Gießener Anzeiger
Anzeige- und Amlsblait für den Kreis Hießen.
S87L
Mittwoch den 10. Februar
lo. 34
Gießen, am 8. Februar 1875.
Betreffend: Das Kreis Ersatz-Geschäft für 1875
Prüfungen in folgender Weise vorgenommen
waltungöreckt dieser Anstalt zuznsprcchcn.
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i'lS. burd) i bildeten en himnit
Die Prüfungen beginnen an jidcm Darmstadt, den 4. Februar
Preis vtertetjLhrltch 2 Mark HO Pf. mit Vrtngrrlohn. Durch K Post bezogen »terleltährUch 1 Mark 60 Pfennig.
Srfct'cint tr-nb*, mit AuA» nahmt DtontagS.
Expeditionl Äanzletbeig, Ltt. v. Nr. 1.
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1,01 Ablauf
m Ansprüche, nb die damit en können.
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1875.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für Einjährig-Frenvillige. Pabst. _______Strecker.______________
München, 5. Februar. Ter gestern veröffentlichte Hirtenbrief des hiesigen Erzbischofs zur Derkündiaung des vävstlichen Jubeljahrs erregt darum einiges Aufsehen, weil er unverkennbar sich erdreistet, den König an größere Betbeiligung an den kirchlichen Feierlichkeiten zu mahnen. Der Erzbischof er- -.nnert an das letzte Jubeljahr, welches 1*26 in erhebender und ^würdiger Weise begangen werden konnte, da König Ludwig I als gläubiger Sohn der katholischen Kirche in gewissenhafter Pflichterfüllung bei den öffentlichen Pro- cessio neu , umgeben von seinem ganzen Gefolge, an der Spitze des gläubigen Volkes erschien. Aber „leider kann die gegenwärtige Jubelfeier sich nicht wie sonst entfalten." Tas ist doch ziemlich deutlich gesprochen — allerdings noch
Allerdings ist unbedingte Beschleunigung der Arbeiten nöthig und be- bV'toÄ noch'Lndn'ünd öerlaffeiür als die Taubstummen sind und labst»,ist.. - Sicherem Vernehmen nach hat der hiesige Advocate» - Verein in ocn ves laiivee hlui imuu *. v ~ , n, . - - ,. , .. < —vz. Sitzung Geschloffen, zu der auch schon besprochenen Organisations-
, ob bei Einführung der neuen Justiz-Gesetze in den rechts-rheinischen
firicbbcrq bestehende Privat-Blinde»-!die Eisenbahn-Vorlagen, die Regierungs-Proposilion wegen eines «nlchens der - ■ ftlJ ’u » :-r::g:!i!ch:n Kirch-, der Entwurf eines Pensions-Gesches für Vie widerruflich
- Btll Staatsbehörden das Mitver°!angcstell,en Beamte», die Vorlage wegen des Neiibaues des Gießener Gymna- E« ist das Voraeben des Staates!siums, die Theater-Vorlage ic. zuvor in den Ausschüflcn berathungSreif gemacht
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in dieser Sache dringend geboten, und zwar nicht nur deshalb, weil die Blm- wnden. i
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Dortigen Erledigung der Kirchcngesetze, in allernächster Aussicht, erweist sich grundlos, indem wegen dieser Gesetze allein (deren Erledigung in einem,
■nb eine durch- 8 Haupt-Akcnt nbcn und aiu ^ungs-A"»olt n, Agenten an- tige r>twerbcr nd Resultate a- i mit der M Die Annoncen- ®'r,in(w
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für letztere eine Staatsanstalt seit Jahrzehnten besteht, sondern auch damit diejsemer letzten
girrmnlhitm der ^riedberaer Blindenanstalt in die Hand des Staates kommt Frage, ob L. u u ' c , c.' k-
unb so das Mißtrauen entfernt wird, das gegen sie im Lande vorhanden und,Provinzen das Notariat einzufuhren, oder, was die Entwürfe frei lassen, die ihrem Prhsperiren schadet und damit auch diese Anstalt zu der Höbe ihrer Lei-!Verwaltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit forth.n den Gerichten und bezw. stunaeii gebracht wird, die sie würdig neben den gle.chcn Anstalten in Deutsch-!Ortsgerichten zu überweisen sei, Stellung zu nehmen, um emtretenden Falls land ihren Platz einnehmen läßt. Das von dcr Staatsregiermig gesammelte die entsprechenden Wunsche an die gesetzgebenden Floren gelangen zu lasten. Material dürft? nw Genüge zeigen, daß die Räumlichkeiten dieser Anstalt nichtjVorerst wurde ein Referent für die Angelegenheit bestellt. (Zrkftr. Journ ) ai'sreichen daß ihre Leistungen so tief als möglich stehen, daß die Administra-l Berlin, <. Februar. Einem Prager Telegramm zufolge richtete die tuu über di« im Lande gesammelten Gelder keine Bürgschaft für deren richtige Familie Hanau byecr an Kaiser Wilhelm bas Ansuchen um Uusfolgilng der Verwendung leistet. Das neben dem Director bestellte Kuratorium ist keine seqiiestrirten Einkünfte des verstorbenen Kurfürsten da m Folge des Todes der Corporation, die dem Staat die Aufsichtsbehörde zu ersetzen vermag. Dazu Grund für die Beschlagnahme, nämlich die furcht vor der Verwendung der fnmnit daü durch die Errichtung einer Blindenanstalt in Frankfurt der Kreis>Revenuen zu Agitationezwecken, entfalle. desgleichen beschloß die F^uilik dcr Mildthätiakeit für die Friedberger Anstalt sich sehr verringert, und daß!Hanan, die stricte Durchführung des kurfürstlichen Testaments, wonach die schon an sich diese Art der Unterhaltung einer Anstalt, die der Staat zu über«: Silberkammer der Fürstin von Hanau verbleibt , im Proceßwege erfechten, n-bmen vervilicktet ist ihr Bedenken bat. Tie Staatsregierung wird wohl.da Landgraf Diedrich von Heffen sich gegen eine preußischerseits zu zahlende
.n imln nicht qcbrdn.it werden, aber von sich au« Wege und MitteljEntschadigung von 200,000 Thalern jährlich zedes Rechtsanspruches begab.
m Budgets z» diesem Gegenstand eine be- - Der geheime Delegat, welcher m der Erzdwcese Pose» G,w,en um-
stnben, um cic - , 8 I Neicbäkaas-Abaeordneten Dr Schröder herspukt, wird, wie seine ciiigeweihten Organe verkünden, für die Fastenzeit
stimmte Stellung emzumhmm^ ber ^iqen feu’en Hirtenbrief loslaffen. Er bat von diesem hergebrachten Brauch Abstand
Rcichstaassession in nickst in rechtfertigender Weise tadelnd über die Standes- genommen aus Rücksicht ans die schwierigen Zeiwerdältnisfe. da der Erlaß und buchführuua der hessischen »eistttck leit ausgesprochen, und es bat deshalb tu die öffentliche Verkündigung eines Fasten-Htrtcnbrttt-s nur Beranlaffung geben bctr. nreffe» cüien sehr gutm Eindruck gemacht, daß Herr Dr. Schröder jnugst würde, die polizeilichen Nachforschungen nach dem Versteck
in der 42 Sitzung des deutschen Neichstaaes bei Berathung über die Eivilche zu verdoppeln und die Geistli^en wegen der, Verkündigung des Hirtenbriefs und die Standesbuchsühruna dcr protestantischen Geistlichkeit alle Gerechtigkeit zur gerichtlichen Verantwortung zu ziehen. Um den Gläubigen emen Ersatz s 4. Sc-r?ihron f-ifim T'pr fptnpr Siebe dem wir voli Kerzen bei-'für den feblentcn Vasten-Hirtenbrief zu geben, ist vom Geheimtelegaten der
Mmmm £ in »Ä «« «" eS lü w«deu veLu. Ec Abdruck und d.c un Lt.chb-ndlerwcge zu bewtrkcudc Vettbrc.tun, des vor zwei
lautet^" „Alle unsere neueren Staatseinrichtungen sollen dock nicht blos mecha- Jahren vom Erzbischof Grafen Ledochowski erlaffcnen Fasten-Hirtenbriefes an- nische Dienste thun und alle äußerlichen Tinge verrichten, sie sollen vielmehr'geordncr worden.
zusammenhängen mit dem inneren Leben und Treiben der Nation, dieses in Urintdio ihren besten Kräften fördern. Tazu muß auch die deutsche Geistlichkeit helfen, deshalb dürfen wir sie aber auch nicht hinausstoßen. Tie Kirche und ihre nächsten Vertreter die Geistlichen, zumal die protestantischen, gehören unbedingt in den lebendigen Zusammenhang, in den inneren Organismus des deutschen Volks- und Staatslebens, und wissen sie, wie ich hoffe, sich dauernd darin lebensvoll zu erhalten zu ihrem und zum Heile des Ganzen."
(N. Frkftr. Pr )
Darmstadt, 7. Februar. Die von verschiedenen Zeitungen gebrachte Nachricht, als stehe der Zusammentritt der zweiten Kammer, lediglich zur so-
an die Graschenofflichen Dürgermeistcreien.
Da das KreiS-Ersatz Geschäft in der ersten Hälfte des Monats April ftattsinden wird, so beauftragen wir Sie, die Stammrollen sofort tu duplo ouszustellen und mit denjenigen für 1874 und 1873 ungesäumt an uns
-ilsi'l,
ften.
im TMitkli prompte unt ostraße.
litt k>>e rbür- br. Mudt.
Dfiitfdjrani). _____ ________„.o... _________
Au« deut Großherroathum Hessen, 7. Febr. Ju der zweiten höchstens zwei Tagen, erfolgen kann) eine Einberufung nickt beabsichtigt ist. hessischen Ständekammer ist der Antrag gestellt worden, eine Blindenanstalt Es sollen^ vielmehr vorher^ »och eine Reth^ vvn^riugenden^ G^nständem ^. B. auf Staatskosten zu errichten oder die in ----- r------- , • ,
anstatt vorn Staat zu Übernehmen, oder mindestens durch einen 4uJ5^en5|CDal,9cI^^^cnm5^lr^e den Staatsbeitrag zu dieser Blindenanstalt den S
L e k a n n t m a ch u n g.
Mil Bezugnahuie aus unsere Bekanntmachung vom 17. December v. I. bringen wir hiermit weiter zur Kenntuiß der Betheil,gten, daß dte nächsten werden:
Montag den I März und folgende Tage:
für diejenigen, welche im Jahre 1855 geboren sind.
Donnerstag den März nnd folgende Tage:
für diejenigen, welche im Jahre 1856 geboren sind.
Montag den 8. Mär; und folgende Tage:
für diejenigen, welche in den Jahren 1857 und 1858 geboren sind.
Tage Morgens 8 Uhr dahier in der alten Kanzlei, Louisenplatz 2.
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