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Mo. «4». Sonntag, den 22 Oktober <8V«.
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Anzeige- und Avltsdtati flr den Kreis Gießen
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Erscheint tL-ktch mit »uskrahm« de« Mo»t«KK
GrpeSitioor Schulst««ße, 9Ü B. Nr. 18.
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Gießen, am 20. October 1876.
Betreffend: Die Ableistung detz VerfassungScidcs. i
Das Grvßherzvgliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoqlichen Burqermeiftereien der Gemeinden des Stadt- und Landaerichtsbezirks Gießen.
Die Ableistung de« Verfasfungseides der seit Mai l. I. aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, seit der bemerkten Zeit verheirathet haben, soll # .
Freitag den 10. November l I., Vormittags 10 Uhr, in dem Regierungsgebäude zu Gresten
stattfinden.
Sie wollen die betreffenden Personen zu diesem Termin vorladen und daß dies geschehen, unter Namhaftmachung der Vorgeladcnen, uns vor dem vermin anzeigen oder berichten, daß Niemand vorzuladen sei.
Holten sich dergleichen Personen auswärts auf, so ist der Aufenthaltsort anzugcben.
v. Röder.
Gießen, am 20. October 1876.
Betreffend: Die Ableistung des Verfassungseides.
Das Großherzogliche Kreisamt Gleßen
an die Großherzoalichen Bürgermeistereien der Gemeinden des Landgerichtsbezirks Lich.
Die Ableistung des Verfassungseides der seit Mai I. I. aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, seit der bemerkten Zeit verheirathet haben, soll
Donnerstag den 16. November l. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhaus zu Std>
Sie wollen die betreffenden Personen zu diesem Termin vorladeu und daß dies geschehen, unter Namhaftmachung der Vorgeladenen, uns vor dem Termin anzeigen oder bericbien, daß Niemand vorzuladen sei.
Halten sich dergleichen Personen auswärts auf, so ist der Aufenthaltsort onzugeben.
v. Röder.
Gießen, am 20. October 1876.
Betreffend: Die Ableistung des Verfassungseides.
Das Großherzoglrche Kmsamt Gleßen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe uud Villingen.
Die Ableistung des Verfassungseides der seit Mat L I. aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Grotzherzoglich Hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, seit der bemerkten Zeit verheirathet haben, foU *
Montag den 13. November l. I., Vormittags 10 Uhr, tn dem Rathhaus zu Hungen
stattfiude«^^ rooD[cn bje ^treffenden Personen zu diesem Termin vorladen und daß dies geschehen, unter Namhaftmachung der Borgeladenen, uns vor dem Termin anzeigen oder berichten, daß Niemand vorzuladen sei. c .
Halten sich dergleichen Personen auswärts auf, so ist der Aufenthaltsort anzugeben.
v. R ö d e r.
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nicht aufzugeben.
Berlin, 19. October. Mobilmachungs-Gerüchte, schreibt die „Tribüne", tauchen von Zeit zu Zeit immer wieder auf, sobald von einem Kriege die Rede ist, gleichviel"ob Deutschland davon berührt wird, oder nicht. So liest man tn den letzten Tagen, es werde das ärztliche Personal militärischerseits ergänzt uud dergl. mehr. Wir können verbürgt melden, daß von alledem auch nicht
mindestens der Hälfte der Kosten, welche im Ganzen zu 8500 fl. veranschlagt sind, leistet, und sich zur Herstellung des erforderlich werdenden Zufuhr-Wegs verbindlich macht, die Halte-Stelle Langsdorf zu verlegen und für diesen Zweck höchstens 4250 fl. oder 7286 Mk. aus Staatsmitteln zu verwenden.
— Bezüglich der Regierungs-Forderung für ein neues Justiz-Gebäude in Gießen schlägt die Majorität des Finanz-Ausschusses der zweiten Kammer vor, die Anforderung von 498,000 Mk. zu bewilligen, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß 1) die verwilligte Summe erst dann und nur für den Fall zur Verwendung gebracht werden dürfe, wenn die Einführung der Reichsjustiz- Gesetze durch die verschiedenen dazu berufenen Factoren des Reichs definitiv beschlossen sein werde; 2) daß zu einer anderweiten Verwendung der durch Erbauung eines Justiz-Gebäudes und eines Arresthauses zu Gießen disponibel werdenden Gebäude demnächst von der Regierung die ständische Zustimmung eingeholt werde. Ein einzelnes Mitglied des Ausschußes will dagegen den Beschluß über die Vorlage ausgesetzt wiffen, bis über das Schicksal der Reichsjustiz-Gesetze definitiv entschieden sein werde.
Berlin, 19. October. Der „Nordd. Allg. Ztg." wird von angeblich guter Seite gemeldet, der Großfürst-Thronfolger wolle sich alsbald von Livadia nach Wien, Berlin und London begeben, um bei den betr. Höfen und Cabi- »etten persönlich für einmüthiges Handeln der Großmächte im Jntereffe eines gedeihlichen Austrages der orientalischen Frage zu wirken. Nach allen Versicherungen aus Petersburger Kreisen halte der Kaiser unverändert an dem Entschlüsse fest, in dieser Frage nicht isolirt vorzugehen und seine Allianzen
zu ernennen.
Darmstadt, 19. October. Der Finanz-Ausschuß der zweiten Kammer hat aus Veranlassung mehrerer Anträge und bezw. Petitionen beireffs der Oberhessischen Bahnen beantragt: die Kammer wolle 1) die Negierung ersuchen , mit den bei der Verlegung der Haltestellen Mittel Gründau und Nau-
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Darmstadt, 18. October. Bei der heutigen Berathung über den vom Ministerium des Innern der zweiten Kammer vorgelegten Gesetz-Entwurf über die Gehalte der Volks-Schullehrer wrirde ter Antrag des Abg. Dr. Schröder, trotzdem von der Regierungs-Bank sehr warme Worte für Annahme der Vor läge gesprochen wurden und die alsbaldige Aufbesserung der Gehalte der Volks- Schullehrer als ein Gebot der Gerechtigkeit und Nothwendigkeit betont worden war, angenommen, wonach die Angelegenheit an den zweiten Ausschuß zur Beantwortung verschiedener statistischer Fragen zurückverwiesen wird. Wir nehmen an, daß die Zurückweisung an den Ausschuß wirklich nur durch formelle Rück sichten bedingt ist und nicht, wie es auf Manchen den Eindruck gemacht hat, einer Ablehnung des Gesetzes gleich kommt.
Darmstqdt, 19. October. Se. Königs. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
Am 4. October den Lehrer an der Realschule zu Alzey, Karl Weckerling, zum Lehrer an der höheren Mädchenschule zu Offenbach zu ernennen; am 7. Octvber den Gymnasiallehramts-Accessisten Dr. Gustav Forbach aus Gießen zum Lehrer am Gymnasium zu Darmstadt, den von dem Herrn Fürsten zu Isenburg uub Büdingen präsentirten Gymnasiallehramts - Accessisten Theodor Walter aus Offenbach zum Lehrer an dem Gymnasium zu Büdingen, den Gymnasiallehramts-Accessisten Dr. Hermann Borhauer aus Mainz zum Lehrer au dem Gymnasium zu Büdingen, den Gymnasiallehramts-Accessisten Dr. Bernhard Schädel aus Frankfurt a. M- zum Lehrer an dem Gymnasium zu Gwßen
stadt betheiligten Gemeinden und etwaigen sonstigen Interessenten wegen Auf- entfernt die Rede ist, und fügen zur Orientirung für unsere Leser nur hinzu, bringuua der erforderlichen Mittel in Verhandlung zu treten ; 2) die Negierung daß regelmäßig im December jeden Jahres, also auch in etwa acht Wochen ermächtigen, sfalls die Gemeinde Langsdorf einen Zuschuß in Höhe von wieder, Seitens der Geueral-Contmandos die Ausführungs-Bestimmungen ces


