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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
No. 1(63. ei^ÄEsneaBÄsmesÄE
Samstag den 17. Juli
1^:3.
Amtlicher Theit.
Gießen, am 12. Juli *875.
Betreffend: Die Erbauung einer neuen Synagoge zu Nidda, hier die Bitte des Vorstandes der israelitischen Religionsgtmeinde daselbst um Bewilligung einer Collecte.
Das Grvßherzogliche Kreisamt Gießen
an die Vorstände der iSraelitiscden Religionögeineinden deS Kreises.
Wir benachrichtigen Sie hiermit, daß dem Vorstände der israelitischen Religionsgemeinde zu Nidda von Großberzoglichem Ministerium des Innern die Erhebung einer Collecte bei den israelitischen Einwohnern des Großherzogthums zur Erleichterung des Aufbringens der Mittel zum Bau einer Synagoge gestattet worden ist.
I. V. d. K.:
Dr. Hoffmann, Regterungsrath.
” Bekan n tniach u ng.
Betreffend : Das Ober-Ersatz Geschäft pro 1875.
Das Ober-Ersatz-Geschäft für 1875 wird im Kreise Gießen Dienstag den 27. und Mittwoch den 28. Juli d. I. auf dem Rathhause zu Gießen, am 29. Juli im Flick 'sehen Saale (Gasthaus zum Rappen) zu Grünberg, jedesmal Vormittags präcis 8 Uhr, und am 6 August d. I. aus dem Rathhause zu Lich, Vormittags 10 Uhr, stattfinden
Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzogl. Ober-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Infanterie-Brigade zu stellen:
die von der Ersatz-Commiffion als dauernd unbrauchbar erkannten Militärpflichtigen;
die zur Ersatzreserve II. Elaste und zur Ersatz-Reserve I. Elaste designirten Militärpflichtigen;
die von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;
die von den Truppentheilen abgcwiesenen einjährig Freiwilligen;
die von der Ersatz-Commistion als brauchbar und einstellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich der vorzugsweise und primo loco einzustellenden Militärpflichtigen früherer Jahrgänge.
Den Großh. Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 8 Tagen anzuzeigen. Die Militärpflichtigen sind außerdem anzuweifen, ihre Loosungsschetne und Gestellungs- Atteste mit zur Stelle zu bringen.
Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich mitzutheilen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weggezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.
Die Großh. Bürgermeister haben an dem Tage, an welchem Militärpflichtige chrer Gemeinde zur Vorstellung kommen, selbst anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren rechtzerttg zur Stelle sind.
Gießen, den 14. Juli 1874. Der Civil-Vorsitzende Großh. Ersatz-Commiffion Gießen.
I. V.:
Dr. Hofsmann, Regierungsrath.
politischer Theis
Deutfdjfanö.
Berlin, 14. Juli. Wie bereits mitgetheilt, ist ein Verbot ergangen,
1
Darmstadt, 15. Juli. Die Negierung hat der hiesigen Stadt, welche im Laufe dieses JahreS noch ein bedeutende- Anlehen, namentlich für Schul
gering verzinslicher Darlehen an Gemeinden deS Princips halber nicht mehr die Rede sein könne. (Frkftr. Journ.)
wonach Auswanderungs-Agenten keine Verträge mehr wegen Auswanderung nach Venezuela abschließen dürfen. Diesem Verbote soll jetzt eine eindringliche Abmahnung folgen, weil den Ministern zur Kenntniß gekommen ist, daß die Regierung von Venezuela neuerdings durch mehrere Verordnungen ihre Absicht zu erkennen gegeben hat, die Einwanderung von Europäern und namentlich von Deutschen nach Venezuela zu befördern. Sie hat in diesem Sinne ihre in Deutschland residirenden Consule mit Ermächtigung und Anweisung versehen, und es stehen hierauf gerichtete Agitationen auck innerhalb Preußens in wahrscheinlicher Aussicht. Abgesehen von dem tropischen Klima Venezuelas, welche- dem Gedeihen europäischer Colonisations-Unternehmungen von vornherein jede Aussicht auf Erfolg abschneidet, wie die- der unglückliche Ausgang eines erst in neuerer Zeit von der italienischen Colonisations- und Handels-Gesellschaft unternommenen Immigrations-Versuchen zur Genüge erwiesen hat, sind auch die politischen und socialen Verhältniffe Venezuelas von der Art, daß eine Einwanderung deutscher Staatsangehörigen dorthin für dieselben mindesten- mit eben so vielen Nachtheilen und Gefahren verbunden sein würde, als die AuS- 1 Wanderung nach Brasilien, deren Vermittlung durch preußische Agenten bereit- seit dem Jahre 1858 untersagt ist.
Berlin, 15. Juli. In Betreff der Unterlassungen der kirchlichen Trauungen veröffentlicht das kirchliche Amtsblatt folgende Verordnung des königlichen Consistoriums der Provinz Posen: „Nach Einsicht einiger bereits eingegangenen Protokolle über die diesjährigen Versammlungen der Kreissynoden sehen wir - unS veranlaßt, zur Verhütung der Unterlassungen der kirchlichen Trauung an- : zuordnen, daß die Herren Geistlichen, in deren Kirchspielen Eheschließungen 'ohne Hinzutritt der kirchlichen Trauung erfolgen, im Falle des Verlassen- der
Aus dem Grostherzogthum Hessen. Aus Anlaß mißbräuchlicher bauten, ausnehmen muß, gegenüber^erkläU, daß von der ferneren Gewährung Zuziehung von Schulkindern und Lehrern zur Theilnahme an kirchlichen Feier- . Uchkeiten ist die Bestimmung eingeschärft worden, wonach, abgesehen von Sonn- 1 tagen und den gesetzlichen Feiertagen, der Schulunterricht kirchlicher Zwecke willen nicht ausgesetzt werden darf. Gegen den Willen ihrer Eltern sollen die Kinder nicht angebalten werden können, einer Leiche zu folgen und an einer Procession oder einem Bittgänge Theil zu nehmen.
Aus Oberhessen, 14. Juli. Der Landtags-Wahlbezirk Gießen« Stadt ist bezüglich der Wahl seines Abgeordneten in eine eigenthümliche Lage versetzt. Nachdem nämlich der Fabrikant Gg. Noll von vornherein in Aussicht genommen, und in diesem Sinne auch die Wahlmänner-Wahlen erfolgt waren, auch der Wahltag vor der Thüre stand, hat eS sich plötzlich ergeben, daß Herr Noll, der erst vor Kurzem wieder nach Hessen gezogen ist, rücksichtlich des Requisits der Zuziehung zur Einkommensteuer nicht wählbar ist. Man ist noch im Zweifel, wen man an die Stelle deS in Aussicht genommenen Candidaten wählen soll. (Frkftr. Journ.)
AuS Oberheffen, 14. Juli. Die 'durch verschiedene Blätter gebrachte Nachricht, als habe der Land-Wahlbezirk Gießen die Wahl zum Landtage schon vollzogen, und der gewählte frühere Abgeordnete, Hütten-Besitzer Buderus von Lollar, die auf ihn gefallene Wahl wegen Ueberhäufung mit Geschäften abgelehnt, ist völlig unbegründet, indem die Wahl noch gar nicht vollzogen ist, sondern erst im Laufe dieser Woche stattfindet, außerdem Herr Buderus in keiner Weise seine Absicht, ein Mandat abzulehnen, zu erkennen gegeben bat. Es handelt sich hier offenbar um ein Wahl-Manöver. (Frkftr. Journ.)
Darmffadt, 14. Juli. Im November vorigen JahreS fanden zu Eppertshausen, Kreis Dieburg, aus Anlaß der Bürgermeister-Wahl sehr bedauerliche Excesse statt, welche sich alS Landfriedensbruch qualificirten und die Verweisung verschiedener Personen vor das hiesige Schwurgericht zur Folge hatten. Einer der ermittelten Rädelsführer wurde zu 2 Jahren ZuchthauS|vV..v .....
verurtheilt, während seine minder bethetligten Mitschuldigen mit Gefängniß« Parochie Seitens der nicht getrauten Ebepanre dem Gemeinte-Kirchenralhe der- Strafen von 5 bis 8 Monaten belegt wurden. ljenigen Parochie, wohin die Verheirateten verzogen sind, von dieser Unter-
Darmstadt, 15. Juli. Prinz und Prinzessin Ludwig haben sich heute lassung Anzeige zu machen haben, sobald sie das neue Donucil eines solchen zu Besuch Er. «önigl. Hoheit des Großherzogs auf einige Stunden nach Fried- Ehepaars in Erfahrung gebracht haben.' berg begeben. v 8etKn/ 15. Di- Rechte der Mk-thollken. Unter dieser Ueber-


