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2. April 1875.

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Schluß):

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Vorstand. LHetcn.

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Merfinlen, Erbsen, lohnen.

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onenr Pildhaurr, Hr.Sckw! ur, Frau Retty-SM ifiaft . . Hr M tue. - tflSW | r Handlung: r nusdei-Znskl

vlerteljLhrltch 2 Warf MW wittBdnytlaK Durch Ml Post

1 Darf 50 Pfennig

Gitßmrr Anzeiger.

OrfdchJ tJfllid', mit Htiiu nahmt Montag-.

t^yrtttion : G an jleHitg, Lit. B. 9h. 1.

Anzeige- und ^mtsktaü für den Kreis Hieben.

Ko. 7<». _____________ Samstag dcit 3. April

Ämtficfjer The > t.

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Gießen, am 25. März 1875

Betreffend: Den ObstbauwürtercurfuS rc. pro 1675. , . , r

Das Großherzogllche Kreisamt Gießen

an die Grofihryolstichen Bürgenneistereien.

Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir unter der Empfehlung zu Ihrer Kcnvtniß, junge, sich dafür eignende Leute zum Besuch de« fraglichen Eursus anzuregen und für solche, falls sie unbemittelt sind, eine entsprechende Subvention aus Gemeiudemetteln zu erwirken.

v. Röder.

Bekannt m a ch u n g,

den Obftbauwärter-Cur

In Gemäßheit eines Beschlusses des landwirthschaftlichm Vereins für die Provinz OderKeffeu soll im laufenden Jahre wieder zu Friedberg ein Obstbauwärtcr-Curfus abgehalten werden.

Es ist von dem unterzeichneten Curatorium für denselben die Zeit vom 5. April bis 8. Mai, sowie in diesem Herbste vom 30. August bis 11. Sep­tember bestimmt worden.

D.r Unterricht wird von tüchtigen Lehrkräften ertheilt und umfaßt:

1) Deutsche Sprache und Geschästsaufsähe, wöchentlich 2 Stunden;

2) Rechnen und Feldmessen 4

3) Bodeiikunde und Düngerlehre 2

4) Bau und Ernährung der Pflanzen 2

5) Obstbaulehre 4

6) Obstkunde 3

7) Practische Uebuugen 17

Der Unterricht wird durch eine Sammlung der besten Lehrmittel und Instru­mente tiulerstützt. Die practische» Uebuugen werden nach einem bestimm

sus für 1 8 75 betreffend.

teil Plan in dem zu diesem Zweck angelegten Obstgarten vorgenommen und können außerdem mehrere hiesige Obstbanmschulcn benützt werden.

Wöchentlich findet eine Exkursion nach bcliachbarten größeren Baum­anlagen statt.

Der Unterricht wird imeutgeltlich ertheilt und ist für die Zulassung dir Besuch der Volksschule genügend, auch ein Zeugniß über seitherige gute Auf sührung erforderlich, während eine Altersgrenze nicht festgesetzt ist.

Für Kost und Logis haben die Schüler selbst zu sorgen, sowie die nöthi- gen Geräthschaften und Bücher auf eigene Kosten anzuschaffen.

Anmeldungen sind möglichst bald und l ä n g ste n s bis zum 1. April an das unterzeichnete Curatorium, das zu jeder weiteren Auekunst gerne be- reit ist, emzureichen, da der Kursus nur im Falle einer größeren Detdeiligung abgehalten werden soll und wird vor dem Beginn deffelben jedem sich Mel­denden schriftliche Mitthciiung gemacht.

Friedberg, im März 1875.

Das Curatorium der Ackcrbauschule zu Friedberg.

Trapp, Lindeck, Dr. Heuser.

Geh. Regierungsrath. Großh. Domänenrath.

politischer Theil.

Deutschland

Ausländer, die der Landespolizeibehörde über-

Äkl,

«ni-h-n m v« b.reut^rcU., der erste» Ramm'r be,getreten ist, wird di. Mehrheit des Äusschusies, wie wir

t.-llctto aufzulegen. . . - . . Der tahcan kennt die Geschichte bester, als der noch grüne Soeialismus er we ß, daß nach der Katastrophe einer aligemeinen, die Gcsellschaft ans ihren

Fugen sprengenden Revolution er allein noch eine einheitlich und stark organisirte Macht besitzen würde, um den Neubau zu beginnen."

Aus Hessen. Nach tim Reichsstrafgesetzbuch kann von den Gerichten bet der Verurtheilung der Hast wegen einer der in § 361 Nr. 38 genannten Uebcrtretungeu, Landstreicherei, Bettel, gkwerbemäßige Unzucht u. s. w, zugleich erkannt werden, daß die vcrurthcilte Person nach vcrbüßtcr Strafe der Landes- polizeibebörde zu überweisen sei. Diese Behörde erhält dadurch die Defugniß, die verurteilte Person ei tweder bis zu zwei Jahren in einem ArbeitSvause unterzubrinaen oder zu gemeinnützigen Aibuten zu verwenden. Bisher hatte Hessen fein Arbeitshaus im Sinne des Gesetzes. Nachdem abcr das fiühere Geiängniß in Dieburg in ein solches umgewaudelt worden ist, sind die Krcie- amter ter drei Provinzen angewiesen, die Befugniffe der im Gesetze erwähnten Landespolizeibehörde auszuübcn. Diese haben nach Empfang des Urtheils, bezw. nach der Strafverbüßung, Entscheidung zu trtffen, ob Gründe vorliegeu, um die verurtbeilte Person im Arbeitehause unterzubringen und je nach dem Resul­tat dieselbe alsbald m Freiheit zu setzen (wobei sie übrigens auch angewiesen werden kann, der Verbüßung einer Nachhaft zu späterer Zeit gewärtig sein zu müffeu), oder sie sofort in das Arbeitshaus abführen zu lasten. Es erscheint nickt nothwendig, daß sofort über die Dauer der Unterbringung in dem Arbeits- baute (Nachhaft), die allerdings unter keinen Umständen die Tauer von zwei Jahren übersteigen darf, Entscheidung getroffen werde, vielmehr ist als zweck­mäßig empfohlen, die Nachhaft vorerst blS auf Weiteres eintreten und deren

Wtrbtii.

Wie bifiekirchlich approbirten Heilmittel" gewirkt, und tric die von den Bischöfen feit; hm gepflegte ,,Freiheit der Kirche" zu versieben fei, tat haben wir Hile vor Augen, können es it den Händen greifen, das hat insbesondere die niedere Geistlichkeit an sich selbst täglich zu

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uoigcn - und daii diese Gewalt eme,wiesen sind, sollen regelmäßig nicht in dem Arbeitshatise uutergcbracht, sondern, ciumuiiuc uno unmuKicaic ^ui uoviuii.ii ... Vom Staat« und den Pflichten gegen diesen jcwett das geboten erscheint, aus dem Reichsgebiete ausgewiesen werten.

J.F Henn wir zwar manchmal di- römische Guiic und ihre amtlichen Diener in Deutschland rectr, <U .....'«u,,.!; rTar (Hml r kloU

aitr wo sind die Tbaten dafür? Rcbcllionirung ist die Antwort darauf. Lauen Sie mich zur 4. dTttlftabt, 31. Marz, aber Zweite ÄUSfckllß der .rftcn Kammer hielt und gcwiffermaßcn zur Erhärtung meines der Regierung ausge'.rochenen Wun'ches heute eine Sitzuna , in welcher unter Anderem auch über " ie von der Zweiten sin baldtbunlicke Wicdcrhc^ellung der katholischen Faeulräl IN G:cüen aus die Lu ich jene Herr' Kammer zurückgelattgten El'twurfe der iog Kirchengesetze Berathung gepflogen »ftiq-lüN- d,r Otmn ft* * würd'. Nachten, dl. zweite Kammer in verschiedenen Punkt«, den Beschlüssen

iS** b»n hfrirfri,krnrn (sonreinonen in unterem iLtaate yinweiien, iw - tue

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Herr Pfarrer!

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,.rn s Frau, Frl Libull.' i Organist, Hr.Mklch nut firau fpSt im WM es Torsi?-

tifabren

Jene Belastung de, Studirenden und diese Eingriffe in die unveräußerlichen LbcrhokeitS- nib AussicktSrechte des Staates lassen die baldige Wiederherstellung der katholisch-theologischen fjocultät an der Universität Gießen als eine der ernstesten Berpflichturgen der dermaligen Grcß- lerzoglichcn Regierung ansehen. Denn allein die Möglichkeit des eigenen selbstständigen Den- km» und eine daraus gerichtete, jedoch durckauS dem künftigen wichtigen Berus entsprechende Ersiebung können bier auf die Dauer helfen und bessern Alles Andere, was diese Gesetzes »erlagen bezwecken, hat dieS zur Voraussetzung, oder es ist nur ein tastendes, unsicheres Vor-

a"t auch gwß- unt viele r°iii>ich- Grü^d-! Siche'davon abbärgen zu lassen, ob nach de» von Zeit zu Ziit einzuzsehenden

die rasche Wiederherstellung der katholisch'tbeclogischen Faeultät an der Universität wünschen Beobachtungen der Verwaltung des Arbeitshauses die Entlassung des Verur- lesscn. Weiß auch die in den bischöflichen Seminaricn in ihrer Abgesch'.csienheit eingelernte *t^cilren räthlich erscheine. Don einer Verwendung der ter Landespolizeibehörde

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Thcoiogie meist allein davon etwas, die Bischöfe vom Papst abhängig ""d'gemeinnützigen Arbeiten außerhalb des Arbeitshauses sollen ÄÄtff&ÄJS.«« »-> wwm.«- 'n

h ttU j siliv 'n hfl[t aQe Kirchen' über alle Hirten und Gläubigen besitzt,' lind dair Lieke Gewalt eme wieien und. sollen reaelmama nicht in dem Arbcltsbanfe ui.teraebrackk. iondern. 30ciDentlltbe und unmittelbare Jurisdiction" ift Bom Staat«

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Le; ^atigung

Reihe der Gesammtwissenschasten und auf den dadurch bei unserem wirklich religiös angelegten Volke sichtlich eintretrndrn Schaden an manchem seiner besten Güter. Nur zu bezeichnend sagt Huber in seiner neuen Schrift:Die reltgiö'e Frage" darüber:Nicht die inwohnende Kraft Aus Hessen. (Zur Wiederherstellung der ka t h o li s ch - t h e o I o g t s ch e n b(T Wahrheit und des Rechts gibt d>m Papstihvm zur Stunde die .stühnhett, jein stolzes Selbst» Faeultät in Gießen.) In einer der letzten Sitzungen der zweiten hessischen Kammer for- v<rttautn unD |tfnc Macht über die Gemüther, sondern die immer höher ansebwellente, an die derte der Abgeordnete Schröder die Regierung auf, die katholische Facultät an der Univprsität (yrunfcuefifn modernen Staates mit donnernder Brandung anstürmende Flutb der materia« Alchen wieder herzusteüen. Wir entnehmen seiner Rede folgende Sätze:Herr ton Ketteler,' ^teen. Diese scheinen für unsere Cultur die Rolle des Todtengröbers übernehmen zu der seit eben io lange als Bischof von Mainz und als Schriftsteller die Sturmfahne im Ä»ml-'fe!n)c[len, und verstärken, indem sie di« üultur iu einen doppelten Krieg verwickeln, die Gewalt zezen die Selbstständigkeit des Staates führt, zerstörte 1»51 die Gießenrr Facultät GL gklchah.-^^K theokraiifchen Gegnerö. ... So hat die Gestallung unserer öffentlichen Zustände der lull die sogen. Germanikcr, die Doctorcs romani in Deutfchlanb, welche durch Grziehung und ,zmischen Kliche den Muth gegeben, der beutigen Menschheit noch einmal sai rificio dell' in- tzid mit dem deutschen Je'uiten-Eollegium in Rom verbunden sind, Forderungen von Seiten'- - ' - "-*1 - v---x

b<t vderrbei'-ischkn Bischöfe, der bayeriichen Bischöfe u. s. w. vereinbart zu Würzbur, , Frei fing :c. veranlaßten, bei denen die ausichiußlichc Grziebung der Elcriker von dem unreifen Kna^ ben an dis zum auSgeweibeten Priester in vorderster Reibe standen, als Prärogative der Kirche tze^nfprucht wird, unbekümmert um bestehendes Recht und staatliche Drdnung. Daran halten dik't Herren bis zur Stunde fest, zur Zeil hier unb da unter dem Scheine de» erborgten Mar- t»,iums. Die angeblich verloren gegangen«katholisch« Wisienschast" 'ollte und ioll das Lehr- nb Zuchtmitlel fein für die über deutschen Studien und wirklicher For chung seit einem Men. schtnalter selbstständig gewordenen deutschen katholischen Theologen. Das Kctteler ich« Seminar |u Mainz gab bald das Prototyp für dies« Grziehung ab und gilt noch dafüi. Der seit 1850 krt inNeuer Folg«" erscheinende .Katholik", eine Zeitschrift, welche für Deutschland der fast efncielle Dolmetscher der aus dem Batican zu Rom kommendenLivilia eattoliea ' ist, erklärte k;D geradezu: Ijo bestebt eine widerstrebenkc Geistesrichtung im deutschen Glcrue nicht bloS auf dein Gebiete der Wisien'chaft, sondern auch in der PrariS. Verständigung, Üinigung, Versöh- lung ist nothwendig, aber ohne Nachgeben davor, die da auf kirchlichem Boden stehen, d. b. die üd) alten,kaum noch dem Namen nach bekannten, aber von der Kirche approbirten Heilmit teir" zurückg,eisen; koch mit der Grlangung derFreiheit der Kirche werde daS anders