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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schulstraße,^Lit. B. Nr. 18.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Vringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Gießen, den 3. November 1876.

Betreffend: Die Ableistung des VerfossungseideS.

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der heutigen Sitzung des Reichstags ergab

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sei eine definitive; für die Verlängerung gegenwärtigen Reichstage keine Majorität

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v. Röder.

Anzeige zu machen, und bitte die ver- *n tooßen. ttfttn in gieren

ügt noch hinzu, die Entscheidung der Eisen-Zölle sei gewiß auch im zu finden.

Berlin, 2. November. In der Namens-Ausruf 220 Anwesende.

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Zum ersten Präsidenten wurde v. Forcken- beck mit 216 von 218, zum ersten Vice-Präsidenten v. Stauffenberg mit 189

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Darmstadt. (Schluß der Motive zu dem Gesetzentwurf, die Benutzung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken auf der Landesunioersität betr.)

Die Verfügung am Schluß des Art. 1 ist wohl selbstverständlich. Es soll da­mit ausgedrückt werden, daß, wenn ein Verurtdeilter in dem Zeitraum zwischen der Rechtskraft des Urtheils und der Abführung in die Straftanftalt in der Haft stirbt, oder wenn er während der Strafverbüßung zeitweilig zum Zweck einer Vernehmung in einem andern Haftlokal oder zum Zweck seiner Heilung in einer Krankenanstalt festgehalten wird und dort stirbt, dieser Umstand der Ablieferung seiner Leiche an die Anatomie nicht entgegensteht. Zu gleicher Zeit geht aber auch daraus hervor, daß eine nach §. 23 des Strafgesetzbuchs verfügte vorläufige Entlassung eines Zuchthaus­oder Gefäugnißsträfltngs die Ablieferung der Leiche eines in diesem Zustand bedin- gungsweisev Straferlasses Verstorbenen aussct,ließen soll. Dagegen wird eine bloß zeitweise Entlassung, wie sie wohl wegen Krankheit e,folgt, die Ablieferung der Leicbe tm Fall des Ablebens nicht ausschließen können, weil in diesem Fall die betreffende Person, wenn auch beurlaubt, doch Sträfling bleibt.

Zu Art. 2. Dieser Artikel wurde tn der gleichen Fassung auch in den Gesetz­entwürfen von 1860 und 1864 proponirt und hat niemals Beanstandung gefunden. Die auf G'.und des Gesetzes zu erlassenden reglementären Vorschriften werden näher zu bestimmen haben, in wie weit einerseits Leichen, die schon zu sehr in Verwesung übergegangen sind, anderseits Leichen von Personen, die an einer ansteckenden Krankheit gestorben sind, von der Ablieferung auszuschließen sind.

Zu Art. 3, 4 und 5 wird eine besondere Motivirung nicht für erforderlich er­achtet werden.

Die Anlage zu den Motiven enthält folgende Uebersicht der auf die Anatomie zu Gießen gelangten Leichen.____________________________________________________________

fowo^l in ÄM )lügen, als arch it, MMik

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allendorf a. d. Lahn, Dorf-Gill, Gieße», Hattenrod, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klein Linden, Muschenheim, Rieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ruttershausen, Treis a. d. Lda. und Wieseck.

Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 20. October 1876 (Anzeiger Nr. 247) binnen 3 Tagen.

Winter 1855[66 1866|77 18G7!g8 1868|g9 1800,70

Mainz, 2. November. In unserer Stadt-Erweiterung sind nunmehr, nachdem der Abbruch der inneren Wälle begonnen hat und der Supplementar- Bauplan und die Ausführungs-Gesetze die Genehmigung der Regierung erhalten )aben, die letzten entscheidenden Vorbedingungen erfüllt. Zu ihrer Entwicklung ist nur noch der Zugriff größerer Unternehmer erforderlich. In letzter Be­ziehung ist zwar die erste Million Mark in dem Umschlag der Bauplätze be­reits erreicht, der lebhaftere Gang der Sache wird aber offenbar durch die unbegreifliche Verzögerung der Bekanntmachung des nach Feststellung der Gren­zen des Central Bahnhofes und des Eisenbahn-Planums nunmehr auch definitiv genehmigten Verbauungs-Planes und der Straßen-Lage wesentlich beeinträchtigt. Man sollte glauben, das Interesse des großen, nur mit der Hülfe Aller zu Stande gekommenen Unternehmens würde jede Zurückhaltung in dieser Hinsicht unmöglich erscheinen lasten. Letztere aber ist um so ungerechtfertigter, als längst in einzelnen Kreisen lithographirte Vervielfältigungen dieses Plaues ver­breitet find-, und zwar lediglich als technische Neuigkeit, während sie dem öffentlichen Unternehmungs-Geiste unzugänglich bleiben.

Friedberg, 2. November. Von der hiesigen Decanats-Synode ist an­statt des Kanzlers Wasserschlebeu, der sein Mandat niedergelegt hat, der Bür­germeister Schutt von Bad Nauheim als weltliches Mitglied in die Landes- Synode gewählt wyrden. Derselbe gehört der kirchlichen Mittel-Richtung au.

Berlin, 2. November. Gegenüber laut gewordenen Zweifeln hält die Nordd. Allg. Ztg." ihre Mittheilung, daß das preußische Ministerium sich im Sinne der Nichtverlängerung der Eisen-Zölle entschieden habe, aufrecht und

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von 217 Stimmen wiedergewählt. Bei der Wahl des zweiten Vice-Präsidenten erhielt von 212 Stimmen Löwe 118, Hänel 89. Nachdem Löwe abgelehnt hatte und ein Antrag auf Vertagung verworfen war, wurde die Wahl wieder­holt, wobei 207 Stimmzettel abgegeben wurden; hierron erhielt Hänel 1 H, Schwartze 38, unbeschrieben waren 31, die übrigen zersplitterten sich. Nach­dem Hänel ebenfalls abgelehnt hatte, ward die Vertagung auf morgen beschlosten.

München, 2. November. DieAllg. Ztg." meldet betreffs der Speyerer Bischofs-Angelegenheit, die hiesige Staatsregierung habe zunächst nähere Ausschlüsse verlangt, aus welchen Gründen die Curie die Ernennung deS Bischofs Enzler beanstandet habe.

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Wien, 2. November. Nach officiöser Meldung hat Graf Andrasty im Einvernehmen mit dem Neichs-Finanz-Minister im Hinblick auf den herannahen­den Winter und den sich dadurch steigernden Bedarf für die Flüchtlinge aus Bosnien und der Herzegowina den Hof- und Ministerialrath Baron Kraus nach Dalmatien, der Militärgrenze und Kroatien entsandt, damit derselbe mit Unterstützung der betr. Landeöbehörden die Lage persönlich in Augenschein nehme und der gemeinsamen Regierung über die unumgänglich erforderlichen Hülss- maßnahmen Bericht erstatte. Baron Kraus tritt die Reise heute an und begibt sich zunächst uach Dalmatien.

Wien, 2. November. DieNeue Fr. Pr." meldet über den Fall von Alexinatz:Die Serben haben in der Nacht von Montag auf Dienstag Alexinatz freiwillig geräumt. In der Nacht wurde au deu Ufern der Morawa heftig geplänkelt. Erst als das früh eröffnete Artillertefeuer Fazly Paschas unerwidert blieb, wurden die Tscherkefsen durch die Morawa auf das audere Ufer gesandt, und es traf dann bald die Meldung von der gänzlichen Räumung der Stadt und der Befestigungen ein. Die erste Besetzung erfolgte durch irre­guläre Truppen. DasTageblatt" will nach einer ihm aus Belgrad zuge­kommenen Meldung wiffeu, die Pforte habe den Waffenstillstand nur unter Bedingungen angenommen, welche die Ablehnung in sieb schließen. Die Lage sei verzweifelt. Die Antwort der Türkei sei am gestrigen Tage, des Mittags 2 Uhr, Jgnatieff übermittelt worden und laute dem weseutlicheu Inhalte nach

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