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9.4.1876 Zweites Blatt
 
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An?eize- uni) AmtsMt für de» Kreis Gießen.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 5S Pf.

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags.

Expeditionr Schulstraße, Lit. 8. Nr. 18.

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findet, das Regime, unter welche- die Maaren ausgestellt werden, und die verschiedenen Arten von Produkten, welche zugelasien werden können.

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Berlin, 7. April. Das Hans der Abgeordneten erledigte heute die Tagesordnung von Gegenständen geringer Bedeutung ohne Zwischenfall. Der Antrag der Budget-Commission, betr. die Aufstellung eines Bauplans für die zu errichtenden großen Staatsanstalten für Wissenschaft und Kunst in Berlin, wurde angenommen. Das Haus vertagte sich sodann bis zum 24. April. Die Berathung der Reichs-Eisenbahn-Vorlage wird am 26. oder 27. April stattfinden.

Berlin, 8. April, lieber die rechtliche Unverautwortlichkeit und Ver­antwortlichkeit des Papstes hat Prof. Bluntschli in Heidelberg, dessen Völker­recht soeben in 2. Auflage erschienen ist, in der Lindau'schen Gegenwart eine Völker- und staatsrechtliche Studie veröffentlicht. Bluntschli kommt zu folgen­den Schlußergebuisien, welche derDeutsche Reichsanzeiger" ohne Bemerkung zum Abdruck bringt: 1) Es gibt keine allgemeine Rechtspflicht, weder des Staatsrechts noch des Völkerrechts, welche die Staaten nöthigen würde, dem Papste eine privilegirte Rechtsstellung, insbesondere die Privilegien der Immunität und Exterritorialität zu gewähren und denselben von der verfassungsmäßigen Unterordnung unter die Staatsgesetze und Untwerfnng unter die Polizei- und Gerichtshoheit des Staates zu befreien. Wohl aber können politische Gründe, sei es einzelne Staaten, sei es die civilisirten Staaten überhaupt, dazu be­stimmen, mit Rücksicht auf den Glauben und die Wünsche der römisch-katholischen Bevölkerungen ihrer Länder und auS Ehrerbietung für die weltgeschichtliche Institution des römischen PapstthumS und seine .universelle Bedeutung, den Päpsten eine privilegirte und eximirte Rechtsstellung, nach Analogie der sou­veränen Rechte der Staatshäupter zu gewähren. 2) Die völlige Gleichstellung der Päpste mit fremden Souveränen ist nicht möglich, weil die Verhältniffe grundverschieden sind, aber es kann den Päpsten annähernd ein ähnlicher Vor- zug zum Schutz ihrer Freiheit gewährt werden, als Häupter der römisch-katho­lischen Kirche, unbeeinflußt von irgend einer Staatsmacht, ihren kirchlichen Beruf auszuüben. 3) Sowohl Rechtsgründe als politische Gründe sprechen dafür, daß die Staaten, um anmaßenden Uebergriffen und feindseligen politischen Handlungen der Päpste zu erwehren, die Ertheilung des Rechtsprivilegiums an die Päpste an die Bedingung knüpfen, daß die Päpste ihrerseits die verfassungs- mäßige Rechtsordnung der Länder respektiren und keine von dem Völkerrecht als Friedensbruch verbotene Handlung wider die Staaten üben. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so ist jeder Staat berechtigt, dem Papste, diesen Rechts schütz und ein solches Privilegium zu entziehen. 4) Am Besten wäre eine völkerrechtliche Vereinigung aller oder doch der mächtigsten christlichen Staaten über die nähere Bedingung und Fassung des Privilegiums und es könnte eine solche Uebereinkunft den Päpsten bei der PapstwM, ähnlich wie früher die Wahlkapitulation den römischen Kaisern, vorgelegt und die staatliche Anerkennung des Pastes als Kirchenhaupt der katholischen Kirche von dem Versprechen des Papstes abhängig gemacht werden. 5) In Ermangelung eines Vertrages ist jeder Staat für sich allein berechtigt, in derselben Weise vorzugehen. 6) Wenn gleich die Papstfreiheit im weitesten Umfang geschützt werden mag, so darf doch kein Staat gestatten, daß sein Gebiet und sein Privilegium zu völkerrechts­widrigen Friedensbrüchen wider einen andern Staat mißbraucht werde. Dafür ist jeder Staat den anderen Staaten verantwortlich, wie wenn ein entthronter Souverän von dem Gebiet eines neutralen Staates den Krieg erneuern wollte.

Aus Elsaß-Lothringeu. Die Metzer Befestigungsarbeiten können jetzt nahezu als abgeschlossen betrachtet werden. Im Ganzen sind bis jetzt 11 Forts errichtet worden, von denen 4 ganz neu erbaut sind und 7 aus der französischen Zeit stammen. Man hat längst damit begonnen, die vollendeten Forts zu armiren, mit Munition auszurüsten und mit Proviant zu versehen. Besonders wurden starke Vorräthe von Konserven aus der großen Mainzer Fabrik dorthin geschafft, um mit ihnen mehrfache Versuche zur Feststellung ihrer Verwendbarkeit anzustreben. Die bis jetzt vorhandenen, bezw. noch im Bau be­griffenen Magazine werden im Ganzen einen Proviant für 40,000 Mann auf einige Jahre aufnehmen können. Sämmtliche fertige Werke haben eine ent­sprechende Besatzung erhalten.

Schweiz.

Bern, 7. April. Der Bundesrath hat die Abstimmung über das eib< genössische Militär-Steuer-Geseh auf den 9. Juli angeordnet.

Arankreich.

P«ris, 6 April. Da« auf die Weltausstellung, welche in Paris statt- finden soll, bezügliche Decret lautet: Art. 1. Eine allgemeine Ausstellung der landwftthfchastlichen und industriellen Producte wird m Pans amJ. IRa 11878 eröffnet und am folgenden 31. October geschloffen. Die ^binte alIJT ^ntl0' nen werden zu dieser Ausstellung zugelassen7 Arh 2. späteres Decre wird die Bedingungen festsetzen, unter welchen die allgemeine Ausstellung statt-

Kngkand.

London, 6. April. In der heute fortgesetzten Verhandlung gegen den Capitän derFranconia" sagten die vernommenen Entlastungs-Zeugen meist zu dessen Gunsten ans. Morgen wird voraussichtlich der Schluß der Verhand­lungen erfolgen.

London. Wie bereits gemeldet, wurden von der Baarfracht des Schiller" kürzlich weitere 10,000 L- aufgefunden. Als das Geld von den Dcilly-Jnfeln nach Penzance verbracht wurde, belegten die Zollbehörden im Auftrage des Admiralitätsgerichts dasselbe mit Beschlag. Don diesem Gericht ist unlängst einigen Fischern, die beim Untergänge desSchiller" mehrere der Schiffbrüchigen gerettet batten, eine Rettungspramie von 500 L. zugesprochen worden. Es scheint, als ob die Eigenthümer desSchiller" mit der Auszah­lung dieser Summe gezögert hätten.

Die reichen Geschenke indischer Fürsten und Städte, welche der Prinz von Wales ans dem Orient nach Hanse bringt", werden hier in zwei Museen, dem neuen indischen Museum zu South Kensington und dem Bethnal- Green- Museum, ausgestellt werden.

London, 7. April. In den Zeitungen wird ein Schreiben des hiesi­gen türkischen Botschafters an Deut Palmer veröffentlicht, worin ersterer er­klärt, die englische Bank würde an Dent Palmer die Hälfte der Zinsen der Anleihen von 1854 und 1871 zahlen, wenn sie bereit wären, eine bestimmte Summe zur Amortisation der Anleihe von 1858 zu opfern. Das Bankhaus hat jedoch dieses Anerbieten abgelehnt.

Türkei.

Konstantinopel, 7. April. Edhem Pascha ist an Stelle von Ari- starcki Bey zum Botschafter in Berlin und Letzterer zum Mitglied des Staats­raths ernannt worden.

Lokal-Botiz.

Gießen, 8. April. Der am 2. l. M. auf demLahnstein* dahier stattgefundene Feuerwehrtag vereinbarte folgende Satzungen des Provinzialverbandes von Oberhessen:

§ 1. Der Verband bezweckt die Förderung des Lösckwesens in der Provinz Oberhessen. § 2. Er wird von einem alle zwei Jahre neu zu wählenden Vorort geleitet. Vertreter-Versammlungen sind nach Bedürfniß zu berufen. In jeder Vororts­periode ist eine Hauptversammlung zu veranstalten, bei welcher die Vororts-Feuerwehr eine größere Hebung oorsühren muß. Dem Vorort werden keinerlei Kosten vergütet. § 3. Der Zweck des Verbandes soll verfolgt werden: 1. durch Anleitung zu sach­gemäßem Verfahren innerhalb der bestehenden Corps; 2. durch Anregung und Anlei­tung zur Errichtung organifhter Feuerwehren, durch Ermittlung der sonst bestehenden größeren Mangel und Lücken im Löschwesen der Gemeinden und durch Vermittlung des Nöthigen bei den Gemeinde-, Kreis- und Prooivzialbehörden, sowie bei der Regierung. § 4. In ersterer Beziehung soll der Verbandstag namentlich allgemeine Grundsätze über Organisation, über die Pflege eines tüchtigen und kameradschaftlichen Geistes, über allseitige Durchbildung der Obleute und verständige Einrichtung von Hebungen, über Regelung der Verhältnisse gegenüber den Gemeinden rc. aufstellen und zu deren Durchführung anleiten ; er bestimmt das Vereinsorgan und empfiehlt die besten Er­scheinungen der Literatur. In letzterer Beziehung werden die dem Verband angehörigen Corps verpflichtet, sich über die bezüglichen Verhältnisse in ihrer Umgebung thun liehst zu unterrichten und dem Vorort geeignete Mittheilung zu machen, auch selbftthätig nach besten Kräften Vorschub zu leisten. Dem Verbandstag bleiben namentlich die allgemeinen Anregungen vorbehalten. § 5. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Geschäfts­ordnung. Jedem Corps kommt nur eine Stimme zu. Abänderung der Satzungen er­fordert zeitige Anzeige und Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.

---Die von Seiten des Bllrgerclubs unter gütiger Mitwirkung der bjntgen Militärcapelle am Donnerstag veranstaltete Theaterunterhaltung zum Besten der Ueber- schwernmten an Rhein und Elbe war so vorzüglich gelungen, daß wir nicht mnhrn können, särnmtlichen Mitwirkenden unfern besten Dank für den gebotenen genußreichen Abend auszusprechen. Abgesehen von dem damit verbundenen edlen Zweck, der wohl auch bei der bedeutenden Zahl der Besucher in erwünschtem Maße erreicht sem wirb, können wir einer Gesellschaft, die sich die Aufgabe stellt, in vorgeführter Weise durch eigene Kräfte für Hebung von Bildung rc. zu sorgen, nur Glück wünschen und hoffen, daß es ihr nach den überstandenen schweren Jahren ein Leichtes sein wird, die betretene Bahn zu verfolgen und das gesteckte Ziel zu erreichen.

Auszug aus den Slandcssmlsrrgißcrn der Stadl Gießen.

Vom 1. bis 7. April 1876.

Eheschließungen.

Am 5. April: Conrad Seipp, Schuhmachermeister, mit Catharina Nau. 5.: Conrad Carl Kauß, Schreiner, mit Elise Noll. 5.: Dr. Theodor Friedrich Schweisgut, Großh. Reallehrer in Darmstadt, mit Louise Henriette Zimmer.

Geborene.

Am 1. April: Friedrich Otto, S. v. Christoph Nie«, Obergüter-Jnspector. 29. März: Christina, T. v. Johannes Größer, Kalkbrenner. 30.: Wilhelm, S. v. Justus Lenz, Gastwirth. 3. April: Elisabetba, T. v. Georg Jung, Schlosser. 2.: Julius, S. v. Christian Julius Nattmann, Cigarrcnfabrikant 2.: Hemrick Wilhelm, S- v. Johann Büttner, Schneider. 2.: Thekla, T. v. Israel Rothschild, Kaufmann.