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Gießener Anzeiger.

ttrfrtxint täqlied, mit Iwdk nähme Montags.

Spedition < e n jleibttg,

LU. «. Nr. t.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

IWo.><>. Lonning den 7. Mär;

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33 e f u n n t m a ch u n g.

Die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester 187/4 75 betreffend.

Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 20. d. M. mittelst spccificirter Rechnungen zur An­zeige g»bracht und längstens bis den 1. Mai d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der DiSciplinarstatuten zuge- wiesenen Vorzug verlieren.

(Ließen, den 4. März 1875. Großherzogliches Universitäts-Gericht.

Haberkorn.

posilischer Theis

Deulschiand.

Bertin, 4. März. Die heutigeProv. - Corresp." schreibt:Die Germania" hat die neuesten Darlegungen der Provinzial - Correspondenz über die Stellung des Papstes und der deutschen Bischöfe mit einem Erguß unglaub­licher Frechheit und Gemeinheit erwidert. Zn einer sachlichen Erörterung geben ihre Artikel nach Inhalt und Ton keinen Anlaß. Es muß jedoch erwähnt wer den, .daß das ultramontane Blatt, unter dem Scheine, den Vorwurf revolu­tionärer Aufrc'zlmg in Bezug auf den Papst zu entkräften, seinerseits in künstlich heuchlerischen Wendungen die unverschämtesten hochverrätberischen Drohungen nicht blos gegen den Staat, sondern gegen unser hohenzollernsches Herrscher­haus erhebt. Was die Sache selbst betrifft, so hat die päpstliche Bulle vom 5. Februar, wie eS nach ihrem Inhalt zu erwarten war, weitere ernste Er­wägungen unserer Negierung veranlaßt, deren Ergebnisse in Kurzem an die Oeffentlichkeit gelangen dürsten."

Berlin, 4. März. Der Kaiser hat das Verbot der Ausfuhr von Pferden über die Grenzeii Deutschlands vollzogen.

Berlin, 4. März. Die gestrigeGermania" hat noch keine Worte

I 8 10 stellt die Bedingungen fest, unter welchen die Execution im Ver­waltungswege wiederzugewähren ist.

§ 11 lautet: Wer in den Fällen der §§ 2 und 6 die schriftlich erklärte Verpflichtung widerruft oder der hier übernommenen Verpflichtung zuwider die auf sein Amt oder seine Amtsverrichtungen bezüglichen Vorschriften der Staats­gesetze oder die in dieser Hiusicht von der Obrigkeit innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit getroffenen Anordnngen verletzt, ist'durch gerichtliches Urtheil aus seinem Amte zu entlassen.

§ 12 ordnet die Folgen der Amtsentlassung und ermächtigt den Cultus- minister, schon nach Einleitung des Verfahrens die Einstellung der Leistungen zu verfügen, bei Freisprechung sind die in Folge Verfügung einbehaltenen Be­träge nachzuzahlen

§ 13 verweist die Verhandlung und Entscheidung an den königlichen Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten unter Verfahren nach dem Gesetze vom 12. Mai 1873.

§ 14 lautet: Wer Amtshandlungen vornimmt, nachdem er nach § 11 j aus seinem Amte entlassen ist, wird mit Geldbuße bis zu 300 Mk, im Wie­derholungsfälle bis zu 3000 Mk. bestraft.

Frankreich.

Handlungen kein Resultat ergäben, ein außerparlamentarisches Ministerium bil-

§ 15 beauftragt den Cultusminister mit der sofortigen Ausführung dieses Gesetzes.

Berlin, 5. März. DerReichs-Anz." veröffentlicht die Verordnung betreffs des Verbots der Pferde AuSfubr Dieselbe tritt gegenüber allen Gren­zen des deutschen Reichs an das Ausland sofort mit dem Tage der Verkündi-

EprengelS wieder ausgenommen, sobald der jetzt im Amt befindliche Bischof oder Bisthumsverweser der LtaalSregiening gegenüber dnrch schriftliche Erklä-

Paris, 5. März. Tie Verhandlungen mit dem linken Centrum über die Aufnahme eines Mitgliedes der Minorität in das neue Ministerium sind seit gestern abgebrochen. Buffet ist in dieser Frage und sonst mit dem Mar­schall Mac Mahou zwar neuerdmgs im Einverständmß, hat jedoch auf die, Durchführung des Auftrages zur Bildung eines Cabinets verzichtet. Die Gruppen der Linken setzen die Einigungsversuche fort.

Versailles, 4. März. Tie heutigen Verhandlungen der National- Versammlung boten kein besonderes Interesse. Zwischen Buffet und Dusaure ist bezüglich des Programms und der Zusammensetzung des zukünftigen Mini­steriums noch nicht vollständiges Emverständniß erzielt und werden die Ver- handlmtgen fortgesetzt.

(England.

London, 4. März. Tie anglo - ägyptische Bankgesellschaft ist von der ägyptischen Regierung ermächtigt worden, die Nachricht von Verhandlungen über die Aufnahme einer neuen ägyptischen Anleihe von 15 Mill. Pfd. Sterl. zu dementiren. Erzbischof Manning ist nach Rom berufen und reist morgen

über den neuesten Gesetz-Entwurf gefunden, obwohl sie denselben tu ihrem Land­tagsbericht erwähnt. Gegenüber der Meldung, daß die Negierung u. A. auch beabsichtige, das landesherrliche Placet wieder herzusteüen, schreibt das deutsche Organ des VaticanS:

Möge die Regierung fordern, wie viel und wie wenig sie will, sie wird

stehenden besonderen Fonds. - - ...

§ 2 lautet: Die eingestellten Leistungen werden für den Umfang des den. Andererseits verlautet, daß dann ein Ministerium Tepeyre-Fourtou in EvrenaelS wieder ausgenommen, sobald der jetzt im Amt befindliche Bischof Aussicht genommen sei.

rung sich verpflichtet, die Staatsgesetze zu befolgen-

Die §§ 3 u. 4 ordnen denselben Gegenstand für die zur Zeit erledigten Bisthümer Gnesen-Posen und Paderborn oder die Bisthümer, deren Erledigung erfolgen möchte, bevor der zeitige Bischof die Staatsgesetze wieder anerkennt.

§ 6 behandelt die Wiederaufnahme der Leistungen einzelner Empfangs berechtigter, die sich ausdrücklich und schriftlich zum Gehorsam gegen die Staats­gesetze verpflichten, doch sollen Verweigerern derselben die wiedergewährten Lei­stungen aus Staatsmitteln wieder entzogen werden.

§ 7 sxtzt fest, daß die Wiederaufnahme der eingestellten Leistungen ui allen Fällen gerechnet wird vom ersten Tage desjenigen Vierteljahres an, in welchem die gesetzliche Voraussetzung der Wiederaufnahme eingetreten ist.

§ 8 behandelt die Verwendung der eingezogenen Dotationen, und befugt den Cultusminister, bei commissarischen Verwaltungen des Blsthumsvermozens die Fvrtgewährung der zur Verwaltung erforderlichen Mittel zu verfügen.

§ 9 hebt die executivische Beitreibung bezüglich der Bisthümer und an ihre Institute und an Geistliche für die Zeit der Dotationseinstellung aiif.

faßt 15 Paragraphen.

§ 1 bestimmt: In den Erzdiöcesen (folgt deren vollständige Auszählung

nebst den Diöcejen), den Delegaturbezirken dieser Tiöcesen, sowie in den preußi- Paris, 5. März. Ueber die Minister Krisis erfährt dieAgence Havas", scheii Anthcilen der Erzdiöcesen Prag, Olmütz, Freiburg und der Diöcese Mainz, daß Tufaure und Busset über das Programm einig sind, daß aber über dieErnen- sind vom Tage der Verkündung dieses Gesetzes ab sämmtliche für die Bisthümer, nung des Ministers des Innern und die Vertretung des rechten Centrums im für vie zu denselben gehörigen Institute und für die Geistlichen bestimmte Lei- Cabinet noch Differenzen obwalten. Tas linke Ceutrum scheint geneigt, den stungen aus Staatsmitteln eingestellt. Ausgenommen von dieser Maßregel blei- Eintritt eines Teputirten des rechten Centrums in das Cabinet zu acceptiren; ben die Leistungen, welche für Anstalts - Geistliche bestimmt, sind. Zu den mit der eigentlichen Linken, welche bisher noch nicht zustimmte, wird noch ver- StaatSmittcln gehören auch die unter dauernder Verwaltung des Staates bandelt. Dem Vernehmen nach würde Marschall Mac Mahon, wenn die Ver­

nich ts erreichen. Auch das Placet ist eine Form der Ueberordnuug des gung in Kraft. Tas Herrenhaus erledigte acht aus der Tagesordnung

Staates über die Kirche in kirchlichen Tingen, und zu einer solchen Ueberord- stehende Gegenstände. Nächste Sitzung Sonnabend.

nung hat der Staat kein Recht. Sollte also das Placet, welches Papste Weimar, 5. März. Zum Sitze des thüringischen Ober-Landesgerichts Gregor XVI. am Ende der dreißiger Jahre schon gegenüber Preußen in feier-ist Jena bestimmt worden.

lichster Weise verworfen hat und welches dann von Friedrich Wilhelm IV.i ßpnprrplrfi

wirklich aufgegeben worden ist, für päpstliche und bischöfliche Erlasse wieders . itiuj.

eingesührt werden was wir jedoch noch keineswegs glauben so träte zum Wien, 4. März. Gutem Vernehmen zufolge wird die Regierung der

größten Nachtheile der Autorität des Staates zu den vielen undurchführbaren Albrechtsbabn sämmtliche schwebenden Schuldposten vorschießen.

Forderungen der Maigesetze nur eine neue, und zwar eine solche, deren Nicht-j StfimPB

beachtung in den meisten Fällen sich sogar der Kenntniß der Staatsbehörden f

würde entziehen lassen." Bern, 4. März. Ter Bundesrath wird bei der Bundes-Versammlung

Berlin, 4. März. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf über Einstel- ein Bundesgesetz betreffs Bildung oder Trennung von Religions-Genoffenschaften lung der Leistungen aus Staatsmitteln für römisch-katholische Bisthümer um- beantragen.