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Expedition: Eanzleiberg, Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
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Samstag heu 16. Januar
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Politischer Theis.
anerkannt worden.
Titels „Königliche Hoheit"
lieber die jüngste Gewaltthat der Larlisten läßt
Berlin, 13. Januar.
War ein wirklicher Staatsbeamter bereits vor Erlaß dieses Ge-
Art. 4
Carlisten ausgestreuten Nachrichten über republikanische Aufstände gegen das
meldet, daß die protestantische
London, 14. Januar. Es ist eine systematische Bekehrungsmission im
der Pensionär nach Maßgabe des Artikels 15 deö Edicts vom 15. April ui den ackiven Dienst wieder eintritt.
stand wenn
1820
Straßburg für 17 Mill. Mark zu verkaufen.
Stuttgart, 14. Januar. Bei der heutigen Urtheils-Derkündigung im Proteste F. W. Brauer gegen sieben der verläiimderischen Beleidigung Angeschuldigte wurden zwei derselben unter dem Hinweis, daß nicht erwiesen sei,
sich die „Prov. Eorresp." folgendermaßen vernehmen:
„Wenn diese neue Gewaltthat der Carlisten sich in Bezug auf die Rohheit der Gesinnung an die Ermordung des Hauptmann Schmidt würdig an» schließt, so ist die Verhöhnung des Völkerrechts im vorligenden Falle noch entschiedener als in jenem, da dem rc. Schmidt gegenüber, wenn auch nur zum Schein und Vorwand, ein angeblich kriegsrechtliches Verfahren vorgeschützt wurde, während sich die Carlisten jetzt über jede Achtung völkerrechtlichen Brauchs geradezu hinwegsetzen. Die deutsche Regierung hat der Angelegenheit vom ersten Augenblicke die ernsteste Beachtung gewidmet und die erforderlichen Einleitungen getroffen, um volle Geuugthuuug sowohl für die deutsche Flagge, wie auch Entschädigung für den beraubten gkheder zu erlangen."
Berlin, 13. Jannar. Man glaubt allgemein, die spanische Regierung werde die von Deutschland gestellten Forderungen wegen der Beschießung und Beraubung der Brigg „Gustav" um so weniger beanstanden, als deutsche Re» presialien gegen die Carlisten von den spanischen Oppositions-Parteien gegen die Regierung ausgebeutet werden könnten.
Berlin, 14. Januar. Die Eröffnung des preußischen Landtages findet am 16 Januar, Vormittags 11 Uhr, im Weißen Saale des königl. Schlosses dürch den Vice-Minister-Präsidenten Camphausen statt. Der Eröffnung geht der herkömmliche Gottesdienst voran.
Berlin, 14. Januar. Dem Bundesrath ist gestern ein Gesetz-Entwurf z! gegangen, welcher den Reichskanzler ermächtigt, 17 Mill. Mark zur Erweiterung der Straßburger Stadt-Befestigung zu verwenden und zur Deckung der Baukosten die durch Hinausschiebung der Festungswerke entbehrlich werdenden und für die Reichsverwaltung nicht erforderlichen Grundstücke an die Stadt
uehmung der deutschen Jntereffen an der spanischen Küste voller Ernst ist. Man ■barf nicht übersehen, daß schon die Ausrüstung von Schiffen, wie sie wohl halbosficieü aus Kiel gemeldet wird, mit erheblichen Kosten verknüpft ist, die hier nach landesüblicher Weise nicht umsonst aufgewandt werden.
Berlin, 13. Jannar. Wie die „Neue Prenß. Ztg." erfährt, ist von Sp. Majestät des Kaisers nach dem Ableben des Kurfürsten von Hesien die Berechtigung des Landgrafen Friedrich Wilhelm von Hesien zur Führung deS
(EngCanö.
London, 13. Januar. Die „Hour"
Deutfdjlanb.
Daruistadt, 12. Januar. Die Nr. 1 des Großherzoglichen Regierungsblatts hat folgenden Inhalt:
1. Gesetz, das Civildwner WittweinJnstitut betreffend.
2. Gesetz, die Ergänzung der Bestimmungen in Artikel 7 und 15 des Edicte vom 12. April 1820 über die öffentlichen Dienstverhältnisie der Civil- Staatsbeamten betreffend.
Dasielbe lautet:
Ludwig 111. von GotteS Gnaden Großherzog von Hesien und bei Rhein rc. rc.
Zur Ergänzung der Bestimmungen, welche das Edict vom 12. April 1820 über die öffentlichen Dienstverhältnisie der Civil - Staatsbeamten in den Artikeln 7 und 15 enthält, haben Wir mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:
Art. 1. Kein wirklicher Staatsbeamter darf fortan ein Nebenamt oder eine Nebenbeschäftigung, mit welcher eine fortlaufende Remuneration verbunden ist, übernehmen, ohne hierzu die Genehmigung des ihm vorgesetzten Ministeriums erhalten zu haben.
Dieselbe Genehmigung ist zu dem Eintritt eines wirklichen Staatsbeamten in den Vorstand, Verwaltungs- oder Aussichtsrath einer auf Erwerb gerichteten Gesellichaft, oder in ein zur Gründung einer solchen Gesellschaft gebildetes Comitö erforderlich. Die Genehmigung darf nicht ertheilt werden, wenn die Betheiligung des betreffenden Beamten unmittelbar oder mittelbar mit einem ständigen oder unständigen Bezug von Geld ober Geldeswerth verbunden ist.
Art. 2. Beamte, welche in Ruhestand versetzt sind, dürfen bei Vermeidung des Verlustes des Ruhegehalts fortan nur mit Genehmigung des vorgesetzten Ministeriums in den Vorstand, Verwaltungs- oder Aiifsichtsrath einer auf Erwerb gerichteten Gesellschaft ein treten, wenn diese ihre Vetheiligung unmittelbar ober mittelbar mit einem ständigen oder unständigen Bezug von Geld oder Geldeswerth verbunden ist.
Art. 3. Die ertheilte Genehmigung ist im Falle des Artikels 1 jeder
zeit widerruflich, so lange der Beamte im activen Staatsdienste sich befindet, im Falle des Artikels 2 dagegen unwiderruflich, so lauge der Beamte im Ruhe- verbleibt. Sie kann aber auch im letzteren Falle zurückgenommen werden,
fand im Reichstage lebhaften Beifall.
Berlin, 13. Januar. Tie Nachricht von der Ausrüstung noch drei
anderer Schiffe mit eventueller Bestimmung für die spanische Küste ist nunmehr --------------
von Kiel aus bestätigt. Jndeß ist der Zweck der Ausrüstung noch nicht voll- ^Königthum. (Es hieß u. A., daß der Republikaner Lecn Merino, früherer Abständig aufgeklärt, in sofern es sich nämlich um die zu ergreifenden Maßregeln'geordneter von Ciudad Real, aus Madrid sich in die Sierra Morena begeben handelt. Eine directe diplomatische Verhandlung auf Schadenersatz oder der-habe, um dort eine Empörung einzuleiten.) Es herrsche vielmehr vollkommene gleichen kann selbstverständlich nicht den Carlisten gegenüber stattfinden. Ties Ruhe; die Lage der neuen Regierung sei durchaus günstig.
würde ihre Anerkennung als Kriegführende in sich schließen, und sie könnten fid?, nichts Besseres wünschen. Den Carlisten gegenüber kann es nur zu eventuellen . Repressalien kommen, und diese sind gewiß vorkommeuden Falles nicht ausge-
schlosien. Doch wird nähere Aufklärung hierüber noch abzuwarten sein. Die Capelle in Cadiz wieder geöffnet sei.
Carlisten werden jedenfalls inne werden, daß es der Regierung mit der Wahr- 4 * I
Oesterreich.
Wien, 14. Januar. Bei der gestrigen Aufführung des Stückes „Ra- bagas" im tschechischen National-Theater zu Prag entstand ein wüthendes Handgemenge zwischen Alt- und Jung-Tschechen, weil jung-tschechische Journalisten persifflirt wurden. Secks Verhaftungen wurden vorgenommen. Man rief: „ES ist eine Schande, Tscheche zu sein!"
Wien, 14. Januar. (Proceß Ofenheim.) Der Gerichtshof lehnt die Vernehmung Schindler's als Zeugen ab. Der frühere Minister Grocholski, als Zeuge vernommen, producirt die seiner Zeit im Reichsrathe zur Verhandlung gekommene Interpellation über den schleckten Zustand der Bahn und depo- nirt, daß die Meinungen über den Banzustand getheilt gewesen seien. Zeuge wird vereidigt. Tie Zeugen Zapalowicz (gewesener Ober-Ingenieur der Carl- Ludwigs-Bahn), Krzeczunowitz (Gutsbesitzer), Schellenberg (Vice-Präsident der Lemberger Handelskammer) und Ouitzor (Bahn-Beamter) bezeichnen im Allgemeinen den Bahnbau und Bahnbetrieb als mangelhaft^ so daß häufige Verkehrsstörungen bedingt waren. Die Aussagen über die Dualität der Schwellen lauten widersprechend. Krzeczunowitz und Hönigschmidt (Ingenieur) hörten, daß Ofen heim die Lieferung von Schwellen um 140 kr. per Stück übernommen habe. Ter' Vertheldiger beantragt die Vorladung des Statthalters von Galizien , Goluchowski, des Landmarschalls der Bukowina, Kochanowski, und des gewesenen Statthalters der Bukowina, Pino.
«frnnftreiefj.
Paris, 13. Januar. Depeschen aus Spanien bestätigen nicht die von
dem Jnteresie des Dienstes zuwider ist.
Art. 5. Das gegenwärtige Gesetz tritt sofort mit seiner Verkündigung! durch das Regierungsblatt in Kraft.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 4. Januar 1875.
(L. S.) L u d w i g.
H ofma n n. v. Starck. Kemp ff- Schleiermacher.
3. Bekanntmachung Großherzoglicher General-Adjutanttir, die Freiherrlick v. Weyherische.Eleonoren-Stiftung betreffend.
4. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Gebühren der Fleischbeschauer betreffend
5. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evang. Sckulstelle zu Hüttenthal mit 400 fl. jährlichem Gehalt; die dritte evang. Knabenschulstelle zu Beerfelden mit einem jährlichen Gehalt von 550 fl.; dem Herrn Grasen zu Erbach Fürstepan steht das Präsentationsrecht für diese Stelle zu.
Berlin, 12. Januar. Der bäuerische Justizminister, Dr. v. Fäustle, war diesen Vormittag erst hier eiugetroffen und unmittelbar vom Bahnhof in die Sitzung des Reichstages geeilt, um sich an der Debatte über das Civilehe- gesetz zu betheiligeu, da die Opposition des Centrnms gerade gegen die baye rische Regierung durch die ultramontanen bayerischen Blätter angekündigt war. Die sachgemäße Abfertigung, welche der Minister den maßlosen Ausfällen der Herren Jörg und Hauck aus die bayerische Regierung zu Theil werden ließ,
setzes in den Vorstand, Verwaltungs- ober Aussichtsraih einer Erwerbsgesell» daß sie das Gerücht im Sinne des Gesetzes verbreitet hätten, die übrigen fünf schäft oder in ein zur Gründung ‘einer solchen Gesellschaft gebildetes Comitü unter dem Hinweis, daß sie nicht wider besieres Wissen gesprochen, somit sämmt- cingetrelen, so kann die Fortdauer dieses VerhältnisieS untersagt werden, wenn liche Angeschuldigte freigesprochen und die klägerische Firma in die Kosten der die fernere Bethe,ligung des Beamten nach Ansicht des Vorgesetzten Ministeriums Vertheidigung verurtheilt.


