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E Oitßmtr Anzeiger.

Anzeige- und Wntsklatt für den Kreis Hießen.

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Potilischer Theit.

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Der gegentbeiligen Meldung der

2. December.

rfäbrt. daß die jüngste

Behauptung derTimes über em angebliches Scheitern der österreichisckrussi-

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österreichischen Vorschläge in Petersburg prineipiell seit längerer Zeit angenom­men. Es brndle sich nur noch um Details und hänge die definitive Einigung darüber von der unmittelbar bevorstehenden Rückkehr deS Kaisers Alexander und

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möbliert Zimmer mit

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des Fürsten Gorlschakoff nach Petersburg ab.

frankreicfj.

Paris, 2 December. Die Eröffnung der medicimschen Fakultät in Bordeaux, die am Montag ftatrsand, gab wieder zu einer Kundgebung Anlaß. 2tT Feierlichkeit stand der neue Rector Dabas vor, welcher eine längere Rede hielt, worin er sich <u Gunsten der Freiheit des Universttäts - Unterrichts aus« sprach: die Umversirät habe den Kampf ohne Furcht angenommen, wie damals, als man die Freiheit des Gymnasial Unterrichts ««geführt habe. Nach Dabas sprach der Abbe Cirot, em eifriger Ultramontaner. Tecan der theologischen Fakultät. Derselbe kündigte an, daß er den Kampf wolle; die Gesellschaft fei j krank und man muffe das, was schlecht fei, Umstürzen IKämpft zuerst", rief

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Berlin, 2. December. Das Zündnadel-Gewehr wird in Kurzem aus unserer Armee gänzlich verschwinden. Bislang waren damit noch immer die FnedenSstLmme der Landwehr bewaffnet, und in den Depots lagerten Zünd« nadelgewchre, nm im Falle einer Mobilmachung die gefammte Landwehr damit ju bewaffnen. Nack einer kürzlich ergangenen Verfügung des Kriegsministers werden jetzt auch sämmtliche Laudwehrtruppen das Mauser Gewehr erhalten und and) die Depots mit letztgedachter Waffe an Stelle deS Zündnadelgewehrö ausgerüstet werden.

Berlin, 2. December. Die General.Cvnode setzte die Special-Debatte über die Svnodal Ordnung fort und nahm nach einer.3stündigen Beratbung den §. 5 mit der von Goßler beantragten Abänderung des AlineaS 3 dahin an, daß über ein von der General - Synode angenommenes Gesetz, bevor es dem König zur kirckenregimentlicken Genehmigung vorgelegt werde, die Erklärung des Cultusministers herbeizuführen ist, daß gegen den Erlaß deffelben von Sei­ten des Staates nichis zu erinnern sei.

Berlin, 2. December. Wiederholt Hat die oberste Postbehörde die Postanstalteu zur Vorsickt bei Aushändigung von Werthsendungen ermahnt, da. mit gefälschten Postanweisungen wiederum Betrügereien verübt worden sind, deren Schaden die achtlosen Beamten ersetzen müssen.

Berlin, 3. December. (Reichstags« Sitzung.) Erste Berathung der Strafgesetz Novelle. Am Ministertisch der Fürst Bismarck, Delbrück, die Justiz- Minister von Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg. Leonhard betont tie Notbwendigkelt einer Aenderung des Strafgesetzes, welche bei Schaffung desielben unter Voraussetzungen, die sich nickt ganz erfüllt hätten, nicht für so­bald zu erwarten gewe.en sei. Das sittliche Volksbewußtsein >i gesunken, ge­waltige sociale Bewegungen hätten alle Beziehungen der einzelnen Interessen- Kreise schwer getroffen, die Rohheit sei leider gestiegen; das Strafgesetzbuch sei zu mild abgefößt gewesen und bedürfe Aenderiwgen, um deren reifliche Erwägung und Annahme Redner das Hans ersucht. Laskcr führt darauf in längerer Rede sus. daß eine Revision des Straf-Gesetzbuches nur für die Antrags-Vergehen, scwie für alle technisch > strafrechtlichen Punkte der Vorlage und den Fall Tu- cheeiie gebotm sei. Redner bestreitet dies für die politischen Momente. Zur Prüfung der erstgedackten Momente empfiehlt Redner die Einsetzung einer tech­nischen Commission. Fürst Bismarck erklärt lediglich den innern reichspolitischen Standpunkt der Vorlage beleuchten zu wollen. Von einer gereizten Stimmung bei der Erörterung könne nicht die Rede sein. Wenn der Reichstag die Vor­lage ablehne, tnüffe man versuchen, in den folgenden Sessionen oder LegiSlatur- Perioden daraus zurückzukommen. Manch«» in der Vorlage lasse sich vertagen, Anderes sei unaufschieblich, wie der Schutz der Executiv-Beamten und die Be­stimmungen gegen fahrlässige Beamte des auswärtigen Amtes. Aus der Summe seiner Erfahrungen, nicht erst nach den aus neuester Zeit müffc er erklären, daß er ohne verschärfte Discipliuar - Bestimmungen die Verantwortung nickt tragen könne, ferner auswärtiger Minister zu bleiben. Vielleicht werde der Artikel niemals in Anwendung kommen, aber fein Vorhandensein werde genügen, gefährliche Handlungen zu verhüten. Bei der hohen Stellung, Erziehung und patriotischen Gesinnung unserer Veitreter im Auslande sei die Anwendung der Bestimmung nicht denkbar, daß aber Undenkbare« geschehen könne, bewiesen die Ereigiuffe diese- Jahres. Nach dem Fürsten Bismarck spricht Cchwartze für Verweisung der Vorlage an eine Commission, Hänel gegen die Vorlage. Der 1 Reichstag beschließt, die technisch-strafrechtlichen Bestimmungen an eine Com- i Mission zu verweisen, die übrigen in zweiter und dritter Lesung im Plenum zu - beratheu. Nächste Sitzung morgen.

Lesterrelch.

^Das stenographische Protokoll über die vorstehenden Verhandlungen wird von zwei Urkundspersonen unterschrieben, durch den Herrn Dortztzenden ml Begleitschreiben der hohen LandeSsynode eingesendet werden. Wir hoff'". S die Stimme der Vertreter einer so bedeutenden Gemeinde wie Darmstadt nicht ungehört verhalle!

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Die Beschlüsse der Darmstädter Hirchengemeinde Vertretung.

(Schluß.)

Der fünfte Antrag erscheine nur dann annehmbar, wenn er, wie folgt, abgeändert werde:Ablehnung der Anträge auf Einführung weiterer al- der nach Art. 47 pos. 2 der Kirchenverfaffung eingeführten äußeren Kirchen- -uchtmittel ic."

Dem Vorgesagten gegenüber erwidern verschiedene der Antragsteller: Wenn die kirchliche Gesetzgebung durch ein Gesetz verordnet, daß das Reicks gesetz.für die Abschließung der Ehe maßgebend ist, so ist der evangelische Geist­liche gehalten, die ttirchengesetze seiner eigenen Kirche zu beobachten und kann das Recht nicht haben. eine civililer abgeschlossene Ede nicht einsegnen zu wollen. Natürlich hat die Kirche das Recht zu sagen: so und so soll die Ehe in die Bücher eingetragen werden; so soll ter Verlauf der Einsegnung fein, die Segensformel soll unter voller Anerkennung der in jeder Richtung gültigen bürgerlichen Trauung und Ehe die und die sein k e» gilt sich aber ,u verwahren gegen die Einführung eine- neuen kirchlichen Eher echt» neben dem staatlichen, mit neuen kirchlichen Ehehindernissen, Trauungsveriveigeruiigen k.

Die Verpflichtung zur Trauung findet schon im 10 der Kirchei.ver- sassung ihre Begründung, wo den Gemeindegliedern ausdrücklich das Recht auf Cie Dienste der Kirchenbeamten gewährleislet ist. Dieses Recht kann nur bann einem Gemeindeglied entzogen werden, wenn es schon vorher durch die Hebung der Kirchenzucht deS Kirchenvorstande, dieses Rechtes verlustig gegangen ist Wenn, wie auch schon auf dem Reichstage als ein Hauptmoment für die Ein führung der obligatorischen Civilebe festgestellt worden, mit Luther die Ehe als ein weltlich Geschäft, als etwas Bürgerliche« angenommen wird wenn man von dieser Basis a.iSg.ht, bann kann der Kircke resp. der Geistlicheit von Seiten der Gemeinde da» Recht nicht zuerkaunt werben, ben Manu, ber sich nicht kirchlich trauen lasten will, maßregeln zu wollen. Wie sinb bie ÜexhältniRe auf bem Laube? Sollen alle Ehepaare einer Gemeinbe, wo nur ein Geist- Ucher ist dem Urtbeil dieses einen Mannes unterworfen sein? Unb enblich werden in der Praxis nicht in ber Regel alle diese kirchlichen Maßregelun- gen nur gegen untergeordnete Persönlichkeiten statifiuden unb bie Hohen in Amt und Würben nichts davon spüren?

Hiergegen wird geltend gemacht, daß es sich hier Nicht um bürgerliche Eheschließung handle, sondern um tie Art der kirchlichen Eheschließung welche ja rem als Act des Segens ber Kirche ausgetheilt werbe. Das kirchliche Ehe- recht sei durch das Reichsgesetz nicht ausgeschlosten (ü la Württemberger Lau betfunobe). § 82 diese- Gesetzes sage, daß durch die bürgerliche Eheschließung die kirchliche Verpflichtung des Ehepaares nicht berührt »erde. Unter kirch­lichem Eherecht könne man aber nichts weiter verstehen, als bie (jormulirung dieser kirchlichen Verpflichtungen. Der erwähnte sog. Kaiser Paragraph habe es klargestellt, wie man im Interesse der Kirche gerade bie Cwilehe nicht aus mbeuten gedenke und nicht abschneiden wolle, irgend welche Ordnung über die Verpflichtung derer, welche bie kirchliche Ehe begehren wollen, aufzustelleii.

Zwischen der Function des Standesbeamten, der einen Vertrag schUetze, unb ber Funktion eines Geistlichen am Altar, ber bie Ehe kirchlich emiegne, sei ein wesentlicher Unterschieb. Der. Staat habe gesagt: ich fordere bie unb die Bedingungen; die Kirche könne sagen: ich fordere noch das und das. (Also ganz wieder die alten Zeiten heraufbesckwören? Wie war es bisher m den Ländern, wo die Civilehe schon seit Jahrzehnten bestanden hat? Hatte man boit auch noch besonderes kirchliches Eherecht, kirchliche Ehehindem.ste und

Frau Dr. $ an fit in. lartnbaus eo pw erster einen liichligcn senden, :n, Kurhcffen und Cbrr i unb bic flunbftbaii da IcheRksicclantkn, wtldjt ti ir» unb Iiitbfrbrand» wollen ihre Offenen »ub i -äs' Central - An- eau von l*u -ankfurt a. Ä-

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Deutschland.

Darmstadt, 4. December. Die LandeS-Synobe tritt am 7. d. Mts. au einer Sifrung zusammen, deren Tagesordnung folgende Vorlagen des vbx- ' Sonfiftörmm® umfaBt: 1) ben ®efe»=Sntwurf. bie SischiftsOrbnimg st- tie, L-nb»-Snobk bett.; 2) ben Besetz.«ntmitf. bie 6la|fificaticn bei Dienst- Einkommens der evangelischen Geistlichen betr.

bergl. mebr ? ) der geistliche Stand abnehme. SSenn man aber' Tbien, .....o -

Dian Nage darnoe, o v 8 a ,fbe wie durch die An- gegenüber ivirb in hiesigen gutunierrid.tetrn Kreisen bestimmt versichert, daß

so fortfahre «ne solche^ ^^"^ächster Zeit aufhören! (??) über da- von Andrasty entworfene Project betr die türkischen Reformen, prin-

träge, bann will durchaus trotz ober gerade cipiell em vollständiges Einvernehmen ber bre, Kaisermächte erzielt fei.

einen «berechl im Wien, 3. Deeembet Das .F-emben-Wa.." ,riäbtt,.b°b bi... ...

®t8'ni2Ä*Uhrc«1 e!JXiSw«wiTbClb!^^, Sean««ftie*""r Dis sch7n D«hanNunä'ü bezüglich be. Orients .»»Dtommen unbegrünbet fet Was eulston a?ae«ek imb gelangen bie «ntiäge 3. 4 unb S (mit bet oben an- ben Meinung.. Ins.-nich ,wischen -en bre, K-.,erdachten betreffs s° seien bie geführten Einschaltung bezüglich bes § 47) mit großer Majorität zur

licn-LogiS, 2 |rofe> it, Äefler, ©oben u s B. iinb bald ju belieben. ।er, Kaplan,gaffe gi.

perfecte Kleidermachmn mg in unb außer dem in ber Eived. d. gilt» auf dem Nahrung,dera Baalbau in dn Haulinie