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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlchn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 60 Pfennig.
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Grfd'fint töfllfd), mit AuS- nal me MontagS.
Expedition: Lanzleiberg, Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Hießen.
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Einlndunft zum Abonnement töt
auf den
Derselbe erscheint in den Normittnqsstundcn täglich, mit Ausnahme Montags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich nur 2 Mark 20 Pfg., frei in S Hans geliefert. . , ( H
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung rrfolgk, das Blatl and) (m i Quartal 1875 zusenden und den Abonnementsbctrag durch Quittung erheben lassen.
Die Abonnenten, welche de» Anzeiger abholcn, erhalten denselben zu 2 Mark.
Fgr alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige AbonnementsprerS 2 Mark 50 Pfg. mcl. I ostausschlag. r icselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren —
Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen nur Alle welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Pofianstalt oder den Landpostbown zuthun, da wir unS sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Eremplare zu^liefern^^^^^^^^^^^^^^^^^^»
v. Sagern.
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Deuifchlaiw.
Darmstadt, 2. Januar. In ter heutigen, von
ht sollen ausnehmen dürfen,
( Eine Episode aus dem hessischen Herrenbause.") Bei der Stellung, V" . . n # • < * •. ... w ..»; -L ... '71 v- -.r. »flöt', oy oinnimmt
—1 Herr Stadtrichter Peniger hat dieser Tage sein Amt dahier angetreten. Wir Irenen uns, eine so bewährte Kraft unser zu nennen und sind wir überzeugt, daß es seiner Energie und Tbätigkeit gelingen wird, die mannich» fachen Mißstände, welche sich hier nicht blos eingeschlichen, sondern in der ausgedehntesten Weise breit gemacht haben, zu beseitigen. Die Last ist freilich groß aber sie muß bewältigt werden. Sind die gehörigen Hülssmittel nicht vri ....... - - da, so müssen sie beschaffen werden. Man muß aufhören, das hiesige Mit
Auch wird Beitritt zum Beschluß der ersten tniinentcr Arbeitsüberhäufung belastete Stadtgericht nach Maßgabe der Perhalt-
Darmstadt, 5. Januar. Die „Main-Ztg." schreibt: Auf die an den Reichskanzler Fürsten Bismarck von hier abgegaugene Atresie, welche innerhalb zweier Tage mit fast 700 Unterschriften bedeckt war, ist bereits ein Antwortschreiben eingelaufen, worin der Reichskanzler den Unterzeichnern der Adresse feinen verbindlichsten Dank ausspricht für die ihm kundgegebenen zustimmenden und anerkennenden Gesinnungen.
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die Berechnung der Dienstzeit der nach dem Edict vom 12. April 1820 pensionsberechtlgten Clvilbeamten betreffend.
Noch Art 3 Absatz 2, Ziffer 1, des Gesetzes vom 27. November d. I, betreffend di- Revision der Bestimmung-,, über Versetzung der Cwilbeam-n
obet tcr S K'''^Ab^k7^de^7ngefthNe7 G-s-tz-7°h°b7n^b-rL ang-stellt- Beamte, auf welche di- vorstehend- Bestimmung Anwendung leidet, ihre
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zu beharren. Dagegen soll der Beschluß der zweiten Kammer, wonach im Falle ter Richtbesetzung einer Pfarrstelle durch die geistliche Behörde der Patron, w» sämmilichen Ausschuß- bezw. di- betr. Gemeinde nicht blos (wie der , von der ersterl Kammer, an!ge- — -, - ; f Qnmmer dem Minister-Präsidentenj nommene Entwurf will) einen Pfarr- Verweser , sondern möglicher Welle auch
Mitgliedern, dem Präsidenten^der i^'> Kam . Jbrn/"D, Starck, einen . Pfarrei" sollen mstalliren können, fallen gelaffen werden. Bei dem Hofmann und dem Dwector des MiNistkrinms Z ,« der-weiten Gesetze über btt Orden und ordensähnlichen 6cngttgaticr.cn, bet welchem die besuchten Sitzung des für ,e sog. R,r*cn„Kammer die Bestimmung der Regi7rnngs - Verlage. daß die besteb-nd-n Kammer wurde nach ntehr alS zweistundtger ^ dcn^Vertreteri? de^ Negierung Niederlaffungen oder Anstalten neue Mitglieder nicht feilen aufnehmen dürfen, niß unter den Mitgliedern des Ausschusses und den um und ferner in Lensequen- hiervon den ganzen Art. 2 gestrichen hat, will der
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ersten Kammer, in anderen Beharren auf den früheren Beschlüssen empfehlew Wir beben in diesen beiden Richtungen, weniger bedeutende Punkte außer Acht gelassen, Felgendes hervor: Bei dem Gesetz über d,° rechtlich- Stellung der Kirchen- und Religions-Gemeinschaften im Staate hatte die zweite Kämmet schlossen, die Public-tion dieses Gesetzes von dem Inkrafttreten btt fctei folgenden Gesetze abhängig zu machen, was die erste Kammer nach Anleitung des R-aietimas-Sn,wnrfs ablehnte. Der Ansschutz beantragt l-tzt Fallenlassen de, früh-r-n Vorbebalts. Bezüglich des Gesetzes über den Mitzbrauch der ge,st. lieben Amtsgewalt batte die zweite Kammer die Zillafsigkeit der Fr-lhcits - Straf- als Disciplinar-Strafmittel (entgegen dem Reg,-rnngs. Entwurf) ver- m n Tie erste Kammer war bei dem Regierungs-Sntwurf verbliebem .her äi,8i*ug benntraat jetzt Annahme der Regierungs-Vorlage, bezw. Beitritt zu dem Beschluß der ersten Kammer. Auch wird Beitritt zum Beschlutz der ersten ............. _......
Oninnipr Brnntraat welcher bei Anträgen auf Amts. Entsetzung von Geistlichen nifie e„„z kleinen Landgerichts zu behandeln.
das Plenum des' obersten Landesgerichts" (nicht einen SpeeiabGenchtshm) _ Mr den nach Berlin übersiedelnden Vertreter des Wahlkreises Lan- für di- aburtheilende Behörde erklärt. Beharrt soll dagegen werden auf den , ^.»Dernburg. wird eine Neuwahl stattfinden muffen. Das Mandat Beschlüssen der -weiten Kammer, wonach Aufforderung zum Ungehorsam gegen ^gxMzMtags-Mitglied für Offenbach-Dieburg K. gedenkt Tr. Dernburg ber- Staatsae etze bei Ausübung des Amts unbedingt Amt^En.setzungzui, 8°S°ubehalten.
hat, und wonach alternativ neben Geldstrafe nicht ' lb an, Aus dem Großherzogthum Heyen, vom Ende deS Jahres,
„G-fängniß" anzudrohen ist. Bei dem Gesetz ub-r d ° ->°rb d g d fclc Nordd. Allg. Ztg." folgende b-merkensw-rlhe Mittheilung.
stellung der Geistlichen beantragt der Ausschutz, entgehn de ^n-Semi- („Eine Episode aus dem hessischen Herrenbause. ) Be> der Stellung, ersten Kammer, auf tcr Beseitiguug der ff*a6tn.Sonwctc unD wn fccg roclc6e fcie u,tiamontaue Geistlichkeit ten leutschen Ltaaten gegenüber etnmmmt,
nare; ferner auf dem dreijährig-n Unw-rfit°ts-Besuch, unter O unt wd(6e sich namentlich in neuester Zeit um so f-mdseltger gestaltet bat, ist
von der ersten Kammer wegen Zulasiung des Besiick-s .einer ev t u P f. md)t of)ne Interesse, noch nachträglich einer Episode zu gedenken, welche
herzogthum zu gründenden kathclisch-tbeolcgischen Facutt-t gem cht^ lefienth(j, ber SCcbatte über die Kirchengesetze in der ersten Hessischen Kam-
endlich auf der Vorschrift, daß wahrend des vorgeschnebine U v mer abspielte, zu jener Zeit in Regierungs- und parlamentarischen Kreisen viel
such- die Studirenden einem kirchlichen S-mmar nicht sollen angeyoren t


