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Anzeige- uni Amtsblatt für den Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Ausnahme M Montags. P^eiS v^ertekjLhrlich 2 Mark 20 Pf. mit Bvinaerlohn.
Expeditionr Schulstraße, Lit. B. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährlich > Mark»A Pf.
politischer H ö e i l.
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Aus dem Großherzogthum Hessen, 18. Juli. Der von dem Abg. Schulze erstattete Ausschuß-Bericht über den Antrag auf Erlaß eines Gesetzes über die Besteuerung des Gewerbe-Betriebes im Umherziehen enthält interessantes Material zur Beförderung der für den Geschäfts Verkehr überaus wichtigen Frage. Zunächst wird hervorgehoben, daß die desfallsigen Bestimm mungen der Gewerbe-OrNuing, wonach es zweifelhaft, ob Wander-Lager zum Geschäfts Betrieb im Umherzi'hen, oder zum stehenden Geschäfts-Betrieb zu rechnen, unzureichend erscheinen, und als weiterer Grund für den Erlaß eines Gesetzes Folgendes angeführt: die Wander Lager seien nicht nur durch die Art ihres Betriebes der Controle entrückt, sondern suchten auch häufig durch marktschreierische Titel, ja durch Mißbrauch von Firmen das Publikum zu täuschen. Hier sei ein illoyaler und gemeiuschädlicher Vortheil vorbanden, den diese Ge schäste vor jeder Art ansässiger, an die Vorschriften des Handels-Gesetzbuches gebundener Geschäfte voraus haben.
Darmstadt, 18. Juli. Ein in der „Darmst. Zeitung" vom 15. Juli b. I. Nr. 194, 1. Blatt abgedruckter Artikel d. d. Berlin 13. Juli, betr. die Vorlage eines Leichenschaugesetzes in einer der nächsten Reichstagssessionen, behauptet, in Deutschland bestehe die obligatorische Leichenschau auf Grund genügender Bestimmungen nur in einem Theile von Bayern, in Sachsen, Baden und in der Provinz Hessen-Nassau (?), während in dem übrigeii Theile Deutsch lands ganz unzureichende Vorschriften in Geltung seien. Das Großherzogthum Hessen ist jedenfalls in der Lage, diesen Vorwurf zurückzuweisen; die hochwichtige Sache der Leichenschau und der darauf gegründeten Sterblichkeits-Statistik ist bei uns vielmehr gerade in vorzugsweise gutem Stande. Eine Berichtigung der Anffasinng jenes Artikels erscheint deshalb wohl am Platze. Die Leichenschau im Großherzogthum Hefien ist bereits seit einer langen Reihe von Jahren cingesührt und insbesondere in neuerer Zeit durch die Verordnung vom Jahre 1841 geordnet und eine obligatorische. Ferner ist nach Verfügung Großh. Ministeriums des Innern vom 26. November 1868 die Bestimmung in Kraft, laß in den seit langer Zeit etngeführten Todeszeugnissen bei denjenigen Sterb- sällen, in welchen eine ärztliche Behandlung statthatte, die Einzeichnung der tödtlichen Krankheit oder sonstigen Todesursache durch die behandelnden Aerzte ju geschahen habe und wird dieser Vorschrift Seitens der Aerzte in so um- safiender Weise nachgekommen, daß seit dieser Zeit ein bedeutendes Wissenschaft lich verwertbbares Material über die Mortalitäts-Statistik des Landes und feine einzelnen Wohnorte vorliegt, welches insbesondere auch den Zwecken der Medi- cinalverwaltung als Grundlage und Richtschnur zu dienen geeignet ist. In wie Veit namentlich in den größeren Städten des Landes, wo sich die Leichenschau fast ausschließlich in den Händen von Aerzten befindet, detaillirte Erhebungen über die Sterbsälle stattbaben, dürfte aus den auch dieser Zeitung beigegebenen Mittbeilungen der Großh. Centralstelle für die Landes Statistik bekannt sein, vvselbst feit vielen Jahren nicht nur sehr ausführliche Jahresübersichten, son- bein auch monatliche Zusammenstellungen über die Sterbsälle, deren Bedeutung für die Beurtheiluug des jeweiligen Gesundheitszustandes in diesen Orten und bei erforderlichen bygieinischen Maßnahmen keiner Erläuterung bedarf, zur Veröffentlichung gelangen. Endlich ist noch neuerdings auch mit der Einforderung ton regelmäßigen Wochenübersichten über die Sterblichkeit und die Sterblichkeitsurfachen in den größeren Städten unseres Landes und Veröffentlichung dieser Uebersichten in der „Darmst. Zeitung" durch die Großh. Ober-Medicmal- Direction vorgegangen worden, ebenfalls ein Beweis, wie jenen wichtigen Grundlagen der öffentlichen Gesundheitspflege bei uns noch stets vermehrte Aufmerksamkeit zugewendet wird.
Gernsheim, 16. Juli. Auch ein Vorschlag zur Güte! Mit Bezug auf die Pfarrblsoldungsnoten und die Würde des geistlichen Standes gewiß nur fördernd dürfte es sich vielleicht empfehlen, den Geistlichen die ihnen zu kommende Besoldung nur in Geld auszuzablen und alle anderen Bezüge aus Heckern, Holz rc. in die zuständige Kasse fließen zu lasten. Hierdurch würden leicht alle Streitigkeiten über die Größe dieser Bezüge, alle Unsicherheit für ben Geistlichen, alle unangenehmen Beziehungen zu säumigen Pächtern k. be festigt werden! Viele Geistliche haben bei ihrer Besoldung Holz und Aecker. Ein Oberförster erzählte mir vor Kurzem, daß Geistliche diese Holznuhung so gering angeschlagen hätten, daß er diese Taxation nicht bescheinigt habe. Ferner kenne ich in der Nachbarschaft zwei Pfarreien, in welchen die Pfarrer jeder an 80 Morgen Ackerland haben. Der Morgen ist denselben zu 8—10 Gulden berechnet, während durch Verpachtung von den betreffenden Herren per Morgen 20- 24 Gulden gelöst wird und dadurch noch eine Extraeinnahme von mehre- len hundert Gulden erzielt wird! Dem Bauer in hiesiger Gegend wird bei ber Einkommensteuer der Ertrag eines Morgen Acker zu circa 20 Gulden, bem Geistlichen bei der Besoldung zu zebn Gulden angeschlagen. Das ist ungerecht und erregt ebenfalls viel Unzufriedenheit! Endlich ist es sehr wohl b'kannt, daß Geistliche aus ihrer freien Wohnung durch Vermiethung von Ellern, Scheunen, selbst Wohnräumen ebenfalls nicht unbeträchtliche mummen
nebenher beziehen! Es ist nicht mehr wie billig, daß bei der Besoldung, wenn mein obiger Vorschlag nicht ausführbar sein sollte, den Pfarrern der Ertrag der Naturalien, als Holz, Aecker, Vermiethung von Wohn- u. f. w. Räumen — in sofern das Letztere überhaupt statthaft ist? — voll angerechnet wird! — Ich muß zum Schluß noch erwähnen, daß sehr Viele unter den Resolutionen der Landesversammlung vom 26. Juni das „entscheidende Mitwirkungsrecht der Gemeinden bei der Wahl ihrer Geistlichen" schwer vermißt haben und man sich dies nur dadurch zu erklären vermag, daß diese Frage von der vor allem zu erstrebenden neuen Synode entschieden werden muffe! (Off. Ztg.)
Aus Bayern, 15. Juli. Die vorzüglichen Werder-Gewehre, mit denen die bayerische Infanterie bewaffnet ist, haben durch die unlängst daran vorgenommene Abänderung eine so erhebliche Verschlechterung erfahren, daß der Gedanke, das Mauser-Gewehr einzuführen, wodurch die Uniformität mit der Reichsarmee hergestellt würde, immer mehr Gestalt gewinnt.
Conßanz, 16. Juli, Abende. Ter Kaiser Wilhelm, welcher sich des besten Wohlbefindens erfreut, begab sich gestern von der Mainau nach Friedrichshafen zum Besuche des Königs und der Königin von Württemberg. Heute stattete der Kaiser dem Fürsten Fürstcnberg in Heiligt nberg einen Besuch ab. Für morgen ist der Gegenbesuch des Königs und der Königin von Württem- brrg bei Sr. Majestät auf der Mainau in Aussicht genommen.
Chemnitz, 14. Juli. Die hiesige Handelskammer hat von der Reichs- regiernng Aufklärung über Reuleanx' Veröffentlichung, betr. die deutsche Abthei- lung der Weltausstellung in Philadelphia, erbeten.
Wien, 15. Juli. Die Sperrung der österreichisch-ungarischen Grenze, so weit sie Gebiet der Türkei oder eines der Vasallenstaaten Serbien und Montenegro berührt, für Ausfuhr, bezw. Durchfuhr von Waffen, Munition, Kriegs- bedürfniffe ^Oer Art, kurz für Alles, was man gewöhnlich als Kriegscontre- bande bezeichnet, bezieht sich auf See- und Landverfrachtung, auf Dalmatien ebenso wie auf die ehemalige Militärgrenze und das Banat. Militärische Mittel, um das Verbot aufrecht zu halten und dessen Durchführung zu sichern, sind, da neuerlich die zur Grenzbewachung bestimmten Truppenkörper verstärkt wurden, gegenwärtig in genügendem Maße vorhanden. Die Maßregel erstreckt sich übrigens nur aus Kriegsmaterial; was von einer Sperrung des Hafens von Cattaro gesagt worden, ist Mißverständniß; die Boche di Cattaro bleiben nach wie vor allen Fahrzeugen, mit Ausschluß der Kriegsschiffe, offen, nur dürfen Sendungen von Waffen und Pulver und an türkische oder montenegrinische Adressen nicht abgeladen werden. Rumänien wird von der diesseitigen Verfügung nicht berührt.
Wien, 17. Juli. Rumänien verlangt von der Pforte als Preis seiner Neutralität das Recht, mit dem Auslande unabhängig Verträge abzuschließen, die Erlassung des jährlichen Tributs und die Abtretung der Sulina-Mündungen.
Wien, 17. Juli. Die „Polit. Corresp." meldet aus Ragusa: Nachdem am 14. Juli bei Nevesinje Türken und Montenegriner erbittert miteinander gekämpft hatten, rückten letztere am 16. Juli in Blagaj ein ; in Folge dessen herrscht unter den dortigen Christen große Aufregung und die Furcht vor türkischen Rache-Acten. Bei Glavsko oberhalb des Golfes von Breno ist ein montenegrinisches Corps eingetroffen, wodurch die Verbindung zwischen Ragusa und Trebinje unterbrochen ist.
Wien, 17. Juli. Dem „Neuen Taglbl." zufolge hätte die rumänische Regierung am 12. Juli in Konstantinopel eine Note überreichen lassen, in welcher sie die Forderung aufstelle, daß ihr zur Entschädigung für die Opfer, welche der an seinen Grenzen geführte Krieg Rumänien auferlege, das Recht eingeräumt werde, selbstständig mit dem Auslande Verträge abzuschließen; ferner werde in der Note die Aushebung der Tribut-Zahlung und mit Rücksicht auf die commerciellen Interessen Rumänitns die Abtretung der Culina- Mündungen gefordert.
Wien, 18. Juli. Einer Mittheilung der „Presse" zufolge wird Griechenland 40,000 Mann mobilisiren. — Aus Sewlin wird gemeldet, Milan beabsichtige, die serbische Skupschtina einzuberufen.
Wien, 18. Juli. Das gestern hier nm 1 Uhr 22 Minuten Nachmittags verspürte Erdbiben hatte die Richtung von Südwest nach Nordost und dauerte 3 Secunden. Zahlreiche Schornsteine sind eingestürzt; an vielen Gebäuden verursachte es Risse und Sprünge. Besondere Unfälle sind aber nirgends voraekommen.
Wien, 18. Juli. Die „Presse" erhält über das Gefecht des Peko Pavlovits am 13. Juli mit den türkischen Truppen bei Ranjiro-Selo und Nepun in der Küsten-Enclave Klek ein Telegramm, wonach auch ein im Hafen liegendes türkisches Kriegsschiff durch Geschützseuer an dem Kampfe Theil genommen hat, welches trotz der nachdrücklichen Einsprache des Commai danten des österreichischen Ctationsschiffes sein Feuer sorsetzte. Die „Presse erklärt es als selbstverständlich, daß hier eine flagrante Rechtsverletzung von türkischer Seite vorliege.


