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Freitag, den 10. Marz

Mo. 39

Preis vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Vrinaerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Gießen, am 6. März 1876.

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8 Uhr:

Berlin, 7. März. Das Abgeordnetenhaus verwies den Gesetz-Ent­wurf, beir. tie Geschäftssprache der Beamten, Behörden und politischen Kör­perschaften, welche der Justizminister unter Bezugnahme auf das vorliegende Wdürsniß rechtfertigte und wobei derselbe ^nachwies, daß Collisionen mit der Reichs-Gesetzgebung nicht vorhanden seiend an rine Commission von 21 Mit­gliedern. Hierauf fand die erste Lesung des Gesetz-Entwurfs über das Staats- Aufsichtsrecht bei Verwaltung des Vermögens der katholischen Diöcesen statt, woher der Cultusminister für die Vorlage eintrat und nachwies, daß die con- fessionelle Parität nicht verletzt werde und die Tendenz des Gesetzes auch in Sen Ordnungen für die evangelische Kirche wiederkehre. Morgen Fortsetzung der Debatte

Berli«, 7. März. DerReichs-Anz." publicirt einen längeren Erlaß des Cultus-Ministers an die Regierungs-Behörden in den Provinzen Preußen, Posen, Schlesien, Brandenburg, Sachsen, Westfalen, Hessen-Nassau und Sig­maringen, worin derselbe die Gesichtspunkte bezeichnet, von welchen bet Behand­lung des katholischen Religions-Unterrichts in den Volksschulen auszugehen ist. DieNordd. Allg. Ztg." hört, die Stähte-Ordnung sei vom Ministerium angenommen worden und werde unverweilt dem Kaiser zur Genehmigung unter­breitet werden.

Berlin, 8. März. Das Abgeordnetenhaus setzte heute die Derathung des Diöcesangesetzes fort. Im Laufe der Debatte griff der Abg. Dauzenberg die Vorlage als einen harten Schlag gegen die katholische Kirche an und be­merkte , nur die Partei des Abg. Petri werde für ihre guten Dienste belohnt. Der Präsident ries den Redner zur Ordnung, v. Sybel empfahl in einer mit großem Beifalle aufgenommenen Rede gegen den Abg. Dauzenberg die An­nahme der Vorlage. Dieselbe wurde einer Commission von 14 Mitgliedern

überwiesen.

Berlin, 8. März. DieProv.-Corresp." schreibt: Der Kaiser gedenkt die hundertjährige Geburtsfeier der Königin Louise im Kreise der königlichen Familie und der zur Feier eingetroffenen fürstlichen Anverwandten in aller Stille zu begehen. Vormittags 111/2 Uhr wird im Mausoleum zu Charlotten- burg Fest-Gottesdienst mit Predigt des Hofpredigers Kögel stattfin'ven, dem die Majestäten mit der königlichen Familie und den fürstlichen Gästen beiwohnen werden. Nachmittags ist bei den Majestäten Familien-Diner.

Berlin, 8. März. Der königl. Gerichtshof für kirchliche Angelegen­heiten hat heute gegen den Bischof von Münster, Brinckmann, auf Amtsent­setzung erkannt.

Danzig, 8. März. Bei der heutigen Ersatzwahl zum Landtage wurde Stadtrath Hirsch (national-liberal) gewählt.

München, 7. März. Sitzung der Kammer der Abgeordneten Nach­dem die Kammer die Punkte der heutigen Tagesordnung durch einstimmige An­nahme erledigt hatte, ergriff Minister v. Lutz das Wort zur auf

die vom Abg. Freytag in der Sitzung vom 3. d. Mts. erhobene Beschuldigung in Bezug auf die Affaire Senestrey. Er erklärte: Wäre die Erhebung der Thatsachen in der Angelegenheit des Bischofs von Regensburg wirklich so aus­gefallen, wie der Abg. Freytag ausgesprochen, so hätte ich keinen Augenblick Anstand genommen, zu erklären, daß dem Bischof Unrecht geschehen sei; so aber, wie die Dinge jetzt liegen, ist eine solche Erklärung billigerweise nicht von mir zu verlangen. Der Minister geht hierauf auf den Verlauf der ganzen Angelegenheit zurück und führt aus, daß der bezügliche Erlaß, wenn auch viel- leicht nicht den Worten, so doch dem Sinne nach thatsächlich ergangen, und ! zwar mit Beziehung aus die Landtags-Wahlen. Keiner von den betr. Geist- , lichen habe darüber im Unklaren sein können. Schließlich erklärt der Minister, der jetzige Erzbischof von Bamberg sei nicht derjenige gewesen, welcher ihm die , erste Nachricht von dem Erlaß hinterbracht habe. Hierauf erbat sich der Abg. , Jörg das Wort zur Geschäfts-Ordnung, welches ihm vom Präsidenten unter Hinweis darauf, daß Jörg nur zur Geschäfts-Ordnung reden dürfe, ertheilt wurde. Letzterer äußerte sich nun dahin: seine Partei könne sich bei der heute : vernommenen Erklärung des Ministers nicht beruhigen und würde die erste > durch die Geschäfts-Ordnung gestattete Gelegenheit ergreifen, um darin ihrer­seits eine vollwichtige Erklärung abzugeben. Jörg schloß mit den Worten:

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schulstraße, Lit. B. Nr. 18.

Deutschland.

Darmstadt, 7. März. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 1. März den außerordentlichen Professor bei der philosophischen Fakultät der Landes-Universität, Dr. Paul Scheffer-Boichorst, auf sein Nachsuchen von seiner Dienststelle, mit Wirkung vom 1. April d. I.,

zu entlassen.

Darmstadt, 7. März. Von 2t in Hessen domilicirten Actiengesell- i schäften, die hessische Ludwigöbahn, die Banken und die süddeutsche Immobilien- I gesellschaft an der Spitze, ist der Regierung nnb den Ständen eine Denkschrift zugestellt worden, in welcher mit sehr triftigen Gründen die beabsichtigte Her- ' anziehung der Actiengesellschaften zur Einkommensteuer bekämpft wird. Bekanntlich soll nach dem von der Regierung vorgelegten Gesetz-Entwurf die Einkommen­steuer, statt wie bisher bei den einzelnen Actionären, von nun an bei den Gesellschaften selbst erhoben werden, und zwar von deren gejammten Über­schüssen , einerlei, ob sie als Dividende vertheilt, oder ob sie zur Bildung von Reservefonds oder zur Schuldentilgung verwendet werden. Der Ertrag der Steuer würde ferner dadurch sich erhöhen, daß auf diese Weise auch die jetzt in Hessen nicht besteuerten ausländischen Actiouäre der Steuer unterlägen, und endlich würde in Folge der beabsichtigten Progression für das größere Gesammteinkommen ein höherer Steuersnß maßgebend sein, als für das Ein­kommen der einzelnen Actionäre. Die Denkschrift führt hiergegen besonders an, daß in Wirklichkeit diese Steuer nicht als Einkommensteuer, sondern als eine einmalige, die jetzigen Actionäre treffende Vermögenssteuer wirken würdedie Actien würden einfach der Steuer entsprechend im Course sinken und der Käufer derselben würde aus der erworbenen Actie die dem verminderten Kaufpreise entiprechende Rente beziehen. Gerade die gegenwärtige Zeit sei nicht danach angethan, eine neue Belastung der industriellen Unternehmungen heröeizusühren, wie sie bisher allein in Sachsen, außerdem aber in keinem deutschen Lande be­stehe. Durch die Besteuerung würden die Actiengesellschaften veranlaßt, thr Domicil aus Hessen wegzuverlegen. Für die Bank für Handel und Industrie z. B. würde nach dem neuen Gesetz im Jahre 1871 die Einkommensteuer 432,500 Mk. betragen haben, während in dem gleichen Jahre die gejammten Verwaltungskosten, einschließlich aller Steuern bei einem auf gleichem Range stehenden Institut in Berlin nur auf 291,000 Mk. sich beliefen. Ueberdies würde die Nichtbesteuerung des Einkommens bei den einzelnen Actionären schwer durchführbar sein, namentlich im Ausland, wo die bereits erfolgte Be­steuerung der Gesellschaft als solcker häufig nicht gekannt oder nicht respectirt werden dürfte. Auch würden die Geschäfte der fraglichen und besonders der Eingangs erwähnten Actiengesellschaften großentheils im Ausland betrieben, und ferner sei keinesfalls eine Besteuerung des für die Schuldentilgung und für Reservefonds verwendeten Theils der Ueberschüsse zu rechtfertigen. Endlich treffe die der Steuerprogression zu Grunde liegende Idee, daß von einem höheren Einkommen leichter Abgaben entbehrt werden könnten, als von em em kleineren, für das Einkommen der Actiengesellschaften nicht zu, denn dasselbe sei in Wirklichkeit aus den Einkommen der einzelnen Actionäre zusammengesetzt.

(N. Frkftr. Pr.)

Betreffend: Die Ausführung des Neichsmilitärpensionsgesetzes. , ,

Das Großhcrzvglichc Krcisamt Gießen

an die Großberrocstichen Bürgermeistereien des Kreises.

Es ist wiederholt vorgekommen, daß Seitens der Großherzoglichen Bürgermeistereien die Vorschriften der in Nr. 14 deS Regierungsblatts von ^75 publicirten Bekanntmachung des Deutschen Reichskanzlers über die Ausführung des MilitärpensionSgesetzes vom 27. Juni 1871 und des bezüglichen Gesetzes vom 4. April 1874 nicht genau befolgt worden sind. Wir machen Sie daher auf die bezeichnete Bekanntmachung wiederholt aufmerksam und empfehlen Ihnen besonders die Beachtung der unter II. C. 1 erthetlten Anweisungen über die Einträge in das Quittungsbuch der in Gemeindedtenst angestellten oder anzustellendcn Invalide«.

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Berlin, 6. März. Wie derMagd. Ztg." geschrieben wird, war Graf Harry v. Arnim zum 21. Februar hier vorgeladen. Er sollte vom Unter­suchungsrichter des Staatsgerichtshofes vernommen werden, nachdem ihm recht­zeitig mitgetheilt worden «ar, daß gegen ihn wegen Landesverraths wegen Beleidigung Sr. Majestät des Kaisers, wegen Bele,digung des Fürsten Bismarck und wegen Beleidigung des auswärtigen Amtes ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet worden ist. Di- angeführten Vergehen s-ten begangen nicht bl°S durch Veröffentlichung und Verbreitung der krv-^,d,Io-Broschure, sondern auch durch des Grafen Verhalten auf dem Botschafter-Posten rn Paris und durch sein Verhalten gelegentlich der Näumuugs-Lonv-ntwn vom Marz 1873. Graf Arnim soll hierher gemeldet haben, di- Vorladung se, ihm durch 6°n deutsch«, Eonsul in Florenz zngestellt worden, dem er auch den Empfang des Schrift­stückes bescheinigt habe; Bezug geuommen sei auf die U 1,1,6 d)' y3 unb 185 de8 Strafgesetzbuches.

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