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Jun! 1875. reintzreckner.
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t.'qlich, mit Art. i*-yme Montags.
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Anzeige- und Htmtsfitaü für den Kreis Hießen.
Mo. 145.
Lamstag dc» 26. Juni
Amtlicher Theil.
IM».
Bekanntmachung.
Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjäbrig Freiwilligen.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen woUcn und im Großherzogthum Hessen iiad) §. 20 der Militär-6rsatz-Jn- firuction vom 20. März 1868 (Reg.-Blatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unters Berücksichtigung ter 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militär-Erjatz-Jnstructioii brs
zum 1. August 1875
bei der unterzeichneten Commission einzurcichen, falls sie sich der im Scpiembrr 1. I. stattfindenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.
Der Meldung sind beizulegen:J
a) ein GcbnrtSzeugniß;
bj eine beglaubrgie Einwilligung des Vaters oder des Vormundes;
c) ein Unbeschollcnhcitezcugnlß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Prcgvmnasien und böheren Bürgerschulen) von dem Director bezw. Rector der betr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei Obrigkeit anszu- frcUen ist
Außerdem ist mit dem Meldungsgcsuch ein curriculum vilac zu verbinden.
Bei Richtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulasiung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden. Der Prüsungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vorgenommen wird, kann erst später FLfannt gemacht werden; eine speeielle Einladung erfolgt nicht. Tie unterzeichnete Commission mächt außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam:
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welcheni das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Mit der Anmeldung um Zulasiung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.
Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatz Behörden 3. Instanz wieder verliehen werden, wenn der bethciligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loos- nummer disponibel geblieben ist.
Im letzteren Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann cintreten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der be- theiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, sormirt wird.
Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind (an die zuständige Ersatz-Com- Mission zu richten.
Darmstadt, den 15. Juni 1874.
Großherzogliche Prüfungs - Commission für einjährig Freiwillige, von Hessert.von Marquard.
Es wird den Lehrern der Bezirke bZrofi-Linden und Lollar hierdurch zur Kenntuiß gebracht, daß die für den 5. und 13. Juli angefetzten Con- ferenzen aussallen und dieselben Ende Juli oder im August nachgehalten werden.
Gießen, den 25. Juni 1875.
Büchner, KreiSschul-Jnspector.
politischer Theil.
Tafe antreten muffen.
Pistolenzweikampf und tadelt entschieden, daß die Vorstände des Corps, welchem
Präsidenten wird das in Gulden ausgedrückte Papiergeld deutscher Staaten
Wien, 24. Juni. Laut neueren Bestimmungen findet die Zus.rmmen-
verantwortlich", daß es für angezeigt hält: „Der Thätigkeit der betreffenden Verbindungen so lange ein Ziel zu setzen, blS sie Gewähr gegen Wiederkehr
der Erschssiene angkhörte, nichts Eiligeres zu thun gewußt haben, als dem Betreffenden davon Mittheilung zu machen, welche Corps ihm in der nachgesuchten Ausnahme als Bursche ein Hindermß bereitet haben. Daß dieses Duell, wie
vom 1. Juli ab nicht mehr an den öffentlichen Kaffen Elsaß. Lothringens in Zahlung angenommen. Tw Banknoten deutscher Privatbanken verlieren im
solcher Fälle geben."
AuS Elsasi-Lothringen, 21. Juni. Durch Verordnung des Cher»
vorgerufen wurde, erscheint dem genannten Blatte „als so bedenklich und un
schön andere, „durch einen Dertraucnemißbrauch" eines Corps-Vorstandes her-
B. L." bespricht den jüngst in Heidelberg sich abgespielten
der hervortreten. , ,
Berlin, 24. Juni. Das Karnmergericht vcrunhcilte den Grasen Arnim wegen vorsätzlicher Beiseitschaffung ihm anvertraurer Urkunden zu 9 Monaten
Tloitffrhfinh Gefängniß, wovon 1 Monat als durch die Untersuchungshaft verbüßt zu be-
,UCUIJU)lullUe trachten ist. TaS Vergehen der Unterschlagung und ein Vergehen gegen die
Ingcnheim, 24. Juni. Die Parade zu Ehren des Kaiser- von Ruß- öffentliche Ordnung erklärte das Kammergericht als nicht vorliegend.
land wurde heute Morgen "bei Darmstadt abgehalten und von dem Kaiser bei Aus Bayern, 23. Juni. In Regensburg ist unter dem Militär eine strömendem Regen abgenommen. Derselbe war ohne Mantel erschienen. Prinz Art Gelbsucht epidemisch ausgetrcten, weshalb die Mannschaften in andere Lo- Ludwig commandirte. Ter Großherzog, Prinz Alexander und Prinzessin Lud- calitmen dislocin werden. Ein Bataillon hat sogar ein Feldlager außerhalb Wia wohnten der Parade bei. Rach der Parate begab sich der Kaiser Alexan- der Stadt bezogen. Tie Ursache dieser KrankheitSerscheinungen will man in nach Bickenbach. begleitet von dem Prinzen Alexander und dem Prinzen verdorbenen Menagevorräihen finden.
Ludwia iind bearüßte daselbst den um 1 llbr angekommenen Kaiser Wilhelm. Aus Baden, 23. Juni. Tas Oberhofgericht in Mannheim hat die
Ludwig, unb begrüßte daselbst den um 1 llbr angekommenen Kaiser Wilhelm. , .
Nach der Tafel, welche auf dem Schloß zu Jugendelm statlfindet, kehrt Kaiser Richtlgkeitsbesckwerde Llndau's von Heidelberg in der bekannten Orgelentfer- Wilbelm nach EmS zurück. " ' nungsaeichichte verworfen^ so daß nun Lindau und sein Genoffe Benz ihre Ge-
Iugcnhenn, 24. Juni. Vor dem Schloß wurde Kaiser Wilhelm sängnM bei seiner Ankunft von dem Gemelnderakh und zahlreichen Mitgliedern deS — Krieger-Vereins mit Hochs empfangen und von Damen mit Blumenspenden
b^^Derlin, 22. Juni. Wie aus Brünn vom 21 d. MtS. gemeldet wird, hat der größte Theil der Arbeiter die Arbeit eingestellt. Eine kleine Partie derelben arbeitet wohl hier und da, doch sind diese Ausnahmen sehr gering und betreffen nur ältere Arbeiter, die Jahre lang in derselben Fabrik beschäftig si„d. Die mechanischen Webftühle, welche von Frauenzimmern bedient werden, arbeiten zumeist, doch kann auch hier eine Fortsetzung der Arbeit nicht ’ verbürgt werden. Die Fabrikanten halten Abends wieder eine Versammlung,, um sich ihre gegenseitigen Wahrnehmungen mitzutheilen. Eine Hauptschwierigkeil bietet es. daß die Fabrikanten keinesfalls die Berechtigung de? bestehenden Arbeiter-Comites anerkennen wollen und jeder der Fabrikanten die Unterhand- lunaeii nur einzeln mit seinen Arbeitern führen will, worauf die solidarisch ver- bundeneii Arbeiter nicht eingehen wollen Tie Vertrauensmänner der Fabriken Reichslande ichon vom heutigen Tage an ihre Gültigkeit als gesetzliche Zah- erhielten für Rachmittag Vorladungen zur Polizei. ' lungsmittel. Trotzdem diese Termine etwas kurz bemeffen sind, wird die Ver-
V Berlin, 23. Juni. Die letzte deutsche Juni-Rote an Belgien wird in ordnung des Ober-Präsidenten in geschäftlichen Kreisen allgemein beifällig auf- politischen Kreisen ziemlich allgemein dahin aufgesaßt, daß die Sache im genommen, da somit ein weiterer Schritt zur Regelung der hiesigen Aünzver- Wesentlichen erledigt sei, wenn keine weiteren Einmischungen belgischer Unter- bältninc gethan ist. Tie Guldenwährung schließt sich weder an das Thaler- noch tbanen in inneren Streitigkeiten Deutschlands stattfinden. AndernsallZ würden Franken- uock Markensystem an und konnte sich daher die einheimische Bevöl- allerdings die bezüglichen Forderungen der früheren deutschen April-Rote wie^ kerung nie mit ihr befreunden.
Oesterreich.


