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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.
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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Ps. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher H h e i t.
Einladung
|ur Wahl des Vorstandes der israel. Nkligionsgemeinde )u Gießen.
Es wird hiermit bekannt gemacht, daß in Gemäßheit der Vorschriten der Wahlordnung vom 4. August 1871 die Wahl zweier Vorstandsmitglieder der israelitischen Religionsgemeinde zu Gießen an Stelle der Herren Meier Homberger und Aron Stern, deren Dienstzeit abgelaufen ist, Freitag den 17. März l. I.
in dem Rathhaussaale dahier stattfinden soll. , f . k,
Sämmtliche nach §. 2 der Wahlordnung zur Theilnahme an dieser Wahl Stimmberechtigten werden mit dem Bemerken hierzu emgeladen, daß die Abstimmung Vormitlags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr stattfinden wird und daß die austretenden Vorstandsmitglieder wieder wahlbar sind.
Gießen, 6. März 1876.
D e r Wahlkommtssär: Dr. Hoffmann, Regierungsrath.
politischer Hheik.
Deutschland.
Darmstadt, 4. März. Das Ministerium der Finanzen hat den Ständen eine Proposition eingereicht, nach welcher eine bedeutende Aenderung in den Ressorlverhältnisten der Ministerien des Innern und der Finanzen eintreren, die zu errichtende obere Bergbehörde mit der Ober-Forst- und Domänen- Direction verbunden und der Geschäftsgang für das Staatsbauwesen vereinfacht würde.
Nach der beabsichtigten neuen Organisation werden hauptsächlich folgende Veränderungen eintreten, welche eine Modisication des den Ständen übergebenen Hauptvvranschlags der Staats - Einnahmen und Ausgaben pro 1876/78 bedingen.
Die zu errichtende obere Bergbehörde, als zweite Instanz zur Beaufsichtigung des Bergbaues, wird eine besondere Abtheilung der Ober-Forst- und Domänen-Direction bild'en.
Die Verwaltung der fiscalischen Bergwerke, Salinen und Badeanstalten, welche seither der Ober-Bau-Direction oblag, geht ebenfalls an die Ober-Forst- und Domänen-Direction über und bleibt unter der oberen Aufsicht des Ministeriums der Finanzen.
Die Ober-Bau-Direction wird aufgehoben.
Dem Ministerium der Finanzen werden drei technische Räthe, für Wasser- und Straßenbau, für das Eisenbahnwesen und für das Hochbauwesen beigegeben, welche bei bautechnischen Angelegenheiten ihrer Referate sowohl zu den Sitzungen der Ober-Forst- und Domänen-Direction und der Ober-Steuer-Direction. als wie zu den Sitzungen der anderen Ministerien zugezogen werden. Bei dem Finanz-Ministerium wird das erforderliche Zeichenbureau errichtet, auch werden bei demselben die Calculaturgeschäfte, soweit solche die Bauangelegenheiten der verschiedenen Ministerien betreffen, besorgt.
Das Hofbauamt wird aufgehoben. Die demselben seither noch obgelegenen Geschäfte des Hofbauwesens werden dem Kreisbauamt Darmstadt übertragen.
Wenn die nach Vorstehendem beabsichtigten Organisations-Veränderungen zur Ausführung kommen, werden die im Staatsbudget pro 1876/78 propo- nirten Etats für das Finanz-Ministerium und für die Ober-Forst- und Domänen-Direction eine Aenderung, resp. Erhöhung, zu erfahren haben; dagegen wird der Etat der Ober-Bau-Direetion, Anlage 92 zum Hauptvoranschlag der Staats-Einnahmen und Ausgaben pro 1876/78 für die letzten zwei Jahre ganz in Wegfall kommen und an dem Etat der technischen Localdiener für die Beaufsichtigung des Privatbergbaues, Anlage 107 zum Hauptvoranschlag, kommt die Stelle eines Assistenten des Bergmeisters in Wegfall, weil der Dienstbezirk des Bergmeisters in Oberhesien sich nur auf diese Provinz erstrecken soll und einem Assessor der oberen Bergbehörde gleichzeitig das Amt eines Bergmeisters für die Provinzen Starkenburg und Rheinhessen übertragen werden kann.
Berlin, 4. März. Zufolge neuerer Privatnachrichten aus Konstantinopel hat die Türkei den Botschaftern der Garantiemächte mitgetheilt, sie werde den Flüchtlingen aus Bosnien und der Herzegowina nach ihrer Rückkehr den Zehnten auf ein Jahr und die übrigen Abgaben auf zwei Jahre erlassen. Besondere Beamte sind ernannt, um sie gegen Mißhandlungen zu schützen und dafür zu sorgen, daß ihre Häuser, Kirchen und Meiereien wieder hergestellt oder neugebaut würden. , r ,
Berlin, 5. März. Die Überschwemmungen haben auch den Eisenbahn- Verwaltungen großen Schaden zugefügt, namentlich hat auch die Berlin-Pots- dam-Magdeb«rger Eisenbahn-Verwaltung bedeutende Verluste erlitte,,, deren Herstellung sich wohl auf 1'/- Mill. Mark belaufen dürfte. Dieser Tag« wurden nur zu zwei Schnellzügen Billets nach Magdeburg verkauft, wobei den Reisenden gleich eröffnet wurde, daß sie noch eine Strecke von etwa /4 Stun
den zu Fuß zurückziiiegen haben. Inzwischen sino die Herstellungs-Arbeiten so gefördert worden, daß jetzt schon wieder mehr Züge benutzt werden können. Verschiedene Schienenstränge sind gänzlich weggeschwemmt, ohne daß sie wieder aufgefunden worden sind.
München, 4. März. Die Kaiserin von Oesterreich, welche einen Tag hier verweilt hat, ist heute Vormittag halb 11 U^r zum Besuch ihrer Schwester, der Gräfin Trani, nach England weiter gereist. Am Bahnhofe waren die Königin - Mutter, Prinz Luikpold, Herzog Ludwig und Herzog Karl Theodor anwesend.
Dresden, 3. März. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer erklärte der Minister-Präsident v. Friesen, bezüglich der Erwerbung der deutschen Eisenbahnen für das Reich habe die sächsische Regierung in Berlin auf vertraulichem Wege Erkundigung eingezogen; die darauf ertheilte Antwort habe ergeben, daß ein greifbarer Plan noch nicht vorhanden sei, die Erwerbung der sächsischen Staats-Bahnen liege überhaupt außerhalb des Kreises der Erwägung. Die Kammer nahm hieraus mit 66 gegen sieben Stimmen den Antrag an: Die Regierung möge einer auf Erwerbung der sächsischen Eisenbahnen oder eines Theils derselben für daS deutsche Reich gerichteten Vorlage im Bundes- rathe ihre Zustimmung versagen.
Irankreich.
Paris, 3. März. Casimir Pörier hatte heute eine lange Unterredung mit Dusaure, in welcher beide Staatsmänner das Programm für das zukünftige Ministerium erörterten. Seitens des linken Centrums wird die vollständige Erneuerung des administrativen Personals des Ministeriums gefordert, ferner Wieder-Einführung des Gesetzes über die Ernennung der Maires von 1871, Modisication des Gesetzes über den höheren Unterricht und Neuwahl der Gnaden-Commisfion mit dem Auftrage, die Verhandlungen der bisherigen Commission einer Revision zu unterziehen. — Die von Don Carlos an das spanische Volk erlafiene Proclamation erklärt, daß er wegen der numerischen Ueberlegenheit seiner Gegner darauf verzichte, den Kampf gegenwärtig fortzusetzen, um weiteres Blutvergießen zu vermeiden. Derselbe hat seine Einschiffung nach England in Folge des ungünstigen Wetters auf morgen verschoben.
Paris, 3. März. Der „Agence Havas" zufolge besteht der von Cave über seine Mission nach Aegypten erstattete Bericht aus drei Theilen: im ersten wird die bisherige Verwaltung Aegyptens einer Kritik unterworfen, woran sich eine Erörterung der Ursachen knüpft, welche den gegenwärtigen Zustand herbeigeführt haben. Im zweiten Theile wird eine Combination besprochen, welche darauf abzielt, die gesammte Schuld Aegyptens unter Zuhulfenahme des englischen Credits zu consolidiren; in diesem Falle würde die Verminderung der Zinsenlast, welche sich als Folge der englischen Garantie ergäbe, den vollständigen Rückkauf des Suez-Canals ohne weitere Lasten gestatten. Diese Combination würde sich gleichwohl im Falle des Widerstandes der anderen Regierungen nicht durchführen lassen. Cave kommt nun im dritten Theil zur Erwägung des Planes, die ganze ägyptische Schuld in eine 7procentige zu convertiren, was einen Ueberschuß von mehr als 2 Mill. Livres ergeben würde. Hiernach ist es also ungenau, wenn behauptet wird, Cave habe die Conversion aus 7 pCt. für nothwendig erklärt, um das Budget in's Gleichgewicht zu bringen. Im Gegentheil sind die Hülfsquellen Aegyptens, falls die von Cave ausgestellten Ziffern des Activ- und Passiv-Budgets zu Grunde gelegt werden, ausreichend, um die schwebende Schuld ohne Opfer für die Inhaber der ägyptischen Obligationen zu consolidiren. Uebrigens ergeben alle Combinationen, die überhaupt zur Zeit in Betracht kommen, obwohl sämmtlich auf einem erheblich höheren durchschnittlichen Zinsfuß als 7 pCt. basirend, doch immer noch einen Ueberschuß und lasten, wie Cave im Weiteren ausführt, in kurzer Zeit die Amortisation der augenblicklichen Schuld als zulässig erscheinen.


