatts, ausgegeben den 18. l. Mts., enthält:

(Nr. 1145.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths. Vom 16. September 1876.

Gießen, den 23. September 1876.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. R ö tre r.

Die Verwendung der Noten anderer deutscher Privat-Notenbanken oder Corporationen zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landes zebietes, für welches dieselben zugelaffen sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft.

Um das Publikum vor Nachtheil zu bewahren, wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

bieten. Dies mag übrigens ganz im Sinn der hierarchischen Taktik gelegen einzugehen, verlohnt sich nicht.

sein, welche auch die inzwischen vacant gewordenen Pfarreien verwaisen läßt. Berlin, 23. Septbr. Aus Konstantinopel schreibt man derKöln. Ztg/: Man will bei einer Wiedcrbesetzung weder dem Gesetz Gehorsam leisten, wenn Als ein böses Vorzeichen für die zukünftige Richtung der türkischen Politik^ gilt auch nur durch Beobachtung desien, was seit Decennicn hergebracht war, noch hier die bevorstehende Abreise des früheren Botschafters am Berliner Hofe, auch durch Ungehorsam mit dem Gesetz, zumal dem Strafgesetz, in offenen Aristarchi Bey. Er hielt sich mehrere Monate in Terapta auf, nm den Gang Lonflict kommen. So zieht man es vor, einstweilen auszuweichen auf Kosten der Verhältnisse aus der Nähe zu beobachten; reichte mittlerweile sein Ent- btt verwaisten Gemeinden, aber in Erwartung befferer Zeiten. Ob die Er- laffungsgesuch ein, welches aber nicht angenommen ward. Er ist nunmehr zur Wartung nicht trügen wird? Mag aber, so scheint man auch in Mainz zu Disposition gestellt und wird, wenn nöthig, der Türkei seine Dienste nicht ent- bmken, die Wirkung dieses partiellen Interdikts treffen wohin sie will, ist doch ziehen. Aristarchie Bey hatte das Unglück, zu den Freimüthigen zu gehören

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Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Röder.

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legen anderer deutschen Staaten im Privatwege dennoch ohne vorgängige auszuschließen sind. Auch hinsichtlich der Wiederimpfungen sind die bestehenden Universitätsbildung Zutritt in das Seminar erhalten habensollten", beruht Anordnungen in Erinnerung gebracht worden.

für ? nach eingezogener Erkundigung an guter Quelle auf keiner amtlich bekannten Berlin, 22. Septbr. Die Orient-Wirren haben so sehr alle Auf- . Thatsache. Der Bischof würde auch dadurch die Fortexistenz des Seminars merksamkeit auf sich gezogen, daß man eine Broschüre nicht beachtet hat, welche

'M j aufs Spiel setzen. Im Uebrigen hat das Gesetz die Entfernung derjenigen dieser Tage in Prag erschienen ist und den Prinzen Heinrich von Hanau zum

.c.ijj; >'< Zöglinge des Seminars, welche bereits ausgenommen waren, bekanntlich nicht Verfaffer hat. Die Flugschrift ist ein giftgetränktes Pamphlet gegen das

! »erlangt, und die Ansicht,die thatsächliche Durchführung der gesetzlichen for- deutsche Reich, gegen den Kaiser, den Fürsten Bismarck und Andere, und fordert mellen Sperre des Seminars sei bis jetzt an der Haltung des Bischofs ge- die deutschen Fürsten auf, sich vom Reich loszusagen und dem Kaiserden

scheitert", beruht danach auf einem Mistverständniß. Freilich aber geht diese Gehorsam zu kündigen." Der wüthende Autor befaßt sich auch noch mit an-

Darmstadt, 22. Sept. Nachdem wir gestern eine die Ausführung venklich geübte Handlungen darum zu verbotenen undunmöglichen" werden, der kirchenpolitischen Gesetze betreffende Correspondenz derKöln. Ztg." d. d. weil sie fortan ein Staatsgesetz gebietet.

9, Sept., zum Abdrucke gebracht haben, lassen wir heute einen in demselben Darmstadt, 23. Septbr. Da nach dem Entwurf des neuen Einkom- Blatte erschienenen, die Mittheilungen jener Correspondenz widerlegenden und mensteuer-Gesetzes alle persönlichen Einkommen wesentlich höher als seither be- Mchheit bei I berichtigenden Artikel folgen : steuert werden sollen, dürfte sich nach der Schätzung der Regierung der Ertrag

Aus Darmstadt, vom 16. Sept., gehen uns einige erläuternde resp. be- der Einkommensteuer um etwa 21 pCt. oder 6 pCt. des bisherigen Gesammt- ininakoi*11 richtigende Bemerkungen zu in Bezug auf eine von uns gebrachte Correspondenz Ertrages der directen Steuern vermehren.

lten alle iitl'1 aus dem Großherzogthum Hessen, welche von den Schwierigkeiten spricht,^ die Berlin, 22. Sept. ^Zum Beweise, wie wenigs verschiedener Agitationen deutsche» -- - - ...... ~ "" *" ' .............. T" rx"c"v- nax* n1 K

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ir- Äatt ihrer Selbstäuflösüng entgegen, wenn der Bischof darauf besteh/, seinen deren Fragen, läßt" sich über Oesterreich günstig aus und tischt nebenbei einen

-arIf b«P 1 künftigen Theologen die vorgeschriebene vorgängige Universitätsbildung zu ver- neuen Vorschlag zur Lösung der Ortentfrage auf. Näher auf das Machwerk ......................1.....

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durch den Bischof von Mainz der thatsächlichen Durchführung der hessischen ungeachtet, man daran denkt, das bestehende Reichs-Jmpfgesetz irgend einer stirchengesetze bereitet würden. Die Gesetze sind bereits in voller Wirksamkeit. Aenderung zu unterziehen, kann wohl die neuerdings getroffene Anordnung gel- Denn wenn in einigen Fällen die strafgerichtliche Procedur gegen den Bischof ten, die bei Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes und der dazu ergangenen Re- und einen Kaplan wegen Verletzung des Gesetzes über die Anstellung der Geist- gulative zu Tage getretenen Mängel und Unzuträglichkeiten unbedingt zu besei- lichen eingeleitet wurde, so beweist dies eben die Ausführung des Gesetzes durch tigen. So sollen die Jmpfärzte darauf halten, daß die zu den Vor-Jmpftingen btt Staatsbehörden. Eine thatsächliche offene Renitenz gegen die Gesetze hat beim Beginne des Jmpsgeschäfts benutzte Lymphe völlig fehlerfrei und schutz- bet Bischof Übrigens bis jetzt sichtlich zu vermeiden gesucht, in seinen gericht- kräftig ist. Eben so muß betreffs der Wahl der Kinder, welche zum Abimpfen, lichen Vertheidigungen hat er sich bis jetzt bekanntlich noch hinter ,.Jnterpreta- beziehungsweise zur Entnahme von Lymphe verwandt werden sollen, streng ge- tionen" des Gesetzes zurückgezogen. Die Knabenseminare hat er auf den be wissenhaft verfahren und dabei auf den Stand der Ernährung, auf die Be­stimmten Termin aufgelöst und in das Priesterseminar seit Erlaß des Gesetzes schaffenheit der äußeren Haut u. s. w. Rücksicht genommen werden; während keine neuen Zöglinge mehr ausgenommen. Die Angabe, daß angehende Theo- schlecht genährte, mit Affectionen jener Gebilde behaftete Kinder ohne Weiteres E im nfcno hnrnnnAtap nusruscbließen ffnb. 9hirh fwifirbtHrfc b?r Mikderimvfunaen finb bie beftebenben

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