-
'OÜrt irtl : tin 1 unb »«Ul [tin j ig A
5 V
*9
16 ^nnftibt
,n »öthiflfn rn» junget
3 Comptoir "chästs 0(6: ^te yfudit, 'M mau bei irmcbtn.
>sie
*l **er Specialanl *> Wilhelmi-
, (426
Jiiderten. hkt iiieL) Restauration. 'Is >G >r zu 24 u.36fT.
1 iedcr Tageszeu Weine. ' peM-Bler. cr Aepfrlwcin. ßegelbahn, >cht.) ^leidmnacherin \ werben Kleiber
el bei Hem Neustadt, unentgeltich mit jjtn des Krönten tttaiü bei (Ebtmie _______________(316 efuebt.
en Fübri'kpcschöst iibißen Vork'nnlk Munn eint Lehr- cs bei bei Lxp-
bwond.
ei allen Krank- e bei Kopfhaut, 'ende auf Fran- tuib franco.
Bühligen, , Billa Ml'gen
llegeftich.
NN, bei seine Lebn irengeschSft W einem Eisentzb > Nbe>r.s, in Su vr. 1. Marz b. J Hause fürW i ssngios-Gelch2N!
Jr 10 postlage^ j
16 i
rschc ö"rf y
iöt*
dmIHd-üE
-jtfwtngaflL- r&L& rsnüws* ®n(6L ir Näheres oc>
PrelS vierteljährlich 2 Mark rOPf. mitDringerlobn. Durch die Post bezogen oierteljöhrlich 2 Mark 60 Pfennig.
Gießener Anzeiger.
Erscheint taglick, mit Mu<< nabme MontagS.
Expedition: Canzletberg, Ltt. B. Nr. k.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
Dienstag den 26. Januar
K<». «1.
Amtlicher Th eit.
1S75.
Gießen, am 21. Januar 1875.
Betreffend: Die Aufnahme von taubstummen Kindern in die Taubstummen-Anstalten.
Das Grvßherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grosiherzoqlicben Bürnermeiffereien und die Schulvorstände deö Kreises.
Das im Abdruck nackstehende Ansschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern zu Nr. M. d. I. 7772 theilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und entsprechender Belehrung der Eltern taubstummer Kindern mit.
v. Röder.
Zu Nr. M. d. I. 7772. Darmstadt, am 12. Januar 1875.
Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern
an die Großherzoglichen KrrisLmter.
Zur Beseitigung verschiedener mit der mehrmaligen oder verspäteten Aufnahme von Taubstummen in die Taubstummen-Anstalten verbundener Un- zuträglichkeiten seben wir uns veranlaßt, folgende Bestimmungen zu treffen:
1) An die Stelle der durch unsere Verfügung vom 16. Juli 1855 — Amtsblatt 32 — ungeordneten zweimaligen Ausnahme von Taubstummen im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres, tritt in Zukunft nur eine einmalige Aufnahme zu Anfang eines jeden Schuljahres (Art. 20 des Gesetzes vom 16. Juni d. I., das Volksschulwesen im Großherzogthum betreffend.) Eine Dispensation von diesem Aufnahme-Termin kann nur in ganz besonderen Fällen durch die Ministerialabtheilung für Schnlangelegenhciten erthcilt werden.
2) Die Ausnahme erfolgt stets, auch wenn das betreffende Kind bereits das achte resp. neunte Lebensjahr überschritten haben sollte, auf die jDauer von sechs Jahren, es sei denn, daß dasselbe nicht bereits anderweitigen Unterricht genoffen hat, in welchem Falle nach Vorlage der betreffenden Direction Dispensation stattfinden kann. — Sie wollen diese Anordnung zur allgemeinen Kenntniß bringen und die Eltern taubstummer Kinder durch die Schulvorstände noch besonders daraus aufmerksam macken lassen, daß eine verzögerte Aufnahme niemals von der Verpflichtung eines sechsjährigen Schulbesuchs befreien kann, daß die Eltern vielmehr ausdrücklich diese Verpflichtung beim Eintritt ihres Kindes in die Anstalt zu übernehmen haben.
v Starck.
* A chenbach.
Bekannt in a ch u n g.
A. In der Grofih. Landesirrenanstalt:
für die I. Klaffe auf 770—980 Mark,
für die I. Klaffe aus 860—1150 Mark,
//
11
Mit Bezugnahme auf unsere in der Darmstädter Zeitung erschienene D-rkarmtmackung vom 30. September 1865 und 17. Februar 1866, sowie unter Hinweis auf die Bestimmungen des §. 16 deS Regulativs über Aufnahme und Entlastung der Pfleglinge in der Großh. LandeSirrenanstaltZ- vom 21. August 1865 (Rcg.-Blatt Nr 43), bezw. des §. 14 des-Regulativs über die Ausnahme und Entlastung der Pfleglinge in das Großh. LandeS- bofpital vom 9. Januar 1866 (Reg.-Blatt Nr. 6) bringen wir zur öffentlichen Kcnntmß, daß, statt der seitherigen Beträge, mit Wirkung vom 1. Januar l. I. an die zu entrichtenden Pfleggelder mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern wie folgt festgesetzt worden sind:
A. In der Grofih. LandeSirrenanstalt: B. Im Großh. Landeshospital:
„ „ II „ „ 520-770
„ ,, HI- # n 270-450
Darmstadt, am 15. Januar 1875.
450—680 „
220—370 „
tf 11 II //
// HI* i»
Großherzogliche Provinzial-Direction Starkenburg. K ü ch l e r.
Gießen, am 22. Januar 1875.
Betreffend. Die bei Versendungen innerhalb des deutschen Reichspostgebietes zu beobachtenden Vorschriften.
Das Grotzherzvgllche Kreisaml Gießen
an die Großberzoglichen Bürgermeistereien und die Schulvorstände des Kreises.
Von dem Kaiserlichen General-Postamt des deutschen Reichs ist eine neue Auflage der
„Nachrichten für das correspondirende Publicum bei Versendungen innerhalb des deutschen Reichspostgebietes"
veranstaltet worden, deren allgemeinste Verbreitung im Interesse sowohl des Publicums wie auch der Postverwaltung gelegen ist. Indem wir Sie darauf aufmerksam machen, daß Exemplare dieser „Nachrichten" für 10 Pf. per Stück bei jeder Postanstalt, sowie bei den Briefträgern und Landbriefträgern zu erhalten sind, bemerken wir zugleich, daß eine Anzahl Exemplare bei uns, soweit der Vorrath reicht, gelegentlich in Empfang genommen werden können.
I. V. d. K.:
vr. Hoffmann, Negierungsrath.
politischer Theis.
an die Admiralität eingelaufen. Der Eommandant
Dagegen stimmten nur das Centrum, die Social Demokraten, die Elsäffer
richten vom „Nautilus
' <r\ ffrfi von 771 Mark 43 Pfennig; dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Birstein steht
«UClllJuJillllu. das Präsentationsrecht zu.
Darmstadt, 21. Januar. Die Nr. 3 des Großherzoglichen Regierungs- Berlin, 22. Januar. Gestern Abend sind die erster^ officiellen Nachblatts hat folgenden Inhalt: ... ,
1. Gesetz, betreffend das oberste Verwaltungsgericht. !Zembsch meldet, daß er am 14. d. eine Recognoscirung gegen Zarauz ausge-
2. Bekanntmachung Großherzoglicken Gesammtministeriums, die Zusam- führt, aber ohne einen Lchuß abgeseuert oder eine Landung bewerkstelligt zu mensetznna des Staatsratbs betreffend haben. Nach der Recognoscirung ist der „Nautilus" noch am selben Abend
3. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Ein- im Hafen von Peffages eingelaufen, wo er noch jetzt vor Anker liegend, die tritrsgelder und die Beiträge zur Civildiener-Wittwenkaffe betreffend. übrigen deutschen Kriegsschiffe erwartet.
4. Bekanntmachung Großherzoglicker Commission für Post-Angelegenheiten, Berlin, 22. Januar. Der Reichstag erledigte zunächst mehrere Num- die Einführung der Markrechnung bei dem Persondnpostverkehr betreffend. mern der Tagesordnung, betr. Uebersickten von Einnahmen, Ausgaben, Etats-
5. Coucurreuzeröffnungen. Erledigt sind: die erste evang. Scklilstelle zu Ueberichreitungen und andere ähnliche Vorlagen nach den Anträgen der Refe- Vielbrunn mit einem jährlichen Gebalt von 771 Mark 43 Pfennig; dem Herrn renien durch Erthetlung der Techarge. Hierauf passirte das Landsturm-Gesetz Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-die dritte Lesung und wurde das Gesetz nach den Beschlüffen^der zweiten Lesung Schönberg steht das Präsentationsrecht zu; die erste evang. Schulstelle zu'schließlich bei namentlicher Abstimmung mit 198 gegen ^84 Stimmen angenom- Brensbach mit einem jährlichen Gehalt von 857 Mark 14 Pfennig; dem,men. Dagegen stimmten nur das Centrum, die^Locial Demokraten, die Elsäffer Herrn Grafen zu Erbach-Erbach steht das Präsentationsrechr zu; die zweite'-und der Abg. Sonnemann. Eine Resolution ^uncker^s auf gesetzliche Regelung evang. Schulstelle zu Brensbach mit einem jährlichen Gehalt von 771 Mark der Unterltützunz für die Familien von Landwehr-Männern wird ebenfalls an- 43 Pfennig; dem Henn Grafen zu Grback-Erbach steht das Präsentationsrecht genommen. Das Gesetz übet, die Ausübung cer ini'utärischei^ ontrole über die zu; die zweite evatig. Schulstelle zu Geinsheim mit einem jährlichen Gehalt Personen des Beurlaubten-Standes wird ohne Debatte in dritter Lesung ge-


