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Mittwoch, den 2. Februar.
1S9G
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schul st ratze, Lit. B. Nr. 18.
Gießen, am 29. Januar 1876.
vom 11. l. Mts. theilen wir Ihnen zu
Gesetzgebung.
uichährim.
Wer II. B. befördert zu werden.
Auf die im größten Maßstabe verbrauchten Firnißfarben ist gar keine
c) für Abendkost d) für Morgenkost
r.
r 1876,
sollte zur Motivirung Vieser Anomalie eingewendet werden, daß frische Milch gleich frischen Fischen einer beschleunigten Versendung bedürfe und daher
Prers vierteljährlich 2 Mark 20 Ps. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Sie werden daher muthmaßlich den Normalfrachtsatz vmivl, welches als Oel unter II. A. gehört, Dur$ Mischung mit dem noch wohlfeileren Bleiweiß, welches ebenso classi- ficirt, zu einem höher tarifirten Körper wird.
, Gisenbeize ist unter II. A. versetzt; die übrigen Farbebeizen sind mit Stillschweigen übergangen. Auch hier häkle die Kategorie statt des einzelnen Artikels m Betracht gezogen werden sollen.
Die Subsumtion von „Harz" und „Colophonium", die factisch nicht zu trennen sind, unter zwei verschiedene Tarisklaffen (II. C. und II. B.) ist schon ein Beweis geringer Waarenkuude. Aber was soll man dazu sagen, daß der nämliche Artikel unter dem Namen „Galipot" noch ein drittes Mal und wie- der unter einer anderen Tarifklasie (II A) wiederkehrt? In dem letzteren Falle ist er besinnt als: „gereinigtes Fichtenharz", was, beiläufig gesagt, unzutreffend ist. Wollte man eine Frachtabstufung nach dem Grade der Naffina- lion eüitreteii lassen, so müßte vielmehr das Colophonium (Geigenharz) die erste «Ltelle einnehuien. Aber darf man überhaupt von den Eisenbahnbetriebs- Beamten die Befähigung zu solchen Unterscheidungen bei dem bekanntlich meist in Fässern verschickten Artikel erwarten.
g Äbnb ist mir du jtlifle Mer »trb mich jurüdjulitfmi u machen.
olfmann 111.,
* Fkbruar zu hqtebai NoUWw, Nahrunsttzberg.
DaS Reichskanzler-Amt.
______ E cf.
(Fortsetzung.)
Gehen wir über zu den Producten des Thierreichs.
„Fleisch, frisches, excl. Wildpret und Geflügel, auch geräuchertes", wer- den nach II. A. gewiesen. Die Ausschließung von Wildpret und Geflügel er-
Mit Brod Ohne Brod.
25 Pfennige, 20 Pfennige.
15 ,, 10
Die Producte der trockenen Destillation, natürliche und künstliche, haben im Allgemeinen unter II. A. ihre Stelle gefunden, so Petroleum, Photogen, Benzin, Terpentinöl, Paraffin. Dagegen sind unter II. C. anzutreffen neben Asphalt, Pech, Theer auch Naphthalin (dieses gleich Steinkohlentheer sogar unter Umständen bei II. D.) nebst dem theuren Kreosot und Kreosotöl. Hierbei sind wiederholt Ausschließungen gemacht (so bei Theeröle: „mit Ausschluß von Paraffinöl ), die sich in der Tarifirung als Einschließungen erweisen — ein formelles Zeichen eilfertiger und mangelhafter Redactton.
Die in großer Menge in den Handel kommenden Chemicalien sind meist nach 11. C. classificirt; hier haben insbesondere die wichtigsten Salze (mit Aus- uahrne btf Kalisalpeters, der unter II. B. verwiesen ist) ihre Stelle gefunden. Dagegen ist Lauge, excl. besonders genannt" unter II. A. eingestellt.
Sine solche Ausnahme ist gemacht mit „Chrom.Alaun-Mutterlauge", die unter II. B. verwiesen ist. Die gewöhnliche Seisensiederlauge findet sich unter der Bezeichnung ^eifensiederfliiß (Unterlaufe, Potaschenlösung) bei II. C. untergebracht. Ebendahin ist roher Salmiak verwiesen. Die ebenso wohlfeile Natronlauge hingegen ist als „nicht besonders genannt" nach II. A. tarisirt.
Nur durch Einführung einer absonderlichen Bezeichnung ist es zeither möglich gewesen, daß der Artikel „Chlorkalk", der, vom aufrichtigen Versender unter diesem allgemein bekannten Namen aufgeliefert, zur Normalfracht ging, gleichzeitig unter dem Namen „Bleicherde" (der jetzt erst als auch den „Chlorkalk" deckend anerkannt worden ist) zu einem niedrigeren Productenfrachtsatze transportirt wurde.
(Schluß folgt )
” öimmcr zu c
Pettlschltirrl».
Darmstadt, 28. Januar. Die „Main-Ztg." versichert in der bestimm- esten Form, daß von den Mitgliedern des Finanz.Ausschusses der zweiten Kammer ein Antrag auf Verlegung des PolyiechnikumS nicht gestellt werden wird.
Darmstadt, 31. Januar. Die Nachricht vou der eventuellen Geneigt- )eit des Mtnisteral-Präsidenten des Innern, an die Stände eine Vorlage wegen Verlegung des hiesigen Polytechnikums nach Gießen gelangen zu lasten, ofern die Kammer einen diesbezüglichen Wunsch äußere, bedarf zunächst der
. gen mit der Eisenbahn, wo sie überhaupt in Gang kommen, immer in die blasse jener regelmäßigen und größeren Transporte gehören, welche doch sonst JaO begünstigenswerth befunden werden.
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daß r? "richtet h. «"brte» b,,r 'N jeder «Voll Mi,
Betreffend: Tie für Naturalvervsieguna her bewaffneten Macht im Frieden für den
Zeitraum für das Jahr 1876 zu gewährende Vergütung.
Das Grvßhcrzoglichc Kmsamt Gießen
an die Grostherwqlichen Blnqermeistereien.
fÜr ba8 N i» P*-6licirte Bekanntmachung des RelchskanzleramteS
ablnn und sonstige ~ .
1 w vumiethen unb .. , - - ... - —
'rden. ffio? lagt bk 3brem Bemessen in vorkommendcn Fällen mit.
Solche Ungleichheiten entspringen dem Mangel einer durchgreifenden Sub. fumtton der Artikel unter allgemeine Kategorien, wie denn beispielsweise in Grnungelung einer Rubrik „Farbwaaren" viele geringwerthige Farbeartikel zu ^n Normalfrachtsätzen unverhältnißmäßig belastet erscheinen, die hochwerthigen ^euzbeeren, als „Beeren, frische wie getrocknete", dagegen beanspruchen dürfen,
Kichmer MWKr
AnM- unh Amtsblatt für den Kreis Gießen.
auch frisches Fleisch einen langsamen Transport nicht verträgt und gleichwohl nach ermäßigtem Satze befördert iveroen soll. Ueberdem würden Milchseuduu-
1|*h| ijlvl' Erdfarben sind unter Elaste II A. gewiesen; die an Werth pro Centner ly* 7 ®ur in Ausiiahmefällen hinter ihnen zurücksteheuden Farbhölzer dagegen in - x* ^Blöcken unter II. C., gemchlen und geraspelt unter II. B. Noch auffallender Mm Vl^irb die Classification der meist geringwerthigen Erdfarben unter II. A. da- * * • .durch, daß selbst die im Durchschnitte beträchtlich werthvolleren Farbholzextracte A|||flHtiter II. B. gestellt sind.
rfH WH’ Endlich finden sich in dem Waarenverzeichuiß noch einige Anstrichfarben l * 1 mb Farbwaaren einzeln, und zwar sämmtlich unter II. A., eingereiht, so Blei. " Darytweiß, Zinkweiß, Mennige, Orseille. Warum, fragt man hier,
rt|l| denn nicht alle Farbwaaren hierher gewiesen? Warum hat man eine Hm
"v gabt ganz planlos durch Uebergehen der Normalklaffe eingereiht, so Lacmus, dkffen Werth dem der Orseille keineswgs voransteht, während man an Ofen- kt'varz (Graphit) gedacht und daffelbe nach II. C., refp. D. gewiesen hat, so auch das an Wohlfeilheit den Erdfarben noch vorangehende Frankfurter Schwarz, dm wichtigen Farbstoff der Buchdruckerschwärze, denn schwerlich wird man (schon die Ausnahme deutet darauf) daffelbe nach dem Wortlaute der Bestim- Wng „Ruß excl. Kienruß" gleich den Düngeartikeln tarieren wollen, obgleich „Beinschwarz" als „Knochenkohle" zwar nicht ganz so tief, wie „Knochenmehl |um Düngen", aber doch unter II. C. zu stehen kommt.
UebcrnaVme von len, sowie zm zer Lauten em )oljhandlung voi tzenstein, Hießen. |
4 biifißtS Detail-6^
Mit Brod. Ohne Brod. I
») für volle Tageskost ... 80 Pfennige, 65 Pfennige.
b) für Miltagtzkost ... 40 „ 35
Be.lin, den 1. Januar 1876.
v. Röder.
Mnnbund an die Ausschließung der Weintrauben von der Tarifklasse der Beeren, btn26.b.M TffP- ^ks Obstes.^ Aber wo bleiben die Fische ? Bücklinge und Stockfische sind •^rrbrrngtr eine Runter II. A., Häringe sogar unter II. C. classificirt, andere geräucherte oder " —.gefallene Fische, ingleichen alle frischen hingegen übergangen, d. h. der theuern
Normalklaffe zugewiesen! Es wiederholt sich hier das Mißverhältniß, welches UlUfl bei der Tarifirung der Weintrauben und Most, refp. Wein stattfindet. Der frische, rohe Gegenstand ist höher angesetzt, als der verarbeitete, als das Pro tuet daraus.
Ans den nämlichen Widerspruch stoßen wir bei dem Artikel „Milch", der in dem Waarenverzeichniffe fehlt, also der Normalklaffe zugedacht ist, während Butter, wie alle Fette und Käse, unter II A. rubriciren.
■ Tarifwirthschaft der deutschen Cifenbahnen und Rückficht genommen Sie werden o
die volkswirthschaftlichen Aufgaben der Eisenbahn- sollen. so daß gekochtes Leinöl
■brr tif Schlag , .. ..........................................,.......
r, f(fi rituelle in der Regel sogar als Eilgut versendet iverden müsse, so ist zu erwidern, daß
(Hieb flifrheä einen 1/tn.ii.impii rnriÄhörf nirbf hi>rfrzi.if unh .ileich^nntil


