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Dienstag, den 25. Januar.

1826.

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AMP- md Amtsbktl für den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schulstrsye, Lit. B. Nr. 18.

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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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Amtlicher P fi e i l.

Gießen, den 2i. Januar 1876.

Betreffend: Gesuch deS FeueroisitatorS Jacob Haas zu Grünberg um Erwach, tigung sich in einzelnen Fällen durch seinen Sohn, den Zimmermeister Karl Haas zu Qhünberg, vertreten zu lassen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an Vie Großberzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Gießen, welche dem vormaligen Kreise Grünberq anqebört haben

. l$8lr b°bk!i b<m Gesuche de» Fkurrvistlatois Jacob Haas entsprechend dlcsem gestaltet, sich in einzelnen Fällen durch seinen Sohn, den Zimmermcister Karl Saar in Grünberg, vertreten zu lassen unb den letzteren als stellvertretenden Feueroisitator verpflichtet- ®

Sie wollen dieses in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen.

v- Röder.

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Schweiz.

Bern, 21. Januar. Kürzlich ist die Stadt Genf in Paris von dem Civilgericht der Seine verurtheilt worden, einem Herrn Weiß, einem geborenen Preußen, welcher kraft eines Decrets der Regierung der National-Vertheidigung das französische Bürgerrecht erhalten hat, die Summe von 25,500 Frcs. aus» zuzahleu. Genannter Weiß war von dem in Genf verstorbenen Herzog von Braunschweig beauftragt gewesen, die Aufhebung der über ibn "verhängten Curatel anzustrengen, zu welchem Zweck sich derselbe nach Berlin begeben hatte, wofür er von der Stadt Genf als der JSrfcüi des fei. Herzogs ein Honorar von 108,000 Frcs. beanspruchte. Das Seine-Gericht hat bei seiner Verurthei- lung der Stadt Genf ganz vergessen, daß ein schweizerisch-französischer Handels­und Niederlassungs-Vertrag existlrt, nach welchem die Berechtigung dieses Anspruches nur vor den Gerichten des Cantons Genf, dem Domicil der Ver-

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Januar:

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Frausse.

Lecoq, txxmm.

Flotow-

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Doni»etti.

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-esisr-kttch.

Wien, 22. Januar. Gegenüber anderweitigen Mittheilungen wird von gut unterrichteter Sette versichert, daß die Verhandlungen über die Form der Ueberreichung der Ändraffy'fchen Note in Konstantinopel noch in der Schwebe seien, jedoch sei jetzt schon außer Frage, daß die drei Kaiser-Mächte einen identischen Vorgang beobachten werden.

8Wien, 23. Januar. Von unterrichteter Seite wird versichert, daß die britische Regierung bedingungslose Unterstützung der Note Andrassy's zugesagt habe. Graf Andrasty ist von Pesth hierher zurückgekehrt und wird hier dauern­den Aufenthalt nehmen.

Pesth, 22. Januar. (Abgeordnetenhaus.) In der heutigen Sitzung hat MadaraS die gesummte Regierung über ihre Haltung in der Zoll- und Bank-Frage interpellirt.

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« 5-r. 116, unter Leitung ihre» affe.

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Aeutschland.

Darmstadt, 23. Jan. Unsere Stadtverordneten haben am 20. d. einen merkwürdigen Beschluß gefaßt. Wie bekannt, war vor nunmehr über zwei Monaten beschlossen worden, die Differenzen mit der Gasgesellschaft wegen der Gaspreise durch ein Schiedsgericht zum Austrag bringen zu lasten. Die Gas­gesellschaft hatte sich sofort hiermit einverstanden erklärt und seitdem rnhte die ihrer Natur nach eilige Angelegenheit in der Mappe des Berichterstatters Ju­stizrath Dr. Kritzler. Die lange Dauer, welche derselbe zur Vorbereitung brauchte, ließ vermuthen, daß entweder etwas reiflich Ueberlegtes, oder, was noch wahrscheinlicher war, etwas sehr Absonderliches in der heutigen Sitzung vorgeschlagen würde. Die letztere Erwartung ist auch nicht getäuscht worden. Anstatt einfach ein paar fähige und unparteiische Manner aus unserer Stadt als Schiedsrichter in Vorschlag zu bringen, beantragte Herr Justizrath Kritzler heute, man solle das Reichs-Oberhandelsgericht in Leipzig ersuchen, das Amt des Schiedsrichters zu übernehmen. Man sollte nun denken, die Stadtver­ordneten hätten sich klar machen können, daß der höchste Gerichtshof andere Dinge zu besorgen habe und schwerlich geneigt sein werde, neben seinen Amts­geschäften auch noch die welterschütternde Frage zu entscheiden, ob die Darm­städter 29 Pfg. oder 28^ Pfg., oder noch etwas weniger für den Cubikmeter Gas bezahlett müffen. Man hätte auch wohl in Erwägung ziehen können, daß das Reichs-Oberhandelsgericht mit Recht es vennuthlich für nnpastend und ganz unzulässig erachten wird, als Schiedsrichter in einer Sache aufzutreteu, in welcher es möglicher Weise, wenn z. B. trotz des Schiedsspruchs, oder um die Befolgung des Schiedsspruchs zu erzwingett, ein Proceß entstünde, als oberster Gerichtshof entscheiden muß. Demungeachtet nahm der Stadtvorstand nahezu einstimmig den Kritzler'schen Antrag an und werden wir nun, da die Gasgesellschaft ihre Mitwirkung nicht wohl wetgeru kann, das schöne Schau­spiel erleben, daß die Stadt Darmstadt vom Reichs-Obet Handelsgericht den ganz unnützer Weise selbst veranlaßten Abschlagsbescheid erhält. (N- Fr. Pr.)

Berlin, 21. Januar. In derN. Fr. Pr." finden wir einen kurzen Cxtract au- einer neuen Kundgebung des Prätendenten Don Carlos, welche im officiellenCuratel Real" enthalten war. Es ist dies eine Nenjahrsrede, in welcher Don Carlos allen Ernstes die Möglichkeit einer Kriegserklärung gegen Deutschland und die Vereinigten Staaten erörterte und seinen Volontärs versicherte, er werde im Stande sein, außer der Eroberung von Madrid auch die Besiegung Deutschlands und der Vereinigten Staatenbis zur Vernichtung" zu Stande zu bringen. Der Mann ist unheilbar.

Berlin, 22. Januar. (Abgeordnetenhaus.) Der Abg. Dr. Virchow hält seine Interpellation trotz der Proclamation der General-Synodal-Ordnung aufrecht und erklärt es für unzulässig, daß der eine Theil derselben dem Land­tage unterbreitet werde, während der andere Theil demselben nicht unterbreitet werde. Redner wünscht zu wiffen, ob dieses Verfahren der Regierung ein Druck auf den Landtag ausüben solle. Der Cultusminister beantwortet die Interpellation und erklärt, daß das Verfahren der Regierung in jeder Hinsicht correct sei. Die Publication entspreche dem Vorgehen von 1873, welches der Landtag damals vollkommen gebilligt habe. Die Gefahr der Schädigung der landesherrlichen Autorität durch das jetzige Vorgehen sei nicht vorhanden. Abg. Btrchow erklärt sich durch diese Erklärungen für befriedigt und verzichtet aus eine weitere Besprechung. Damit ist dieser Gegenstand erledigt und wird die nächste Sitzung auf unbestimmte Zeit vertagt.

Berlin, 22. Januar. Der Reichstag erledigte die zweite Lesung der bon der Commission vorberathenen Paragraphen der Straf Gesetz-Novelle 268, 292, 303, 370 und 292 ; letzterer wurde unter Wiederherstellnng der Faffung bet Regierungs-Vorlage, die ersteren nach den Commissions Anträgen angenom­men. .. Bei der Berathnng des ParagraphenDuchcsne" vertagte sich daS

Entwickelung der Frage wegen Errichtung von Seegerichten in Deutschland ge­geben. Auf die am 25. Februar 1875 vom Reichskanzler-Amt an die Bundes- Seestaaten gerichtete Anfrage: ob und eventuell in wie weit das britische Untersuchungsverfahren sich zur Einführung in Deutschland eignen möchte, er­gaben die jetzt vollständig vorliegenden Antworten' eine wesentliche Verschieden­heit der Ansichten. Auf Grund dieser Aeußerungen hat das Reichskanzler-Amt die Einberufung einer von den deutschen Seestaaten zu beschickenden Commtssiotl Behufs gemeinsamer Berathung der zu treffenden Maßregeln dem Anträge Oldenburgs und Hamburgs entsprechend beschlossen und die' bezüglichen Einla­dungen an die Regierungen der Bundes-Seestaaten bereits ergehen lasten. Die Commission wird in den nächsten Wochen, wie officiös gemeldet wird, am 31. d. Mts. zusammentreten.

Berlin, 22. Januar. DieNordd. Allg. Ztg." meldet über die An­gelegenheit des im September 1875 in der Nähe von Amoy beraubten deutschen SchoonersAnna" : Der Gouverneur der chinesischen Provinz Tu Kien zeigte Ende November in Folge der Ankunft zweier deutscher Kriegschiffe, desCyclop" und derAriadne", im Hafen von Foochow den deutschen Behörden an, er habe den betr. Mandarinen unter Androhung von Freiheits- und Vermögen-. Strafe aufgegeben, die Schuldigen zu ermitteln und da- geraubte Gut einzuliefern.

Berlin., 23. Januar. DerRcichS-Anz." publicirt einen Erlaß vom 20. d. Mts., nach welchem die Geueral-Synodal-Ordnung sanctionirt und als kirchliche Ordnung verkündet wird. Der Ober-Kirchenrath hat mit dem Cul- tusminister die weiteren Einleitungen zur Ausführung zu treffen so weit es zu der Ausführung nicht noch der Mitwirkung der Landes-Gesetzgebung bedarf, wegen deren Herbeiführung da- Erforderliche veranlaßt worden.

Mün-hen, 22. Januar. Die Frau Herzogin Max befindet sich auf dem Wege der Genesung; Bulletin- werden nicht mehr au-gege-en.

Stutt-«rt, 22. Januar. Die Königin ist heute nach St. Peters­burg zum Besuche ihrer schwer erkrankten Schwester, der Großfürstin Marie, abgereist.

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Hau- bis Montag.

Berlin, 22. Januar. Der Reichskttifler hat dem Reichstag eine

sehr umfastende Denkschrift über die Strandung des DampfersDeutschland" _________ ...

jugehen lassen. Darin wird auch eine eingehende Darstellung der bisherigenlklagten, zur Entscheidung kommen; dazu hatte Genf nicht einmal eine Vorladung