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Gießener Anzeiger

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hieben.

Samstag den 2 October

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politischer Theil.

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München, 29 September. Ter Abgeordnete Kurz hat einen Antrag

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Darmstadt, 29. September. Das Großherzogthum Hessen darf sich ans Qffenboch der erste altkathcltsche Gottesdienst abgeholten. Obschon der des relativ größten Eisenbahnnetzes unter den deutschen Staaten rühmen. Durch römisch-katholtsche Pfarrverweser noch am selben Morgen m unqualificiibarer

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Mölsheim (bei Worms). 27. September. Gestern Nachmittag 3 Uhr - wurde in der hiesigen protestantischen Kirche durch Herrn Pfarrer Stcinwachs

^iVU, zum ersten Secretär Jörg gegen Louis; zum zweiten oder gegen Türrschmidt. Sämmtliche Gewählte gehören der ultra $

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stattfinden.

München, 29. September. Bei der in der Abgeordneten Kammer unter Anwesenden sämmtlichcr Abgeordneten vollzogenen Wahl des Präsidiums

Krone beschließen.

München, 30. September. Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Sämmtliche Minister sind anwesend. Präsident v. Ow theilt das Resultat der gestrigen Wabl der Secretäre mit. Der Finanzminister legte den Budget-Ent­wurf, ferner einen Gesetz-Entwurf, betr. die Abänderung des Ta;- und Stem- pelgesälle-Gesetzes vor. Nächste Sitzung Samstag. Auf der Tagesordnung fleht der Antrag Kurz auf Erlaß einer Adresie an die Krone.

Posen, 29. September. DerKuryer" meldet, daß den Philippinern in Goflyn telegraphisch der ministerielle Bescheid zugegangen ist, daß sie biS auf Weiteres im Kloster verbleiben dürfen.

Posen, 29. September. DerPosen. Ztg." zufolge bat der königl. Disthumsverweser Nollau den Kirchenvorstand von Mcgilno angewiesen, dem

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Zur Beachtung!

tfi* welche in dem zuiuichst erschemenden Gießener Anzeiger Aufnahme finden sollen, ^llII Ulli) müssen vom 1. October ab Mittags 12 Uhr bei uns abgegeben sein.

_______Vie Erpeditian des Gietiener Anreiliers.

doch mit Bewohnern unseres Ortes, sowie der Nachbargemeinden und Vertre­tern der altkalholischen Perbände von Worms und Offenbach bis zum Erdrücken gefüllt. Tie zwestündige Rede des Herrn Pfarrers, in welcher die Berechti­gung und Notbwendigkeit der katholischen Reformbewegung aufs Ueberzeugendste nachgewiesen wurde, sowie die ganze Feier machten einen erhebenden Eindruck und sührten zur sofortigen Inangriffnahme der Bildung einer altkatholischen Gemeinde, die auch sämmtliche kleinere Ortschaften umfassen soll.

Berlin, 29. September. TieProv.-Corresp." bestätigt den bestimm­ten Entschluß des Kaisers, von Baden-Baden aus die italienische Reise anzn- treten, und meldet, daß dieselbe rorinssichttick in den ersten Tagen noch dem 10. October statlfinden werde. Fürst Bismarck und Gras Moltke begleiten den Kaiser.

Berlin, 29. September. TerReichs Anz." publicirt eine königliche Verordnung, durch welche die im § 55 des Gesetzes über die Vermögens-Ver­waltung in den katholischen Kirchen-Gemeinden vorbehaltene Ausübung des Staatsaussichtsrechts dergestalt geregelt ist, daß letzteres theils dem Eulius- minister, theils dem Ober-Präsidenten, theilS den Regierungs-Präsidenten (resp. Landdrosten) überwiesen wird. Ein zweiter Artikel regelt die dem Kirchen- Vorstande zufiehenden Dcfuginsse. TerProv.-Corresp." zufolge würde die Eröffnung des Reichstages zwischen dem 20. und dem 25. Oktober d. I.

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AbönnemenLs nommen. " 5 Die Erpedition.

(Sd wirb hiermit nir öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Amts, und Anrustage am hiesigen Gerichte jeden Dienstag und Mittwoch von 8 bis 12 Ubr Vormittags und von 2 bi- 5 Uhr Nachmittags abegbalten werd n, daß jedoch in den Monaten April, Mai, Iunt, Jll", ^Lugust und September dieselben um 7 Uhr Vormittags ihren Anfang nehmen werden, und es im eigenen Jntereffe derjenigen, welche am hiesigen Berichte zu thnn haben, liegt, zur Vorbringung ihrer Angelegenheiten möglichst präciS an den Vormittagen zu erscheinen.

Lich, den 25. September 1875.

GroßherzogUches Landgericht Lich-

Weyer. _____________________________________

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unter der Bedingung zu leisten, daß von u-...

Hanau, welche im Durchschnitt den Betrag von 45,000 fl. pr- Meile über, 1 Breiten, die Hälfte jur Rückzahlung der Subvention verwendet wirt. .Lage, gen mußte sich die Gesellschaft verpflichten, die ihr vom Staate ^arantinen i Reinerträge ihrer verschiedenen Linien aus eine bestimmte Summe sur lebe em-

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?tr*l"#"'^| ^'^^^n^XeZen ter 8i.de Erbach bei ber Worbnetenfammer eingebracht, die Kammer wolle eine Adresie an die

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(eine September. Die nun vollzählige zweite Kammer ist

nach Berufs-Arten, wie folgt, zusammengesetzt: 15 ^Beamte: $«a®*« J®'* i'ßetoenheim") Heinzerling, Küchler, Koniger, Theobald, Franck, Maurer, Stüber Conradi, Usiuger, Weicker, Habickt, Kuhl. 13 Industrielle (Kans, inanns- und Gewerbe-Stand): Ebinger Müdlberger Oechsner Rack. All- mnn, Seriba, Schulze, Falck, Buderus, Kugler BuLiwr, Weber (Darm.

stabt), Stephan (Osthofen) ; 6 Aiiwälte ^ ^°dek,nd (^arm a ), >zm Älikaiholieismus übergetretenen Probst Suseynski als Inhaber der Pfrünbe

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bas hessische Eisenbahnnetz nicht unerheblich erweitert werden. Tie Rcgierun aen bc,der Staaten haben sich zunächst verpflichtet, eine Eisenbahn von Neckar Hemünd über Neckar-Steinach, Hirschhorn, Ebcrbach nach Jaxtseld (Neckar- bahn) im Anschluß an die badische Odenwaldbahn herzustcllen. Ten Bali duser ersten Linie übernmmt auf hessischem und badischem Gebiete die Großh. Badisch( Regierung; die Baufrist ist auf 4 Jahre festgesetzt und leistet Hessen mit Rück­sicht darauf, daß die Erbauung dieser Bahnlinie die Rentabilität der hessischen i Ode,'Waldbahn erhöhen und die Staatsgarantie mindern wird, zu den Kosten l der Anlage der Nrckarbabn einen Zuschuß von 21/2 Mill, in 6jährigen Raten. ! ^on der Betriebscröffnung der Bahn an hat Baden diesen Zuschuß in den erücn 10 Jahren mit 3 pCt., später mit 4 pCt. zu verzinsen und bleibt ee der badischen Regierung Vorbehalten, diesen Zuschuß zederzeit nach dretmonat- llcher Kündigung abzuttagen. Nach Ablauf von 25 Jahren muß der Vorschuß, : falls er nicht früher getilgt sein sollte, in 15 Jahresrenten zuruKezahlt wer- 1 teil. D,e hessische Regierung bat sich das Recht Vorbehalten, das Etgertthum der rufolgc dieses Vertrages auf ihrem Gebiete von Baden angelegten Bahn­strecke nach Ablauf von 25 Jahren an sich zu ziehen, unb tfl Ertrage ge­nau bestimmt, wie die Ankaufssumme zu berechnen ist. ^Ltc bessische Regtttung ; übernimmt nach dem Staatsvertrage die Erbauung und den Betrieb der Bahn

don Erbach nach Eberbach im Anschluß an die Bahnen bet Ebcrbach und Erbach (hessische Odenwaldbahn), und den Dau und Betrieb einer Bahn von Mann-

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