Einzelbild herunterladen

AM

Gichmer Anzeiger

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

ISIS.

Samstag öcii 24. ^lstril

Ko. 94

Gießen, am 19. April 1875.

2 War!

ff.MÜBvb'fttUt«. D».ch W DHI kW* ttatdliltU* I ®ert 60 tfteni|.

LxaJL*, Bit «** nehme QauM|4.

#p*bllie* : 6ee|l<il<tg,

^'Wv

<ntn

JUfleloffen.

Ht f,lr Ne

Jai*d io Giesset

^«llthank, ich«.

-haft.)

Jflrfafe ist eröffnet ,rf- jederzeit in bm c b von 9- 12 Ubr Ä mmen. Vnzin'stmg 4*

Betreffend: Ausprägung von Reichtzsilbermün-en. hier insbesondere verstärkte Einziehung der Guldenslücke.

öds Grokhkr^vglichk > r r i a d ui t Glesien

an die Gemeindeeinnehmer.

Gioßberzoaiiches Min.sterium M Innern hat die in unserem «»«schreiben vom 1. v. V. enthaltene Bestimmung nunmehr dahin -usgedehn. daß die Gemeindeeinnehmer all« bet ihnen eingehende» Münzen süddeutscher Währung, Fälle absoluter Rothwend.gkeit ausgenommen, nicht wieder au-zugeben, sondern dieselben aeaen Ersatz in Reichsmünzen an die nächste Emlösuugskasse abzuliefern haben. . . . , . ,

Indem wi/ noch bemerken, daß diese Mafien sich in der Lage befinden werden, den Umtausch süddeutschen Geldes in Reichsmunze sofort zu bewirken, empfehlen wir Ihnen genaue Beachtung, v. Röder.

-------- - " ~~ " 1 Gieße n, den 21. April 1875.

H. Wagner, ßontroleur.

ehliing.

ifuni hiermit die er^r iff errichtet 6obi.

reell und billigst Beier

Achtungsvoll

Karl Pfaff

ncr Eltern, Kaplane-

junge, welcher bas et:n. cn roitl. kann unter" f in die Lehre treten bei I. Schneider, «firm ordentlicher flnfibc fJ igtr Äuchöinder -r n

nil Adam,

Strwe Tchvv^arbe t RhemwenvVerfoa ,u 24 und 27 fr., G» ringe in

V. Alt ^MtboMe^

er in Giessei Cafe Leib-I itagH 7 t(5Mb U*«®* u: r! .

4 yen »»«Dr'64e,i|1

$ e t f ' ®jrt* a Nor- Sri E»vL tV' V «Ts fa.

W dl

pr. *'*' fr.*

Betreffend: Die Ableistung des Verfassungseides. , , , . x m n

Das Großhcrzogllchc Krcisamt Gtißen

a» die (Siroilbcrioilid'cii Büraermeifteieien der Gemeinden des Stndk- und Lcmdnerichköbezirks Gießen.

Dir Ableistung de« Verfassungseides drr seit November v. I. aufgeuommenen Ortsbürger, sowie derjenigen, welche sich, ohne OrtSburger zu werden,

»« » den 10. M.i 181». B.rwi«.,« 10 Ubr,

in dem ^*Aou^"?e^et^e^ zu diesem Termin vorladen und daß dies geschehen, unter Einsendung deS Verzeichnisses der Vorgeladenen,

unS vor dem Termin anzeigen oder berichten, daß Niemand vorzuladen ist.

galten sich dergleichen Personen auswärts aus, so ist der Aufenthaltsort auzugeben.

v v. Röder.

Gießen, am 21. April 1875.

Betreffend: Die Ableistung deSVerfassungSeideS. , . x /Ti C - -

Das Großhrrzoglichr Krcisamt Gießen

an die ®i0H(?erwi)lid)cn Bürgermeistereien der Gemeinden des LandqerichtaberirkS Lich. ^Mit Ausnahme von Birklar und Mufchenheim.)

Die Ableistung des VerfafsungseideS der seit November v- I. aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen, welche sich, ohne Ortsburger zu werden, seit der bemerkten Zeit verheirathet haben, soll in Uhr

Donnerstag bcn 13. 9x<ii 1875, SooTmtftdßv 10 upt/

in dem^RathhauS ^Mde^Personen zu tiefem Termin °°,loden und daß dies geschehen, unter Einsendung eines Verzeichnisses der Vorgeladenen, uns vor dem Termin anzeigen oder berichten, daß Niemand vorzuladen ist.

Halten sich dergleichen Personen auswärts auf, so fit der Aufenthaltsort anzugeben.

v. Röder»

t*

politischer Theis

der Hand der kirchlichen Behörden liegt es zunächst, den Frieden mit dem

Deutschland.

In einem wesentlichen Punkte unterscheidet sich derselbe von dem früheren, näm-

Nicht um Sachen des Glaubens und des Gewissens handelt es sich bei diesen

so weit

wtoeriegucy targnya.. v-u ,, Standpunkt aus selbst- reitwillizst zugestimmt worden; man verspricht sich auch davon viel für das

schliffen worden sind, um «nen ch F Uebeneiiaunaen in führen Gesetz, daß der Entwurf ruvvr der öffentlichen Kritik unterbreitet werden soll, mörderlichen Kamps gegen Religion und religiös ,Ueberz« gungen zu suvrew , tz, ° unterscheidet sich derselbe von dem srüheren, nam.

Lachen des ^lauvens u»c ves " ni taTin ba6 das TransxortreLt nicht wieder ausgenommen ist, sondern nur

Gesetzen. Glauben und Gewisse., ' - S^emewsser a« öff/l^Recht behalten w,rd. Tas erstere ist der Revision des Handels-

LL . ^r Kirchen-«» ee^nbnt^ so° demStaat em gewisttr N da man Bedenken trug, die bisherige Einheitlichkeit

wen aS^Hnlberen', ie,t nol foZn'^'»eebt bfteb^n Normen. In der Behandlung des TransPortrecht« ,rn Handelsgesetzbuche zu durchbrechen,

anlehnen.

DaS deutsche Eisenbahngesetz ist im ReiLS-Eisenbahnamte fertiggestellt und der vorläufige Entwurf soll demnächst der Oeffentlichkeit übergeben werden. Gleichzeitig wird' die Einladung an die betr. BundeS-Regierungen zum Zusam­mentritt von Commifiarien bebufs Dorberathung des Entwurfs ergehen. Von allen darum angegangenen Regierungen ist diesem beabsichtigten Vorgehen be-

* " ; man verspricht sich auch davon viel für das

Staate zu erhalten \M

Main;, 22. April. Die heute außerordentlich zahlreich besuchte Gene­ral-Versammlung der Hessischen LudwigsbahmGesellschaft genehmigte die Anträge des VerwaltungS-Raths auf 6 pLt. Dividende, 250,000 fl für den Erneue- rungs-FondS, 44,000 fl. Vortrag auf neue Rechnung, genehmigte ferner die mit der Großb. Hefi. Regierung wegen Erbauung der Ergänzungs-Linie, sowie mit der Stadt Mainz wegen der Bahn-Umführung abgeschlossenen Verträge unter den vom Verwaltungs-Rath vorgeschlagenen Bedingungen und ermächtigte den Verwaltungs-Rath zur Anlegung von Zweigbahnen nach induftriellen Eta­blissements und zur Aufbringung der für diese Bauten erforderlichen Mittel.

Berlin, 21. April. In etwa 14 Tagen beginnen im ReichS-Eisen- babnamte die Verhandlungen der vom Bundesrathe beschlossenen Euquöte-Eom- mfiston über die Reform der Eisenbahn - Tarife. Die Bundes-Regierungen, welche durch den Reichskanzler zur Theilnahme an den Beräthungen aufgefor­dert sind, haben jetzt sämmtlich die Mitglieder der Commission bezeichnet. Dieselbe wird sich nun constituiren, das Frageprogramm berathen und die Reihenfolge der zu vernebmenden Sachverständigen und den Zeitpunkt ihrer Vernehmung seststellen. DaS im Reichs Eisenbahnamte entworfene Programm rrmsaßt einige dreißig Fragen, welche sich genau an die Dundesraths-Beschlüsse

Darmstadt, 21. April. Wie wir vernehmen, wird die diesseitige Instruction zur Ausführung des Reicks-Impfgesctzes vom 8. April in den näch­sten Tagen veröffentlicht werden. Gleichzeitig dürften die neuen Formularten für die ^mpfliften, Impfscheine u. s. w. zur Verwendung kommen, und es wird dann etwa von Mitte Mai an mit der ersten Gelammt-Impfung nach dem neuen Verfahreii vorgegangen werden können.

Darmstadt, 21. April. Die .Darmst. Ztg." ergeht sich in Betrach­tungen über die in beiden Kammern bezüglich der Kirchen-Gesetzentwürfe erzielte Uebereinstiminung. Nachdem da« Blatt h-rvorgehoben daß, w-nn die Gesetze demnächst publicirt weiden, wieder eine staatsrechtlich unanfechtbare Norm kür die Beiiehunaen zwischen Staat und Kirche vorhanden sei, woran es bis etzt aefehlt habe fährt daffelbe fort:Bet aller berechtigten «zreude über das Eraebniß der Kammerveihandlunzen können wir freilich nicht übersehen, daß die'Kirchen - Gesetzentwürfe in gewissen kirchlichen Parteiell unsere» Landes sehr cntsckiedene, wie eS fast scheinen könnte, unversöhnliche Gegner zäblen, und die Regierung wird sich darauf gefaßt machen müssen, bei der demnächstigen Ausführung der Kirchengesetze jene Gegner in voller Waffenrüstung gegen die­selben vereinigt zu finden. Wir zweifeln indessen nicht, daß der alsdann un­vermeidliche Kampf durch den Sieg der Staatsgewalt schließlich zum Frieden führen wird. Der beste Bundtsgenosse des Staates in diesem Kampfe wird cber die in immer weitere Kreise der Gegner durchdringende Erkenntviß sein, daß was auch die Kammerverhandlungen über die Kirchen-Gesetzentwürfe un­widerleglich dargetban haben die Waffen des Gesetzes nicht etwa dazu ge- _ . ___o ___i __ fi - . *T. 4i AttÄ MTTr