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Gießener Anzeiger.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
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Lanrstaa den 8 Mai 1875, Vormittags 10 Hbr,
wirb auf Grund des §. 21 der deutschen Gewerbeordnung und beö §. 14 der Großherzoglichen Verordnung vpm 1. November 1869 eine öffentliche Sitzung der unterzeichneten Behörde im Regierungsgebäude dahier statrfinden. , , _
Gießen, den 26. April 1875. Grvßherzogliche Provinzial-Direction Oberheffen.
v. R ö d e r. ____________________________________________________
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Betreffend: Die Verordnung vom 2 December 1874, die Einthetlung der Volksschulen in Klassen und
«btbeilungen und den Lehrplan für die Volksschulen , r
Die Großhcrzogliche Krcls-Schul-Comiiilsswn Gicßm
an die Schulvorstände des Kreises.
Wir werden Ihnen mit der nächsten Post Exemplare der obigen Verordnung zusenden, von welchen Sie ein Exemplar zu Ihren Acten nehmen und jedem Lehrer ein Exemplar zustcllcn wollen.
v. Röder.
®lainj brn 23./4. 75ß ,6™CUelnTKn 3 r bieCTri« «Hali welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, bleiben ftr-bestehe.,, sie
Mainz, o , _ , . . .. . ._____ «........ q-___l.c„ fAttnon iphn* irbpripit bnrrfi konialicke Verordnuna aufaebcben werden. Dis
können jedoch jederzeit durch königliche Verordnung aufzehcben werden. Dis
tet, bin ich nicht mehr unter den Lebenden, denn mit dem heutigen Tage habe
icd für dieses Leben abgeschloffen.
nein
hier
enthält heute eine in-
ben, und
und Grüße von Dei- soll sich vor Kurzem
für den Umfang der Monarchie, was folgt:.
§ 1. Alle Orden und ordensähnlichen Congregationen der katholischen Kirche'sind vorbehaltlich der Bestimmung des § 2 von dem Gebiete der preußischen Monarchie ausgeschloffen. Die Errichtung von Niederlaffungen derselben
Nächste Sitzung Montag. .
Berlin, 1- Mai. Wie die ,Nat.-Ztg." meldet, wird der Kronprinz am 9. Mai allein hier eintreffen und bann zur Kronprinzessin zurückkehren,
Urkundlich rc.
Der Entwurf ist von sehr umfangreichen Motiven begleitet, welche sich auf statistische Erhebungen über Bestand und Ausdehnung der Orden und Congregationen stützen, ihre Zwecke beleuchten und das Bedürfniß einer Auf-
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zu ertheilen.
§ 2. Niederlaffungen der Orden oder ordensähnlichen Congregationen,
welche in Italien zurückbleibt.
Wiesbaden, 1- Mai. Der Großberzog von Baden ist hier emge- troffen. Heute Abend findet Illumination deS Kursaales, morgen Mittag auf Allerhöchsten Wunsch nochmals eine Corso-Fahrt statt.
Wiesbaden, 1. Mai. Der Kaiser wohnte gestern der Afrikanerin,
Deutschland.
Darmstadt, 30. April. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben
§ 3. Die fortbestehenden Niederlaffungen der Orden und ordensähnlichen Congregationen find der Aufsicht des Staates unterworfen.
§ 4. Das Vermögen der aufgelösten Niederlaffungen der Orden und ordensähnlichen Congregationen unterliegt nicht der Einziehung durch den Staat. Tie Staatsbehörden haben dasielbe einstweilen in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen. Der mit der Verwaltung beauftragte Comrniffarius ist nur der vorgesetzten Behörde verantwortlich; die von ihm zu legende Rechnung unterliegt der Revision der Ober-Rechnungskammer in Gemäßheit der Vorschrift des § 10 Nr. 2 des Gesetzes vom 27. März 1872 ; eine anderweite Verantwortung oder Nechnungslegung findet nicht statt. Aus dem Vermögen werden die Mitglieder der aufgelösten Niecerlaffungen unterhalten. Die weitere Verwendung bleibt gesetzlicher Bestimmung vorbehalten.
§ 5. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft. Die Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten smd mit der Ausführung desselben beauftragt. Dieselben haben insbesondere die näheren Bestimmungen und die Ausübung der Staatsaufsicht im Falle des H 3 zu erlaffen.
folgt. Aber was zu toll ist, ist zu toll. Heute Mittag hatten wir Turnen und Dajonettiren, und ick sollte heute zum ersten Male schon partren und stoßen, wie ein Dreijähriger; weil das nicht Alles klappte, wurde ich von Licutcnaut Götz II so geohrseigt, wie es mir während meiner Recrnten - Zeit noch nicht vorgekommen ist. Liebe Mntter, ick bitte Trch viel tausendmal um Verzeihung für Da-, was ist jetzt thue, aber es ist nun nicht zu ändern. Tröste Dick und bett zu Gott, daß er meine arme Seele gnädig aufnimmt. Du hast mich unter dem Herzen getragen, hast mich nut Schmerzen großgezogen, und nun muß ich zum Dank so traurig enden. Liebe, gute Mutter weine nicht zuviel um Deinen Sohn und denke, daß er eines natürlichen Todes gestorben sei, und Allcü nichts ist auf dieser Welt. Ich kann nickt mehr schrei-
denn mein Herz strömt über vor lauter Schmerz. Ich wollte auch Onkel nock so Vielen schreiben, sage Ihnen tausend Küsse
„v„, treuen Sohn Theodor. (In unserer Garnison
eine ähnliche Mißhandlung zugctrageu bähen und wollen wir hoffen, daß auch Gerechtigkeit geübt wird. Die Red.)
Berlin, 30. Avril. Die ,,Worbt*. Allg. Zkg."
tereffante Darlegung der spanischen Entsckädigungszablnngen. Es geht daraus hervor, daß für den „Gustav" am 10. April 5000 Duros, also etwas über 7000 Thlr., aber erst eineAbtheilungSzahlung, entrichtet wurden. Wie viel für ben „Gustav" im Ganzen gezahlt werden sollen, ist also noch immer nicht be- fannt Es war also nickt richtig, daß die Angelegenheit, die allerdings keine Schwierigkeiten mehr veranlaffen kann, an jenem Tage endgültig erledigt wor-
alleranädigst geruht:
Am 16. April den Gvmnasiallehramts-Accessisten Dr. Philipp Wiederhold aus Schwalheim, im Kreise Friedberg, zum Lehrer an der Realschule zu Alzey
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wMjatl »ran- Birnbaum, unter Anerkemiung feiner langjährig«!, treue» und Verkündigung dieses Geletzes ab neue Mitglieder, unbeschadet der Lorsi^isl
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«ÄSiL.'Läää'ä* “fi- L »m -xärÄti... dene Soldat Theodor Hegmann aus Nassau in ter letzten Stunde, bevor er ^Orden, und ordensähnlichen Congregationen die Besugmß gewähren, Unterricht in ten Rhein sprang, unter heißen Thränen und schweren Kämpfen (baß ergibt tie Schrift seines Briefes) an seine jetzt tief gebeugten Eltern geschrieben hat:
Hebung nachweisen.
Berlin, 1. Mai. Abgeordnetenhaus. Dritte Berathung des Gesetzentwurfs über die Verwaltung des katholischen Kirchen-VermögenS. Nach lange, rer Generaldebatte werden sämmtliche Paragraphen des Gesetzes in der Einzel- Berlin, 1. Mai. Das gestrige Galw-Dmer de« russischen Botschafters berathung na-d dem B-schlusie der zweiten L°iung °ngen°mm«i nur zu § 58 zu Eb^i' de- Geburtstages des Kaisers Alexander war sehr glänzend. Der wird eine kleine unwesentliche Abänderung b-schlosien. ganze Gesetz,»»4, Obcrst.Kämmcrer Gras v. Rcdcrn brachte den Toast aus den Kaiser von Ruß-lhieraus rn nam->nlich-r Abstimmung mit 238 gegen 82 Ciimmtn g«>ehmigt. laut* aus. Herr v. Oubril antwortete mit dem Toast auf den Deutschen Kaiser.
Fürst Bismarck war durck Erkaltung zu erscheinen verhindert. Unter den Gasten befanden sich die Feldmarschälle Wraugel, Moltke, Manteuftel, sämmtliche preußische Minister, die Botschafter und Mitglieder des diplomatischen Corps, die Großwürdenträger des Hofes, die Generäle und Officiere des Regiments Alexander und mehrere Personen von Tistinction.
Berlin, 1. Mai. Heute Vormittag übersandte der Cultus-Minister Dr. Falk ’ aut allerhöchster Ermächtigung vom 29. April d. I. dem Abgeordne-
poliiischer Th eil.
tenhause den folgenden Entwurf eines Gesetzes, betr. die geistlichen Orden und ordetisähnlichen Congregationen der katholischen Kirche:
Wir Wilhelm rc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages


