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Preis vi^rt»ljLhrttch r Mark 30 PI. rott Drinaerloh».

Durch die Post ^ogen vierteljLhrkich 3 Mark 33 Pf-

Erscheint täglich mit Ausnahme de» Montags.

Kxpedtttorrr Schulstraß«, Sit. B. Nr. 18.

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Derselbe erscheint in den Vormittagsstunden täglich, mit Ausnahme Montags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg./frei ins Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im IV. Quartal 1876 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lasten.

Die Abonnenten, welche den Anzeiger abholen, erhalten denselben zu 2 Mark.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 2 Mark excl. Postgebühr. Die­selben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. -

Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun,^ da wrr uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern. D»e Redaction.

fto. »»3. Erstes Blatt. Sonntag, 6en 24 September

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die gesetzlichen Forderungen an Studirende ans dem Sommer-Semester 187« betreffend.

Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 23. September d. I. mittelst Ipecistcirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 11. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.

Gießen, den 28. August 1876. . ~ ...

Großherzoglrches Universität^ - Gericht.

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Kießener "Mutiger

AWge- und Amtsblatt sm den Kreis Gießen.

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Darmstadt, 21. Septbr. Se. Großh. Hoheit Prinz Ludwig sind beute Morgen um 8 Uhr 45 Min. hier angekommen, nachdem derselbe gestern noch an einem kleinen Diner bei Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser Thell

hierher gelangten amtlichen Meldung der serbischen Regierung vom Heutigen >st die Nachricht, daß eine Deputation heute die Proclamirung des Fürsten Milan zum König der Serben nach Belgrad überbringe, unbegründet. Fürst Milan hat der Deputation verboten, abzureisen, und überhaupt angeordnet, einer weiteren Entwickelung des betr. Zwischenfalles energisch Einhalt ge-

Rom. Der Papst befand sich vor einigen Tagen ziemlich unwohl, soll jetzt wieder vollständig hergestellt sein und, nach denJtal. Nachr.", am 15. d. den Cardinal Hohenlohe empfangen haben, der ihm seinen Entschluß mitgetheilt habe, wegen der Anfechtungen uiid Widerwärtigkeiten, die seine College» ihm bereiteten, nach Deutschland zurückzukehren. Der Papst habe sich alle Mühe gegeben, den Cardinal von diesem Entschluß zurückzuhalten. Au- Savoyen find 200 Pilger in Rom eingetivffen und vom Papst empfangen worden. Aus Spanien werden weitere 2000 erwartet, denen die italienischen Eisenbahn-Directionen Schwierigkeiten bereiten, weil sie sich nicht dazu ver­stehen wollten, den gewöhnlichen Fahrpreis zu zahlen.

toten, wie auj» Annoncen W Zuieciu;, enU-

liHt sind, selber zufallen müsse. Die Reichsregierung wird wohl erst dann Gelegenheit haben, ihre Stellung zu nehmen, wen» über die Stimmung und Absichten der deutschen Industrie ein zuverlässiges Urtheil wird gefällt werden wnnen.

Posen, 21. Septbr. DiePosen. Ztg." veröffentlicht ein Schreiben des Dekans Habanowski, worin derselbe bestreitet, den Geistlichen Dronkowski in das Kirchenamt zu Luttom eingeführt zu habe». Dronkowski habe aller­dings die kirchliche Berufung als Pfarrer von Luttom erhalten, und er (Haba­nowski) sei in der Kirche zu Luttom erschienen, um dies durch seine Anwesen­heit beim Gottesdienst vor der Gemeinde zu bezeugen, habe aber keine Amtshandlung als Vorgesetzter Dronkowski's vorgenommen.

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Wien, 21. Septbr. DiePolit. Corresp." schreibt: Nach einer

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Darmstadt, 21. Septbr. Aus Darmstadt geht derKöln. Ztg. |V1HVl,vc Mittheilung zu: Aus dem Großherzogthum Hessen, 9. Septbr. Die Ausführung der kirchen-politischen Gesetze nimmt die öffentliche Aufmerksamkeit um so mehr in Anspruch, als aus einer Reihe von Thatsacheu klar hervorgeht, daß innerhalb der römischen Hierarchie die Tendenz eigenmächtiger Uebergrlffe gegen die Gesetze des Staates noch immer im alten Umfange besteht. 9iatnent= lieb gilt das von dem die Besetzung der kirchliche» Stellen, sowie die Vorbil­dung und Anstellung der Geistlichen betreffenden Gesetze. Fünf Pfarrstellen itn Lande sind erledigt, davon hätte eine Ende Juli d. I. wieder besetzt sein müssen; der Bischof aber läßt diese- einfach durch einen Kaplan weiter verwal­te», obgleich er in erster Instanz zu Strafe wegen ungesetzlicher Besetzung dieser Pfarrei verurtheilt ist und der ungesetzliche Zustand durch ein rechtskräf­tiges Jnterlocut des Cassationshofes bestätigt wurde. Der Umstand, daß der Bischof gegen die Ausmessung der Strafe an das Mainzer Obergencht Bern fung eingelegt und dieses bis jetzt, nach fast vier Monaten, die Sache mcht verhandelt hat, scheint dem Fortgänge der gesetzlichen Wirkung im Wege zu stehen. Ebenso eigenthümlich liegt die Angelegenheit der formell zwar gesperr- ten Fakultät des Bischofs im Mainzer Seminar; die tatsächliche Durchführung dieser Maßregel ist bis jetzt an der Haltung des Biichofs gescheitert. Die Regierung hat nun schon im November vorigen Jahres die Prüfung der in denr bischöflichen Seminar eingeführten Lehrbücher angeordnet, ist aber auf diesem Wege ebensowenig weiter gekommen, als auf dem vom Gesetze vorge schriebenen, nach welchem in das Seminar nur solche angehende Geistliche auf­genommen werden sollen, welche drei Jahre lang eine deutsche Universität be­sucht haben. Dieser Anordnung steht die bestimmte Weigerung des Bischofs entgegen. Unter solchen Umstände» und namentlich auch veranlaßt durch den Umstand daß angehende Theologen der anderen Staaten der ober- und mittel- rheinische» Kirchensprengel im Privatwege dennoch Zutritt in das Seminar erhalte» habe» sollen, hat die Negieruirg, wie versichert wird, endlich Schritte aethan um mit ben übrigen Staaten der oberrheinischen K,rche»provlnz ein gemeinschaftliches Verfahren in der Beaufsichtigung der Seminare herbeizufuh- te» und dem Gesetze die erforderliche Wirksamkeit zu sichern.

Berlin, 21. Septbr. Ob die deutsche Industrie sich an der Pariser Ausstellung betheiligen solle oder nicht

,n,,p __ diese Frage wird noch vielfach erör sondern nur vom linke» Morawa-Ufer ans beschossen; es erfolgte eine Meinungs-

hört Zweifel darüber äußer», welche Stellung die Reichsregie- austausch zwischen Tschernajeff und Abdul Kern» HM^a, in Folge dessen der

yorr Zweiser v in ben nuf gänzlich unbestimmte Zeit abgeschlossene Waffenstillstand gesichert ist.

leiteten Kreisen' Auffassung vor, daß die Entscheidung über die Beschickung Der Fürst soll sich telegraphisch die angebliche Deputation der Truppen wUckw

de! Ausstellung den industiille» Kreisen, die an der Sache unmittelbar bethei- ihm die Kömgswürde antragen wollte, verbeten haben. Man glaubt indessen,

Belgrad, 21. Septbr. Nicht die Türke», sonder» die Serben habe» am 17. d. den Waffenstillstand gebrochen. Die Türken arbeiteten an ihren Verschanzungen, als sie von den Serben beschossen wurden. Hierauf aiitwor- teten die Türke» und der Kampf entspann sich. Baboviste wurde nicht erstürmt,

rfauf 7

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139.1 , JahrstH

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großen Leser damit verbvs