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Anzeige- und ^Cmfsßfaft für den Kreis Hießen.

Sreihiil och 27. August

posilischer Theili

Deulschtuua.

Aus überliessen, 20. August, schreibt man derFuldaer Ztg." : Gestern wurde Pfarrer Houben von Balduinstein aus der Strafanstalt zu Zie­genhain entlassen. Wegen maigesetzlich r Vergehen verurthcilt, hat er im Gan­zen 437 Tage in verschiedenen Gefängnissen verlebt. und zwar 151 Tage zu Diez, 14 Tage in Limburg und 272 Tage in Ziegenhain. Ter Kirchenvor­stand und einige andere Manner seiner Pfarrei waren Tags zuvor in Ziegen­hain eingetroffen, um ihm das Geleite auf der Heimreise zu geben. In Kirch­hain schlosten sich mehrere Geistliche aus dem Tekauat Amöneburg an, um Houben bis Marburg zu begleiten. Dort barncn seiner einige Freunde aus N fiau, die zur Begrüßung gekommen waren; darunter Pfarrer Ibach zu Bill mar und Dr. Lieber, die bekannten Abgeordneten und Ccntrums Männer. Pfarrer Honben sprach sich sebr günstig über die rücksichtsvolle und humane Behandlung in Ziegenhain aus Es war ihm gestattet, sich selbst zn ünföfln gen und über seine Zeit nach Belieben zu disponiren. In dem Entlaß Scheine, dir jedem Sträfling beim Abgang cingehändigt wird, wird Houben ermchnt sich in Zukunft eines recktichafft-.en Lebenswandels" zu befleißigen und auf der Rückreisesich des Bettelns und anderer U..gesetzlichkciten zn enthalten."

Darmstadt, 23. August DeS Großheizvgs König!. Hoheit haben am 14. l. Mts. allergnätigst geruht: die Landgenchts-Actuare Georg Adam Röth in Herbstem, Wilhelm Siebert in Büdingen und Johannes Fe.ck in Laubach in dieser Reihenfolge an die Landgerichte Lorsch. Langen und Herbstein zu ver setzen und die Actuariats Aspiranten Johannes Conrad Beith aus Obcrnhausen und Carl Heinrich Glässing ans Michelstadt zn Landgerichts Aetuaren bei den Landgerichten Laubach bezw. Büdingen zu ernennen.

Darmstadt, 24. August. Se. König!. Hoheit der Großherzog machte gestern per Cxtrazng von Mainz aus eine Tour nach Groß-Gerau und kehrte am Abend wieder nach Mainz zurück, ivoselbst er noch bis zum 26. d. MtS verbleiben wird Bon ta wird er sich nach Hof Koniadsdorf (Oberhessen) be geben, auf dem Rückwege nochmals Friedb-rg besuchen, um am 2. September hierher zmückzukehren. Geb. Justizrath tt- Pistor, dessen Rame im ganzen Lande, ganz besonders aber in den Kreisen, in welchen er wahrend eineü lan­gen Lebens amtlich gewirkt hat, mit Ehren genannt wird, ist gestern eurem langen, schweren Leiden erlegen. Schon sein 50jährigeö Dienstjubiläum im Spätherbste verflossenen Jahres konnte er in Folge körperlicher Leiden nicht mehr activ begehen und wurde ihm zu tiefer Feier unter ehrenvollster Aner kennung seiner ausgezeichneten Wirksamkeit als vicljäbriger Stadtrichter der Residenz Darmstadt das Teeret der wohlveidienten Pensionirnng überreicht Doch was unabhängig von Diplomen, Tecreten u. s. w., die Liebe und Hoch achtung der Bevölkerung bis in die nnterftcn Schichten hinab für den ebenso humanen als gerechten Richter, wie für den zu allen Zeiten in jeder Richtung liberalen und cdeln Meirichen ist ein Denkmal, das sich der Hingegangene selbst errichtet hat und das hier nut seinem Rainen unzertrennlich verbunden blei den wird.

Offenbach, 23. August. Am vergangenen Donnerstag, den 19. d. Mts., fand vor Großh. Bezirksstrafgericht Darmstadt die Verhandlung in Sachen des Herrn Fabrikanten Haas gegen den römiich-katdolnchen Pfarrer, Herrn Stumpf, statt. Pfarrer Stumpf wird beschuldigt, in der Hildmann'tcken Wohnung dem Vorsitzenden der altkatholischen Gemeinte, Herrn Haas, die Prädikateschlecht" undabgefallen" beigelegt zu haben. Auf Befragen des Vorsitzenden blieb Herr Stumps bis zum Schluß der Verhandlungen bei seiner Aussage, daß er allein die Wahrheit sage, die drei Zeugen trotz ihres Zeugencideö die Unwahrheit, waü jedoch der Herr Staatsanwalt für eine irrige Auffassung ansah. Ter Gerichteuos verurtheilte Herrn Stumpf in eine Geldstrafe von 48 Mark und Tragung sämmtlicher Kosten.

Aus Starkenburg, 23. August, theilt man demMainz. Iourn." Mit:Bekanntlich sind die kachelischcn und evangelischen Pfarrämter in Star­kenburg und Oberhessen deswegen gezwungen, dieTatmftädter Zeitung" zu halten, weil daselbst der Civllstand noch von den Geistlichen besorgt wird- Dies wird mm mit nächstem Reujahr anshöreu und an die Bürgermeistereien übergehen, wie in Rheinheffen. Dadurch hört auch der Grund auf. die Darmstädter Zeitung" noch länger zu halten und aus den Kirchensonds zu unterstützen."

Berlin, 23. August. Der deutsche Botschaftsrath zu Konstantinopel, Herr v. Terenrhall, der mit Botschafts-Depeschen hier eintraf, ist wiederholt vom Staats-Minister v Bülow empfangen worden und kehrt in den nächsten Tagen nach Konstantinopel zurück.

Berlin, 23. August. Einem Wiener Telegramm derPost" zufolge

werden, auf Requisition der Staatsanwaltschaft in den öffentlichen Localen in Posen, in welchen das Blatt gehalten wird, mit Beschlag belegt worden. Es ist dieS in einem Jahre die dritte Beschlagnahme.'

Klogau, 19. August. Man schreibt derSchics. Pr." :Die Un­tersuchung wegen des Todes der sechs Füsiliere vom 58. Infanterie-Regiment wird mit größter Strenge geführt. Am Dienstag sind in Fraustadt die com- mandirenden Generale des 5. Armee-Corps und der 9. Division, v. Kirbach und v Ranch, zusammengekommen und haben jene traurigen Vorfälle zum Gegenstand ihrer Besprechung gemacht. Mit der Führung der bereits seit einigen Tagen eingelelteten Untersuchung ist der Divisions-Auditeur Abel betraut. (Hinsichtlich dieser häufigen Todesfälle bei Gewalt-Märschen ist, wie die Niederschi. Auz." schreiben, festgestcllt, daß sie außer durch Ueberanstrengung vorzugsweise dadurch berbeigeft'chrt worden sind, daß den Truppen verboten war, wahre: d des Marsches Wasser zu trinken. Erst in den Kriegen hat man sich von der Schädlichkeit dieses Verbotes überzeugt, da sich herausstellte, daß Leute, denen es gestattet war, den druck Transpiration verloren gegangenen Wassergehalt des Körpers wieder zu ersetzen, in der größten Hitze leistungs­fähig und frisch blieben, während sich nack starker Transpiration ohne Ernenc- rung des verloren gegangenen Wassergehaltes des Körpers sehr bald Entkräfti­gung, ja in vielen Fällen selbst ber Tod einstelltc.")

ÄttS Kurticffcn, 23. August. Wie 'man hört, will der Cabinets- Lccretär des verstorbenen Kurfürsten, Herr A. Schimmelpfing, sich demnächst zur Verbüßung der ihm vom Kreisgerichte Rotenburg wegen Masistäts- und Kanzler-Belerdigung zuerkannten sechsmonatlichen Festungshaft (wegen eines in denHess. Blättern" im Jahre 1873 abgedruckten Artikels:Tas alte nd das neue Recht") freiwillig stellen, um feinen Aufenthalt m Preußen zu ermöglichen.

Fulda, 25. August. Gerüchtweise verlautet, daß der katholische Geist­liche und Redactenr der ultramontauenFuld. Ztg.", Dr. W. Arenhold, sich den Staatsgesetzen unterworfen habe.

München, 24. August. Auf Einladung deS dcntschen Kaisers wird der Prinz Leopold von Bayern den größeren Ucbungen des Garde-Corps bcü wohnen, welche am 1. und 2. September bei Berlin statifinden.

üeflerreich.

Wien, 24. August. DiePolit. Corresp." bringt Ausführlicheres über die Ereigniffe in der Herzegowina und Bosmen, wovon hervorzuheben ist: Ter für heute vorbereitete Angriff der Insurgenten auf Trebinje unterbleibt vorläufig in Folge Weisnngen aus Cetinje. Vorgestern sind in Kiek zwei wei­tere türkische Rizam-Bataillone mit Redjib Pascha, dem neuen Befehlshaber der Truppen in der Herzegowina, ausgeschifft worden. Aus Bosnien flüch­ten zahlreiche Familien mit Hab und Gut auf österreichisches Gebiet.

Wien, 24. August. DiePolit. Corresp." bespricht die jüngste Kund­gebung derTimes" bezüglich der Stellung Englands zur Herzegowina. Frage. Dieselbe constatirt eine Annäherung Englands an die in Konstantinopel vertre­tene Politik der Rordmächte und bemerkt, daß dagegen von einer Absicht des britischen auswärtigen Amtes, die Anschauungen der Drei-Kaiser-Mächte in der Herzegowina- und Bosnien - Frage durch Ansinnen consorm den neuesten Vor- chlägcn derTimes" überflügeln zu wollen, an unterrichteter Stelle nichts bekannt und auch kaum anzunehmen sei, daß England der Pforte etwas zu- muthen sollte, woran die Rordmächte bei den bisherigen in Konstantinopel gemachten freundschaftlichen Anerbiktnngen nicht entfernt gedacht hätten.

8chweiz.

Bern, 22. August. Ter Regierungsrath dcs Cantons Bern beschloß auf Antrag der Erziehungs - Direction, zum Zwecke der Hebung des Primär- schulwesens in den katholischen Gemeinden des Jura einen jährlichen außeror­dentlichen Credit von 10,000 Frcs. zu bewilligen, welcher nach seinem Ermeffen mtbcilt werden soll. Außerdem soll der Regierungsrath ermächtigt fein, die Gemeinde Baarlcistung jener Gemeinden zu erhöben, wo es das Jntereffe der Schule erfordert. Tiefe Bestimmungen sollen aber nur so lange Geltung haben, biß das Schulwesen m den fraglichen Gemeinden von feinen Schäden flfbfilt ist und mit den Anforderungen der Bundesregierung an die Cantone in Einklang gebracht fein wird. So lange auf die Schulen im katholischen Theile des Jura die 10.000 Frcs. zur Verwendung kommen, soll der für arme Ge­meinden ausgesetzte Credit von 35 000 Frcs. ausschließlich auf die armen Ge­meinden des übrigen Cantons Bern verwendet werden. Tie Hebung des Schulwesens im Jura ist jedenfalls das beste Mittel, ihn von bei. römischen Schlingen zn befreien.

knüpfte die Pforte an die Annahme des Vermittlungs-Vorschlages der Drei-j Kaiser-Mächte die Bedingung, daß die Insurgenten während der Waffenruhe nichts gegen die Souveraiiietär des Suita s unternehmen dürften und die Machte sich dafür verbürgen müßten.

Berlin, 24. August. DieOstdeutsche Ztg." meldet vom 23. August: Die Nr. 189 des KrakauerCzas" ist gestern wegc . er er Correspoi denz aus Posen, in welcher der König, der Landtag, die G»richte, die Staatsan­waltschaften und der Ober-Präsident aufs Heftigste geschmäht unv angegriffen

/ran&rcicö.

Paris, 23. August. Die französische Regierung wird gegen die vom Grafen Stolberg angeführte Pilgerschaar, die in Lourdes fcaß Sauvez Rome et la France singen will, nur Polizeimaßregeln ergreifen, um Ordnung zu Haiti!'. Der officlöseMoniteur" sagt darüber, deutschen Unteribauen könne der Eintritt auf französisches Gebiet nicht grundsätzlich gewehrt und ui Paris und Lourdes das nicht untersagt werden, was unseren Gesetzen gemäß ist; aber