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------ Gießener Anzeiger.
Anzeige- und ^(mtsölait für den Kreis Hießen.
JW<». hm Freitag dkli 17. December r?r:r.
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Amtsicher Theit.
(Sieben am 14. December 1875.
7’ e 1 r c! f f t n b : Vei einbarung von Ave»sionalrrrgütungen mit den Gemeinden für Benutzung brr Von
Das Großherzagilche Kreisaint (ließen
(in die Äsoscherzoiilichen Bürqermeiftereil'N
VUt Bezugnabmc auf ba« nachstehende AuSschreiben Gro berzogltchen Mi listerlum« de« Innern fordern wir Sie auf, innerhalb 8 Tage» zu berichten, ob Ihnen bk Kündigung de» in Rede sieheuden Uebereinkommen« zugegangrn ist v. Röder.
B r i r e s f tn b : Wie oben
Darmstadt, am 9. December 1875.
dasselbe be-
Kreise« die
Zügle ch but und die Kaiserliche H)ber-Post»Tirectkon da« verzelckniß der Gemeinden, welchen gekündigt worden ist, unter dem Ersuchen mitgetheilt, züglich seiner Vollständigkeit prüfen zu lassen
Indem nm Ihnen hnivvn Mittheilung machen, beauftragen wir Sie, sich zu verlässigen, ob sämmtlichen in Frage kommenden Gemeinden Ihres genannten Uebcrrinkommen gekündigt worden sind, — und uns von dem Ergebnisse Ihrer Erhebungen baldigst Anzeige zu erstatten.
Mimstmmn des Innern
(in die Sronbertoqhdicn Kreisämter.
2'on der Ka fcilichen Lber-PoN Tirectivn zu Darmstadt sind wir in Kenntnlsj gesetzt worden, daß die seiner Zeit von der vormaligen Direction der Grotzberzog. lichcu Posten mit bui Gemeinden abgeschlossene bneinkommen bezügl'ch der Bezahlung von Bauschsummen für die poito und gebührenireie Beiörde>ung der Postfen« düngen im Auftrage des Kaiserlichen General Postamts mittelst Schreiben vom 26. v- Mts. den betheiligten Gemeinden refp Bürgermeistereien dergestalt gekündigt ivarden sind, büß solche mit 2lblaur de« Jahres 1-76 außer Jf;aft irelen.
v Starck. v- G a g e r n.
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Politischer Theit.
Deulschlany.
Darmstadt, 14. December. Die Landes-Synode nahm heute die zweite Lesung des Entwurfs eines Kircke»gesetzeS, die Vornahme der kirchlichen Trauung betn, vor. Rach langer -Debatte, in welcher es sich vorzugsweise um § 9 der Vorlage hantelte und in welcher die bereits bei der ersten Lesung so scharf hervorgetrelen.n priucipiellen Verschied.nhetken hinsichtlich der Traunngs formet abermals auftauchten, wurde der Entwurf in der Fassung der ersten Lesung angenommen. Es folgte hierauf Berathung über den Antrag des Abg. Schröder auf Abschaffung der Stolgebühren.
Abg. Köllner hatte Vertagung der Derathung beantragt, die Synode beschloß jedoch nach dem Antrag des Finanzausschusses, das Kirchenregimcnt zn ersuchen, daffelbe möge die Dekanate anweisen, die sämmtlichen evangelischen Kirchenvorstände des Großherzogthnms zn einer nach Anhörung der Kirchenge- meinde-Lertretungen abzugebenden Erklärung darüber aufzufordern, ob die ®e meinte entweder die Verwandlung der Accidenzien in eine jährliche Rente, oder die Ablösiing derselben begehre, oder aber es bei d.m Bestibenden zu belasten vorziehe, lind nach Eingang der Dekanatsberichte der Sunode Vorlage machen. Hierauf folgte Vertagung der Synode.
Darmstadt, 14. December. Morgen halt der Finanz-Ausschuß der zweiten Kammer eine Sitzung, um über die Proposition der Regierung auf Ankauf drS Bankgebäudes dahier für den Staat um 150,000 Mark zn beralheu.
Darmstadt, 14. December. In der heutigen letzten Sitzung der Landes-Synode kam die ganze Frage über das Trau-Formular und damit über die Bedeutung des kirchlichen AcieS, d. h. der kirchlichen Trauung nach der Civil-Traunng, noch einmal in sehr erregter Weise zur Verhandlung und füllte wieder die ganze Sitzinig aus. Die Herren Fertsch, Dircctor Schwabe und Proieffor Köhler von Friedberg nnd G'iiosten wiederholten ihren Äiitrag, der Formel eint solche Fassung zu geben, daß jeder Schein einer neuen Ehe- Schließung vermieden, d. h., daß nur oder doch hauptsächlich die Idee des Segens lind der Weide der schon vollständig geschloffenen Ehe ausgedrückt werde. Für die Regierungs Vorlage trat außer dem Dber-Eonsistorial-Rath Linß, der die von Württemberg und Preußen angenommenen kirchlich strengeren Formeln vorlas nnd dringend ermahnte, nicht staatlicher zu sein als der Staat selbst, besonders Dr. Küllner von (Ließen em, und es war nicht ohne Interestk, diesen enischledeneii Gegensatz zwischen dem Vertreter der theologischen Fakultät und den Prvfefforen des Prediger-Seminars über Idee und Wesen der christlichen Ehe zu sehen. Das Resultat war aber die wiederholte Annahme des Regierungs-Entwurfes.
Berlin, 13. December. Einjährig-Freiwillige, welchen die Mittel znm Unterhalte fehlten, erhielten bisher bei den Truppen nur Geld- und Brodver- pflegung; in ganz seltenen Fallen wurde ihnen freie Bekleidung zugestanden. Rach einer Verfügung des preußischen Ministeriums darf Liefen jungen Leuten von jetzt ab nicht nur Geld- und Brodvrrpstegung, sondern zugleich auch freie Bekleidung und Cuartier bewilligt werden.
Berlin, 14. December. Der „Reichs Anz." enthält folgende Bekanntmachung, betr die Außercourssetzung der Guldenstücke süddeutscher Währung, sowie die Einlösung der vom 1. Januar 1876 ab außer Cours tretenden Scheidemünzen süddeutscher Wahrung vom 10. December 1875 :
Ans Grund des Art. 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichsge- setzblatt, Seite 233) hat der Bundesrath die nachsolgenden Bestimmuiigen ge
troffen : § 1. Vom 1. Januar 1876 ab gelten die Guldenstücke süddeutscher Währung nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel Es ist daher vom 1. Januar 1876 ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kasten 'Jitemanb verpflichtet, Liefe Münzen in Zahlung zu nehmen. § 2. Die im Umlauf befindlichen Guldenstücke süddeutscher Währuna, sowie folgende auf Grund des Art. 6 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 in Folge der Einführung der RcichSwährung vom 1. Januar 1876 an außer Cours tretenden Schei emünzen süddeutscher Währung, nämlich die Sechskreuzerstücke, die Dreikreuzerstücke, die Einkreuzerstücke und die Theilstücke des Kreuzers mit alleiniger Ausnahme dcs bayerischen Hiller werden in den Monaten Januar, Februar, März und April 1876 von den durch die Laiides - Eentralbehörden zu bezkichnendeu Kasteit der- jenigen Bimdeestaaten, welche diese Münzen geprägt haben ober in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel find, zu ihrem gesetzlichen Werthe für Rechnung des deutschen Reiches sowohl in Zahlung genommen als auch gegen Reichs-, beut'. Laudesmünzeu umgewechselt. Rach dem 30. April 1876 werden derartige Münzen auch von diesen Kasten weder in Zahlung noch zur UmwechS' hing angenommen. $ 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwenduiig.
Berlin, 10. December 1875. Ter Reichskanzler
v. Bismarck.
Berlin, 14. December. Der „Reichö-Anz." veröffentlicht die Namens- Listen der geretteten und vermißten Mannschaften und Passagiere des Dampfer« „Tentschlanc," Danach sind gerettet: von den Passagieren 48 Männer und 21 Frauen und Kinder; von den Seeleuten werden 36 vermißt, incl. der ans Land gebrachten, noch nicht indentificirten Leichen 44. Der verunglückte Tbeil der Besatznug wird auf 20 geschätzt. Die Maßnahmen zur Sicherung der Ladung werden eifrig betrieben, das Schiff jedoch scheint man als Verloren betrachten zu müssen.
Berlin, 15. December. Die „Prov. Eorresp." reprodncrrl den Trink- spruch cev Kaisers Alexander und bemerkt dazu; Diese Worte werden in ihrer hoben Bedeutung überall gewürdigt, um so mehr, als die Tret Kaiser-Politik unter dem Zutritt mächtiger Sraaten ihre gewaltige Kraft zur friedlichen Lösung großer Fragen thatsächlick bewährt.
Bremen, 15. December. Die polizeiliche Untersuchung hat festgestfllt, 'das Thomas (richtiger Thouiasten) tiugefhr.ben hat, der Verfertiger des E;plo- fioNS-Werkes zu sein, welches er mit einem in bestimmter Frist ablaufenden Uhrwerk versehen habe, das er auswärts bitte anfertigen lasten. Welcher Art der Sprengstoff war, und ob das Faß außer bemfelben noch Geschoß-Material enthielt, scheint noch nickt festgestellt zu fein. 8s bestätigt sich ferner, daß Thomas die Zusammenstellung des Erplosions-Werkes in einer Remise in dem bkiebtrsten Stadttheile Bremen- innerhalb 14 Tagen bewirkte. Tie Remise ist polizeilich untersucht, jedoch fein Sprengstoff, sondern nur Verpackungs-Material darin gerunden worden.
Dresden, 14. December. Dem „Dresd. Journal" zufolge ist eine polizeiliche Haussuchung bei der hiesigen Familie des Amerikaners Thomas bezüglich der Dyi.am t - Explosion in Bremerhaven erfolglos gewesen Die Friu des Thomas ist gestern nach Bremeibaven gereift.
. I’fiiertftd).
Wien, 15. December. Tie „Tagespreffe" bringt folgende Meldung: Die russische Antw orts Depesche auf die Reform-Vorschläge Andrasty's ist am


