Mittwoch, den 13. September
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"ährend zunehmenden Nachtheile zu schützen, die ihm dadurch erwachsen, daß M die in Folge frivoler und leichtfertiger oder öfter im letzten Moment noch, W vergleichsweise zurückgenommener Anklagen entstandenen resp. vorgelegten Il'keisuchungSkosten zur Last bleiben. Außerdem werden dadurch weitere Unzu- däglichkeiten beseitigt, welche dem Staat, sowie den Betheiligten selbst und den Kugen daraus entspringen, daß dermalen, nach vorausgegangener Borunter- Knng bei den Landgerichten die Verhandlungen in den zum größten Theil bedeutenden Beleidigungssachen mit unverhältnißmäßigcm Zeit- und Kostenauf- ^aiid vor den Bezirksstrafgerichtcn stattfinden müssen.
Die Gründe, welche gegen die Wiederherstellung der Kompetenz der Land- Pichte in Belcidigungrsachen von der Majorität des Ausschusses der zweiten «uimer geltend gemacht sind und hauptsächlich aus dem Mangel der Oeffent- Weit und Mündlichkeit des Verfahrens bei diesen Gerichten hergeleitet werden, Mnen uns nicht von solcher Erheblichkeit zu sein, um von einer Abänderung dermalen bestebenden Verfahrens Umgang zu nehmen, welche vorzugsweise JEignet ist, in einem allseitig anerkannten Bedürfniß abzuhelfen. Für die ^rchführung des Princips der Oeffeuilichkeit und Mündlichkeit des Strafver- ^d.ens bei einem so geringfügigen Vergehen, wie das der Beleidigung in der erscheint, liegen keine zureichenden Gründe der Nothwendigkeit vor - " üdeckmäßigkeit und praktisches Bedürfniß sprechen vielmehr für die Competenz
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vierteljüchrlich 2 Mark 20 Pf. mit Brina«rlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 8 Mar- M Pf.
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Brüssel, 10. Septbr. Bei einer Conferenz im Katholiken-Verein zu Gent constatirte Msgr. Nardi, Uditore de la Rote, daß die protestantische Propaganda ziemlich Fortschritte in Italien mache, wo unter zunehmender Gleich- gultigkeit gegen die religiöse Lehre der christliche Sinn im Sinken sei.
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10- Septbr. Auf einem Meeting zu Blackheath, an welchem 1<UOO Personen theilnahmen, äußerte sich Gladstone folgendermaßen: Der tWirnkrieg habe England feierliche Verpflichtungen anferlegt, er sei hierher ge- ommen, an deren Erfüllung zu mahnen. Noch nie habe er eine Bewegung gesehen, welche so schnell so bedeutende Dimensionen angenommen. Die Frage um welche es sich handle, stehe über jeder Partei, über jeder Nationalität^ elbst über dem Christenthum, weil es eine Frage der allgemeinen Menschlichkeit ei. Dre Türkei, weit entfernt, die erhobenen Anklagen zurückzuweisen, vcr- chlimniere dieselben durch Ableugnungen, welche eher eine Glorification der Uebelthäter wären. Man wolle Serbien wie ein zweites Bulgarien bebandelu. Diejenigen, welche, obgleich im Besitze der erforderlichen Macht, diesen Greu.l- thaten kein Ziel setzten, seien dafür verantwortlich. Schließlich befürwortete Gladstone die Cooperation Englands mit Rußland; obgleich Rußland wie jeve andere Nation von Ehrgeiz nicht frei, werde es doch von Impulsen der Hnma-
iichte zu verurtheilen sei. Weiter beschloß die zweite Kammer mit 19 gegen 18 Stimmen, die Großh. Regierung um die Vorlage eines Ge,etz-Entwurfs les Inhalts zu ersuchen, daß Beleidigungen (14. Abschnitt des Reichsstrafge- schbuches), abgesehen von einzelnen in der Gesetzesvorlage näher zu bezeichuen- । ^,l Fällen, in erster Instanz von den Landgerichten abzuurthcilen seien. Der ■| Kesetzgebungs-Ausschuß der ersten Kammer hat sich in dieser Materie ebenfalls iAüssig gemacht und beantragt nach dem soeben erschienenen, von Herrn Lr. Buff erstatteten Berichte Beitritt zu den jenseitigen Beschlüssen. An- lvüpfend an den letzten Beschluß der zweiten Kammer bemerkt der Bericht:
„Diesen letzten Beschluß der verchrlicheu zweiten Kammer glauben wir in »ster Linie hoher Kammer zum Beitritt empfehlen zu sollen. Dieser Beschluß bezweckt die Wiederherstellung der Competenz der Landgerichte zur Aburtheilung ” Vergehens der Beleidigung — schwerere in dem demnächstigen Gesetz-Ent- »urf zu bezeichnende Fälle ausgenommen — als Regel. In Folge davon ge- l-iigi der Art. 426 der Strafproceßordnung wieder zur vollen Geltung. Dieses
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AranLreich.
Lyon, 9. Septbr., Abends. Der Empfang der Behörden Seitens des Marschalls Mac Mahon fand heute Nachmittag 5y2 llhr statt; der General- rath erschien um 5% Uhr, zog sich aber, da der Empfang bereits begonnen hatte, unter Protest zurück. Beim Durchschreite» der auf der Straße versammelten Menschenmassen riefen einige Mitglieder des Generalraths- Es lebe die Republik, e« lebe die Amnestie I" Die Menge blieb jedoch ruhig."
Lyon, 10. Septbr. In Erwiderung auf die Ansprache des Präsidenten des Handelsgerichts äußerte Marschall Mac Mahon: er würde gerne länger in Lyon verweilen, aber seine Reise verfolge hauptsächlich militärische Zwecke. Jedoch verliere er über dieser dringendsten Aufgabe der Gegenwart die Anforderungen des Handels und der Industrie nicht aus dem Auge; dies beweise seul heutiger Besuch. Er hoffe und wünsche, daß bald eine Zeit kommen möge wo die militärischen Beschäftigungen zurücktreten und es möglich sein würde', sich ausschließlich friedlichen Arbeiten hinzugeben. Er spreche es mit Vergnügen als feine Ueberzeugung aus, daß die Lage der Industrie von Lyon eine befrie- J10 ™ Erwähnung der Pariser Welt-Ausstellung von 1878 erinnerte
der Marschall Daran, daß in England, Deutschland und Oesterreich Prinzen der souveränen Häuser das Präsidium der Sectionen der betr. Länder übernommen hätten. Am Schlnffe berührte Mac Mahon die Handelsverträge, in- dem er bemerkte, daß die Regierung sich mit dieser Frage schon jetzt beschäfiige, es aber für voriheilhafter halte, bei sämmtlichen Verträgen den Ablauf-Termin abzuwarten, um dieselben dann zusammen zu erneuern. Alle Nationen würden o durch gemelusamen Vertrag verbunden, in höherem Grade an der Anfrecht- >al ung des Friedens interessirt zu fein, weil sie solidarisch für einander einständen und nur gemeinsame Interessen hätten.
Erscheint täglich mit Ausnahm« de» Montaus.
Erpe»ttio«r Schulstraß«, Bit B. Nr. 18.
ber Landgerichte und erlauben wir uns in dieser Beziehung statt weiterer Ausführung auf dasjenige zu verweisen, was von der Minorität des AusschuffeS ' rwe'ter Kammer in dem Berichte, S. 6-7, in Übereinstimmung mit der An- sicht der Großh. Regierung, darüber gesagt ist.
Auch der weitere gegen die Wiederherstellung der Competenz der Landgerichte aus der in Bälde zu erwartenden Einführung eines Reichsstraf-Processes hergeleitete Grund scheint uns von keiner zureichenden Erheblichkeit zu sein, da der Zeitpunkt der Einführung dieses erst noch zu emanirenden Reichsgesetzes noch in unbekannter Ferne liegt und überdies nach demselben die Aburtheilung des Vergehens der Beleidigungen, abgesehen von besonderen Qualificationen bMlben,^vorausslchtlich zur Competenz der demnächstigen Amtsgerichte ge- . 0- Septbr. Die „Post" enthält folgende Mitteilung: „Di-
deutsche Reichs-Correspondenz hält nach ihren Informationen die Meldung eines italieniichen Correspondenz-Bureaus für begründet, daß Se. Eminenz der Car- dmal zu Hohenlohe seine Vermittlung im Vatican behufs Beilegung des kircken- politischen Streites in Deutschland angeboten -habe. Auf Grund unserer Informationen, die wir der Reichs-Corresp. gegenüberstellen, bezeichnen wir die ganze Geschichte als müßige Erfindung."
Schweiz.
Solothurn, 11. Septbr. Die hiesige Kirchengemeinde beschloß gestern mit 399 gegen 322 Stimmen, die Wahl eines altkatholischen Geistlichen zum Pfarrer nicht vorzunehmen.
'ergebet gewähre»-
tbeitoeifro W Dw Frage ter Competenz-Erweiterung der Landgerichte Zwecks Entlastung net Worten der Bezirksstrafgerichte, welche bereits auf dem vorigen Landtag gelegentlich mm LezM: einer desfallsigen Regierungs-Vorlage in der zweiten Kammer lebhaft ventilirt ;echm ii wurde, ist, nachdem jene Vorlage zurückgezogen worden, auch auf diesem Land- IctimHes-W Nag m Folge emes Antrags des Abg. Jöckel auf Aenderung des Art. 426 der zur GemhmZStrafproceßordnung wiederholt zur Sprache gekommen. Die zweite Kammer i beschlich», «eschloß in dieser Beziehung die Regierung um die Vorlage eines Gesetz-Eut- chc Emiitck' Wurfes zu ersuchen, durch welchen 1) die Anwendung des Art. 426 der Straften proceßordnung auf das Vergehen der Beleidigung in denjenigen Fällen, in wel-
„idjibt werb« «ine Verweisung vor die Bezirksstrafgerichte nicht erfolgt ist, wieder lufbötiafli '■ k^^ellt, und 2) bestimmt ist, daß bei Antragdelicten, wenn die Klage durch
. , «erzicht des Anklägers aufgehoben wird, der Ankläger in die dem Staate ver-
'r usachten Kosten von dem Untersuchungsrichter oder von dem erkennenden Ge-
'Clteren lichte zu verurtheilen sei. Weiter beschloß die zweite Kammer mit 19 ne™.
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Aus dem Groyherzogthum Hessen, 9 Septbr Das hessische Berggesetz erstreckt sich nicht auf die Besteuerung des Bergbaues ; es blieb vie - mehr die Revision der Besteuerung auf Antrag der Stände einem besonderen Gesetze Vorbehalten. Gegenwärtig unterliegt der Bergbau in Hessen der Gewerbe-, Einkommen- und Communal-Stener und außerdem in Rheinhessen einer fijen Bergwerks.Steuer nach dem französischen Decrete vom 6. Mai 1811 • tagegen ist in den übrigen Provinzen der »ach Ablauf der zehn Frei-Jahre auf bem Brutto-Ertrage ruhenbe „Zwanzigste" zu entrichten. Der in den letzten Tagen «Leitens bes Finanz-Ministeriums ben Stäuben vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über bie Besteuerung ber Bergwerke beabsichtigt, einheitliche Bestim- iii gibilbetei ib' mungen für das ganze Laub einzuführen.
Darmstadt, 9. Septbr. Bekanntlich hat bie zweite Kammer bei ihrem letzten Zusammensein unter anbern auch ben Gesetz-Entwurf über bie Sterbe- Cuartale ber Volksschullehrer, wenn auch in einer von ber Regierungs-Vorlage etwas abweichenben Form, angenommen. Ausweislich des jetzt vorliegenden Berichts des Finanz-Ausschusses der erste» Kammer befürwortet dieser Ausschuß die Annahme des fraglichen Entwurfs in der von zweiter Kammer gebilligte» Faffimg, unb ba bas Plenum voraussichtlich biesem Antrag beistimmen wirb, ' 1,850,0m’ so ist schon beim nächsten Zusammentritt ber ersten Kammer ber Abschluß farf, » dieses Gesetzes mit Sicherheit zu erwarten.
Darmstadt, 9. Septbr. Der vierte Ausschuß ber ersten Kammer ■ Itnbe WeiiJ halt |cute Vormittag eine Sitzung ab. Auf ber Tagesordnung derselben stehen <
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